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   BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94   

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https://dejure.org/1995,292
BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94 (https://dejure.org/1995,292)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1995 - XII ZR 58/94 (https://dejure.org/1995,292)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1995 - XII ZR 58/94 (https://dejure.org/1995,292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsgrundlage - Schenkung - Schwiegereltern - Zugewinngemeinschaft - Anfangsvermögen - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zuwendungen der Schwiegermutter und Zugewinnausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1374 Abs. 2, § 242
    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 129, 259
  • NJW 1995, 1889
  • MDR 1995, 820
  • DNotZ 1995, 937
  • FamRZ 1995, 1060
  • WM 1995, 1362
  • JR 1996, 324
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91

    Größere Geldzuwendungen von Schwiegereltern an Eheleute und Zugewinnausgleich

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
    Die Anschlußberufung des Klägers wies es zurück (Urteil auszugsweise veröffentlicht in FamRZ 1994, 1384).
  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
    Rechtsgrund der Zuwendung ist damit ein im Gesetz nicht geregeltes familienrechtliches Rechtsverhältnis eigener Art, wie es der Senat auch für Zuwendungen unter Verlobten angenommen hat (vgl. BGHZ 115, 261, 265) [BGH 02.10.1991 - XII ZR 145/90].
  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 35/88

    Befreiung von gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehensverbindlichkeiten

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
    Wie bei diesen fehlt es für die Annahme einer Schenkung an dem erforderlichen subjektiven Tatbestand: Nach dem erkennbaren Willen des Zuwenders soll die Leistung nicht zu einer den Empfänger einseitig begünstigenden und frei disponiblen Bereicherung führen, sondern sie soll auf Dauer (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsurteil vom 5. April 1989 - IVb ZR 35/88 - FamRZ 1989, 835, 836) der Ehegemeinschaft dienen und damit auch von deren Bestand abhängig sein (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89 - FamRZ 1990, 600, 603).
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu ehebezogenen Zuwendungen unter Ehegatten kann ein Anspruch nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage neben den Zugewinnausgleich treten, wenn das Ergebnis dieses güterrechtlichen Ausgleichs schlechthin unangemessen ist und für den Zuwender unzumutbar unbillig erscheint (vgl. BGHZ 115, 132, 138 [BGH 10.07.1991 - XII ZR 114/89] m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
    Der Unterschied zur Schenkung besteht letztlich darin, daß es an der in § 516 BGB vorausgesetzten Einigung über die Unentgeltlichkeit der Leistung fehlt (vgl. BGHZ 116, 167, 169 f) [BGH 27.11.1991 - IV ZR 164/90].
  • OLG Köln, 10.11.1993 - 27 U 220/92

    Schenkung Bereicherung Zweckverfehlung

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
    Teilweise wird auch eine Zweckschenkung angenommen mit der Folge eines Bereicherungsanspruchs wegen Zweckverfehlung bei Scheitern der Ehe (vgl. OLG Hamm FamRZ 1990, 1232, 1233 [OLG Hamm 30.11.1989 - 22 U 166/89]; OLG Köln FamRZ 1994, 1242 [OLG Köln 10.11.1993 - 27 U 220/92]).
  • BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
    Von der Interessenlage her ist der hier gegebene Fall, daß die Schwiegertochter in einem Ausmaß, das über eine Gefälligkeit weit hinausgeht, von der Schwiegermutter mit Rücksicht auf die Ehe mit dem leiblichen Sohn und zur Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens in einem Familienheim bedacht wird, mit den ehebezogenen (unbenannten) Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 82, 227, 234 f [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; s.a. Senatsurteil BGHZ 101, 65, 69) nicht unter die Ausnahmeregelung des § 1374 Abs. 2 BGB fallen.
  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
    Die flexible Abwicklung nach diesen Grundsätzen (dazu im einzelnen BGHZ 84, 361, 368) trägt gegebenenfalls auch in Fällen der vorliegenden Art besser dem Umstand Rechnung, daß der begünstigte Ehegatte die Zuwendung jedenfalls insoweit behalten darf, als die Ehe Bestand gehabt hat und daher der Zweck der Zuwendung jedenfalls teilweise erreicht worden ist, und daß im Falle der Scheidung deswegen in der Regel das Zugewendete nicht voll wird zurückgegeben werden müssen.
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
    Ein Verstoß gegen § 286 ZPO liegt danach nicht vor, soweit es um die Beklagte als Zuwendungsempfängerin geht (vgl. auch Senatsurteil vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 23/86 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Revisionsrüge 1).
  • OLG Oldenburg, 23.07.1991 - 12 U 22/91

