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   BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53   

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https://dejure.org/1954,68
BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53 (https://dejure.org/1954,68)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1954 - I ZR 46/53 (https://dejure.org/1954,68)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1954 - I ZR 46/53 (https://dejure.org/1954,68)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Namensschutz für eine schlagwortartige Firmenabkürzung (Koma) - Verkehrsgeltung des Schlagwortes - Schutzwürdiges Interesse des prioritätsälteren Benutzers an der Unterlassung der Benutzung durch den jüngeren Benutzer - Berufung auf das formale Zeichenrecht - Bestehen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 15, 107
  • NJW 1955, 137
  • GRUR 1955, 299
  • DB 1955, 44
  • JR 1955, 219
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53
    Auch abgekürzte Bezeichnungen oder Firmenschlagworte, gleichgültig, ob sie Phantasieworte, Worte der Umgangssprache oder nur Buchstaben darstellen, können als Hinweis und Kennzeichnung eines bestimmten Unternehmens verwendet werden (BGHZ 4, 167, 169 [BGH 11.12.1951 - I ZR 21/51] ; 11, 214, 215) [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] .

    Die Firmenabkürzung muß, da sie nicht gleichzeitig einen Bestandteil des unverkürzten Firmennamens bildet (vgl. BGHZ 11, 214, 216) [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] demnach Verkehrsgeltung in dem Sinne erworben haben, daß jedenfalls ein nicht unbeträchtlicher Teil des Verkehrs sie als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen ansieht.

    Die Annahme des Berufungsgerichts, daß insoweit eine Verkehrsgeltung des Schlagwortes in einem örtlich begrenzten Bezirk genüge und der Namens- und Kennzeichnungsschutz über die §§ 30, 37 HGB hinaus - jedenfalls im Grundsatz - an örtliche Grenzen innerhalb des Bundesgebiets nicht gebunden sei, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 171, 30, 34; BGHZ 11, 214, 219) [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] .

  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 129/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53
    Die Ausnutzung der Werbekraft eines allgemein bekannten Zeichens, durch die dessen Werbekraft beeinträchtigt wird, könnte auch ein Umstand sein, der die Annahme einer sittenwidrigen Handlungsweise zu begründen geeignet wäre (BGH GRUR 1953, 40, 41).
  • RG, 03.06.1927 - II 346/26

    Namens- und Firmenschutz für Ausländer

    Auszug aus BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53
    Ein solches Interesse wird, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, in der Regel dann gegeben sein, wenn auf Grund der gleichen oder miteinander verwechslungsfähigen Bezeichnungen innerhalb nicht ganz unbeachtlicher Verkehrskreise geschäftliche Beziehungen zwischen den beiden Benutzern angenommen werden könnten (RGZ 117, 215, 220; RG GRUB 1937, 148, 150 RG GRUR 1951, 332, 333).
  • BGH, 11.12.1951 - I ZR 21/51

    GUZ - DUZ

    Auszug aus BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53
    Auch abgekürzte Bezeichnungen oder Firmenschlagworte, gleichgültig, ob sie Phantasieworte, Worte der Umgangssprache oder nur Buchstaben darstellen, können als Hinweis und Kennzeichnung eines bestimmten Unternehmens verwendet werden (BGHZ 4, 167, 169 [BGH 11.12.1951 - I ZR 21/51] ; 11, 214, 215) [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] .
  • RG, 22.03.1943 - II 126/42

    1. Genießen besondere Geschäftsbezeichnungen und Firmenschlagworte Namensschutz

    Auszug aus BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53
    Die Annahme des Berufungsgerichts, daß insoweit eine Verkehrsgeltung des Schlagwortes in einem örtlich begrenzten Bezirk genüge und der Namens- und Kennzeichnungsschutz über die §§ 30, 37 HGB hinaus - jedenfalls im Grundsatz - an örtliche Grenzen innerhalb des Bundesgebiets nicht gebunden sei, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 171, 30, 34; BGHZ 11, 214, 219) [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] .
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Schon zum früheren Recht war anerkannt, daß die Berufung auf eine nur formale Rechtsstellung als Inhaber eines Kennzeichenrechts den Grundsätzen von Treu und Glauben widerspricht und daher rechtsmißbräuchlich ist (vgl. u.a. BGHZ 15, 107, 110 - Koma).
  • BGH, 23.10.2019 - I ZR 46/19

