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   BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92   

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https://dejure.org/1992,226
BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92 (https://dejure.org/1992,226)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1992 - BLw 20/92 (https://dejure.org/1992,226)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1992 - BLw 20/92 (https://dejure.org/1992,226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerdeverfahren - Antragserweiterung - Zulässigkeit - Amtsermittlung - Inventararbeiten - Abfindungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 120, 349
  • NJW 1993, 1207
  • ZIP 1993, 298
  • MDR 1993, 392
  • NJ 1993, 176
  • WM 1993, 1019
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85

    Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92
    Da der Irrtum offensichtlich auf die mißglückte Fassung des Gesetzes (vgl. dazu näher Hagen, AgrarR 1992, 181 ff) zurückzuführen ist und der Senatsbeschluß vom 23. Januar 1992 (BLw 1/92, AgrarR 1992, 77 = RdL 1992, 75 = WM 1992, 591 = NJW 1992, 981) dem Landwirtschaftsgericht noch nicht bekannt war, darf sich die irrtümlich unterbliebene Prüfung der Zulassungswürdigkeit nicht zu Lasten der Parteien auswirken (vgl. BGHZ 90, 1, 3 [BGH 24.01.1984 - IX ZR 86/82]; 98, 41, 44) [BGH 13.05.1986 - VI ZR 96/85].
  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82

    Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache

    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92
    Da der Irrtum offensichtlich auf die mißglückte Fassung des Gesetzes (vgl. dazu näher Hagen, AgrarR 1992, 181 ff) zurückzuführen ist und der Senatsbeschluß vom 23. Januar 1992 (BLw 1/92, AgrarR 1992, 77 = RdL 1992, 75 = WM 1992, 591 = NJW 1992, 981) dem Landwirtschaftsgericht noch nicht bekannt war, darf sich die irrtümlich unterbliebene Prüfung der Zulassungswürdigkeit nicht zu Lasten der Parteien auswirken (vgl. BGHZ 90, 1, 3 [BGH 24.01.1984 - IX ZR 86/82]; 98, 41, 44) [BGH 13.05.1986 - VI ZR 96/85].
  • BGH, 23.01.1992 - BLw 1/92

    Keine Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung vorläufiger Anordnung durch Kreisgericht

    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92
    Da der Irrtum offensichtlich auf die mißglückte Fassung des Gesetzes (vgl. dazu näher Hagen, AgrarR 1992, 181 ff) zurückzuführen ist und der Senatsbeschluß vom 23. Januar 1992 (BLw 1/92, AgrarR 1992, 77 = RdL 1992, 75 = WM 1992, 591 = NJW 1992, 981) dem Landwirtschaftsgericht noch nicht bekannt war, darf sich die irrtümlich unterbliebene Prüfung der Zulassungswürdigkeit nicht zu Lasten der Parteien auswirken (vgl. BGHZ 90, 1, 3 [BGH 24.01.1984 - IX ZR 86/82]; 98, 41, 44) [BGH 13.05.1986 - VI ZR 96/85].
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349, 351; 123, 23, 24 f) steht dem Inventarbeitrag der beim Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I gleich.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93

    Bewertung der Inventarbeiträge in der Vermögensauseinandersetzung einer LPG;

    Es übersieht dabei allerdings, daß es hier nicht um die von dem Senat inzwischen wiederholt und grundsätzlich entschiedene Frage der Anerkennung des von der LPG Typ III übernommenen individualisierten Fondsanteils als persönlicher Inventarbeitrag geht (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110; v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, WM 1993, 1423), sondern um die Anrechnung der Vermögensleistungen, welche zumindest der Antragsteller zu 1 beim Zusammenschluß der Genossenschaften durch das Einbringen von lebendem Inventar im Gesamtwert von 38.699 Mark und durch die Verrechnung mit abzuführenden Bodenanteilen bis zu einer Höhe von 1.237 Mark zum Zwecke des Fondsausgleichs persönlich erbracht hatte.

    Deren Ersatzfähigkeit war aber von jeher anerkannt (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O. und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, aaO; Krüger, AgrarR 1991, 265, 266; Schramm, EWiR 1993, 281; Lachmann, AgrarR 1993, 97, 100; Schweizer, ZiP 1993, 580 f.).

    Da der im Zuge der Vergesellschaftung der Produktionsmittel erzwungene Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III hinsichtlich der vermögensrechtlichen Beziehungen der Mitglieder heute so zu behandeln ist, als wäre die LPG Typ I zum Zeitpunkt des Anschlusses aufgelöst, deren Vermögen unter den Mitgliedern aufgeteilt und von diesen in die LPG Typ III eingebracht worden (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O. und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, aaO), sind bei der nach § 44 Abs. 1 LwAnpG vorzunehmenden Vermögensauseinandersetzung folglich die in den Übernahmeprotokollen aufgeführten Werte zugrunde zu legen.

