Rechtsprechung
   BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,401
BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94 (https://dejure.org/1995,401)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1995 - XII ZR 172/94 (https://dejure.org/1995,401)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - XII ZR 172/94 (https://dejure.org/1995,401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Anschlußrevision - Geschäftsbedingungen - Verwender - Mietvertrag - Geschäftsräume - Untermiete - Stellen - Sonderkündigungsrecht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterkündigung; Verweigerung der Untervermietungserlaubnis; Formularklausel; Geschäftsraummietvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 549 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 546 Abs. 1, § 556
    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung; Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußrevision bei teilweiser Zulassung der Revision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerbliche Mietverträge: Weniger Vertragsfreiheit bei Untervermietung (IBR 1995, 494)

Papierfundstellen

  • BGHZ 130, 50
  • NJW 1995, 2034
  • ZIP 1995, 1091
  • MDR 1995, 1115
  • ZMR 1995, 397
  • WM 1995, 1457
  • BB 1995, 2129
  • BB 1996, 1463
  • DB 1995, 2522
  • JR 1996, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.07.1990 - VIII ZR 288/89

    Formularmäßiges Verbot der Untervermietung von Leasingobjekten

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94
    Beim Leasingvertrag sei bereits anerkannt, daß das formularmäßige Verbot der Untervermietung durch antizipierte Erlaubnisverweigerung nicht gegen § 9 AGBG verstoße (Hinweis auf BGHZ 112, 65 [BGH 04.07.1990 - VIII ZR 288/89]); bei der Geschäftsraummiete bestehe eine vergleichbare Sachlage.

    b) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Streitfrage bisher offengelassen worden (vgl. BGHZ 112, 65, 70 f [BGH 04.07.1990 - VIII ZR 288/89]; BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 - VIII ZR 56/86 - NJW 1987, 1692, 1693).

    Die Zulassung der Sonderkündigung aus § 549 Abs. 1 Satz 2 BGB hätte zur Folge, daß dem Leasinggeber der Finanzierungsaufwand einschließlich des kalkulierten anteiligen Gewinns nicht voll zufließen würde (vgl. BGHZ 112, 65, 72) [BGH 04.07.1990 - VIII ZR 288/89].

  • BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 56/86

    Formularmäßige Vereinbarung eines Widerrufsrechts hinsichtlich Untervermietung

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94
    b) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Streitfrage bisher offengelassen worden (vgl. BGHZ 112, 65, 70 f [BGH 04.07.1990 - VIII ZR 288/89]; BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 - VIII ZR 56/86 - NJW 1987, 1692, 1693).

    c) Die im vorliegenden Fall verwendete Klausel (identisch mit der im Urteil des BGH vom 11. Februar 1987 aaO. beurteilten) besteht aus drei Sätzen, wobei der erste im Hinblick auf das Erfordernis, die Einwilligung schriftlich zu erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - VIII ZR 38/90 - NJW 1991, 1750, 1751 f), der zweite im Hinblick auf die freie Widerrufbarkeit der Untermieterlaubnis (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 aaO.) einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG nicht standhält.

    Zu beurteilen ist die Fallgestaltung, daß eine Untervermietung nicht ausgeschlossen ist und damit eine entsprechende Erweiterung des vertragsmäßigen Gebrauchs in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 aaO.), daß aber durch eine Formularklausel letztlich in das Belieben des Vermieters gestellt wird, ob er die erforderliche Erlaubnis erteilt oder nicht.

  • BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52

    Beschränkte Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94
    Die Zulassung der Revision kann auf die Prozeßpartei beschränkt werden, zu deren Ungunsten die als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage entschieden worden ist (vgl. BGHZ 7, 62, 63; Zöller/Gummer ZPO 19. Aufl. § 546 Rdn. 44).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94
    Nach dem Sinn und Zweck des § 546 ZPO ist das aber nicht erforderlich; es genügt vielmehr, daß die Zulassungsbeschränkung einen Teil des prozessualen Anspruchs herausgreift, soweit die Sache nur hinsichtlich dieses Teils grundsätzliche Bedeutung hat und die Entscheidung über diesen Teil gesondert und unabhängig von dem übrigen Teil ergehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 556 Rdn. 5).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94
    Eine Zulassungsbeschränkung kann nicht dadurch umgangen werden, daß der nicht zugelassene Streitgegenstand durch Anschlußrevision zur Entscheidung des Revisionsgerichts gestellt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Mai 1968 - VI ZR 27/68 - NJW 1968, 1476, 1477; BGHZ 111, 158, 166 f).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94
    Von dem Erfordernis des "Stellens" des Vertragsformulars durch den Kläger kann hier nicht deswegen abgesehen werden, weil die - innerstaatlich zwar noch nicht umgesetzte, inzwischen aber bei der Gesetzesauslegung zu berücksichtigende (EuGH NJW 1994, 2473 [EuGH 14.07.1994 - C 91/92]) - EG-Richtlinie über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen vom 5. April 1993 dieses Erfordernis nicht kennt (vgl. dazu Palandt/Heinrichs aaO. Anhang nach AGBGB § 30 Rdn. 19 f).
  • BGH, 21.05.1968 - VI ZR 27/68

