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   BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53   

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https://dejure.org/1954,384
BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53 (https://dejure.org/1954,384)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1954 - I ZR 14/53 (https://dejure.org/1954,384)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1954 - I ZR 14/53 (https://dejure.org/1954,384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines gemeinsamen Firmenbestandteils unter verschiedenen "Kölnisch Wasser"-Herstellern - Berechtigung zum Gebrauch bestimmter wörtlicher Zusätze im belgischen Ausland - Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit - Androhung einer Klage im Fall des weiteren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 14, 286
  • NJW 1954, 1931
  • MDR 1954, 731
  • GRUR 1955, 150
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 14.02.1936 - II 169/35

    Unter welchen Voraussetzungen ist deutsches Recht anwendbar auf die im Ausland

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53
    Wenn ein inländischer Wettbewerber durch einen von ihm beauftragten ausländischen Anwalt ein deutsches Unternehmen schuldhaft widerrechtlich an der Führung der Firma im Ausland zu hindern versucht, so ist auf diesen Sachverhalt deutsches Recht anwendbar, da die Beauftragung des ausländischen Anwalts nicht nur Vorbereitungshandlung, sondern Initiativhandlung ist, durch die ein Tatbestandsstück der unerlaubten Handlung im Inland verwirklicht worden ist (vgl. RGZ 150, 265).

    Damit ist die Frage der deutschen Gerichtsbarkeit geklärt (RGZ 126, 196 [199]; 150, 265 [268]; BGH in Lindenmaier-Möhring Nachschl. ZPO § 512 a (1) = NJW 1953, 222; vgl. für außervertragliche Schadensersatzansprüche wegen im Ausland begangener Handlungen auch VO vom 7. Dezember 1942 RGBl 706).

    Dieser Ausgangspunkt ist richtig (Martin Wolff, Internationales Privatrecht, 3. Aufl S 164), wobei ergänzend zu bemerken ist, daß die Anwendung des Rechtes des Tatortes das Vorliegen einer vollständigen unerlaubten Handlung, also einer schuldhaften Rechtsverletzung, erfordert und das Vorliegen einer bloß objektiv rechtswidrigen Handlung hierzu nicht genügt (vgl. RGZ 150, 265).

  • BGH, 18.11.1952 - I ZR 218/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53
    Damit ist die Frage der deutschen Gerichtsbarkeit geklärt (RGZ 126, 196 [199]; 150, 265 [268]; BGH in Lindenmaier-Möhring Nachschl. ZPO § 512 a (1) = NJW 1953, 222; vgl. für außervertragliche Schadensersatzansprüche wegen im Ausland begangener Handlungen auch VO vom 7. Dezember 1942 RGBl 706).
  • RG, 14.11.1929 - IV 665/28

    Werden durch die alternative Währungsklausel in Schuldverschreibungen die im

    Auszug aus BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53
    Damit ist die Frage der deutschen Gerichtsbarkeit geklärt (RGZ 126, 196 [199]; 150, 265 [268]; BGH in Lindenmaier-Möhring Nachschl. ZPO § 512 a (1) = NJW 1953, 222; vgl. für außervertragliche Schadensersatzansprüche wegen im Ausland begangener Handlungen auch VO vom 7. Dezember 1942 RGBl 706).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht

    Der Bundesgerichtshof hat die dargelegten Rechtsgrundsätze zur unberechtigten Schutzrechtsverwarnung auch auf Verwarnungen, die auf Kennzeichenrechte (Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktitel) gestützt sind, angewandt (vgl. BGHZ 14, 286, 291 ff. - Farina Belgien).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die unbegründete Verwarnung von Abnehmern eines Lieferanten aus einem Markenrecht ebenso wie eine sonstige Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1, § 1004 BGB Ansprüche auf Schadensersatz (BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 885 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) und auf Unterlassung (vgl. BGHZ 14, 286, 290 f. - Farina Belgien; BGH, Urt. v. 11.1.1966 - Ia ZR 135/63, GRUR 1966, 386 - Wärmeschreiber II) begründen kann.

    Bei der unberechtigten Abnehmerverwarnung ergibt sich die Unmittelbarkeit des Eingriffs (vgl. dazu BGHZ 66, 388, 393 f.; BGH, Beschl. v. 10.12.2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041, m.w.N.) in den Geschäftsbetrieb des Herstellers oder Lieferanten schon daraus, dass sie dessen Absatz beeinträchtigen kann (BGHZ 14, 286, 292 - Farina Belgien).

  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Die die internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte, ferner hier die Anwendung des deutschen Rechts und den Unterlassungsanspruch materiell begründenden Umstände sind dieselben; hat die Beklagte auf dem Gebiet der Bundesrepublik zu Zwecken des Wettbewerbs gehandelt und durch dieses Handeln gegen die Vorschriften der §§ 1,3 UWG verstoßen, dann ist damit nach § 32 ZPO die internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte und nach dem dann anzuwendenden deutschen internationalen Privatrecht die Anwendbarkeit des deutschen Rechts gegeben (vgl. BGHZ 14, 286, 289 [BGH 13.07.1954 - I ZR 14/53] - Farina; 44, 46, 50).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Tatort war allerdings auch der Sitz der Beklagten in Belgien, von dem aus sie den Anwalt für das Zwangsvollstreckungsverfahren beauftragt hat, so daß an sich auch belgisches Recht anwendbar war (vgl. BGHZ 14, 286, 291).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2021 - 6 U 188/21

    Berechtigung einer Verletzungsmeldung an den Betreiber einer

    aa) Wie das Landgericht zutreffend erkannt hat, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass insbesondere Unterlassungsansprüche nach diesen Bestimmungen in Fällen begründet sein können, in denen eine unbegründete Schutzrechtsverwarnung einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt (vgl. BGH, GRUR 2006, 433 Rn. 17 mwN - Unbegründete Abnehmerverwarnung; BGHZ 14, 286 - Farina Belgien).
  • LG München I, 26.09.2017 - 33 O 19313/16

    Markenmäßige Nutzung eines Zeichens im Onlinehandel

    Die unbegründete Verwarnung von Abnehmern eines Lieferanten aus einem Markenrecht kann ebenso wie eine sonstige Schutzrechtsverwarnung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Ansprüche aus Schadensersatz und auf Unterlassung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb begründen (vgl. BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR 2005, 882 -Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, BGH GRUR 1955, 150 -Farina Belgien und die zum Patentrecht ergangene Entscheidung BGH GRUR 1966, 386 - Wärmeschreiber II).

    Bereits die darin liegende Gefahr stellt - unabhängig davon, ob sich der unberechtigt verwarnte Abnehmer fügt oder nicht - eine unmittelbare Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs des Herstellers und des Lieferanten dar (vgl BGH GRUR 2006, 433 -Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung und BGH GRUR 1955, 150 - Pahna Belgien).

  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 39/55

    Warenzeichenschutz und Transitverkehr

    Demgegenüber könnte eine Beeinträchtigungsgefahr nur dadurch ausgeräumt werden, dass konkrete besondere Umstände festgestellt werden, die gegen die aus der Lebenserfahrung folgende Vermutung künftiger Beeinträchtigungen sprechen würden (BGHZ 14, 286 [290 f] - Marina/Belgien -).
  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60

    Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht

    Der Senat ist in den angeführten Entscheidungen (BGHZ 14, 286 - Farina; 21, 266 - Uhrenrohwerke) nicht etwa von einer Pflicht deutscher Gewerbetreibender ausgegangen, sich auch ausländischen Konkurrenten gegenüber bei dem Wettbewerb auf dem Auslandsmarkt an deutsche Wettbewerbsregeln zu halten, sondern hat die Anwendung deutschen Rechtes durch die Vorinstanzen nur gebilligt, weil er angenommen hat, daß für die in den fraglichen Rechtsstreiten angegriffenen Wettbewerbsmaßnahmen ein Begehungsort im Inland gegeben sei.

    Ähnliche Wendungen finden sich auch in Urteilen des erkennenden Senats, wonach der Wettbewerbsverstoß eines inländischen Gewerbetreibenden auf dem ausländischen Markt auch im Inland begangen wurde, wenn hier die "entscheidende Initiativhandlung" erfolgte (BGHZ 14, 286, 291 [BGH 13.07.1954 - I ZR 14/53] - Farina) oder "ein Teil der beanstandeten Wettbewerbshandlung" verwirklicht wurde (BGH GRUR 1955, 411, 413 - Zahl 55; BGHZ 22, 1, 18 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava/Erdgold).

  • BGH, 29.03.1978 - VIII ZR 220/76

    Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Beschädigungen beim Pensionsvertrag

    Mit Recht hat das Berufungsgericht österreichisches Recht angewendet, weil es für die Ansprüche aus Vertrag auf den Unterkunftsort als nach dem hypothetischen Willen der Vertragsteile maßgeblichen Schwerpunkt des Schuldverhältnisses ankommt (vgl. BGHZ 61, 221, 223) und, soweit die Ansprüche aus unerlaubter Handlung hergeleitet werden, der Tatort maßgebend ist, der mit dem Unterkunftsort identisch ist (vgl. BGHZ 14, 286, 291).
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat auch diesen Grundsatz übernommen (vgl. BGHZ 14, 286).

    Auf Fälle der in Rede stehenden Art kann allerdings deutsches Recht nur dann angewendet werden, wenn zum mindesten ein Teil der unlauteren Wettbewerbshandlung im Inlande begangen worden ist (BGHZ 14, 286 [291]; RGZ 150, 265 [271]; RG GRUR 1937, 466 [470]).

  • BGH, 21.12.1956 - VI ZR 294/55

    Geltung deutschen Rechts bei einem Unfall mit einem ausländischen Kfz

  • BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56

    Carl Zeiss

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

  • BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75

    Stillschweigende Vereinbarung der Allgemeinen Lieferbedingungen deutscher

  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 137/55

    Verkehrsgeltung von Zeichen

  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08

    Patent

  • LG Düsseldorf, 11.12.2007 - 4b O 79/07

    Weldfast-Halterschweißverfahren

  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62

    Spielautomat

  • OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85

    Ort einer unerlaubten Handlung in Handelssachen; Missbräuchliche Ausnutzung eines

  • LG Hamburg, 01.08.2002 - 315 O 621/01
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