    Wäre das Inventar unter Außerachtlassung der Agrarpreiserhöhungen nicht zu den damals aktuellen Preisen bewertet worden, hätte der Bauer den Unterschied durch entsprechende Fondsausgleichsleistungen in Form von Geldzahlungen oder Sachbeiträgen (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 24. November 1993, BLw 29/93, zur Veröffentlichung bestimmt) begleichen müssen.

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung

    Änderungen oder Erweiterungen des Sachantrages, die auf neues tatsächliches Vorbringen gestützt werden, sind in der Rechtsbeschwerdeinstanz nach § 27 Abs. 2 LwVG i.V.m. § 559 ZPO nicht zulässig (Senat, BGHZ 120, 349, 350) .
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Der beim Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I steht einem Inventarbeitrag gleich (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207 = AgrarR 1993, 85, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 4. Dezember 1992 (BLw 20/92, AgrarR 1993, 85 = ZIP 1993, 298) entschieden hat, ist der im Zuge der Vergesellschaftung der Produktionsmittel erzwungene Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III hinsichtlich der vermögensrechtlichen Beziehungen der Mitglieder nicht als Fusion, sondern so zu behandeln, als wäre die LPG Typ I zum Zeitpunkt des Anschlusses aufgelöst, deren Vermögen unter den Mitgliedern aufgeteilt und von diesen in die LPG Typ III eingebracht worden.

    Während man aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf schließen konnte, daß hierunter nur die Fondsausgleichszahlungen fallen sollten, hat der Gesetzgeber durch die Streichung des Klammerzusatzes (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O.) zum Ausdruck gebracht, daß er den Anwendungsbereich nicht hierauf eingeschränkt haben wollte (Schweizer a.a.O.).

  • BGH, 21.04.1994 - BLw 97/93

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Soweit der Senat bisher selbst die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, aaO.), betraf dies anders gelagerte Fälle, in denen das Landwirtschaftsgericht die Zulassungswürdigkeit überhaupt nicht geprüft hatte.

    Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, der angefochtene Beschluß sei von dem Beschluß des Landwirtschaftsgerichts Schwerin vom 23. September 1992 (16 Lw 96/92, AgrarR 1993, 23) sowie von dem Beschluß des Amtsgerichts Döbeln vom 30. Juni 1993 (XV 166/92, AgrarR 1994, 63) abgewichen, macht dies die Abweichungsrechtsbeschwerde schon deswegen nicht zulässig, weil der Senat die Rechtsfrage, ob Fondsausgleichszahlungen und der bei Übernahme der LPG Typ I durch die LPG Typ III übernommene Anteil am Vermögen der LPG Typ I als eine dem Inventarbeitrag gleichstehende Leistung anzuerkennen sind, durch seine Entscheidungen vom 4. Dezember 1992 (BGHZ 120, 349 = NJW 1993, 1207) und vom 9. Juni 1993 (BGHZ 123, 23 [BGH 09.06.1993 - BLw 18/93] = NJW 1993, 2110) grundsätzlich geklärt hat, die angeführten Vergleichsentscheidungen dadurch also überholt sind und der angefochtene Beschluß mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung übereinstimmt.

    Soweit die Rechtsbeschwerde weiterhin meint, die angefochtene Entscheidung weiche von der in BGHZ 120, 349 veröffentlichten Senatsentscheidung ab, benennt sie noch nicht einmal den Rechtssatz, den die angefochtene Entscheidung im Gegensatz zu dem Senatsbeschluß aufgestellt haben soll.

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 19/93

    Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Rechtsbeschwerde; Voraussetzungen und

    Denn einem LPG-Mitglied steht der Anspruch nach § 44 Abs. 1 LwAnpG auch dann zu, wenn der Umwandlungsbeschluß zwischen der Kündigungserklärung und deren Wirksamwerden (§ 43 Abs. 2 LwAnpG alter und neuer Fassung) gefaßt wurde (Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; Mönig/Böhm, AgrarR 1993, Sonderheft LwAnpG, S. 30, 32).

    b) Zutreffend nimmt das Landwirtschaftsgericht weiterhin an, daß der vom Beteiligten zu 1 erbrachte "Fondsausgleich" bei der Berechnung seines Abfindungsanspruchs zu berücksichtigen ist, ohne daß es darauf ankommt, ob es sich hierbei um eine gesonderte Zahlung oder um den von der LPG Typ III übernommenen Fondsanteil handelt (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, AgrarR 1993, 85 sowie v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110).

