Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,238
BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53 (https://dejure.org/1954,238)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1954 - VI ZR 16/53 (https://dejure.org/1954,238)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1954 - VI ZR 16/53 (https://dejure.org/1954,238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzungen aufgrund eines Verkehrsunfalls - Übergang von Ansprüchen auf einen Versicherer - Aufwendungen für die Heilung eines Verletzten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 12, 154
  • NJW 1954, 508
  • VersR 1954, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 28.11.1921 - VI 208/21

    RVO. § 1503 Abs. 1 und § 1542 Abs. 2.

    Auszug aus BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53
    Mit Recht hat das Reichsgericht in RGZ 103, 216 [218] ausgeführt, dass angesichts des klaren Wortlauts der erwähnten Vorschriften von dem klagenden Versicherungsträger nichts weiter darzulegen ist als das Vorliegen eines Unfalls eines Mitglieds, der eine Krankenpflege für eine bestimmte Zeit erforderlich gemacht hat.
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53
    Ebenso wie es den Schädiger nicht entlasten darf, wenn der von ihm angerichtete Schaden durch Leistungen der öffentlich-rechtlichen Versicherungsträger ausgeglichen ist (BGHZ 9, 179 [190]), erscheint es aus rechtsethischen Erwägungen auch nicht geboten, die Leistungspflicht des Schädigers des wegen zu mindern, weil die Krankenpflegekosten durch von dem Versicherungsträger getroffene besondere Vereinbarungen und Maßnahmen unter den Betrag herabgedrückt worden sind, der hätte aufgewendet werden müssen, wenn der Sozialversicherungsträger die Krankenpflegeleistungen nicht zu gewähren gehabt hätte.
  • RG, 22.01.1935 - II 198/34

    1. Unter welchen Voraussetzungen gelten die Stimmrechtsverbote in § 252 Abs. 3, §

    Auszug aus BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53
    Verstösst die Rechtsausübung im einzelnen Falle gegen Treu und Glauben, so ist sie missbräuchlich und kann von der Rechtsordnung nicht duldet werden (RGZ 146, 385 [396]).
  • RG, 08.06.1942 - V 129/41

    Kann der Ausübung eines ersessenen Wegerechts bei Änderung der Grundlagen, auf

    Auszug aus BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53
    Jede Rechtsausübung muss nicht auf die eigenen Belange und die Belange des Volksganzen, sondern auch auf die jedes einzelnen Rücksicht nehmen (RGZ 169, 180 [182]), denn sie ist dem für die ganze Rechtsordnung massgebenden Grundsatz von Treu und Glauben unterworfen, wie er in § 242 BGB niedergelegt ist.
  • BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine

    Dabei hat es zu Recht der Klägerin die Beweislast für den rechtsvernichtenden Einwand eines treuwidrigen Verhaltens des Beklagten auferlegt (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1954 - VI ZR 16/53, BGHZ 12, 154, 160; vom 31. Juni 1975 - IV ZR 18/74, NJW 1975, 827, 829).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 109/17

    Direktanspruch des geschädigten Dritten auf Ersatz seines Schadens im Rahmen der

    (1) Die gegen § 242 BGB verstoßende Ausübung einer formalen Rechtsstellung ist als Rechtsüberschreitung missbräuchlich und unzulässig (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. Januar 1954 - VI ZR 16/53, BGHZ 12, 154, 157; Palandt/Grüneberg, aaO).
  • OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02

    Bindung eines Online-Anbieters an bestätigte Preise

    Eine hiergegen verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage ist unzulässig (vgl. BGHZ 12, 154 ff.).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    c) Es trifft allerdings zu, daß nach herrschender Rechtsprechung im Regelfall derjenige, der sich auf § 242 BGB beruft, die tatsächlichen Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen hat (vgl. etwa BGHZ 12, 154, 160; 96, 88, 93; 97, 188, 193).
  • BGH, 03.05.2011 - VI ZR 61/10