    Zuschüsse der Schwiegereltern; Fortbestand der Ehe; Bau eines Familienheims;

    Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
    Bei ihrer Zuwendung verfolgte die Mutter des Klägers nicht auch eigene, in die Zukunft gerichtete Interessen (anders als etwa in den vom OLG Oldenburg FamRZ 1992, 308 [OLG Oldenburg 23.07.1991 - 12 U 22/91] - Aufnahme im Fall der Pflegebedürftigkeit - und OLG Köln aaO. - Einräumung eines Nießbrauchs auf Lebenszeit - entschiedenen Fällen), sondern sie wollte nur die Ehegemeinschaft ihres Sohnes begünstigen.
  • BGH, 23.09.1983 - V ZR 67/82

    Zur Rückforderung einer Zweckschenkung

  • OLG Hamm, 30.11.1989 - 22 U 166/89

    Grober Undank; Zerüttung der Ehe durch Ehebruch; Schenkung von Grundvermögen;

  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls

  • OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93

    Schwiegereltern; Zuwendungen an Ehegatten; Erwerb eines Eigenheims; Scheidung der

  • BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86

    Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Dagegen stellt eine Zuwendung unter Ehegatten, der die Vorstellung oder Erwartung zugrunde liegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben werde, oder die sonst um der Ehe willen oder als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht wird und darin ihre Geschäftsgrundlage hat, keine Schenkung, sondern eine ehebedingte Zuwendung dar (BGHZ 116, 167, 169 f. = FamRZ 1992, 300 f.; Senatsurteile vom 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89 - FamRZ 1990, 600, 601; BGHZ 129, 259, 263 = FamRZ 1995, 1060, 1061 und vom 23. April 1997 - XII ZR 20/95 - FamRZ 1997, 933).
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteile vom 7. September 2005, XII ZR 316/02, FamRZ 2006, 394 m.w.N.; BGH, 12. April 1995, XII ZR 58/94, BGHZ 129, 259, 263).

    Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage können nicht mit der Begründung verneint werden, dass das beschenkte Schwiegerkind mit dem eigenen Kind der Schwiegereltern in gesetzlichem Güterstand gelebt hat und das eigene Kind über den Zugewinnausgleich teilweise von der Schenkung profitiert (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. BGH, 12. April 1995, XII ZR 58/94, BGHZ 129, 259, 266 f.).

    Im Falle schwiegerelterlicher, um der Ehe des eigenen Kindes mit dem Beschenkten Willen erfolgter Schenkungen sind nach Scheitern der Ehe Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB denkbar (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. BGH, 12. April 1995, XII ZR 58/94, BGHZ 129, 259, 264 m.w.N.).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats war bei Zuwendungen, die Schwiegereltern an den Ehepartner des leiblichen Kindes mit Rücksicht auf dessen Ehe mit ihrem Kind und zur Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens machen, regelmäßig ein Rechtsverhältnis eigener Art anzunehmen, das mit den ehebezogenen Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar war (Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366; vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669 f. und BGHZ 129, 259, 263).

    Nach dem erkennbaren Willen des Zuwenders sollte die Leistung nicht zu einer den Empfänger einseitig begünstigenden und frei disponiblen Bereicherung führen, sondern sie sollte auf Dauer der Ehegemeinschaft dienen und damit auch von deren Bestand abhängig sein (Senatsurteile vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670 und BGHZ 129, 259, 263 f.).

