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   BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88   

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https://dejure.org/1990,398
BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88 (https://dejure.org/1990,398)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1990 - V ZR 274/88 (https://dejure.org/1990,398)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1990 - V ZR 274/88 (https://dejure.org/1990,398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umgehung - Erstkauf - Vorkaufsberechtigter - Erlaßvertrag - Vorkaufsrecht - Kaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 506; ZPO § 286
    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 110, 230
  • NJW 1990, 1473
  • NJW-RR 1990, 758 (Ls.)
  • ZIP 1990, 384
  • MDR 1990, 608
  • DNotZ 1990, 730
  • WM 1990, 716
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.1977 - V ZR 40/75

    Fortbestehen des gemeindlichen Vorkaufsrechts trotz Rücktritt des Käufers vom

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    Das Gesetz knüpft das Entstehen des Rechts zur Ausübung des Vorkaufsrechts allein an das Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrages (Vorkaufsfall BGHZ 67, 395, 397).

    Nach allem kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr darauf an, ob - wie die Revisionserwiderung geltend macht - ein rechtswirksamer Kaufvertrag auch deshalb nicht vorliegt (vgl. dazu BGHZ 14, 1 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 32, 383, 388 und 67, 395, 397), weil es sich hier um eine Veräußerung von Miteigentumsanteilen an landwirtschaftlichen Grundstücken handle (§ 1 GrdstVG), die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrdstVG einer Genehmigung bedurft hätte, welche nach Behauptung des Beklagten bisher nicht erteilt wurde.

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    Nach allem kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr darauf an, ob - wie die Revisionserwiderung geltend macht - ein rechtswirksamer Kaufvertrag auch deshalb nicht vorliegt (vgl. dazu BGHZ 14, 1 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 32, 383, 388 und 67, 395, 397), weil es sich hier um eine Veräußerung von Miteigentumsanteilen an landwirtschaftlichen Grundstücken handle (§ 1 GrdstVG), die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrdstVG einer Genehmigung bedurft hätte, welche nach Behauptung des Beklagten bisher nicht erteilt wurde.
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    Das Berufungsgericht gibt die Voraussetzungen hierfür nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z. B. Senatsurt. v. 30. Oktober 1987, V ZR 144/86, WM 1988, 48, 52) wieder und bejaht danach einen Einheitlichkeitswillen der Beteiligten in dem Sinne, daß Kauf- und Erlaßvertrag miteinander "stehen und fallen" sollten.
  • BGH, 23.06.1971 - VIII ZR 166/70

    Rückzahlung eines Mieterdarlehens bei Vertragsende

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    Damit stellt der Senat nicht auf eine für die Gesetzesumgehung unnötige Umgehungsabsicht (vgl. dazu BGHZ 56, 285, 289; B AGE 10, 65, 70; 39, 67, 70) ab; vielmehr ist das im vorliegenden Zusammenhang geforderte subjektive Moment insoweit notwendiger Teil des Umgehungsgeschäfts, als mit ihm der gleiche wirtschaftliche Erfolg erstrebt wird, dessen Eintritt die umgangene Vorschrift verhindern will (vgl. auch Soergel/Hefermehl, BGB 12. Aufl., § 134 Rdn. 40).
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    Nach allem kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr darauf an, ob - wie die Revisionserwiderung geltend macht - ein rechtswirksamer Kaufvertrag auch deshalb nicht vorliegt (vgl. dazu BGHZ 14, 1 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 32, 383, 388 und 67, 395, 397), weil es sich hier um eine Veräußerung von Miteigentumsanteilen an landwirtschaftlichen Grundstücken handle (§ 1 GrdstVG), die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrdstVG einer Genehmigung bedurft hätte, welche nach Behauptung des Beklagten bisher nicht erteilt wurde.
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    Die Revision wendet sich auch nicht gegen die entscheidende tatrichterliche Feststellung (vgl. hierzu BGHZ 78, 346, 349) eines Verknüpfungswillens, sondern meint nur, mit Hilfe des § 139 BGB werde hier der "Schutzzweck des § 506 BGB unterlaufen".
  • BGH, 14.11.1956 - V ZR 178/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    a) Obwohl in der notariellen Urkunde nur eine Verzichtserklärung des Klägers beurkundet ist, geht das Berufungsgericht fehlerfrei von einem auf den vorliegenden Verkaufsfall beschränkten Erlaßvertrag (vgl. dazu Senatsurt. v. 14. November 1956, V ZR 178/54, DNotZ 1957, 306) aus, weil der Beklagte zumindest stillschweigend das Angebot des Klägers auf einen entsprechenden Vertrag (§ 397 BGB) angenommen habe.
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 295/13

    Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder

    Eine Gesetzesumgehung liegt vor, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht; eine Umgehungsabsicht ist nicht erforderlich (BGH, Urteile vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05, NJW 2006, 1066 f.; vom 9. Februar 1990 - V ZR 274/88, BGHZ 110, 230, 233 f.).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05

    Wirksamkeit des zwischen Leasinggeber und Lieferant vereinbarten

    aa) Eine Gesetzesumgehung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann vor, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht; eine Umgehungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. BGHZ 110, 230, 233 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Der Vorkaufsberechtigte hat auch keinen Anspruch auf Eintritt des Vorkaufsfalles (BGHZ 110, 230, 232, 233).

    Er hat bereits in einem Teilbereich des Vorkaufsrechts dem Umgehungsgesichtspunkt dadurch Rechnung getragen, daß er den Tatbestand des § 506 BGB auf Fälle ausdehnte, in denen die Parteien des Erstkaufes mit einem für den Vorkaufsberechtigten handelnden vollmachtlosen Vertreter einen Erlaßvertrag über die Nichtausübung des Vorkaufsrechts abschließen, um damit für den Fall der Nichtgenehmigung des Erlaßvertrages auch eine Unwirksamkeit des damit in Rechtseinheit stehenden Kaufvertrages (§ 139 BGB) zu erreichen (BGHZ 110, 230, 233 ff).

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