Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,885
BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02 (https://dejure.org/2002,885)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2002 - V ZB 49/02 (https://dejure.org/2002,885)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2002 - V ZB 49/02 (https://dejure.org/2002,885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung eines förmlichen Asylantrages für eine Aufenthaltsgestattung - Schutz vor politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung - Anforderungen an das Vorliegen eines Asylgesuchs - Haftanordnung zur Sicherung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; AuslG § 61 Abs. 1; AuslG § 61 Abs. 3; AsylVfG § 55 Abs. 1; AsylVfG § 13 Abs. 1; AsylVfG § 26 a Abs. 2; AsylVfG § 55 Abs. 1 S. 3; AsylVfG § 14
    Zurückschiebungshaft, Abschiebungshaft, Beschwerde, Sofortige Beschwerde, sofortige weitere Beschwerde, Feststellungsinteresse, Rechtsschutzinteresse, Rehabilitierungsinteresse, unerlaubte Einreise, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit, Aufenthaltsgestattung, Asylantrag, ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 13 Abs. 1; ; AsylVfG § 14; ; AsylVfG § 55 Abs. 1 S. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 13 Abs. 1 §§ 14 55 Abs. 1 S. 3
    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Asylrecht - Anforderungen an ein Asylgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    BGH führt erneut aus zur Bedeutung der Weiterleitung des behördlichen Protokolls über das Asylgesuch

Papierfundstellen

  • BGHZ 153, 18
  • NJW 2003, 2535 (Ls.)
  • MDR 2003, 509 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 893
  • FGPrax 2003, 142
  • FamRZ 2003, 513 (Ls.)
  • DVBl 2003, 459
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.02.2001 - V ZB 8/01

    Zulässigkeit einer Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02
    Die im Beschwerdeverfahren zu prüfende Rechtmäßigkeit der Haftanordnung hängt damit nach der für die Zulässigkeit der Vorlage maßgeblichen rechtlichen Beurteilung des vorlegenden Gerichts (vgl. Senat, Beschl. v. 28. Februar 2001, V ZB 8/01, NVwZ-Beilage I 7/2001, 62 m. w. Nachw.) von der streitigen Rechtsfrage ab, welche Anforderungen an das Vorliegen eines Asylgesuchs zu stellen sind.
  • OLG Köln, 15.04.2002 - 16 Wx 58/02

    Bitte um Asyl bei Vorführung vor den Haftrichter

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02
    Es sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 15. April 2002, 16 Wx 58/02, gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 09.10.1956 - II ZB 11/56

    "Strohmann" bei der Gründung einer GmbH

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02
    Damit betrifft der Streit die Auslegung dieser Rechtsnorm (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 1956, II ZB 11/56, NJW 1957, 19, 20; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 28 Rdn. 13; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 28 Rdn. 8; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 28 Rdn. 6).
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02
    Zwar hat der Senat ein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme verneint, wenn sich in einer Abschiebungshaftsache die Hauptsache durch Entlassung des Betroffenen aus der Haft erledigt hat (Senat, BGHZ 139, 254).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02
    Zwischenzeitlich hat jedoch das Bundesverfassungsgericht in diesen Fällen ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf das bei Freiheitsentziehungen bestehende Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen anerkannt (BVerfG, Beschl. v. 5. Dezember 2001, NJW 2002, 2456).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.1988 - 18 B 2036/88
    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02
    Denkbar ist weiterhin, daß dem jeweils Betroffenen die Bedeutung des Wortes "Asyl" überhaupt nicht bekannt ist (vgl. den der Entscheidung OVG Münster, NVwZ-RR 1989, 390 zugrundeliegenden Sachverhalt).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Das nach § 62 Abs. 1 FamFG erforderliche Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung folgt bei einer Freiheitsentziehung in entsprechender Anwendung von § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG aus dem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198, 200; Senat, BGHZ 153, 18, 20).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Sie blieben wegen des als schutzwürdig anzuerkennenden Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme zulässig, worüber auf dessen Antrag zu entscheiden war (BVerfG, a.a.O.; Senat BGHZ 153, 18, 20).

