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BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53 |
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Verfahren auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses aus einem nicht rechtsfähigen Verein - Voraussetzungen für das Vorliegen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit - Anforderungen an die Unwirksamkeit des erstinstanzlichen Ausschliessungsbeschlusses
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Papierfundstellen
- BGHZ 13, 5
- NJW 1954, 833
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (7)
- RG, 22.06.1916 - IV 93/16
Revisionssumme.
Auszug aus BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts sind im Sinne des § 546 ZPO vermögensrechtlich zunächst alle Ansprüche und Rechtsverhältnisse, die aus Vermögensrechten abgeleitet werden, sodann aber auch die Ansprüche aus nicht vermögensrechtlichen Verhältnissen, die eine vermögenswerte Leistung zum Gegenstand haben (RGZ 88, 332; 139, 396; 144, 150).Auf dem Boden dieser Rechtsprechung ist das Reichsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass bei dem sogenannten idealen Vereinen (§ 21 BGB) der Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit eines vorgenommenen Ausschlusses ein solcher nicht vermögensrechtlicher Art (RGZ 88, 332; HRR 129 Nr. 256; JW 1935, 2632), und dass bei den sogenannten wirtschaftlichen Vereinen (§ 22 BGB) und bei den Genossenschaften der Anspruch auf eine entsprechende Feststellung ein solcher vermögensrechtlicher Art sei (RGZ 89, 336; Warn 1935 Nr. 103; JW 1937, 1997).
- RG, 10.01.1935 - IV 259/34
1. Inwieweit muß der Ausschließungsbeschluß die Gründe der Ausschließung aus …
Auszug aus BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53
Der vom Reichsgericht entwickelte Grundsatz (RGZ 147, 11), dass die Ausschliessung eines Vereinsmitgliedes in sachlicher Hinsicht nur unter dem Gesichtspunkt nachgeprüft werden kann, ob die Ausschliessung eine gesetzwidrige, sittenwidrige oder offenbar unbillige Massnahme darstellt, gilt auch für die Ausschliessung aus einem nicht rechtsfähigen Verein.Es bestehen keine Bedenken, bei einem Ausschluss aus einem nicht rechtsfähigen Verein die Grundsätze zur Anwendung zu bringen, die das Reichsgericht für die sachliche Nachprüfung einer Ausschliessung aus einem rechtsfähigen Verein durch die ordentlichen Gerichte entwickelt hat (RGZ 140, 23; 147, 11; HRR 1942 Nr. 779).
- BGH, 23.04.1951 - IV ZR 29/51
Nichtzulassung der Revision in Ehesachen
Auszug aus BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53
Nur in diesem Fall kann bei einem Streitwert von mehr als 6.000 DM die Zulässigkeit der Revision bejaht werden; denn in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten ist nach der jetzt geltenden Fassung des § 546 ZPO die Revision - abgesehen von den hier nicht in Betracht kommenden Tatbeständen des § 547 ZPO - nur zulässig, wenn sie von dem Oberlandesgericht in dem angefochtenen Urteil zugelassen worden war (BGHZ 2, 16) eine Voraussetzung, die hier nicht gegeben ist.
- BGH, 24.10.1951 - II ZR 131/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53
Die dem erkennenden Senat mögliche Auslegung der Satzung des Beklagten (vgl. BGH Urt. v 24. Oktober 1951 - II ZR 131/50) ergibt, dass nach § 11 der Satzung die Ausschliessung erst dann wirksam ist, wenn das Ausschliessungsverfahren in den beiden Instanzen abgeschlossen ist. - RG, 16.01.1917 - II 422/16
Zulässigkeit der Revision
Auszug aus BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53
Auf dem Boden dieser Rechtsprechung ist das Reichsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass bei dem sogenannten idealen Vereinen (§ 21 BGB) der Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit eines vorgenommenen Ausschlusses ein solcher nicht vermögensrechtlicher Art (RGZ 88, 332; HRR 129 Nr. 256; JW 1935, 2632), und dass bei den sogenannten wirtschaftlichen Vereinen (§ 22 BGB) und bei den Genossenschaften der Anspruch auf eine entsprechende Feststellung ein solcher vermögensrechtlicher Art sei (RGZ 89, 336; Warn 1935 Nr. 103; JW 1937, 1997). - RG, 10.02.1933 - VII 294/32
Ist für den Anspruch des Beamten auf Gewährung der Einsichtnahme in seine …
Auszug aus BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts sind im Sinne des § 546 ZPO vermögensrechtlich zunächst alle Ansprüche und Rechtsverhältnisse, die aus Vermögensrechten abgeleitet werden, sodann aber auch die Ansprüche aus nicht vermögensrechtlichen Verhältnissen, die eine vermögenswerte Leistung zum Gegenstand haben (RGZ 88, 332; 139, 396; 144, 150). - RG, 16.02.1933 - IV 378/32
Unterliegt der Beschluß eines Vereins auf Ausschließung eines Mitglieds der …
Auszug aus BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53
Es bestehen keine Bedenken, bei einem Ausschluss aus einem nicht rechtsfähigen Verein die Grundsätze zur Anwendung zu bringen, die das Reichsgericht für die sachliche Nachprüfung einer Ausschliessung aus einem rechtsfähigen Verein durch die ordentlichen Gerichte entwickelt hat (RGZ 140, 23; 147, 11; HRR 1942 Nr. 779).
- BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses …
Anders verhält es sich, wenn das Mitglied mit der Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses ganz oder jedenfalls im Wesentlichen wirtschaftliche Zwecke verfolgt (BGH, Urteil vom 27. Februar 1954 - II ZR 17/53, BGHZ 13, 5, 8 f.;… vgl. auch Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 3200). - BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15
Vom Norddeutschen Fußballverband e.V. verhängten Zwangsabstieg des SV …
Die zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts dazu, dass der Kläger den verbandsinternen Rechtsweg mit der Anrufung des Verbandsgerichts erschöpft habe (vgl. zu diesem grundsätzlichen Erfordernis BGH, Urteil vom 27. Februar 1954 - II ZR 17/53, BGHZ 13, 5; Urteil vom 6. März 1967 - II ZR 231/64, BGHZ 47, 172, 174), greift die Revision zu Recht nicht an. - BGH, 23.04.2013 - II ZR 74/12
Lizenzentzug eines Berufsboxers
Dabei hat das Gericht gegebenenfalls auch eine in zweiter Vereinsinstanz erlassene Entscheidung zu überprüfen (BGH, Urteil vom 27. Februar 1954 - II ZR 17/53, BGHZ 13, 5, 13).Liegen wegen eines verbandsinternen Instanzenzuges mehrere Entscheidungen über eine Verbandsmaßnahme vor, etwa wenn ein Vereinsmitglied in einem in zwei Vereinsinstanzen gegliederten Ausschließungsverfahren von beiden Instanzen aus dem Verein ausgeschlossen worden ist, so unterliegen bei einer Klage des Vereinsmitglieds grundsätzlich alle Entscheidungen im vereinsinternen Instanzenzug, durch die das Vereinsmitglied in seinen rechtlich geschützten Belangen berührt sein kann, der gerichtlichen Überprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1954 - II ZR 17/53, BGHZ 13, 5, 13 ff.).
Dies entspricht zum einem dem Grundsatz, dass eine gerichtliche Nachprüfung erst nach Erschöpfung des dafür in der Vereinssatzung vorgesehenen Instanzenzugs erfolgen kann, um eine unnötige Anrufung der ordentlichen Gerichte zu vermeiden, und beruht zum anderen auf dem Gesichtspunkt, dass das ordentliche Gericht, wenn es denn nach Abschluss des vereinsinternen Verfahrens mit der Nachprüfung der gegen das Vereinsmitglied verhängten Maßnahme befasst ist, auch eine abschließende Beurteilung vornimmt, um ein etwaiges weiteres gerichtliches Verfahren nach Aufhebung nur einer einzelnen Entscheidung und nochmaliger Durchführung des davon betroffenen vereinsinternen Verfahrensabschnitts zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1954 - II ZR 17/53, BGHZ 13, 5, 16; Urteil vom 6. März 1967 - II ZR 231/64, BGHZ 47, 172, 174 f.).
