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   BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93   

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https://dejure.org/1994,1285
BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93 (https://dejure.org/1994,1285)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1994 - XI ZR 69/93 (https://dejure.org/1994,1285)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1994 - XI ZR 69/93 (https://dejure.org/1994,1285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9, § 11 Nr. 6
    Unwirksamkeit einzelner Klauseln in den AGB eines Kreditkartenunternehmens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 125, 343
  • NJW 1994, 1532
  • NJW-RR 1994, 1132 (Ls.)
  • ZIP 1994, 690
  • MDR 1994, 791
  • WM 1994, 832
  • BB 1994, 1037
  • DB 1994, 1130
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 06.01.1988 - 4 U 36/87

    Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs des Mieters auf Rückzahlung der Kaution;

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93
    Diese Vorschrift erfaßt Vertragsstrafen, die für den Fall der Nichterfüllung einer Zahlungspflicht vorgesehen sind, auch dann, wenn dabei auf einen Verzugseintritt nicht ausdrücklich abgestellt wird (Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz 2. Aufl. § 11 Nr. 6 Rdn. 16; Basedow in MünchKomm-BGB 3. Aufl. § 11 AGBG Rdn. 85; Palandt/Heinrichs 53. Aufl. § 11 AGBG Rdn. 30; OLG Hamburg NJW-RR 1988, 651 [OLG Hamburg 06.01.1988 - 4 U 36/87]; wohl auch Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz 7. Aufl. § 11 Nr. 6 Rdn. 10).
  • BGH, 24.03.1992 - XI ZR 205/91

    Unwirksamkeit einer Zweckerklärung - Möglichkeit der Aufteilung fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93
    Eine Aufteilung fehlerhafter AGB-Bestimmungen in unwirksame und wirksame Bestandteile ist nur dann zulässig, wenn es sich um äußerlich zusammengefaßte Regelungen handelt, die sinnvoll voneinander trennbar und jeweils aus sich heraus verständlich sind (BGHZ 93, 29, 37; 106, 25 f. [BGH 18.11.1988 - V ZR 75/87]; Senatsbeschluß vom 24. März 1992 - XI ZR 205/91 = BGHR AGBG § 6 Abs. 1 - Teilunwirksamkeit 4; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93
    Eine Aufteilung fehlerhafter AGB-Bestimmungen in unwirksame und wirksame Bestandteile ist nur dann zulässig, wenn es sich um äußerlich zusammengefaßte Regelungen handelt, die sinnvoll voneinander trennbar und jeweils aus sich heraus verständlich sind (BGHZ 93, 29, 37; 106, 25 f. [BGH 18.11.1988 - V ZR 75/87]; Senatsbeschluß vom 24. März 1992 - XI ZR 205/91 = BGHR AGBG § 6 Abs. 1 - Teilunwirksamkeit 4; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.05.1984 - II ZR 280/83

    Mißbrauch einer Kreditkarte

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93
    a) Das Berufungsgericht hat die Kreditkartenverträge zwischen der Beklagten und ihren Kunden mit Recht als entgeltliche Geschäftsbesorgungsverträge im Sinne des § 675 BGB eingestuft (BGHZ 91, 221, 223 f.), auf die § 671 Abs. 1 BGB nicht anwendbar ist.
  • BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87

    Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93
    Eine Aufteilung fehlerhafter AGB-Bestimmungen in unwirksame und wirksame Bestandteile ist nur dann zulässig, wenn es sich um äußerlich zusammengefaßte Regelungen handelt, die sinnvoll voneinander trennbar und jeweils aus sich heraus verständlich sind (BGHZ 93, 29, 37; 106, 25 f. [BGH 18.11.1988 - V ZR 75/87]; Senatsbeschluß vom 24. März 1992 - XI ZR 205/91 = BGHR AGBG § 6 Abs. 1 - Teilunwirksamkeit 4; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.04.1992 - XI ZR 196/91

    Höhere Überziehungszinsen in AGB

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93
    Wenn daher bereits bei Abschluß des Kreditkartenvertrages für diese nur möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmende Zusatzleistung die Voraussetzungen sowie die Dauer und Höhe der Zinspflichten geregelt werden, so ist dies - ebenso wie eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten vorweggenommene Vereinbarung über spätere Stundungszinsen (BGHZ 95, 362, 370 [BGH 19.09.1985 - III ZR 213/83]/371) oder über spätere Überziehungszinsen (Senatsurteil BGHZ 118, 126, 127) [BGH 14.04.1992 - XI ZR 196/91] - einer Kontrolle nach den §§ 9 ff. AGBG nicht entzogen.
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93
    Wenn daher bereits bei Abschluß des Kreditkartenvertrages für diese nur möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmende Zusatzleistung die Voraussetzungen sowie die Dauer und Höhe der Zinspflichten geregelt werden, so ist dies - ebenso wie eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten vorweggenommene Vereinbarung über spätere Stundungszinsen (BGHZ 95, 362, 370 [BGH 19.09.1985 - III ZR 213/83]/371) oder über spätere Überziehungszinsen (Senatsurteil BGHZ 118, 126, 127) [BGH 14.04.1992 - XI ZR 196/91] - einer Kontrolle nach den §§ 9 ff. AGBG nicht entzogen.
  • BGH, 27.04.2021 - XI ZR 26/20

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung

    Die Aufspaltung einer Klausel in unwirksame und wirksame Bestandteile ist nur dann zulässig, wenn es sich um äußerlich zusammengefasste Regelungen handelt, die sinnvoll voneinander trennbar und jeweils aus sich heraus verständlich sind (Senatsurteil vom 29. März 1994 - XI ZR 69/93, BGHZ 125, 343, 348).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

    cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Klauseln, die, wie die hier maßgebende, ein Zahlungsziel einräumen, grundsätzlich als eine Leistungszeitbestimmung im Sinne von § 271 Abs. 2 BGB anzusehen und nicht lediglich als ein Verzicht auf die Durchsetzung eines schon früher fälligen Anspruchs oder als die Bestimmung des Verzugsbeginns (z.B. BGHZ 125, 343, 344, 348; BGH, Urteil vom 16. März 1994 - VIII ZR 246/92 - NJW-RR 1994, 880, 881; vgl. auch Senatsurteil vom 16. Januar 1992 - III ZR 197/90 - NJW 1992, 2086; ferner Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen bürgerlichen Rechts, 7. Aufl., S. 258).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 10/03

    "CITROEN"; Zeitlich maßgebliches Recht für die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit

    Voraussetzung dafür wäre, daß die Klausel sich ihrem Wortlaut nach aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen läßt (BGHZ 125, 343, 348; BGH, Urt. v. 25.3.1998 - VIII ZR 244/97, NJW 1998, 2284 unter II 1 a bb).
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 63/09

    Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 S. 2 und 48

    Dieser Lückenausfüllung steht nicht entgegen, dass die rückwirkende Verzinsung einer nicht fälligen Forderung unangemessen ist (vgl. BGH, Urt. v. 29. März 1994, XI ZR 69/93, NJW 1994, 1532, 1533).
  • OLG Oldenburg, 24.05.2011 - 13 U 66/10

    Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu einem Kreditkartenvertrag mit

    a) Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 Allgemeine Geschäftsbedingungen zu einem KreditkartenVertrag für unwirksam erklärt, in denen Zinspflichten, die durch die Überschreitung eines Zahlungsziels ausgelöst werden, auf davor liegende Zeiträume erstreckt werden ( BGH, Urteil vom 29. März 1994 - XI ZR 69/93 , BGHZ 125, 343 = NJW 1994, 1532).

    Nachstehend ist der Text der im vorliegenden Fall verwendeten Klausel Nummer 3 dem Text des Klauselwerks gegenübergestellt (soweit hier von Interesse), das der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1994 zugrunde lag: BGHZ 125, 343 ff. vorliegender Fall.

