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   BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51   

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https://dejure.org/1953,82
BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51 (https://dejure.org/1953,82)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1953 - III ZR 379/51 (https://dejure.org/1953,82)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1953 - III ZR 379/51 (https://dejure.org/1953,82)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg vor den Zivilgerichten in der Britischen Besatzungszone bei Streit über die Höhe der Entschädigung für Requisitionen der Besatzungsmacht - Möglichkeit einer Entscheidung des BGH über die Kosten der Rechtsmittel bei Verweisung eines Rechtsstreits an das zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 11, 43
  • NJW 1954, 311
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 16.04.1919 - IV 45/19

    Verweisung an das zuständige Gericht; Bildung einer Instanz aus erstinzanlichem

    Auszug aus BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51
    Deshalb haben Rechtsprechung (RGZ 95, 280 [283]; KG in JW 1929, 688) und Schrifttum (Rittmann-Wenz aaO; Sydow-Busch ZPO Aufl 22 § 276 Anm. 11) es für zulässig erachtet, dass das die Verweisung nach § 276 ZPO aussprechende Rechtsmittelgericht über die Kosten des Rechtsmittelrechtszuges selbst entscheidet und diese Entscheidung nicht dem Gericht überlässt, an das verwiesen wird.
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 127/51

    Entnahme von Baustoffen aus beschädigtem Grundstück

    Auszug aus BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51
    Wäre die Voraussetzung richtig, dass die Besatzungsmacht "kraft der von ihr wahrgenommenen Verwaltungshoheitsbefugnisse" (vgl. Proklamation Nr. 1 der Militärregierung Deutschland) bei Vornahme der Beschlagnahme "wie die zuständige deutsche Verwaltungsstelle" gehandelt hätte, so würde die Beschlagnahme durch die Besatzungsmacht wie die Beorderung durch eine zuständige deutsche Stelle, also nach den Grundsätzen des Reichsleistungsgesetzes zu behandeln sein; es würde alsdann auch eine Entschädigung nach den Grundsätzen dieses Gesetzes zu zahlen sein (vgl. dazu die Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 8. Oktober 1953 - III ZR 310/51; vgl. auch Härlin in Anm. zum Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 127/51 - in NJW 1953, 1669).
  • BGH, 23.01.1953 - I ZR 35/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51
    Gerade in diesem Zusammenhang können auch Zweifel auftauchen, ob das deutsche Recht im Falle von Besatzungsrequisitionen nicht Schadensersatz und Entschädigung für die Entziehung des Eigentums gewährt, sondern nur aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit einen Ausgleich gewähren will, wie es für das Lastenausgleichsgesetz in der Präambel und auf S 92/93 der amtlichen Begründung zu diesem Gesetz ausdrücklich ausgesprochen worden ist; alsdann hätte der Geschädigte nur "einen Anspruch darauf dass ein Festsetzungsbeschluss ergeht"; er hätte aber noch keine Entschädigungsforderung (vgl. dazu BGH 5, 352 [354]; 8, 344 [346/7]; S 6 des Urteils des I. Zivilsenats vom 23. Januar 1953 - I ZR 35/52).
  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 310/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKommG 13

    Auszug aus BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51
    Wäre die Voraussetzung richtig, dass die Besatzungsmacht "kraft der von ihr wahrgenommenen Verwaltungshoheitsbefugnisse" (vgl. Proklamation Nr. 1 der Militärregierung Deutschland) bei Vornahme der Beschlagnahme "wie die zuständige deutsche Verwaltungsstelle" gehandelt hätte, so würde die Beschlagnahme durch die Besatzungsmacht wie die Beorderung durch eine zuständige deutsche Stelle, also nach den Grundsätzen des Reichsleistungsgesetzes zu behandeln sein; es würde alsdann auch eine Entschädigung nach den Grundsätzen dieses Gesetzes zu zahlen sein (vgl. dazu die Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 8. Oktober 1953 - III ZR 310/51; vgl. auch Härlin in Anm. zum Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 127/51 - in NJW 1953, 1669).
  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51
    Es ist daher in der Tat gleichgültig, ob es sich materiell um Ansprüche handelt, die vor oder nach Inkrafttreten des Grundgesetzes entstanden sein seilen (BGHZ 4, 10 [50], 68 [75]).
  • BGH, 05.04.1952 - I ZR 123/51