    Forderungsübergang auf die gesetzliche Krankenkasse: Aufwendungen für den

    Schuldet der Sozialleistungsträger - wie hier - eine Sachleistung, kann er im Fall des Anspruchsübergangs vom Schädiger deren Wert ersetzt verlangen (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 1954 - VI ZR 16/53, BGHZ 12, 154, 156).

    bb) Nach diesen Grundsätzen ist die Krankenbehandlung grundsätzlich sachlich kongruent mit der sich aus § 823 Abs. 1 oder § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Verpflichtung des Schädigers, dem Geschädigten die Heilungskosten zu ersetzen (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 1954 - VI ZR 16/53, BGHZ 12, 154, 155 f.; Giese in Giese/Wahrendorf, SGB X, § 116 Rn. 2.3.1 (Stand: Oktober 2004); Hennig/Gelhausen, Handbuch zum Sozialrecht, Gruppe 11c Rn. 213, 215 [Stand: Januar 2007]; Küppersbusch, aaO, Rn. 602; MünchKommBGB/Oetker, 5. Aufl., § 249 Rn. 480; Plagemann in von Maydell/Ruland/Becker, aaO, § 9 Rn. 10; von Wulffen/Bieresborn, aaO, § 116 Rn. 5).

  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 132/75

    RVO § 1524 Abs 1: Zulässigkeit der Pauschalabrechnung bei Familienhilfe

    Da die Beklagten auch nicht dargelegt haben, daß zwischen den Pauschalbeträgen und den für einen Privatpatienten erforderlichen Aufwendungen ein wesentlicher Unterschied bestand (vgl. BGHZ 12, 154), sind sie nach Auffassung des Berufungsgerichtes verpflichtet, im Streitfalle die Pauschalbeträge der Klägerin zu erstatten.

    Das Gesetz nimmt daher in Kauf, daß ein Sozialversicherungsträger mit der Abrechnungsweise nach § 1524 Abs. 1 RVO auch einmal mehr erhält, als er tatsächlich aufgewendet hat (BGHZ 12, 154; KG VersR 1975, 140, 141).

    Eben deshalb geht die Spezialvorschrift des § 1542 Abs. 2 RVO den im allgemeinen geltenden Sätzen der Schadensberechnung vor (so schon RGZ 103, 216, 218; BGHZ 12, 154, 156) [BGH 27.01.1954 - VI ZR 16/53].

    Das Berufungsgericht geht schließlich rechtsfehlerfrei davon aus, daß gegen die Pauschalberechnung der Klägerin auch nicht der Einwand des Rechtsmißbrauches (BGHZ 12, 154) begründet ist.

    Danach sind die Regreßansprüche pauschal abzurechnen (BGHZ 12, 154, 156) [BGH 27.01.1954 - VI ZR 16/53]; nur wenn die Sozialversicherungsträger höhere Aufwendungen geltend machen als ihnen bei Pauschalabrechnung zustehen würden, müssen sie diese nachweisen.

  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Die Klägerin muß die Voraussetzungen dafür belegen, daß die Beklagten mit dem Geltendmachen ihrer vollen Leistungsfreiheit nach § 16 AFB ihre Rechte in unzulässiger Weise ausüben (BGHZ 12, 154, 160; 25, 47, 55).
  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75

    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer

    Eine Ausnahme gilt allerdings gemäß der Rechtsprechung (BGHZ 12, 154, 157) [BGH 27.01.1954 - VI ZR 16/53] dann, wenn die verlangte Summe in einem solchen Mißverhältnis zu dem Wert der tatsächlich gewährten Leistungen steht, daß es sich um eine mißbräuchliche Rechtsausübung handelt.