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92

    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs;

    Insoweit gilt dasselbe wie im Falle eines nach der Kündigung von der LPG gefaßten Beschlusses zur Umwandlung (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; Senatsbeschl. v. heutigen Tag, BLw 19/93, ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 39/97

    Übertragung des gesamten Vermögens einer LPG

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 120, 349 ff; 123, 23 ff m.Anm. Schweizer, EWIR 1993, 1013; Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 38/93, AgrarR 1994, 126 = WM 1994, 314).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    a) Änderungen oder Erweiterungen des Sachantrages, die auf neues tatsächliches Vorbringen gestützt werden, sind in der Rechtsbeschwerdeinstanz nach § 27 Abs. 2 LwVG i.V.m. § 559 ZPO nicht zulässig (Senat, BGHZ 120, 349, 350).
  • BGH, 28.11.2008 - II ZR 334/02
    a) Änderungen oder Erweiterungen des Sachantrages, die auf neues tatsächliches Vorbringen gestützt werden, sind in der Rechtsbeschwerdeinstanz nach § 27 Abs. 2 LwVG i.V.m. § 559 ZPO nicht zulässig (Senat, BGHZ 120, 349, 350).
  • BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99

    Sittenwidrigkeit einer Abfindungsvereinbarung

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 8/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 9/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 87/93

    Erstattungsfähigkeit des im Übernahmeprotokoll ausgewiesenen Anteils des

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 6/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • BGH, 29.04.2005 - BLw 21/04

    Höhe des Anteils eines Mitglieds am Fondsvermögen einer LPG Typ I

  • OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10

    Unzulässigkeit von Feststellungsanträgen hinsichtlich der Höfeeigenschaft eines

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 98/93

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer umgewandelten LPG nach Eintragung der neuen

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 30/93

    Geltendmachung von Abfindungsansprüchen auf Grund einer Mitgliedschaft des

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 63/92

    Abfindungsansprüche ausgeschiedener Genossenschaftsmitglieder

  • AG Döbeln, 15.03.1994 - XV 28/93
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01

    Wirksamkeit eines Barabfindungsvergleichs aus Anlaß der Umwandlung einer LPG

  • BGH, 11.02.1999 - BLw 62/98

    Darlegung eines Abweichungsfalls bei Bestätigung der angefochtenen Entscheidung

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 13/98

    Auseinandersetzung einer LPG

  • BGH, 08.12.1995 - BLw 32/95

    Abfindungsanspruch des aus der LPG ausgeschiedenen Mitglieds; Berücksichtigung

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 44/92

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Abfindungsanspruch ehemaliger LPG -Mitglieder

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 40/97

    Fortsetzung der LPG -Mitgliedschaft bei einen Wechsel der Tätigkeit

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92

    Ansprüche eines Wiedereinrichters; Inhalt und Umfang der Amtsermittlungspflicht

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 100/93

    Begründung der Rechtsbeschwerde mit Verletzung der Amtsermittlungspflicht;

  • BGH, 04.11.1994 - BLw 43/94

    Zulässigkeit eines unbezifferten Antrags

  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 5 W (Lw) 4/05

    LPG-Umstrukturierung: Auskunft über den Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 16/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 19/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 17/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 17/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 74/93

    Zulässigkeit der Streitverkündung im Verfahren nach dem LwAnpG

  • BGH, 02.12.1998 - BLw 47/98

    Anfechtung der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Darlegung eines

  • BGH, 19.03.1998 - BLw 49/97

    Begriff des Abweichungsfalls

  • OLG Brandenburg, 06.12.2007 - 5 W (Lw) 26/06

    Ausgleichsanspruch auf bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93

    Begriff der Streitigkeit nach dem LwAnpG; Vorerwerbs- oder Vorkaufsrecht des

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 66/92

    Gerichtskostenpflicht bei Verfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 12/98

    Auseinandersetzung einer LPG Typ II

  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 5 W Lw 4/05

    Kein Auskunftsanspruch bei Verjährung des Abfindungsanspruches eines

  • OLG Naumburg, 23.04.1997 - 2 Ww 50/95

    Wirksamkeit einer abgegebenen Willenserklärung im Todesfall; Rechtsfolgen bei

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 37/94

    Möglichkeit der Einschränkung des Anspruchs auf Ersatz des Wertes der

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 105/93

    Antrag auf gerichtliche Bestimmung eines Barabfindungsangebots

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 80/93

    Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde in den Beschlussgründen

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 81/93

    Unterlassene Prüfung der Zulassungswürdigkeit in Verkennung der richtigen

  • BGH, 13.01.1994 - BLw 86/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Abweichung einer

  • BGH, 13.01.1994 - BLw 85/93

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Abweichung einer

  • BGH, 13.01.1994 - BLw 84/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 49/92

    Verfahren in Landwirtschaftssachen

  • AG Döbeln, 30.06.1993 - XV 166/92
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