Rechtsprechung
BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96 |
Deckungsverkauf mit Gewinn
§ 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 323 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 249 BGB, zu den Grundsätzen des Vorteilsausgleichs bei einem Deckungsverkauf
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung - Nichterfüllungsschaden des Verkäufers eines Grundstücks - Anrechnung des aus einem Deckungsverkauf erlangten, den Verkehrswert übersteigenden Mehrerlöses auf den Nichterfüllungsschaden - Begriff der konkreten ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Deckungsverkauf; Vorteilsausgleichung; Wohnungsverkauf
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Vorteilsausgleich bei der Schadensberechnung nach Deckungsverkauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 326, § 249
Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Vorteilsausgleichung
Papierfundstellen
- BGHZ 136, 52
- NJW 1997, 2378
- ZIP 1997, 1378
- MDR 1997, 924
- DNotZ 1998, 60
- WM 1997, 1671
- BB 1997, 1657
- DB 1997, 2018
- JR 1998, 237
Wird zitiert von ... (75) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 13.03.1981 - V ZR 46/80
Schadensersatz - Nichterfüllung - Deckungsverkauf - Mehrerlös - …
Auszug aus BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Ein solcher Zusammenhang besteht nur insoweit, als sich ein bestimmter einzelner Vorteil auch einem bestimmten einzelnen Nachteil zuordnen läßt (Klarstellung und Ergänzung der Senatsrechtsprechung NJW 1981, 1834 und NJW 1982, 326).Zutreffend ist die rechtliche Ausgangsüberlegung des Berufungsgerichts, daß nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats der Verkäufer eines Grundstücks im Rahmen einer konkreten Berechnung des ihm durch die Nichtzahlung des Kaufpreises entstandenen Schadens den aus einem Deckungsverkauf erzielten Mehrerlös insoweit in seine Schadensberechnung einbeziehen muß, als er den gestiegenen Verkehrswert des Grundstücks realisiert (BGHZ 77, 151, 154 f; Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, NJW 1981, 1834; v. 5. Juni 1981, V ZR 170/80, NJW 1982, 326).
Berechnet der Verkäufer eines Grundstücks seinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung konkret, so ist nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode (BGHZ 98, 212, 217; 114, 193, 196) im Wege der Saldierung ein Gesamtvergleich vorzunehmen zwischen dem vorhandenen Vermögen im Zeitpunkt der Schadensberechnung und dem Vermögen, das er bei ordnungsmäßiger Erfüllung gehabt hätte (Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, aaO.; BGHZ 126, 131, 134 f).
Soweit in den Senatsurteilen zur Anrechnung eines dem gestiegenen Verkehrswert entsprechenden Verkaufserlöses vom 13. März 1981 (V ZR 46/80, NJW 1981, 1834) und vom 5. Juni 1981 (V ZR 170/80, NJW 1982, 326) eine andere Auffassung zum Ausdruck kommt, wird daran nicht festgehalten.
Hat der Käufer den Vertrag nicht erfüllt und behält der Verkäufer das Grundstück, so ist die im Zeitpunkt der Schadensberechnung (letzte mündliche Tatsachenverhandlung) eingetretene Steigerung des Verkehrswerts ein Vorteil, der unmittelbar und ohne weiteres Zutun des Verkäufers oder eines Dritten infolge der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer entstanden ist und als solcher mit der durch die Nichterfüllung bedingten Vermögenseinbuße "korrespondiert", d.h. in jenem qualifizierten Zusammenhang steht, der beide, Vorteil und Nachteil, zu einer Rechnungseinheit verbindet und deswegen die Ausgleichung erfordert (BGHZ 77, 151, 154; Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, aaO. und v. 5. Juni 1981, V ZR 170/80, aaO.).
- BGH, 05.06.1981 - V ZR 170/80
Schadensersatzanspruch - Nichterfüllung - Grundstückskaufvertrag - …
Auszug aus BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Ein solcher Zusammenhang besteht nur insoweit, als sich ein bestimmter einzelner Vorteil auch einem bestimmten einzelnen Nachteil zuordnen läßt (Klarstellung und Ergänzung der Senatsrechtsprechung NJW 1981, 1834 und NJW 1982, 326).Zutreffend ist die rechtliche Ausgangsüberlegung des Berufungsgerichts, daß nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats der Verkäufer eines Grundstücks im Rahmen einer konkreten Berechnung des ihm durch die Nichtzahlung des Kaufpreises entstandenen Schadens den aus einem Deckungsverkauf erzielten Mehrerlös insoweit in seine Schadensberechnung einbeziehen muß, als er den gestiegenen Verkehrswert des Grundstücks realisiert (BGHZ 77, 151, 154 f; Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, NJW 1981, 1834; v. 5. Juni 1981, V ZR 170/80, NJW 1982, 326).
Soweit in den Senatsurteilen zur Anrechnung eines dem gestiegenen Verkehrswert entsprechenden Verkaufserlöses vom 13. März 1981 (V ZR 46/80, NJW 1981, 1834) und vom 5. Juni 1981 (V ZR 170/80, NJW 1982, 326) eine andere Auffassung zum Ausdruck kommt, wird daran nicht festgehalten.
Hat der Käufer den Vertrag nicht erfüllt und behält der Verkäufer das Grundstück, so ist die im Zeitpunkt der Schadensberechnung (letzte mündliche Tatsachenverhandlung) eingetretene Steigerung des Verkehrswerts ein Vorteil, der unmittelbar und ohne weiteres Zutun des Verkäufers oder eines Dritten infolge der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer entstanden ist und als solcher mit der durch die Nichterfüllung bedingten Vermögenseinbuße "korrespondiert", d.h. in jenem qualifizierten Zusammenhang steht, der beide, Vorteil und Nachteil, zu einer Rechnungseinheit verbindet und deswegen die Ausgleichung erfordert (BGHZ 77, 151, 154; Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, aaO. und v. 5. Juni 1981, V ZR 170/80, aaO.).
- BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung; …
Auszug aus BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Zutreffend ist die rechtliche Ausgangsüberlegung des Berufungsgerichts, daß nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats der Verkäufer eines Grundstücks im Rahmen einer konkreten Berechnung des ihm durch die Nichtzahlung des Kaufpreises entstandenen Schadens den aus einem Deckungsverkauf erzielten Mehrerlös insoweit in seine Schadensberechnung einbeziehen muß, als er den gestiegenen Verkehrswert des Grundstücks realisiert (BGHZ 77, 151, 154 f; Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, NJW 1981, 1834; v. 5. Juni 1981, V ZR 170/80, NJW 1982, 326).Danach sind nicht alle Vorteile berücksichtigungsfähig, die durch die Nichterfüllung adäquat kausal verursacht wurden, sondern nur solche, deren Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht, d.h. den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt (st. Rspr. vgl. BGHZ 77, 151, 154; 91, 206, 210;… BGH, Urt. v. 22. Juni 1992, II ZR 178/90, WM 1992, 1812, 1825).
Die Rechtsprechung hat hierfür im Anschluß an Thiele (AcP 167, 193, 202) die Formulierung gebraucht, daß nur solche Vorteile als anrechenbar in Betracht kommen, die gerade mit dem geltend gemachten Nachteil in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, der beide "gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet" (…BGH, Urt. v. 19. Dezember 1978, VI ZR 218/76, NJW 1979, 760; BGHZ 77, 151, 154; 91, 206, 210).
Hat der Käufer den Vertrag nicht erfüllt und behält der Verkäufer das Grundstück, so ist die im Zeitpunkt der Schadensberechnung (letzte mündliche Tatsachenverhandlung) eingetretene Steigerung des Verkehrswerts ein Vorteil, der unmittelbar und ohne weiteres Zutun des Verkäufers oder eines Dritten infolge der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer entstanden ist und als solcher mit der durch die Nichterfüllung bedingten Vermögenseinbuße "korrespondiert", d.h. in jenem qualifizierten Zusammenhang steht, der beide, Vorteil und Nachteil, zu einer Rechnungseinheit verbindet und deswegen die Ausgleichung erfordert (BGHZ 77, 151, 154;… Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, aaO. und v. 5. Juni 1981, V ZR 170/80, aaO.).
- BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82
Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …
Auszug aus BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Danach sind nicht alle Vorteile berücksichtigungsfähig, die durch die Nichterfüllung adäquat kausal verursacht wurden, sondern nur solche, deren Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht, d.h. den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt (st. Rspr. vgl. BGHZ 77, 151, 154; 91, 206, 210;… BGH, Urt. v. 22. Juni 1992, II ZR 178/90, WM 1992, 1812, 1825).Die Rechtsprechung hat hierfür im Anschluß an Thiele (AcP 167, 193, 202) die Formulierung gebraucht, daß nur solche Vorteile als anrechenbar in Betracht kommen, die gerade mit dem geltend gemachten Nachteil in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, der beide "gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbindet" (…BGH, Urt. v. 19. Dezember 1978, VI ZR 218/76, NJW 1979, 760; BGHZ 77, 151, 154; 91, 206, 210).
- BGH, 18.04.1991 - III ZR 1/90
Abfließen von Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück
Auszug aus BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
a) Verlangt der Verkäufer Ersatz der frustrierten Aufwendungen für das nichterfüllte Geschäft (Makler- und Vertragskosten), Erstattung der Rückabwicklungskosten und/oder Ersatz des Verzugsschadens (vgl. BGHZ 99, 182, 197; 114, 183, 197; Senatsurt. v. 17. Januar 1997, V ZR 285/95, NJW 1997, 1231), kommt eine Anrechnung nicht in Betracht. - BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85
Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit …
Auszug aus BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
a) Verlangt der Verkäufer Ersatz der frustrierten Aufwendungen für das nichterfüllte Geschäft (Makler- und Vertragskosten), Erstattung der Rückabwicklungskosten und/oder Ersatz des Verzugsschadens (vgl. BGHZ 99, 182, 197; 114, 183, 197; Senatsurt. v. 17. Januar 1997, V ZR 285/95, NJW 1997, 1231), kommt eine Anrechnung nicht in Betracht. - BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90
Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von …
Auszug aus BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Danach sind nicht alle Vorteile berücksichtigungsfähig, die durch die Nichterfüllung adäquat kausal verursacht wurden, sondern nur solche, deren Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht, d.h. den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt (st. Rspr. vgl. BGHZ 77, 151, 154; 91, 206, 210; BGH, Urt. v. 22. Juni 1992, II ZR 178/90, WM 1992, 1812, 1825). - BGH, 22.09.1983 - III ZR 171/82
Geschäftsräume des Darlehnsvermittlers - Kauffinanzierungsdarlehn - …
Auszug aus BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Die Entscheidung des III. Zivilsenats vom 22. September 1983 (III ZR 171/82, NJW 1984, 229) steht dem nicht entgegen, weil dort nicht festgestellt worden war, worauf der "Gewinn" aus der Weiterveräußerung beruhte. - BGH, 17.01.1997 - V ZR 285/95
Geltendmachung eines Verzugsschadens neben dem Nichterfüllungsschaden; …
Auszug aus BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
a) Verlangt der Verkäufer Ersatz der frustrierten Aufwendungen für das nichterfüllte Geschäft (Makler- und Vertragskosten), Erstattung der Rückabwicklungskosten und/oder Ersatz des Verzugsschadens (vgl. BGHZ 99, 182, 197; 114, 183, 197; Senatsurt. v. 17. Januar 1997, V ZR 285/95, NJW 1997, 1231), kommt eine Anrechnung nicht in Betracht. - BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Auszug aus BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Berechnet der Verkäufer eines Grundstücks seinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung konkret, so ist nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode (BGHZ 98, 212, 217; 114, 193, 196) im Wege der Saldierung ein Gesamtvergleich vorzunehmen zwischen dem vorhandenen Vermögen im Zeitpunkt der Schadensberechnung und dem Vermögen, das er bei ordnungsmäßiger Erfüllung gehabt hätte (…Senatsurt. v. 13. März 1981, V ZR 46/80, aaO.; BGHZ 126, 131, 134 f). - BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
- BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen …
- BGH, 19.12.1978 - VI ZR 218/76
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf dem rechten Rand des rechten …
- BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19
Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen
Vor- und Nachteile müssen bei wertender Betrachtungsweise gleichsam zu einer Rechnungseinheit verbunden sein (…vgl. Senatsurteile vom 16. Januar 1990 - VI ZR 170/89, NJW 1990, 1360, juris Rn. 10, …und vom 19. Dezember 1978 - VI ZR 218/76, NJW 1979, 760, juris Rn. 29;… BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - VII ZR 81/06, BGHZ 173, 83 Rn. 18; vom 6. Juni 1997 - V ZR 115/96, BGHZ 136, 52, 54 f., juris Rn. 7 mwN). - BGH, 30.06.2017 - V ZR 134/16
Erstmalige Geltendmachung selbständiger Ansprüche des Beklagten aus demselben …
Im zweiten Fall sind nur solche Vorteile anrechenbar, die dem Nachteil ihrer Art nach entsprechen (Senat, Urteil vom 6. Juni 1997 - V ZR 115/96, BGHZ 136, 52, 54 - allerdings für einen Schadensersatzanspruch des Verkäufers). - BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12
Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den …
Die Anrechnung erfolgt dabei hinsichtlich einzelner Schadenspositionen, wenn der Vorteil mit einem bestimmten Nachteil korrespondiert, der Schadensposten bei wertender Betrachtung dem Vorteil zuordenbar ist (BGH, Urteil vom 6. Juni 1997 - V ZR 115/96, NJW 1997, 2378 mwN).
- BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen …
Die Ermittlung dieses Schadens erfolgt grundsätzlich nach der Differenzmethode durch einen rechnerischen Vergleich zwischen dem im Zeitpunkt der Schadensberechnung vorhandenen Vermögen des Geschädigten und dem Vermögen, das er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages gehabt hätte (vgl. Senat, BGHZ 136, 52, 54 mwN).Soweit die Nichterfüllung des Vertrages zu adäquat kausalen Vorteilen für den Geschädigten geführt hat und deren Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht, d.h. den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt, sind die Vorteile bei dem Vermögensvergleich zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. Senat, BGHZ 136, 52, 54 mwN).
Die Vorteilsausgleichung erfolgt also nicht bei der Endsaldierung aller Aktiv- und Passivposten gegenüber dem Gesamtbetrag des Schadens, sondern betrifft nur den Schadensposten, der mit dem Vorteil "kongruent" ist (Senat, BGHZ 136, 52, 54).
- BGH, 23.09.2004 - IX ZR 148/03
Beginn der Verjährung von Ansprüchen eines Arbeitgebers gegen des Steuerberater …
Denn Vor- und Nachteil stammen aus der gleichen Wurzel und sind von gleicher Art. Der Vorteil verjährter Beitragspflicht des Arbeitgebers und der Nachteil des in unverjährter Zeit ausgeschlossenen Abzugs des Arbeitnehmeranteils stehen in einem inneren Zusammenhang, der beide Größen zu einer Rechnungseinheit verbindet (vgl. zur Schadensberechnung insoweit allgemein BGHZ 91, 206, 210; 136, 52, 54 f;… BGH, Urt. v. 19. Juli 2001 - IX ZR 62/00, WM 2001, 1605, 1607). - BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02
Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …
Der einzelne Vorteil muß, soll er zur Anrechnung führen, mit dem einzelnen Nachteil kongruent sein, d.h. ihm seiner Art nach entsprechen (Senat, Urt. v. 6. Juni 1997, V ZR 115/96, NJW 1997, 2378 m.w.N.). - BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den …
Die Anrechnung erfolgt dabei hinsichtlich einzelner Schadenspositionen, wenn der Vorteil mit einem bestimmten Nachteil korrespondiert, der Schadensposten bei wertender Betrachtung dem Vorteil zuordenbar ist (BGH, Urteil vom 6. Juni 1997 - V ZR 115/96, NJW 1997, 2378 mwN). - BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03
Haftungsausfüllende Kausalität bei Bodenkontaminierung durch mehrere Ereignisse
Steht der zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigte Gläubiger infolge der Ersatzleistung besser als er bei ordnungsgemäßer Erfüllung der nicht erbrachten Leistung stünde, so ist diese Differenz grundsätzlich auszugleichen (vgl. Senat, BGHZ 136, 52, 54). - BGH, 12.03.2007 - II ZR 315/05
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung
- LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
Rechtsanwaltsvertrag: Hinweispflicht eines Rechtsanwalts auf voraussichtlich …
Dabei ist anerkannt, dass eine Anrechnung ersparter Kosten im Schadensrecht nur dann erfolgt, wenn sie adäquat kausal verursacht wurden und die Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht, d.h. den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt (BGH, Urteil vom 06. Juni 1997 - V ZR 115/96, juris Rn. 7). - BGH, 09.06.2022 - III ZR 24/21
Notarielle Amtspflichtverletzung: Reichweite der Rechtskraft eines die …
- BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen …
- OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - U (Kart) 2/11
Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt
- BGH, 18.12.2007 - VI ZR 278/06
Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei unfallbedingtem …
- BGH, 14.09.2004 - VI ZR 97/04
Gezahlte Mehrwertsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland
- OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
Behinderung anderer Marktteilnehmer wegen übersetzter Preise für die …
- BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99
Nach der letzten mündlichen Verhandlung entstehende Vorteile bei der …
- BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 139/04
Fortsetzung eines Handelsvertretervertrages nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit
- BGH, 22.01.2013 - XI ZR 471/11
Negative Feststellungsklage eines Girokontoinhabers: Darlegungs- und …
- BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00
Schadensersatzansprüche des Grundstückseigentümers bei Übertragung des Eigentums …
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 300/99
Verjährung von Schadensersatzansprüchen hinsichtlich rückständiger Anteile einer …
- BGH, 15.05.2008 - III ZR 170/07
Geldausgleich bei Verlust vertretbarer Sachen
- BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96
Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines …
- LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19
Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts …
- BGH, 22.01.2013 - XI ZR 472/11
Saldoforderung aus Kontokorrentkonto: Darlegungslast der Bank für die …
- OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 2 U (Kart) 14/05
Begriff der Angemessenheit der Kostenberechnung für die Überlassung von …
- BGH, 13.03.2008 - III ZR 165/07
Schadensersatzanspruch eines ausländischen Künstlers wegen der steuerlichen Folge …
- BGH, 01.10.1999 - V ZR 112/98
Fälligkeitszinsen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung
- BGH, 16.12.1999 - IX ZR 197/99
Streitwert bei Besteheneiner aufrechenbaren Gegenforderung gegen den Kläger einer …
- OLG Saarbrücken, 30.10.2012 - 4 U 517/10
Haftung des Kapitalanlageberaters: Ungenügende Prospektangaben zur Eignung der …
- BGH, 02.07.2021 - V ZR 95/20
Auf Darlehenszinsen, die der Verkäufer dem Käufer bei der Rückabwicklung eines …
- OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 23 U 71/13
Anlageberatung im Optionshandel
- OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 23 U 72/13
Anlageberatung Optionshandel: Bewertung von Euro Call-Devisenoptionsgeschäften - …
- KG, 27.09.2018 - 8 U 145/14
Schadensersatz wegen entgangener Miete nach fristloser Kündigung eines …
- OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 12/05
Möglichkeit einer wettbewerblichen Behinderung auf Drittmarkt bei Vorliegen des …
- OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 579/04
Mietausfallschaden: Anrechnung einer Mietabfindung auf den Schadensersatzanspruch …
- OLG Saarbrücken, 23.11.2010 - 4 U 548/09
Schadenersatzanspruch gegen ein an einer Vergabe beteiligtes Ingenieurbüro: …
- BGH, 14.01.2002 - II ZR 41/00
Prospekthaftung der Gesellschafter eines Immobilienfonds
- OLG Köln, 22.01.2009 - 18 U 142/07
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für eine ohne Zustimmung des Beirats …
- BGH, 14.03.2000 - X ZR 199/97
Was muss ein Baugrundsachverständiger bei einem Schadstoffgutachten untersuchen?
- OLG München, 14.01.2015 - 13 U 1188/14
Anspruch auf Kaufpreis aus einem notariellen Kaufvertrag
- OLG Köln, 18.05.2007 - 20 U 128/05
Arbeitgeber müssen ausländische Mitarbeiter nicht über steuerliche Nachteile …
- BGH, 19.11.1997 - VIII ZR 33/96
Darlegungs- und Beweislast beim Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines als …
- OLG Bamberg, 27.11.2014 - 2 U 1/14
Keine Anwaltshaftung - keine Pflichtverletzung bei Unterhaltsberechnung
- OLG Brandenburg, 11.10.2016 - 2 U 17/12
Amtshaftung: Bindung an höchstrichterliche Rechtsprechung; Schadenersatzanspruch …
- LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Beratungsfehler
- OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 188/14
Entwurfsplanung muss genehmigungsfähig sein!
- OLG Hamm, 14.05.2007 - 8 U 131/06
Schadensersatzanspruch wegen Kauf von Gesellschaftsanteilen nach vorsätzlicher …
- OLG Dresden, 27.06.2006 - 2 U 1947/05
Freistellungsantrag; Unterbrechung der Kausalität; schadensrechtliche …
- OLG Hamm, 04.05.2021 - 25 U 26/19
Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung; Konsolidierte …
- KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17
Bauträgervertrag: Einheitlicher Erfüllungsort; internationale Zuständigkeit für …
- BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 625/05
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für einen …
- OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02
Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten der Deckungsbeschaffung in Folge einer …
- OLG Hamm, 01.12.2020 - 25 U 19/20
Schadensersatz wegen vermeintlich fehlerhafter steuerlicher Beratung …
- BGH, 21.09.2006 - IX ZR 187/05
Voraussetzungen des Vorteilsausgleichs
- BGH, 10.02.2005 - IX ZR 230/01
Umfang des Schadens bei verspäteter Leistungserbringung
- LG Münster, 08.04.2014 - 114 O 3/13
Schadensersatz wegen angeblicher fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit …
- LG Itzehoe, 10.10.2019 - 7 O 171/19
Abgasskandal: Berechnung der Nutzungsentschädigung
- OLG Düsseldorf, 12.11.2010 - 23 U 98/09
Schadensersatzanspruch aufgrund mangelhafter Steuerberatung im Zusammenhang mit …
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 12/02
Darlegungslast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des …
- KG, 26.09.2017 - 21 U 73/17
Bauträgervertrag: Einheitlichkeit des Erfüllungsorts; internationale …
- LG Mönchengladbach, 13.10.2009 - 3 O 455/08
Beratervertrag
- BGH, 25.09.1997 - IX ZR 291/96
Ablehnung der Erfüllung eines Kaufvertrages; Absonderung der Kaufsache
- OLG Braunschweig, 21.12.2021 - 7 U 49/21
Schadensersatz nach Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuges; Kein …
- LG Karlsruhe, 12.02.2007 - 10 O 370/06
- OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
Ist eine Klage auf Feststellung von Baumängeln zulässig?
- OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 115/02
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Werklieferungsvertrages über …
- SG Dresden, 26.03.2008 - S 18 KA 831/07
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung, …
- OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02
Vorteilsausgleichung bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem …
- LG Itzehoe, 06.02.2020 - 7 O 171/19
- ArbG Frankfurt/Main, 27.05.2002 - 15 Ca 8792/01
Zahlungsansprüche wegen der Nichtgewährung von Flugprivilegien …
- OLG Hamm, 25.10.2001 - 22 U 56/01
- BGH, 17.01.2002 - II ZR 315/00
- OLG Stuttgart, 30.10.1997 - 19 U 43/97
- LG Münster, 18.11.2005 - 10 O 112/05
Kaufrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Ersatz eines …