    Aufrechnung mit Kriegssachschädenforderung

    Auszug aus BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51
    Gerade in diesem Zusammenhang können auch Zweifel auftauchen, ob das deutsche Recht im Falle von Besatzungsrequisitionen nicht Schadensersatz und Entschädigung für die Entziehung des Eigentums gewährt, sondern nur aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit einen Ausgleich gewähren will, wie es für das Lastenausgleichsgesetz in der Präambel und auf S 92/93 der amtlichen Begründung zu diesem Gesetz ausdrücklich ausgesprochen worden ist; alsdann hätte der Geschädigte nur "einen Anspruch darauf dass ein Festsetzungsbeschluss ergeht"; er hätte aber noch keine Entschädigungsforderung (vgl. dazu BGH 5, 352 [354]; 8, 344 [346/7]; S 6 des Urteils des I. Zivilsenats vom 23. Januar 1953 - I ZR 35/52).
  • BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52

    Requisitionsansprüche. Rechtsweg

    Für den Anspruch auf Entschädigung wegen einer nach Formular 80 G erfolgten Requisition der Besatzungsmacht in der britischen Zone ist der ordentliche Rechtsweg nicht gegeben (Zustimmung zu BGHZ 11, 43 (III. ZS) und 12, 52 (V. ZS)).

    Bei Verweisung eines Rechtsstreits an das zur Entscheidung zuständige Verwaltungsgericht des ersten Rechtszuges kann der Bundesgerichtshof bereits über die Kosten der Rechtsmittel entscheiden (Zustimmung zu BGHZ 11, 43 (55, 56) und 12, 52).

    Insbesondere gilt das für die Bestimmung in Art. 2 Abs. a des Ges Nr. 13, da der Rechtsstreit sich nur über die Höhe der vom Kläger beanspruchten Vergütung verhält, an deren vom Kläger beanstandeten Festsetzung aber weder die alliierten Streitkräfte noch die in Art. 1 a II des Ges Nr. 13 genannten Personen beteiligt gewesen sind (vgl. dazu auch BGHZ 11 S 43 [45]).

    Zu dieser Frage haben der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 5. November 1953 BGHZ 11, 43 - und der V. Zivilsenat in einem Urteil vom 22. Dezember 1953 - BGHZ 12, 52 - grundsätzlich Stellung genommen.

    Die Revision nimmt weiter auf das Gutachten Bezug, das Prof. Dr. von M. in dem Rechtsstreit III ZR 379/51 erstattet hat.

    Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens waren dem Kläger aufzuerlegen (§§ 97, 276 Abs. 3 S 2 ZPO; BGHZ 11, 43 [57-59]).

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Es ist zwar richtig, daß die Gesetzgebung des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland Kriegsfolgelasten in der Regel und hauptsächlich dem Reich und dem Bund auferlegt hat (vgl. BGHZ 11, 43 [53] und 13, 81 [85] sowie die dort angeführten gesetzlichen Regelungen).
  • BGH, 12.07.1971 - III ZR 252/68

    Rechtsweg für Streit aus Anbauverträgen

    Diesem ist auch die Entscheidung über die Kosten des ersten Rechtszugs vorzubehalten, während über die Kosten der Rechtsmittelzüge bereits jetzt dahin zu entscheiden ist, daß diese Mehrkosten dem Kläger zur Last fallen (BGHZ 11, 43, 58; 12, 52, 70 [BGH 22.12.1953 - V ZR 6/51] /71 und seither ständig).
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