    Eine Schenkung kann nicht unter Hinweis darauf verneint werden, die Zuwendung solle auf Dauer der Ehegemeinschaft dienen und damit nicht zu einer den Empfänger einseitig begünstigenden und frei disponiblen Bereicherung führen (entgegen Senatsurteilen vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670 und BGHZ 129, 259, 263).

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats kam, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand gelebt hatten, ein Anspruch der Schwiegereltern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur in Betracht, wenn das Ergebnis des güterrechtlichen Ausgleichs schlechthin unangemessen war und für den Zuwender unzumutbar unbillig erschien, wobei Unangemessenheit und Unzumutbarkeit an den Belangen des mit dem Zuwender verwandten Ehegatten zu messen waren (Senatsurteil BGHZ 129, 259, 266 f.).

    Unter diesen Umständen könnte bei einer unmittelbaren Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind im Regelfall nicht davon ausgegangen werden, dass das Scheitern der Ehe zu einer für die Schwiegereltern unzumutbaren Störung der Geschäftsgrundlage geführt habe (Senatsurteil BGHZ 129, 259, 266).

    bb) Zwar entspricht im Verhältnis der Ehegatten untereinander eine hälftige Ausgleichsquote dem gesetzlichen Normalfall des güterrechtlichen Ausgleichs und dem Wesen der Ehe als einer Wirtschafts- und Risikogemeinschaft (Senatsurteile BGHZ 129, 259, 267 und 115, 132, 139).

    Auch der bislang von der Senatsrechtsprechung herangezogene Aspekt der (hypothetisch gedachten) Kettenschenkung (vgl. Senatsurteil BGHZ 129, 259, 266) vermag keine abweichende Sichtweise zu rechtfertigen.

    cc) Ein Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern ist auch nicht deshalb regelmäßig zu verneinen, weil ansonsten die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme des Beschenkten - einerseits im Wege des Zugewinnausgleichs von Seiten seines Ehegatten, andererseits nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage von Seiten seiner Schwiegereltern - bestünde (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 129, 259, 265).

    Während auf der Grundlage der bisherigen Senatsrechtsprechung unbenannte Zuwendungen der Schwiegereltern nicht gemäß § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen waren (Senatsurteil BGHZ 129, 259, 263), können die nunmehr als Schenkung zu wertenden schwiegerelterlichen Zuwendungen auch dann unter § 1374 Abs. 2 BGB subsumiert werden, wenn sie um der Ehe des eigenen Kindes Willen erfolgt sind (vgl. Soergel/Mühl/Teichmann BGB 12. Aufl. § 516 Rdn. 36).

    In seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Senat es zwar abgelehnt, allein um der Ehe des eigenen Kindes Willen erfolgte schwiegerelterliche Zuwendungen auf der Grundlage von Bereicherungsansprüchen wegen Zweckverfehlung rückabzuwickeln (Senatsurteil BGHZ 129, 259, 264).

    Ist dies infolge des Scheiterns der Ehe des Kindes der Fall, ist die Geschäftsgrundlage dementsprechend insoweit entfallen, als die Begünstigung des eigenen Kindes entgegen der Erwartung seiner Eltern vorzeitig endet (vgl. Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 367; vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670 und BGHZ 129, 259, 264).

  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 516/14

    Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe:

    (1) Bereits seit dem Urteil vom 12. April 1995 (BGHZ 129, 259 = FamRZ 1995, 1060 ff.) bestand eine gefestigte Rechtsprechung des Senats zum Ausgleich von schwiegerelterlichen Zuwendungen (vgl. Senatsurteile vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669 f.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365 ff. und vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394 ff.).

    Ein auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gestützter Ausgleichsanspruch der Schwiegereltern kam dann in Betracht, wenn das Ergebnis des güterrechtlichen Ausgleichs zwischen den Ehegatten schlechthin unangemessen war und für den Zuwendenden als unzumutbar erschien, wobei Unangemessenheit und Unzumutbarkeit an den Belangen des mit dem Zuwendenden verwandten Ehegatten zu messen waren (Senatsurteil BGHZ 129, 259 = FamRZ 1995, 1060, 1061).

