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   BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93   

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BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93 (https://dejure.org/1994,170)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1994 - X ZR 16/93 (https://dejure.org/1994,170)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1994 - X ZR 16/93 (https://dejure.org/1994,170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patent - Schutzbereich - Lizenzvertrag - Verwirkung von Ansprüchen - Revision - Rechtsfehler - Warenzeichen - Schützenswerter Besitzstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; PatG (1981) § 14
    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung lizenzvertraglicher Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 125, 303
  • NJW 1995, 463 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 106
  • MDR 1995, 64
  • GRUR 1994, 597
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn das durch die Erfindung gelöste Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird, die der Durchschnittsfachmann mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in den Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (BGHZ 112, 140, 148 [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II; s.a. BGHZ 98, 12, 19 - Formstein).

    Die Frage einer abhängigen Erfindung, hier im deutschen Patent 35 14 892 der Beklagten vom Vertragspatent der Klägerin, stellt sich nur dann, wenn die Beklagte von der Lehre des Vertragspatents Gebrauch macht und zugleich eine erfinderische weitere Ausgestaltung verwirklicht (BGHZ 112, 140 [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II).

    Es ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht möglich, unter Zugrundelegung der Entscheidung des Senats in BGHZ 112, 140 [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II eine abhängige Erfindung der Beklagten über den Gesichtspunkt der Äquivalenz zu bejahen.

    Für die Annahme einer abhängigen Erfindung nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHZ 112, 140 ff. [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II - ist in den bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts keine Grundlage erkennbar.

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn das durch die Erfindung gelöste Problem mit gleichwirkenden Mitteln gelöst wird, die der Durchschnittsfachmann mit Hilfe seiner Fachkenntnisse und aufgrund von Überlegungen auffinden konnte, die sich an der in den Patentansprüchen umschriebenen Erfindung orientieren (BGHZ 112, 140, 148 [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II; s.a. BGHZ 98, 12, 19 - Formstein).

    Maßgeblich für diese Rechtsprechung ist, wie der Senat in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat (etwa BGHZ 98, 12, 18 f. = BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 [BGH 14.06.1988 - X ZR 5/87] = BGH GRUR 1988, 896, 898 f. - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGH GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur), daß bei der Bemessung des Schutzbereichs eines Patents nach § 14 PatG 1981 der durch Auslegung zu ermittelnde Inhalt der Patentansprüche zugrunde zu legen ist und zu deren Verständnis die Beschreibung und die Zeichnungen heranzuziehen sind.

    Darüber hinaus kann eine Benutzung der unter Schutz gestellten Erfindung vorliegen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGHZ 105, 1, 10 [BGH 14.06.1988 - X ZR 5/87] - Ionenanalyse; BGHZ 98, 12, 19 - Formstein).

  • BGH, 12.06.1956 - I ZR 118/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Dafür konnte der Erfinder keinen Lohn beanspruchen (etwa BGH GRUR 1969, 534, 536 - Skistiefelverschluß; BGH GRUR 1960, 478, 479 f. - Blockpedale; BGH GRUR 1957, 20, 22 - Leitbleche; BGH GRUR 1953, 112, 113 - Feueranzünder; s.a. RGZ 70, 319, 320 f.).

    Bezüglich des nach dem früheren Recht anerkannten allgemeinen Erfindungsgedankens wurde ebenfalls gefordert, daß er für den Fachmann in der Patentschrift überhaupt offenbart war, d.h., daß der Fachmann in der Lage war, ihn ohne erfinderisches Bemühen der Patentschrift zu entnehmen und auszuführen (so BGH GRUR 1957, 20, 22 - Leitbleche; BGH GRUR 1960, 478, 479 f. - Blockpedale).

  • BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59
    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Dafür konnte der Erfinder keinen Lohn beanspruchen (etwa BGH GRUR 1969, 534, 536 - Skistiefelverschluß; BGH GRUR 1960, 478, 479 f. - Blockpedale; BGH GRUR 1957, 20, 22 - Leitbleche; BGH GRUR 1953, 112, 113 - Feueranzünder; s.a. RGZ 70, 319, 320 f.).

    Bezüglich des nach dem früheren Recht anerkannten allgemeinen Erfindungsgedankens wurde ebenfalls gefordert, daß er für den Fachmann in der Patentschrift überhaupt offenbart war, d.h., daß der Fachmann in der Lage war, ihn ohne erfinderisches Bemühen der Patentschrift zu entnehmen und auszuführen (so BGH GRUR 1957, 20, 22 - Leitbleche; BGH GRUR 1960, 478, 479 f. - Blockpedale).

  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Maßgeblich für diese Rechtsprechung ist, wie der Senat in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat (etwa BGHZ 98, 12, 18 f. = BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 [BGH 14.06.1988 - X ZR 5/87] = BGH GRUR 1988, 896, 898 f. - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGH GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur), daß bei der Bemessung des Schutzbereichs eines Patents nach § 14 PatG 1981 der durch Auslegung zu ermittelnde Inhalt der Patentansprüche zugrunde zu legen ist und zu deren Verständnis die Beschreibung und die Zeichnungen heranzuziehen sind.

    Vor diesem Hintergrund ist nichts ersichtlich, was für eine Ausdehnung des Schutzbereichs eines Patents sogar noch gegenüber der vormals anerkannten Rechtslage sprechen könnte (hierzu etwa Ballhaus/Sikinger, GRUR 1986, 337, 338 ff.; von Falck, GRUR 1988, 1, 3; BGH GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur).

  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Maßgeblich für diese Rechtsprechung ist, wie der Senat in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat (etwa BGHZ 98, 12, 18 f. = BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 [BGH 14.06.1988 - X ZR 5/87] = BGH GRUR 1988, 896, 898 f. - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGH GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur), daß bei der Bemessung des Schutzbereichs eines Patents nach § 14 PatG 1981 der durch Auslegung zu ermittelnde Inhalt der Patentansprüche zugrunde zu legen ist und zu deren Verständnis die Beschreibung und die Zeichnungen heranzuziehen sind.

    Darüber hinaus kann eine Benutzung der unter Schutz gestellten Erfindung vorliegen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGHZ 105, 1, 10 [BGH 14.06.1988 - X ZR 5/87] - Ionenanalyse; BGHZ 98, 12, 19 - Formstein).

  • BGH, 24.04.1969 - X ZR 54/66

    Patentverletzung durch Verwendung eines Äquivalents - Allgemeiner

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Dafür konnte der Erfinder keinen Lohn beanspruchen (etwa BGH GRUR 1969, 534, 536 - Skistiefelverschluß; BGH GRUR 1960, 478, 479 f. - Blockpedale; BGH GRUR 1957, 20, 22 - Leitbleche; BGH GRUR 1953, 112, 113 - Feueranzünder; s.a. RGZ 70, 319, 320 f.).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Soweit er aber die Allgemeinheit nicht aufgrund eindeutig bestimmbarer eigener geistiger Leistung "bereichert", besteht kein Anlaß zu einer Entlohnung (grundlegend in diesem Zusammenhang BVerfGE 31, 229, 240 ff.; 49, 382, 392 ff.; 79, 29, 40 ff.; 81, 208) [BVerfG 23.01.1990 - 1 BvR 306/86].
  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Schon dieser Umstand erhellt, daß die etwa in der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichenrecht entwickelte Rechtsprechung wegen eines schützenswerten Besitzstandes des in Anspruch Genommenen nicht greifen kann (hierzu etwa BGHZ 1, 31; 5, 189; 16, 82; 21, 66; BGH GRUR 1992, 45 - Cranpool; BGHZ 119, 237 - Universitätsemblem).
  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53

    Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung

    Auszug aus BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
    Schon dieser Umstand erhellt, daß die etwa in der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichenrecht entwickelte Rechtsprechung wegen eines schützenswerten Besitzstandes des in Anspruch Genommenen nicht greifen kann (hierzu etwa BGHZ 1, 31; 5, 189; 16, 82; 21, 66; BGH GRUR 1992, 45 - Cranpool; BGHZ 119, 237 - Universitätsemblem).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89

    Warenzeichenübertragung bei Mitübertragung des Geschäftsbetriebs - Verwirkung des

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BGH, 28.10.1952 - I ZR 108/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

  • RG, 01.02.1909 - I 100/08

    Ist die Regel, daß sich der Patentschutz nicht auf die konkrete Ausführungsform

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin [Zeitmoment] bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt [Umstandsmoment] (BGHZ 25, 47, 52; 26, 52, 65; 67, 56, 68; 84, 280, 281; BGH, Urt. v. 26.5.1992 - VI ZR 230/91, NJW-RR 1992, 1240, 1241; v. 10.2.1993 - VIII ZR 48/92, NJW-RR 1993, 682, 684; Sen.Urt. v. 17.3.1994 - X ZR 16/93, GRUR 1994, 597, 602 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme).

    Das Revisionsgericht hat jedoch nachzuprüfen, ob der Tatrichter alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (BGHZ 122, 308, 314; Sen.Urt. v. 17.3.1994 - X ZR 16/93, GRUR 1994, 597, 601 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat hierzu entwickelt hat, dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGHZ 98, 12, 18 f. - Formstein; 105, 1, 10 - Ionenanalyse; 125, 303, 309 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; Sen.Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 9/91, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat hierzu entwickelt hat, dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGHZ 98, 12, 18 f. - Formstein; 105, 1, 10 - Ionenanalyse; 125, 303, 309 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; Sen.Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 9/91, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung).
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