    Die weitere Formulierung (´Die Verzinsung erfolgt ab dem Transaktionstag´) führt - wie bei der in BGHZ 125, 343 ff. für unwirksam erklärten Klausel - zu einer rückwirkenden Verzinsung der Erstattungsforderung.

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 244/97

    Teilunwirksamkeit einer formularmäigen Abwälzung der Sach- und

    Läßt sich eine Formularklausel jedoch nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen, so ist die Aufrechterhaltung des zulässigen Teils nach der gleichfalls ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtlich unbedenklich (BGHZ 93, 29, 37, 48 f.; 106, 19, 25 f.; 125, 343, 348).
  • BGH, 10.12.1997 - VIII ZR 107/97

    Formularmäßige Vererinbarung einer Beschränkung der Provisionspflicht

    Wenn eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertragspartner des Verwenders auch nur für einen Teil der von der Klausel nach Wortlaut und erkennbarem Sinn erfaßten Fallgestaltungen unangemessen benachteiligt, ist die Klausel nach § 9 AGBG insgesamt unwirksam, es sei denn, sie läßt sich nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen (BGHZ 93, 29, 37, 48 f; 106, 19, 25 f; 125, 343, 348; st.Rspr.).
  • LAG Hamm, 24.01.2003 - 10 Sa 1158/02

    Vertragsstrafenvereinbarung, Zulässigkeit in vorformulierten Verträgen nach der

    Das Vertragsstrafenverbot des § 11 Nr. 6 AGBG ist aber in der bisherigen Rechtsprechung der Zivilgerichte auch auf Dauerschuldverhältnisse, insbesondere auch auf Dienstverträge angewendet worden (BGH, Urteil vom 29.03.1994 - BGHZ 125, 343 = NJW 1994, 1532; BGH, Urteil vom 19.06.1985 - NJW 1985, 2329; AG Andernach, Urteil vom 11.08.1993 - NJW-RR 1994, 121; Graf von Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke "Vertragsstrafe", Rz. 9; Thüsing, BB 2002, 2666, 2673).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 3 U 189/14

    Kaufvertraglich vereinbarter Nachzahlungsanspruch für Grundstück in Form von

    Die Angemessenheit der Klausel kann an den Grundsätzen des Verzugsrechts gemessen werden, weil es sich bei dem Zinsanspruch aus § 4 Abs. 4 2. Hs. Kaufvertrag, anders als bei § 3 Abs. 2 Kaufvertrag, nicht um Zinsen als echte Gegenleistung für eine Stundung des Anspruchs handelt, sondern um Zinsen, die an die Nichterfüllung einer Auflage und das erstmalige Entstehen des Nachzahlungsanspruchs geknüpft werden (zur Unterscheidung: BGH NJW 1994, 1532, 1533).
  • OLG München, 12.11.2015 - 29 U 2092/15

    Zahlungspflicht des Kunden eines verschlüsselten Fernsehprogramms bei unbefugter

    Danach kann für den Fall, dass ein Kunde mangels Kontodeckung seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, keine Vertragsstrafe vereinbart werden (vgl. BGH NJW 1994, 1532 [1533]).
  • OLG Köln, 22.01.1999 - 6 U 70/98

    Fristlose Kündigung von Dispositionskrediten; AGB-Klausel

  • LSG Bayern, 23.09.2014 - L 5 KR 322/10

    Abrechnungsstreit, Aufrechnung, Fälligkeit

  • KG, 22.09.2011 - 23 U 178/09

    Online-Vertrag über den Kauf von Musikdateien: Intransparenz einer Klausel über

  • AG Schleswig, 16.11.2017 - 2 C 16/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenvertrages: Wirksamkeit einer

  • OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei urheberrechtlichen Verstößen

  • AG Schleswig, 26.01.2018 - 2 C 16/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenvertrages: Wirksamkeit einer

  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 16.04.2007 - 433 Z - 1/07
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