    Zulassung der Revision zum Oberlandesgericht - Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94
    Eine Zulassungsbeschränkung kann nicht dadurch umgangen werden, daß der nicht zugelassene Streitgegenstand durch Anschlußrevision zur Entscheidung des Revisionsgerichts gestellt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Mai 1968 - VI ZR 27/68 - NJW 1968, 1476, 1477; BGHZ 111, 158, 166 f).
  • BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93

    Rechte und Pflichten eines Baubetreuers

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94
    Aus dem Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Verwendereigenschaft zu schließen und jeweils denjenigen Vertragspartner als Verwender anzusehen, den die einzelne Klausel begünstigt, ist mit der Systematik und dem Regelungszweck des Gesetzes unvereinbar; das Unwerturteil aus § 9 AGBG beruht wesentlich auf der Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht in der Weise, daß der benachteiligten Vertragspartei vorformulierte Bedingungen "gestellt" worden sind (vgl. dazu BT-Drucks. 7/3919 S. 15; BGH, Urteil vom 30. Juni 1994 - VII ZR 116/93 - NJW 1994, 2825, 2826 [BGH 30.06.1994 - VII ZR 116/93] m.N.; Ulmer/Brandner/Hensen aaO. § 1 Rdn. 29; Roth BB 1987, 977, 979 ff; kritisch zum Berufungsurteil auch Heinrichs NJW 1995, 1395, 1396).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94
    Demgemäß hat der Senat bereits eine Formularklausel für bedenklich gehalten, wonach der Vermieter unter keinen Umständen verpflichtet sei, einen vom Mieter angebotenen Nachmieter zu akzeptieren (vgl. Urteil vom 29. April 1992 - XII ZR 221/90 - ZMR 1993, 57).
  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des

    Auszug aus BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94
    Gerade bei der Geschäftsraummiete, bei der langfristige Verträge üblich sind und das Risiko für den geschäftlichen Erfolg allein der Mieter trägt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. Juli 1981 - VIII ZR 192/80 - NJW 1981, 2405, 2406 m.w.N.), hat dessen Interesse erhebliches Gewicht, im Falle unvorhergesehener wirtschaftlicher Entwicklungen Verluste, die wegen einer nicht mehr sinnvollen Nutzbarkeit der Räume drohen, durch eine Untervermietung abwenden oder mindern zu können.
  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1994 - 10 U 152/93

    Begriff des Verwenders von AGB - Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Zwar hätte das Berufungsgericht die Zulassung der Revision auf die Beklagten beschränken können, nachdem es die von ihm als zulassungsrelevant angesehene Rechtsfragen der Verjährung und des Fristablaufs nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz ausschließlich zu deren Ungunsten entschieden hat (vgl. BGHZ 7, 62, 63; 130, 50, 59; MünchKomm-ZPO/Wenzel, Aktualisierungsband, § 543 Rdn. 33).
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf

    Dies beurteilt sich vielmehr nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Verwendereigenschaft grundsätzlich von demjenigen darzulegen und zu beweisen ist, der sich im Individualprozess auf den Schutz der §§ 305 ff. BGB beruft (BGHZ 118, 229, 238; 130, 50, 58).

    Ob das der Fall ist, lässt sich aus dem Inhalt und der Formulierung einer Vertragsklausel als solcher noch nicht erschließen, so dass Inhalt und Formulierung einer Klausel zur Beurteilung der Verwendereigenschaft für sich allein jedenfalls in der Regel nicht aussagekräftig sind (vgl. BGHZ 130, 50, 57; BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, WM 1997, 1586, unter I 2 c).

    Es hat vielmehr aus dem Inhalt des Formularvertrages, insbesondere einer von ihm angenommenen Ausgewogenheit der Vertragsbedingungen und einer Angemessenheit des Gewährleistungsausschlusses, auf die Verwendereigenschaft geschlossen und dadurch in einer mit Systematik und Regelungszweck dieser Vorschrift unvereinbaren Weise die Verwendereigenschaft allein von einer im Gesetz nicht vorgesehenen Prüfung einer inhaltlichen Angemessenheit oder Ausgewogenheit der verwendeten Klauseln abhängig gemacht (vgl. BGHZ 130, 50, 57).

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Wird die Revision zugelassen, so erfaßt die Zulassung den Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat (vgl. Senatsurteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - VersR 1995, 841; BGHZ 141, 232, 233 f. und 130, 50, 59 m.w.N.; BGH, Urt. vom 5. Februar 1998 - III ZR 103/97 - NJW 1998, 1138, 1139).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht