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   BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96   

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BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96 (https://dejure.org/1996,998)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1996 - XII ZB 72/96 (https://dejure.org/1996,998)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - XII ZB 72/96 (https://dejure.org/1996,998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Adoption - Einwilligung - Mutter

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersetzung der Einwilligung der schizophrenen Mutter zur Adoption

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1748 Abs. 3
    Ersetzung der Einwilligung der Eltern in die Adoption

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 133, 384
  • NJW 1997, 585
  • MDR 1997, 163
  • FGPrax 1997, 26
  • NJ 1997, 196
  • FamRZ 1997, 85
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 15.09.1989 - 11 W 126/89

    Ersetzung; Einwilligung; Vormundschaftsgericht

    Auszug aus BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96
    Es möchte den angefochtenen Beschluß daher bestätigen, sieht sich daran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1990, 94) gehindert, nach der eine Ersetzung der Einwilligung in die Adoption in einem Fall des § 1748 Abs. 3 BGB auch dann nicht ausgeschlossen sei, wenn das Kind bei Unterbleiben der Adoption weiterhin in einem Dauerpflegeverhältnis aufwachsen könne, das Unterbleiben aber für das Kind einen unverhältnismäßigen Nachteil bedeuten würde.
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96
    Das Bundes verfassungsgericht hat mehrfach betont, daß ein derart weitreichender Eingriff in das Elternrecht wie die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes regelmäßig nur bei besonders schwerem Versagen der Eltern in ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind zulässig ist (BVerfGE 24 aaO. 146; 60, 79, 89 ff, BVerfG FamRZ 1988, 807).
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80

    Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96
    Zweifelhaft könnte sein, ob dem Vorlagebeschluß, wie erforderlich (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 82, 34), zu entnehmen ist, daß das vorlegende Gericht bei Befolgung der Ansicht, von der es abweichen will, zu einer anderen Fallentscheidung gelangen würde.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96
    Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen die Eltern es der Pflegeperson wegnehmen, kann gemäß § 1632 Abs. 4 BGB das Vormundschaftsgericht den Verbleib von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen (vgl. dazu auch BVerfGE 75, 201).
  • AG Melsungen, 21.06.1995 - 4 X 94/92

    Adoption; Einwilligung der Eltern; Psychisch krankes Elternteil; Ersetzung der

    Auszug aus BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96
    e) Der hier vertretene Standpunkt entspricht nicht nur der Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts, sondern auch des überwiegenden Teils der Rechtsprechung und Literatur (Staudinger/Frank, BGB 12. Aufl. § 1748 Rdn. 56, RGRK BGB/Dickescheid, 12. Aufl. § 1748 Rdn. 2O, Erman/Holzhauer, BGB 9. Aufl. § 1748 Rdn. 21, Finger FuR 199O, 183, 191, Baer/Gross, Adoption und Adoptionsvermittlung, 2. Aufl. 1981 S. 44 f, OLG Hamm DAVorm 1978, 364, 378 f, BayObLG RPfleger 1977, 303, 304, AG Melsungen FamRZ 1996, 53, 55).
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 1/86

    Zulässigkeit einer Vorlage; Nachteile bei Unterbleiben einer Adoption

    Auszug aus BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96
    In diesen Fallen sollte die Ersetzung der elterlichen Einwilligung in die Adoption auch dann nicht ausgeschlossen sein, wenn das Kind in einer Dauerpflegestelle gut untergebracht ist (BT-Drucks. aaO. S. 6 f, 9, s.a. Senatsbeschluß vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 1/86 - FamRZ 1986, 460, 462).
  • BVerfG, 20.01.1987 - 1 BvR 735/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Ersetzung der Einwilligung zur Kindesannahme

    Auszug aus BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96
    Das Bundes verfassungsgericht hat mehrfach betont, daß ein derart weitreichender Eingriff in das Elternrecht wie die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes regelmäßig nur bei besonders schwerem Versagen der Eltern in ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind zulässig ist (BVerfGE 24 aaO. 146; 60, 79, 89 ff, BVerfG FamRZ 1988, 807).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96
    Wie der Begründung des Regierungsentwurfs zur Neuregelung des Adoptionsrechts im Jahre 1973 (BT-Drucks. 7/421) zu entnehmen ist, war der Gesetzgeber bestrebt, den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 1968 zur Verfassungsmaßigkeit der Ersetzung der elterlichen Einwilligung in die Adoption nach altem Recht (BVerfGE 24, 119, 143 ff) zu entsprechen.
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Aus dem Vorlagebeschluß muß sich ergeben, daß das vorlegende Gericht bei Befolgung der abweichenden Ansicht zu einer anderen Fallentscheidung gelangen würde (Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 34, 36 f.; 133, 384, 386).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Aus dem Vorlagebeschluss muss sich dabei durch im einzelnen begründete Darlegungen ergeben, dass die Befolgung der abweichenden Rechtsansicht in dem zur Beurteilung stehenden Sachverhalt zu einer abweichenden Fallentscheidung führen würde (Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 34, 36 f. und BGHZ 133, 384, 385 f.).
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Aus dem Vorlagebeschluss muss sich deshalb durch im einzelnen begründete Darlegungen ergeben, dass die Befolgung der abweichenden Rechtsansicht bei dem zur Beurteilung stehenden Sachverhalt zu einer abweichenden Fallentscheidung führen würde (Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 34, 36 f. und BGHZ 133, 384, 385 f.; vgl. weiterhin BGH Beschluss vom 23. Februar 1977 - IV ARZ [Vz] 2/77 - FamRZ 1977, 384, 385).
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05

    Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist

    Die Vorlagepflicht besteht auch dann, wenn die Sache aufgrund der abweichenden Auffassung des OLG zur abschließenden Entscheidung reif ist, ohne dass es weiterer tatsächlicher Ermittlungen bedarf, die auf der Grundlage des Auffassung des anderen Gerichts geboten wären (BGH NJW 1997, 585).
  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Aus dem Vorlagebeschluß muß sich ergeben, daß das vorlegende Gericht bei Befolgung der abweichenden Ansicht zu einer anderen Fallentscheidung gelangen würde (Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 34, 36 f.; 133, 384, 386).
  • BayObLG, 15.07.1999 - 1Z BR 6/99

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption

    Die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption nach § 1748 Abs. 3 BGB ist nicht zulässig, wenn das Kind auch ohne die Adoption nicht in einem Heim untergebracht werden muß, sondern in einer Familie -- auch in der Pflegefamilie, die es adoptieren will - aufwachsen kann (wie BGH NJW 1997, 585 ).

    Im Rahmen des objektiven Ersetzungsgrundes des § 1748 Abs. 3 BGB ist aber nicht eine zusätzliche Prüfung unter dem Gesichtspunkt des unverhältnismäßigen Nachteils vorzunehmen, wie bei den Tatbeständen des § 1748 Abs. 1 BGB , in denen andere, eigenständige Ersetzungsgründe geregelt sind, die an vorwerfbares Elternverhalten anknüpfen (BGH NJW 1997, 585 ).

  • LG Bochum, 21.10.2011 - 7 T 104/09

    Gerichtliches Ersetzen der Einwilligung der Eltern eines Kindes zur Adoption

    Die durch die Adoption bewirkte völlige - faktische wie rechtliche - Integration des Kindes in eine intakte Familie bietet deshalb am ehesten die Gewähr für ein harmonisches, geborgenes und von möglichen Einflüssen der leiblichen Eltern ungestörtes Aufwachsen des Kindes, für das sich schon der Umstand schädigend auswirken kann, dass es sich in seiner Geborgenheit in der Pflegefamilie verunsichert und gestört fühlt (BGHZ 133, 384, 388 = NJW 1997, 585, 586 = FamRZ 1997, 85; BGH NJW-RR 1986, 802, 803 = FamRZ 1986, 460, 462; BayOblGR 2004, 212 =FamRZ 2004, 1812; BayOblG NJW-RR 1994, 903, 905 = FamRZ 1994, 1348, 1350; …
  • OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07

    Adoptionsverfahren: Voraussetzungen gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung eines

    Der Bundesgerichtshof hat im Anwendungsbereich des § 1748 Abs. 1 BGB ausdrücklich die Ersetzung der von den leiblichen Eltern verweigerten Einwilligung in die Adoption auch dann für möglich erachtet, wenn das Kind in einer Pflegefamilie gut untergebracht ist (vgl. BGH FamRZ 1997, 85) und hierbei insbesondere berücksichtigt, dass der Gesetzgeber hier die Grenzen für die Ersetzung bewusst weiter gezogen hat als im Rahmen des § 1748 Abs. 3 BGB.
  • OLG Schleswig, 15.01.2003 - 2 W 140/02

    Ersetzung der Einwilligung in Adoption

    Dabei geht der Senat - was das Landgericht nicht hinterfragt und geprüft hat - davon aus, daß der Wortlaut der Vorschrift an sich verlangt, daß ohne Annahme nur eine Heimunterbringung in Betracht käme (vgl. BGH NJW 1997, 585,586; BayObLG FamRZ 1999, 1688, 1690), diesem Fall jedoch gleichzustellen ist, daß die Herausnahme aus der bisherigen Pflegefamilie und Aufnahme in eine neue Pflegefamilie das Kindeswohl in gleicher Weise schwerwiegend beeinträchtigt wie eine Heimunterbringung.

    Hiermit weicht der Senat nicht von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 15.10.1996 (NJW 1997, 585) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15.07.1999 (FamRZ 1999, 1688) ab, so daß eine Vorlage nach § 28 FGG nicht in Betracht kommt.

  • OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00

    Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund -

    1a Z 20/88">FamRZ 1989, 429, 431 [anders noch in StAZ 1979, 13, 14, 16; FamRZ 1984, 987, 989]; Soergel/Liermann aaO § 1748 Rdnr. 34; Palandt/Diederichsen aaO § 1748 Rdnr. 10; Jauernig/Berger, BGB 9. Aufl. §§ 1748 - 1750 Rdnr. 13; vgl. aber die beiläufige Bemerkung in BGHZ 133, 384, 387 f.).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 11 Wx 43/06

    Ersetzung der Einwilligung leiblichen Vaters zur Adoption nach dessen

  • AG Nidda, 27.02.2007 - 6 X 30/02

    Adoption: Konkurrenz zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie; Unterbleiben

  • AG Donaueschingen, 12.08.2002 - 25 UR II 5/02

    Wohnungseigentum: Trennung des säumigen Wohnungseigentümers von Wasser- und

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