    Dies konnte nach der früheren Senatsrechtsprechung der Fall sein, wenn das eigene Kind durch den Zugewinnausgleich nicht angemessen an der Zuwendung teil hatte, etwa weil ein Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung nicht erfolgte oder das Schwiegerkind hoch verschuldet war (Senatsurteil BGHZ 129, 259 = FamRZ 1995, 1060, 1061).

    Außerdem kam nach der früheren Rechtsprechung des Senats ein auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gestützter Ausgleichsanspruch der Schwiegereltern in Betracht, wenn diese mit der Zuwendung ein in die Zukunft gerichtetes Eigeninteresse verfolgt hatten (Senatsurteil BGHZ 129, 259 = FamRZ 1995, 1060, 1061) oder ein schützenswertes Interesse an der gegenständlichen Rückgewähr des an das Schwiegerkind überlassenen Vermögensgegenstands bestand (vgl. Senatsurteil vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 396).

    Schließlich hielt der Senat eine Rückabwicklung schwiegerelterlicher Zuwendungen nach § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB jedenfalls dann für möglich, wenn zwischen Zuwendungsempfänger und Zuwendendem eine Willensübereinstimmung bezüglich eines über die bloße Verwirklichung der ehelichen Gemeinschaft hinausgehenden Zweckes erzielt wurde, beispielsweise über den künftigen Miteigentumserwerb des eigenen Kindes des Zuwendenden (vgl. Senatsurteil BGHZ 129, 259 = FamRZ 1995, 1060, 1061).

    Denn schon auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung des Senats kamen Ansprüche der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn der Fortbestand der durch die Zuwendung herbeigeführten Vermögenslage nach dem Scheitern der Ehe den Schwiegereltern nicht zumutbar war, weil das eigene Kind durch den güterrechtlichen Ausgleich zwischen den Ehegatten nicht angemessen an der Zuwendung teil hatte (Senatsbeschluss BGHZ 129, 259 = FamRZ 1995, 1060, 1062), die Schwiegereltern mit der Zuwendung ein in die Zukunft gerichtetes Eigeninteresse verfolgt hatten (Senatsurteil BGHZ 129, 259 = FamRZ 1995, 1060, 1061) oder ein schützenswertes Interesse an der gegenständlichen Rückgewähr des an das Schwiegerkind überlassenen Vermögensgegenstands bestand (vgl. Senatsurteil vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 396).

    Schließlich hielt der Senat grundsätzlich auch eine Rückabwicklung schwiegerelterlicher Zuwendungen nach § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB für möglich (vgl. Senatsurteil BGHZ 129, 259 = FamRZ 1995, 1060, 1061).

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern

    bb) Ein Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern ist, wie der Senat im einzelnen dargelegt hat (Urteil vom 3. Februar 2010 - XII ZR 189/06 - FamRZ 2010, 958 Tz. 38 ff.), auch nicht deshalb regelmäßig zu verneinen, weil ansonsten die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme des Beschenkten - einerseits im Wege des Zugewinnausgleichs von Seiten seines Ehegatten, andererseits nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage von Seiten seiner Schwiegereltern - bestünde (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 129, 259, 265).

    Während auf der Grundlage der bisherigen Senatsrechtsprechung unbenannte Zuwendungen der Schwiegereltern nicht gemäß § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen waren (Senatsurteil BGHZ 129, 259, 263), können die nunmehr als Schenkung zu wertenden schwiegerelterlichen Zuwendungen auch dann unter § 1374 Abs. 2 BGB subsumiert werden, wenn sie um der Ehe des eigenen Kindes Willen erfolgt sind (vgl. Soergel/Mühl/Teichmann BGB 12. Aufl. § 516 Rdn. 36).

    In seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Senat es zwar abgelehnt, allein um der Ehe des eigenen Kindes Willen erfolgte schwiegerelterliche Zuwendungen auf der Grundlage von Bereicherungsansprüchen wegen Zweckverfehlung rückabzuwickeln (Senatsurteil BGHZ 129, 259, 264).

  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Der Anspruch aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung geht also grundsätzlich weiter als der bei Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage angemessene Ausgleich (vgl. BGH, Urt. v. 12.4.1995 - XII ZR 58/94, NJW 1995, 1889, 1890 m.w.N.).
  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

    a) Zur Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf einem Grundstücksüberlassungsvertrag, durch den ein Ehegatte von seinem Schwiegervater unter der Geltung des DDR-Rechts zusammen mit seinem Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum an dem Familienheim erworben hat (Fortentwicklung des Senatsurteils vom 12. April 1995 - XII ZR 58/94 - NJW 1995, 1889 = FamRZ 1995, 1060).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 12. April 1995 (XII ZR 58/94 - NJW 1995, 1889, 1890 = FamRZ 1995, 1060) auf der Grundlage bundesdeutschen Rechts ausgeführt hat, ist bei Zuwendungen von Schwiegereltern an den Ehepartner des leiblichen Kindes zum Zwecke der Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens regelmäßig ein Rechtsverhältnis eigener Art anzunehmen, das mit den ehebezogenen Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar ist.

    Es bestehen insgesamt keine Bedenken, auch unter der Herrschaft des DDR-Rechts in Fällen der vorliegenden Art von einem familienbezogenen Rechtsverhältnis eigener Art auszugehen, wie es der Senat in seinem Urteil vom 12. April 1995 (aaO) angenommen hat (ebenso OLG Dresden - 16 U 555/96 - Urteil vom 12. September 1996).

    Ähnliches gilt bei Zuwendungen von Schwiegereltern an den nicht mit ihnen verwandten Ehegatten; soweit die Ehe Bestand gehabt hat, ist der Zweck der Zuwendung jedenfalls teilweise erreicht, so daß das Zugewendete in der Regel nicht voll wird zurückgegeben werden müssen (vgl. Senatsurteil vom 12. April 1995 aaO).

  • BGH, 23.04.1997 - XII ZR 20/95

    Ausgleich ehebezogener Zuwendungen

    Eine Zuwendung unter Ehegatten, der die Vorstellung oder Erwartung zugrunde liegt, daß die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben werde, oder die sonst um der Ehe willen oder als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht wird und die darin ihre Geschäftsgrundlage hat, stellt keine Schenkung, sondern eine ehebezogene Zuwendung dar (BGHZ 116, 167, 169 f. [BGH 27.11.1991 - IV ZR 164/90]; Senatsurteile vom 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89 - BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 17 = FamRZ 1990, 600, 601 und BGHZ 129, 259, 263).
  • OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02

    Voraussetzungen der Veräußerung eines Erbbaurechts; Anspruch wegen Rückforderung

    Erbringen Schwiegereltern an den Ehepartner ihres Kindes in einem Ausmaß, das über eine Gefälligkeit weit hinausgeht, Zuwendungen zum Zwecke der Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens, so ist dies mit den ehebezogenen unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar (BGHZ 129, 259, 263; NJW 1999, 353, 354; FamRZ 1998, 669 f.; Urteil des Senats vom 10. Mai 2002 - 22 U 119/01 -, in: FamRZ 2003, 233 f.; Palandt - Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 313 Rdnr. 48).

    Nach dem Willen des Zuwendenden soll die Leistung nämlich nicht zu einer den Empfänger einseitig begünstigenden und frei disponiblen Bereicherung führen, sondern sie soll auf Dauer der Ehegemeinschaft dienen und damit auch von deren Bestand abhängig sein (BGHZ 129, 259, 263 f.; FamRZ 1998, 669, 670).

    Es handelt sich insoweit um ein gesetzlich nicht geregeltes familienrechtliches Rechtsverhältnis eigener Art (BGHZ 129, 259, 264).

    Der von der Berufung behauptete Widerspruch zwischen der Rechtsprechung des X. Zivilsenats (NJW 1999, 1623) und der des XII. Zivilsenats (BGHZ 129, 259; NJW 1999, 353; FamRZ 1998, 669) des Bundesgerichtshofs besteht also tatsächlich nicht, da es jeweils auf die Vereinbarungen im konkreten Fall ankommt (vgl. etwa zuletzt BGH NJW 2003, 510; dieser Aspekt wird auch von OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1673 übersehen).

    Da hier - wie oben dargelegt - keine Schenkung vorliegt, kommt auch ein Bereicherungsanspruch wegen Nichterreichens des mit einer Schenkung verfolgten Zwecks nicht in Betracht (vgl. auch BGHZ 129, 259, 264).

    Grundsätzlich ist zwar anerkannt, dass sich bei Zuwendungen von Schwiegereltern an den Ehegatten ihres Kindes bei nachträglichem Scheitern der Ehe ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben kann, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (BGHZ 129, 259, 266 f.; Urteil des Senats, a. a. O.; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; Palandt-Heinrichs, § 313 Rdnr. 48).

    Vorrangig ist eine Abwicklung hier nämlich durch den bei der Scheidung herbeizuführenden Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten vorzunehmen (BGHZ 129, 259, 266f.).

  • KG, 08.10.2009 - 8 U 196/07

    Wegfall der Geschäftsgrundlage: Ausgleichsanspruch eines Partners einer

    Regelmäßig hat dies zur Folge, dass der Wert des Zugewendeten nicht voll zurückzuerstatten ist (vgl. BGH NJW 1995, 1889; FamRZ 1998, 669; NJW 1999, 354 für ehebezogenen Zuwendungen); denn die erwiesene Begünstigung ist nur für die Zeit nach Beendigung der Lebensgemeinschaft zu entziehen (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 1326).
  • BFH, 10.03.2005 - II R 54/03

    Schenkungsteuerrechtlich kein Durchgangserwerb des Kindes bei Zuwendung an das

    Aus dem Institut der unbenannten ehebedingten Zuwendung kann der Kläger schon deshalb nichts ihm Günstiges herleiten, weil die Rechtsprechung der Zivilgerichte die für dieses Institut geltenden Regelungen auch auf unmittelbare Zuwendungen der Schwiegereltern an ihr Schwiegerkind anwendet (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. April 1995 XII ZR 58/94, BGHZ 129, 259).
  • KG, 25.10.2006 - 22 U 195/05

    Rückforderung ehebedingter Zuwendungen nach den Grundsätzen des Wegfalls der

  • OLG Nürnberg, 02.06.2005 - 11 UF 14/05

    Unentgeltliche Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten als unbenannte

  • OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01

    Rückforderung von Zuwendungen der Eltern an Tochter und Schwiegersohn;

  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 398/01

    Geschäftsgrundlage von Zuwendungen der Eltern an verheiratete Kinder

  • OLG Naumburg, 30.01.1997 - 7 W 2/97

    Bereicherung wegen Zweckverfehlung; Rückforderung Zuwendungen unter Ehegatten;

  • BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96

    Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

  • OLG Koblenz, 10.08.2006 - 7 UF 850/05

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von Geldzuwendungen naher Angehöriger beim

  • OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 4 U 135/08

    Rückgewähr von Zuwendungen der Schwiegereltern an einen Ehegatten nach Scheitern

  • OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 UF 91/11

    Zur Verjährung von Ansprüchen aus "Schwiegerelternschenkung"

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 11 Wx 154/05

    Bestreitung von gemeinschaftlichen Kosten und Lasten in einer zerstrittenen

  • OLG Brandenburg, 21.07.2004 - 7 U 185/03

    Rückzahlungsanspruch einer Schwiegermutter betreffend Zuwendungen, die an den

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 50/96

    Mithaftung des Ehepartners bei staatlichen geförderten Eigenkapitalhilfedarlehen

  • OLG Naumburg, 14.10.1999 - 11 U 121/99

    Geschäftsgrundlage bei gemischter Schenkung - Fortbestand der Ehe -

  • OLG Jena, 26.09.2014 - 4 UF 322/14

    Verjährung von Ansprüchen der Schwiegereltern gegen den Schwiegersohn auf

  • OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 3 UF 393/05

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung der Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten an

  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08

    Anspruch eines Ehegatten auf einen Ausgleich für finanzielle Aufwendungen durch

  • AG Stuttgart, 25.02.1998 - 23 F 1157/97

    Behandlung einer größeren Zuwendung der Eltern an ihr Kind mit Rücksicht auf

  • OLG Köln, 26.08.2008 - 4 UF 38/08

    Schenkungen naher Angehöriger im Zugewinn

  • OLG Brandenburg, 23.04.2008 - 13 U 52/07

    Unbenannte Zuwendung: Anspruch der Schwiegereltern auf Rückgewähr von Schenkungen

  • OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01

    Berücksichtigung der Zuwendungen von Grundbesitz durch die Eltern und Geschwister

  • OLG Hamm, 21.03.2002 - 4 UF 180/01

    Behandlung von Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten zur Ablösung von

  • OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04

    Rückforderung ehebedingter Zuwendungen durch Dritte bei Scheitern der Ehe

  • OLG München, 01.08.2002 - 16 UF 1748/00

    Zugewinnausgleich bei Bau auf einem Grundstück des einen Ehegatten mit Geldern

  • OLG Stuttgart, 05.06.2019 - 18 UF 67/19

    Zugewinnausgleich: Sittenwidrigkeit einer Rücktrittsklausel für den Fall des

  • OLG Bamberg, 24.09.2001 - 4 U 3/01

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Eigentumsübertragung an Schwiegersohn

  • OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00

    Familienrecht: Zahlungsversprechen für den Fall der Trennung

  • OLG Celle, 05.03.1999 - 4 U 56/98

    Unzulässigkeit einer Teilungsversteigerung ; Übertragung des hälftigen

  • OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern wegen Wegfalls der

  • OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 4 U 102/06

    Darlehensvertrag: Verpflichtung zur Rückzahlung des einer Schwiegertochter zur

  • BFH, 10.03.2005 - II R 55/03

    SchSt: Durchgangserwerb - Zuwendung an Schwiegersohn

  • OLG Köln, 10.11.2021 - 26 UF 92/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Zugewinnausgleich; Berücksichtigung von

  • BGH, 28.03.2007 - IV ZR 76/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verletzung des rechtlichen

  • LG Chemnitz, 25.01.2006 - 3 T 830/05

    Eintragung eines Klarstellungsvermerks

  • OLG Braunschweig, 15.12.2005 - 1 U 18/05

    Ausstellung; Freizeitveranstaltung; Harz und Heide; Harz-und-Heide;

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 5 UF 21/14

    Berücksichtigung Schweizer betrieblicher Rentenanwartschaften im deutschen

  • LG Berlin, 04.11.2005 - 22 O 234/05

    Vergleichbarkeit der Schenkung an eine Tochter mit den ehebezogenen unbenannten

  • OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99

    Ausgleichsanspruch eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen

  • OLG Köln, 07.02.2001 - 13 U 125/00

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch nach Scheitern der Ehe der Tochter

  • OLG Hamm, 23.04.2008 - 30 U 204/07

    Sittenwidrigkeit eines Gebrauchsüberlassungsvertrages für ein

  • OLG Celle, 25.09.2003 - 6 U 140/03

    Vorliegen eines familienrechtlichen Verhältnisses eigener Art; Grundsätzliche

  • OLG Frankfurt, 14.04.2009 - 2 UF 273/08

    Zugewinnausgleich: Bewertung eines Einzelhandelsunternehmens

  • LG Frankfurt/Oder, 15.03.2007 - 17 O 371/06

    Anspruch der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind auf anteilige Rückgewähr

  • OLG Hamm, 25.11.1998 - 33 U 17/98

    Scheingeschäft - Ausgleich von Zuwendungen nach güterrechtlichen Bestimmungen

  • OLG Nürnberg, 12.01.1998 - 10 UF 3277/97
  • OLG Zweibrücken, 27.02.1997 - 4 U 4/96

    Begriff der ehebedingten Zuwendung; Grundsatz des Ausgleichs nach ehelichem

  • OLG Dresden, 19.12.1996 - 16 U 670/95

    Anwendung der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf "Alt-Verträge"

  • OLG Stuttgart, 13.10.1999 - 17 UF 349/99

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Zugewinnausgleich u.a. bei

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