    Auch die in BGHZ 12, 154, 159 [BGH 27.01.1954 - VI ZR 16/53] dargelegten rechtsethischen Erwägungen (es sei nicht einzusehen, warum es gerade dem Schädiger zugute kommen solle, wenn es dem Träger der Sozialversicherung gelingt, durch Vereinbarungen und besondere Maßnahmen die Krankenpflegekosten besonders niedrig zu halten) treffen im Streitfall nicht zu; das an den Geschädigten in bar zu zahlende Pflegegeld unterliegt keiner finanziell besonders günstigen Gestaltungsmöglichkeit.

  • BGH, 27.04.1965 - VI ZR 13/64

    Erstattung von Krankenhilfe seitens eines Haftpflichtversicherers -

    Das Berufungsgericht ist der Ansicht, der von der Klägerin in Rechnung gestellte Betrag stehe zu den Kosten privatärztlicher Behandlung in so krassem Mißverhältnis, daß dem Verlangen der Klägerin nach Zahlung des eingeklagten Mehrbetrages der Einwand unzulässiger Rechtsausübung im Sinne der Entscheidung des erkennenden Senats BGHZ 12, 154 entgegenstehe.

    Die Pauschalierungsmöglichkeit besteht auch dann, wenn die tatsächlichen Leistungen unter dem Pauschalbetrag liegen (vgl. Senatsurteil in BGHZ 12, 154, 157) [BGH 27.01.1954 - VI ZR 16/53].

    Von diesem Grundsatz geht, wie das Berufungsgericht mit Recht ausgeführt hat, auch bereits die Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. Januar 1954 - VI ZR 16/53 - aus.

  • BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92

    Anspruch auf Ersatz beschädigter, durch Bankeinbruch abhanden gekommener

    Er wird aus § 242 BGB abgeleitet, der über seinen Wortlaut hinaus das allgemeine Gebot der Beachtung von Treu und Glauben im rechtlichen Verkehr als allgemeinen Maßstab enthält, unter dem das gesamte private und öffentliche Recht steht (vgl. BGHZ 12, 154 (157) [BGH 27.01.1954 - VI ZR 16/53]).
  • LG Kassel, 07.05.1975 - 3 O 352/73

    Gesetzlicher Forderungsübergang auf die gesetzliche Krankenversicherung;

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 66/09

    Feststellung des Anspruchs eines Dentallabors gegenüber einer zahnärztlichen

  • BGH, 16.09.1966 - VI ZR 264/64
  • OLG München, 20.01.1999 - 21 U 6679/98

    Voraussetzungen und Grenzen des Gegendarstellungsrechts

  • BGH, 29.06.1982 - VI ZR 227/81

    Recht einer Krankenkasse zur Pauschalierung von auf sie übergegangenen Forderung

  • BGH, 08.03.1965 - III ZR 185/62

    Auf den Dienstherrn übergehender Anspruch eines Beamten gegen den Schädiger auf

  • LG Bonn, 24.02.1976 - 4 O 131/75

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Bemessung des Schadensersatzes

  • BGH, 22.04.1964 - IV ZR 189/63

    Rechtsmittel

  • OLG Naumburg, 19.01.1999 - 11 U 207/98

    Ungerechtfertigte Bereicherung; Leistung mit befreiender Wirkung an den alten

  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 183/64

    Aufgabe einer falschen Todesanzeige - Ansprüche gegen den Herausgeber, Verleger

  • OLG Celle, 27.07.1972 - 5 U 15/72
  • BGH, 08.02.1966 - VI ZR 200/64

    Pauschalbeträge für Krankenpflege und Krankenhauspflege - Pauschalierung der

  • BGH, 07.12.1959 - II ZR 166/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 245/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.09.1967 - VI ZB 16/67

    Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BGH, 24.05.1967 - Ib ZB 10/67

    Unbeachtlichkeit des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei Rechtsmittel gegen

  • BGH, 30.05.1956 - VI ZB 14/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1956 - VI ZR 328/54

    Rechtsmittel

  • AG Westerstede, 17.11.1977 - 2 C 285/77
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 124/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 25.09.1963 - VIII ZB 7/63

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht