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   GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98   

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https://dejure.org/2000,4
GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98 (https://dejure.org/2000,4)
GemSOGB, Entscheidung vom 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98 (https://dejure.org/2000,4)
GemSOGB, Entscheidung vom 05. April 2000 - GmS-OGB 1/98 (https://dejure.org/2000,4)
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Computerfax

§ 519 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 130 Nr. 6 ZPO, formwirksame Übermittlung eines bestimmenden Schriftsatzes mit eingescannter Unterschrift;

(Hinweis: die Entscheidung betrifft § 130 Nr. 6 ZPO i.d.F. vor Änderung durch das "Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr" vom 13.7.2001)

Volltextveröffentlichungen (21)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Formwirksamkeit eines Telefax mit eingescannter Unterschrift

  • webshoprecht.de

    Schriftsätze als Textdatei mit eingescannter Unterschrift

  • JurPC

    Computerfax

  • Prof. Dr. Lorenz

    Computerfax und Wahrung der Form im Prozeßrecht (gescannte Unterschrift)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungszwang; Anwaltszwang; Schriftsatz; Formfrei; Schriftform; Unterschrift; Scanner; Telefax

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Bestimmender Schriftsatz -; Formwirksamkeit eingescannter Unterschrift

  • archive.org

    Verfahren - Übermittlung von Schriftsätzen durch Computerfax

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formwirksame Berufung durch Computerfax mit eingescannter Unterschrift

  • Anwaltsblatt

    Zum Schriftlichkeitserfordernis bestimmender Schriftsätze

  • Judicialis

    ZPO § 519; ; ZPO § 130 Nr. 6

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 129; ZPO § 130 Nr. 6; ZPO § 519 Abs. 5
    Wahrung der Schriftform durch Computerfax

  • RA Kotz
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit eingescannter Unterschrift per Telefax

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Formwirksamkeit der elektronischen Übertragung von Schriftsätzen mit eingescannter Unterschrift in einem Prozess mit Vertretungszwang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmitteleinlegung per Computerfax wirksam?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 130 Nr. 6, 519 Abs. 5
    Zulässige Übermittlung bestimmender Schriftsätze per Computer-Fax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Schriftsätze können formwirksam durch ein Fax mit einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift übermittelt werden

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Formwirksame Übermittlung bestimmender Schriftsätze durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift

  • eurojurislawjournal.net (Kurzinformation)

    Grundsatzentscheidung zur Wirksamkeit von Computerfaxen mit eingescannter Unterschrift

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 144, 160
  • BVerwGE 111, 377
  • NJW 2000, 2340
  • ZIP 2000, 1356
  • MDR 2000, 1089
  • NVwZ 2000, 1039 (Ls.)
  • NZA 2000, 959
  • VersR 2000, 1166
  • WM 2000, 1505
  • BB 2000, 1645
  • DB 2000, 1860
  • K&R 2000, 451
  • AnwBl 2000, 634
 
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Wird zitiert von ... (306)Neu Zitiert selbst (48)

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Maßgeblich für die Wirksamkeit eines auf diesem Wege übermittelten Schriftsatzes ist allein die auf Veranlassung des Absenders am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde (GmS-OGB BGHZ 144, 160, 165).

    Ein per Telefax übermittelter Schriftsatz kann zulässigerweise als Computerfax mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versandt werden (GmS-OGB BGHZ 144, 160), und der Versand kann von jedem beliebigen Telefonanschluss erfolgen (BAG, Beschl. v. 14.3.1989 - 1 AZB 26/88, NJW 1989, 1822); zudem soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie unabhängig davon ausreichen, ob das Telefax bei Gericht unmittelbar eingeht oder diesem durch einen Boten überbracht wird (BT-Drucks. 14/4987, S. 24).

  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14

    Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen unautorisierten Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. GmS-OGB BGHZ 75, 340 = NJW 1980, 172, 174 und BGHZ 144, 160 = NJW 2000, 2340, 2341).

    bb) Zu den schriftlichen, nicht den elektronischen Dokumenten zählen diejenigen, die im Wege eines Telegramms, mittels Fernschreiben oder per Telefax übermittelt werden (vgl. zu den Ausnahmen vom Unterschriftserfordernis insoweit jeweils die Nachweise bei GmS-OGB BGHZ 144, 160 = NJW 2000, 2340, 2341).

    Für die Übermittlung einer Berufungsbegründung durch Computerfax hat der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass in Prozessen mit Anwaltszwang bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden können (GmS-OGB BGHZ 144, 160 = NJW 2000, 2340 f.).

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Das letztgenannte Erfordernis soll sicherstellen, daß es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern daß es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BGHZ 75, 340, 349; 144, 160, 162).

    So hat die Rechtsprechung bereits früh die Übermittlung einer Rechtsmittelschrift und anderer bestimmender Schriftsätze durch ein Telegramm oder mittels Fernschreiben für zulässig erachtet (vgl. die Nachweise bei BGHZ 144, 160, 162 ff.).

    Auch die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax ist in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig (vgl. BGHZ 144, 160, 164 m.w.Nachw.).

    Für eine - wie hier - durch Computer-Fax übermittelte Berufungsbegründung hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes am 5. April 2000 entschieden (BGHZ 144, 160), daß in Prozessen mit Vertretungszwang bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden können.

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