Dem liegen aber Fälle zugrunde, in denen die Entscheidungen aller Vereinsinstanzen, insbesondere also auch die letztinstanzliche Vereinsentscheidung, rechtliche Belange des betroffenen Vereinsmitglieds nachteilig berühren, beispielsweise die erste und die zweite Vereinsinstanz ihn aus unterschiedlichen sachlichen Gründen aus dem Verein ausschließen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1954 - II ZR 17/53, BGHZ 13, 5, 13 ff.).
- BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64
Ausschluß aus einem Verein
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen …
Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterliegen, die sich darauf erstreckt, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGHZ 13, 5; 21, 370; 29, 352; 36, 105; 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 47, 172 und 381). - BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren …
Aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit kann sich der Verein in freier Selbstbestimmung eine eigene innere Ordnung geben (vgl. BGHZ 13, 5, 11;… BAGE 27, 163, 172 f. = AP, aaO, zu III 6 der Gründe). - BGH, 27.04.2009 - II ZB 16/08
Ausschluss eines Mitglieds aus der Genossenschaft
Der Kläger macht mit seiner Klage keinen - den Rechtsstreit prägenden - personenrechtlichen Anspruch geltend (vgl. dazu: Senat, BGHZ 13, 5, 8 ; RGZ 163, 200, 202 f.), sondern verfolgt nach den - von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffenen - Feststellungen des Berufungsgerichts lediglich das Ziel, sich die wirtschaftlichen Vorteile seiner Mitgliedschaft zu erhalten. - BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74
Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes
Die Antragstell e r n ist im Rahmen der Rechtsordnung in der Gestaltung ihrer Satzung frei (vgl. BGHZ 13 5 BGB-RGRK (Steffen), 12. Auflage, vor § 21 Anm. 31). - BGH, 04.10.1956 - II ZR 121/55
Wesen und Nachprüfung einer Vereinsstrafe
Insoweit liegt es nicht anders, als wenn es um die Ausschließung aus einem Verein geht (vgl. dazu BGHZ 13, 5 [11]).Denn dem nichtsrechtsfähigen Verein kommt im Gegensatz zur bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft eine selbständige Organisationsgewalt zu (BGHZ 13, 5 [11]) und seine.
Das Berufungsurteil setzt sich damit in Widerspruch zur Rechtsprechung des Reichsgerichts (JW 1928, 2209 m w Nachw), die die Festsetzung von Geldstrafen auf Grund von Vereinssatzungen wegen Verletzung der Vereinspflichten für zulässig erachtet, und verkennt, daß dem Verein eine selbständige Strafgewalt zukommt, die der Staat gelten läßt und der sich die Mitglieder im Rahmen der Satzung unterwerfen (BGHZ 13, 5 [11]; RGZ 151, 229 [232]).
- BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81
Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren …
Von einer vermögensrechtlichen Streitigkeit ist immer dann auszugehen, wenn der Kläger mit der Geltendmachung seines prozessualen Anspruchs in erheblichem Umfang wirtschaftliche Zwecke verfolgt, und zwar unabhängig davon, ob er daneben auch die Verwirklichung von nicht-wirtschaftlichen Zwecken erstrebt (BGHZ 13, 5, 9 f.; 14, 72, 74). - BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06
Gerichtliche Nachprüfung parteigerichtlicher Entscheidungen erst nach …
- BayObLG, 24.05.1988 - BReg. 3 Z 53/88
Ausschluß; Verein; Rechtsmittel; Suspensiveffekt; Unwirksamkeit; Gericht; …
- LG Köln, 14.12.2022 - 19 O 255/22
- LAG Schleswig-Holstein, 15.12.1988 - 6 Ta 207/87
Festsetzung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen …
- OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 1621/02
Gerichtliche Überprüfung eines Vereinsausschlusses
- LG Berlin, 11.11.2005 - 28 O 585/04
Martin Hohmann
- BGH, 13.07.1961 - II ZR 212/59
Geltung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs bei Ausschluss eines …
- AG Berlin-Charlottenburg, 06.03.2023 - 234 C 156/22
Vereinsrecht: Streitwert einer Feststellungsklage zur Unwirksamkeit eines …
- LG Stuttgart, 22.02.2005 - 17 O 610/04
Ausschluss aus einer Genossenschaft: Zulässigkeit der Feststellungsklage; …
- BAG, 28.09.1989 - 5 AZB 8/89
Arbeitsgerichtliches Verfahren: vermögensrechtlichen Streitigkeit - Begriff
- StGH Hessen, 20.06.2002 - P.St. 1661
Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots und des …
- BGH, 19.11.1992 - III ZR 12/92
Ausschluß aus dem Kuratorium einer Stiftung als Anspruch …
- BGH, 14.07.1961 - IV ZR 30/61
Unterhaltsanspruch der Ehefrau
- BSG, 31.07.1962 - 2 RU 110/58
Anspruch auf Gewährung von Sterbegeld und Witwenrente aus der Unfallversicherung …
- LG Frankfurt/Main, 14.05.2009 - 3 O 614/08
Feststellungs- und Leistungsanspruch eines Spitzensportlers: (Un-)Rechtmäßigkeit …
- BGH, 30.06.1980 - II ZR 186/79
Übertragung der Mitgliedschaft eines weggefallenen Mitglieds auf einen …
- BAG, 10.08.1989 - 6 AZR 776/87
- BGH, 28.09.1972 - II ZR 5/70
Gewerkschaftsausschluss wegen gewerkschaftsfeindlicher politischer Interessen
- OLG München, 25.03.1993 - 32 U 6501/92
Rechtlicher Status der Schiedsgerichte der 'Ökologischen Demokratischen Partei'
- BGH, 19.01.1981 - II ZR 20/80
Ausschluss eines Gewerkschaftsmitgliedes - Verlust sozialer Schutzrechte und …
- BGH, 17.03.1961 - I ZR 70/59
- BGH, 22.09.1960 - II ZR 59/60
Wirksamkeit eines Ausschlusses aus einer Genossenschaft - Eintragung einer …
- BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 391/82
Statthaftigkeit einer Berufung bei Fehlen eines Zulassungsbeschlusses - …
- LG Aachen, 22.05.2007 - 41 O 121/06
Unzulässigkeit einer Klage bezüglich eines Gegenstandes einer …
- LAG Hessen, 23.01.1996 - 9 Sa 1680/95
Streitwert: objektive Klagehäufung - Nebenansprüche bei …
- BAG, 23.06.1983 - 5 AZB 22/82
- BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 390/82
Bindung des Berufungsgerichts bei der Ermittlung des Wertes des …
- OLG Frankfurt, 26.04.1973 - 19 U 46/73
Gerichtliche Überprüfbarkeit von Maßnahmen satzungsmäßiger Vereinsstrafgewalt
- LAG Hamm, 19.04.1985 - 16 (10) Sa 1501/83
Betriebsübergang; Zugang einer Kündigung; Kündigung
- LAG Hamm, 12.04.1985 - 16 (11) Sa 1689/84
Erstattung der Kontoführungsgebühren; Nebenabrede; Schriftformerfordernis; …
- BGH, 21.10.1971 - II ZR 123/70
Ausschluss eines Mitgliedes aus einem Versicherungsverein - Falsche Angaben zum …
- LG Hannover, 17.02.2006 - 13 O 19/06
Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses von Mitgliederversammlungen und Abstimmungen …
- LAG Schleswig-Holstein, 13.01.1993 - 5 Ta 135/92
Festsetzung des Gegenstandswerts im arbeitsgerichtlichen …
- OLG München, 10.08.2023 - 29 U 6955/21
Mitgliedschaftsverhältnis, Ende der Mitgliedschaft, Ermessensspielraum, …
- LG Aachen, 13.03.2007 - 41 O 138/05
Schiedsfähigkeit einer Feststellungklage auf Feststellung der Unwirksamkeit …
- OLG München, 13.10.1981 - 5 U 2200/81
Löschung von Negativmerkmalen einer Kartei ; Kreditwürdigkeit von Personen ; …
- BGH, 11.11.1965 - II ZR 116/65
Klage gegen den Ausschluss aus einem Verein - Zulässigkeit der Revision trotz …
- BGH, 17.12.1963 - VI ZR 158/63
Rechtsmittel
- BGH, 13.07.1962 - VI ZR 200/61
- BGH, 07.03.1956 - VI ZR 311/54
Rechtsmittel