    Markenrechtsschutz: Missbräuchliche Ausnutzung einer nur formalen Rechtsstellung

    Den Grundsätzen von Treu und Glauben kann es widersprechen, wenn der Inhaber eines Kennzeichenrechts sich auf eine nur formale Rechtsstellung beruft (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1954 - I ZR 46/53, BGHZ 15, 107, 110 [juris Rn. 10] - Koma; Urteil vom 7. März 1969 - I ZR 36/67, GRUR 1970, 138, 139 - Alemite).
  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

    Gegenüber dem Vorbringen der Beklagten in den Tatsacheninstanzen ist hierbei noch hervorzuheben, daß es für die Frage der Interessenverletzung im Rahmen des § 12 BGB nicht darauf ankommt, ob bereits der gegenwärtige Zustand des fremden Unternehmens Anlaß zu einer Beeinträchtigung der Klägerin ergibt; der leitende Gedanke ist vielmehr, daß niemand die Gefahr zugemutet werden kann, in Zukunft unter Umständen von dem Verhalten des anderen Teils in Mitleidenschaft gezogen zu werden (RG GRUR 1937, 148, 152 - Kronprinz); hierzu ist auch die Gefahr zu rechnen, daß in Zukunft weitere Unternehmen sich des Namens der Klägerin zur Firmenbildung bedienen und auf die Firmenführung der Beklagten berufen würden (BGHZ 15, 107, 112 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, kann auf Grund dieser Rechtsnorm auch der warenzeichenmäßige Gebrauch eines jüngeren verwechslungsfähigen Zeichens untersagt werden; denn die Berufung auf ein nur formales Zeichenrecht würde gegenüber einem älteren sachlichen Recht den Grundsätzen von Treu und Glauben widersprechen und daher rechtsmißbräuchlich sein (BGHZ 15, 107 [110] - Koma -).

    Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß weder ein Wettbewerbsverhältnis noch Warengleichartigkeit Voraussetzung für einen Schutz aus § 16 UnlWG ist (BGHZ 15, 107 [110] - Koma -).

    Wie jedoch der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 1954 (BGHZ 15, 107 [112] - Koma -) ausgeführt hat, kann ein solcher Schutz gegen Verwässerung nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn es sich nämlich um Kennzeichnungen mit wirklich überragender Verkehrsgeltung handelt.

  • BGH, 08.04.1991 - II ZR 259/90

    Firmenrechtliche Unzulässigkeit einer zulässig geführten und wettbewerbsrechtlich

    Derartige besondere Geschäftsbezeichnungen können - auch wenn sie nicht schon als Bestandteil der unverkürzten Firma des Unternehmensträgers an deren Schutz teilhaben - jedenfalls unter der Voraussetzung, daß sie überhaupt Namensfunktion haben und Verkehrsgeltung in dem Sinne besitzen, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil des Verkehrs in ihnen die Bezeichnung bestimmter Unternehmen erblickt, nach § 16 Abs. 1 UWG einen eigenen selbständigen wettbewerbsrechtlichen Schutz neben der Firma erwerben (vgl. BGHZ 4, 167; 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52]; 15, 107, 109; Urt. v. 15. Juni 1956 - I ZR 149/54, GRUR 157, 87 f - Meisterbrand; v. 11. Juli 1958 - I ZR 85/57, GRUR 1959, 25 26 f - Triumph; v. 25. September 1959 - I ZR 41/59, GRUR 1960, 93 f - Martinsberg).

    In der Sache befassen sich diese Erkenntnisse (vgl. die oben zitierten Entscheidungen des I. Zivilsenats) jedoch durchweg nur mit den Voraussetzungen, unter denen ein aus einem Warenzeichen oder auf andere Weise gebildeter Begriff als Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens Schutz nach §§ 16 UWG, 12 BGB erlangen kann (vgl. etwa BGHZ 8, 337; 15, 107; Urt. v. 15. Juni 1956 aaO S. 88 r. Sp.), nicht aber mit der nach anderen rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilenden Frage, ob es nach § 37 Abs. 2 HGB zulässig ist, daß der Geschäftsinhaber ein für ihn eingetragenes Warenzeichen oder eine befugtermaßen zur Kennzeichnung seines Unternehmens benutzte besondere Geschäftsbezeichnung auch in einer Weise einsetzt, daß sie maßgeblichen Verkehrskreisen als sein eigener Name, d.h. die - wenn auch möglicherweise abgekürzte, insbesondere ohne Rechtsformzusatz gebrauchte - Firma des Unternehmensträgers als solche erscheint.

  • OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16

    La Sepia - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche

    Schon zum früheren Recht war anerkannt, dass die Berufung auf eine nur formale Rechtsstellung als Inhaber eines Kennzeichenrechts den Grundsätzen von Treu und Glauben widerspricht und daher rechtsmissbräuchlich ist (vgl. u.a. BGH GRUR 1955, 299 - Koma).
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

    Es muß Verkehrsgeltung in dem Sinne erworben haben, daß jedenfalls ein nicht unbeträchtlicher Teil des Verkehrs in ihm die Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens erblickt, also nicht nur das Kennzeichen für "Triumph"-Mieder, sondern den Namen für die "Triumph-Werke" (vgl. BGHZ 4, 167 - DUZ, GRUR 1954, 70, 71 - Rohrbogen, BGHZ 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - Kaufhaus für alle, BGHZ 15, 107, 109 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma, GRUR 1957, 87 - Meisterbrand).

    Ein solches Interesse ist in der Regel dann als gegeben anzusehen, wenn auf Grund einer gewissen Übereinstimmung der Bezeichnungen zu befürchten ist, daß nicht ganz unbeachtliche Verkehrskreise geschäftliche Beziehungen zwischen den beiden Benutzern der Zeichen annehmen (sog. Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne: BGHZ 14, 155, 162 [BGH 06.07.1954 - I ZR 167/52] - Farina, BGHZ 15, 107, 110 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma, GRUR 1957, 287, 288 - Plasticummännchen).

    Der Inhaber eines solchen Kennzeichens hat ein berechtigtes Interesse daran, daß ihm seine unter großem Aufwand von Zeit und Geld erworbene Alleinstellung erhalten bleibt und daß alles vermieden, wird, was die Eigenart und den kennzeichnenden Charakter seiner Marke verwässern und damit die auf deren Einmaligkeit beruhende starke Werbewirkung beeinträchtigen könnte (BGHZ 15, 107, 111 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma, BGHZ 19, 23, 27 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus, BGHZ GRUR 1957, 435, 438 - Eucerin).

  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56

    Rechtsmittel

    Er kann insbesondere auch gegenüber einem Warenzeichen durchgreifen, das für ungleichartige Waren geführt wird (BGHZ 15, 107 - Koma).

    Erscheint es aber nach der Lebenserfahrung ausgeschlossen, beteiligte Verkehrskreise könnten durch die Ähnlichkeit der Firmen- und Warenbezeichnungen von Unternehmen völlig verschiedener Branche zu der irrigen Vorstellung verleitet werden, diese Unternehmen stünden in irgendwie gearteten Beziehungen zueinander, so würde es der Lebenswirklichkeit widersprechen, die Gefahr einer "Verwechslung" anzunehmen (BGHZ 15, 107, 111 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma).

    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat, kann ein solcher Schutz, der weder Warengleichartigkeit noch Verwechslungsgefahr voraussetzt, nur in besonders gelagerten Ausnahmefüllen bei weithin bekannten Kennzeichnungen eingreifen, wenn in deren Alleinstellung durch die Benutzung gleicher oder ähnlicher Bezeichnungen eingebrochen und damit die auf der Einmaligkeit der Bezeichnung beruhende starke Werbewirkung beeinträchtigt wird (BGHZ 15, 107, 111 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma; 19, 23 - Magirus).

  • BGH, 22.03.1957 - I ZR 196/55

    Rechtsmittel

    Wenn das Berufungsgericht dann im Rahmen der Prüfung dieser Frage auch dem Abstand, den die zum Vergleich stehenden Warengebiete voneinander haben, eine wesentliche Bedeutung beigemessen hat, so steht das im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 15, 107 [110]; 19, 23 [26]).

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Senats (RG GRUR 1951, 332 [333] BGH GRUR 1955, 299 [302]) ist vielmehr nur ausgesprochen, die Berühmtheit eines Zeichens werde die Möglichkeit besonders nahelegen, daß der Verkehr ein auch nur an eine solche Bezeichnung anklingendes Zeichen mit der berühmten Marke in Verbindung bringen werde.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BGHZ 15, 107 [112]; 19, 23 [27]) kommt ein Sonderschutz aus dem Gesichtspunkte der Verwässerung nur bei Kennzeichnungen mit wirklich überragender Verkehrsgeltung in Betracht.

  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Diesem Sonderschutz aus dem Rechtsgedanken der Verwässerung liegt die Erwägung zugrunde, daß der Inhaber eines solchen Kennzeichens ein berechtigtes Interesse daran hat, daß ihm seine unter großem Aufwand von Zeit und Geld erworbene Alleinstellung erhalten bleibt und daß alles vermieden wird, was die Eigenart und den kennzeichnenden Charakter seiner Kennzeichnung verwässern und damit die auf deren Einmaligkeit beruhende starke Werbewirkung beeinträchtigen könnte (BGHZ 15, 107, 112 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma; BGHZ 19, 23, 27, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGH GRUR 1957, 435? 436 - Eucerin; BGH GRUR 1958, 500, 503 - Mecki-Igel).

    Ersichtlich ist es dabei von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, wonach die Ausbeutung der Werbekraft eines allgemein bekannten Zeichens, durch die dessen Werbekraft beeinträchtigt wird, ein Umstand sein kann, der die Annahme einer sittenwidrigen Handlungsweise zu begründen geeignet ist (BGHZ 15, 107, 113 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma).

  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der

  • BGH, 04.03.1960 - I ZR 43/59
  • BGH, 05.04.1957 - I ZR 127/55

    Eucerin / Estarin

  • LG Berlin, 10.08.2000 - 16 O 101/00

    Zur Namensrechtsverletzung der BRD durch eine Internetadresse "deutschland.de"

  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 43/88

    Telefonnummer 4711 - Beeinträchtigung des Werbewerts

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung markenrechtlicher

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 8/89

    "Rialto"; Räumlich begrenzter Schutz einer Geschäftsbezeichnung gegenüber der

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

  • BVerwG, 23.10.1969 - II C 80.65

    Fahrlässige Nichtanmeldung angestellter Putzfrauen zur Zusatzversicherung bei der

  • OLG Schleswig, 27.11.2001 - 6 U 52/01

    Schutzfähigkeit des Namensbestandteils "Lebenshilfe"

  • BGH, 28.04.1983 - I ZR 52/81

    Anspruch auf Löschung eines älteren Warenzeichens - Schutz gegen den Gebrauch

  • BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85

    "Camel Tours"; Rechtsschutz für eine berühmte Marke

  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 178/56

    Colonia

  • BGH, 24.05.1957 - I ZR 81/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.05.1957 - I ZR 120/56

    Rechtsmittel

  • BPatG, 12.06.2002 - 29 W (pat) 220/00

    Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation -

  • BGH, 25.04.1961 - I ZR 31/60
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 49/82

    Schutz einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung

  • KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97

    Zum Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17

    Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verletzung einer Unions-Bildmarke

  • BGH, 04.02.1975 - VI ZR 85/73

    Rückwirkung der Zustellung eines Zahlungsbefehls

  • BGH, 24.02.1965 - IV ZR 81/64

    Schutz einer Namensabkürzung

  • BGH, 25.02.1958 - I ZR 5/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

  • OLG Köln, 09.05.2003 - 6 U 215/02

    Missbräuchliche Ausübung der Rechte aus einer Marke; Verletzung der aus einer

  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56

    Rechtsmittel

  • BPatG, 12.06.2002 - 29 W (pat) 376/00
  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 11/82

    Branchennähe von modischen Damenschuhen und Ski-Bekleidungsstücken

  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
  • BGH, 25.01.1957 - I ZR 158/55

    Karo-As

  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59

    Unternehmenskennzeichnungen der SBZ

  • BGH, 08.07.1958 - I ZR 68/57

    Rechtsmittel

  • LG Frankfurt/Main, 10.09.1997 - 6 O 261/97

    Lit.de

  • BGH, 30.05.1975 - I ZR 37/74

    Verkehrsgeltung des Zeitschriftentitels "DER SPIEGEL" - Verwechselungsgefahr

  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 149/54

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2015 - 20 U 58/14

    Begriff der Böswilligkeit einer Markenanmeldung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 10

  • BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58

    Rechtsmittel

  • BPatG, 16.01.2020 - 30 W (pat) 516/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Andreas Heinz Knoche Bestattungen/Heinz Knoche

  • BGH, 18.02.1958 - I ZR 29/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1972 - I ZR 1/72

    Schutzfähigkeit eines Bestandteil aus einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung

  • BGH, 15.05.1962 - I ZR 103/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.06.1957 - I ZR 70/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59
  • LG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 O 198/96

    Net-Com

  • BGH, 19.03.1976 - I ZR 115/74

    Unterlassungsanspruch und Löschungsanspruch hinsichtlich der Bezeichnung

  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 124/65

    Voraussetzungen für Klageansprüche nach dem Warenzeichengesetz (WZG) -

  • BGH, 20.12.1972 - I ZR 34/71

    Verbot des Führens einer Firmenbezeichnung - Schutzwürdigkeit einer

  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 123/67

    Streit zwischen Herstellern von Körperpflegemitteln und Pharmazeutika über die

  • LG Berlin, 24.05.2000 - 23 O 158/00
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