    Bei einer Einreise aus einem sicheren Drittstaat wird die Aufenthaltsgestattung nicht schon mit dem Asylersuchen gegenüber der Grenz- oder der Ausländerbehörde, sondern nach § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG erst mit der Stellung eines Asylantrags nach §§ 13, 14, 23 AsylVfG bei dem zuständigen Bundesamt erworben (vgl. Senat, BGHZ 153, 18, 20).

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    aa) Richtig ist zwar die Auffassung des Beschwerdegerichts, dass bei einer Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen sicheren Drittstaat die gesetzliche Aufenthaltsgestattung nicht schon mit dem keiner Form unterliegenden Asylgesuch nach § 13 Abs. 1 AsylVfG gegenüber der Grenzbehörde, sondern nach § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG erst mit dem Eingang eines förmlichen Asylantrags nach § 14 AsylVfG bei dem zuständigen Bundesamt (zur Unterscheidung zwischen Asylgesuch und -antrag: BVerwG NVwZ-RR 1998, 264) erworben wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 49/02, BGHZ 153, 18, 21 und vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 152).

    Ein förmlicher Antrag gemäß § 64 VwVfG ist von dem Betroffenen entweder in Schriftform dem zuständigen Bundesamt zu übermitteln oder vor diesem zur Niederschrift zu erklären (Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 49/02, BGHZ 153, 18, 21; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., § 14 AsylVfG Rn. 14; Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 14 Rn. 16).

    (c) Das als Niederschrift zu einem Einreisebegehren bezeichnete Dokument wäre auch seinem Inhalt nach ein Asylbegehren nach § 13 AsylVfG, was von dem Haftrichter bei der Feststellung der Voraussetzungen des sich aus § 55 Abs. 1 AsylVfG ergebenden Hafthindernisses zu prüfen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 31. November 2002 - V ZB 49/02, BGHZ 153, 18, 21).

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages

    Wird bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union über ein Asylgesuch ein behördliches Protokoll erstellt und dieses an das zuständige Bundesamt weitergeleitet, liegt ein förmlicher Asylantrag erst mit dem Eingang bei dieser Behörde vor (Weiterführung BGH, 21. November 2002, V ZB 49/02, BGHZ 153, 18 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht bereits mit der Protokollierung des Asylersuchens durch die Grenzbehörde erworben wird, sondern erst mit der Stellung des Antrages bei dem zuständigen Bundesamt (vgl. Senat, BGHZ 153, 18, 20; Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 17 ff., juris).

    Nur wirkt sich dieser Rechtsfehler im Ergebnis nicht aus, wobei mangels tatrichterlicher Feststellungen unterstellt werden kann, dass das protokollierte Gesuch - was nicht ausreichend wäre - mehr enthält als die Worte "Asyl" oder "Asylantrag" (vgl. Senat, BGHZ 153, 18, 21 f.).

    Das Beschwerdegericht geht zwar zutreffend davon aus, dass das Asylverfahrensgesetz eine Weiterleitung nur für schriftliche Asylanträge vorsieht, die bei der Ausländerbehörde eingereicht werden (§ 14 Abs. 2 Satz 2 AsylVfG) und die Aufnahme eines mündlichen Antrags zur Niederschrift und dessen Weiterleitung durch die Polizei oder den Haftrichter weder im Verwaltungsverfahrensgesetz noch im Asylverfahrensgesetz vorgesehen ist (vgl. Senat, BGHZ 153, 18, 21).

  • OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07

    Zurückschiebungshaft: Aufrechterhaltung bei Asylantrag aus der Haft;

    Da er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a Abs. 2 AsylVfG) unerlaubt eingereist war, setzt die Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG einen förmlichen Asylantrag im Sinne des § 14 AsylVfG voraus (vgl. BGH NVwZ 2003, 893; auch BayObLG vom 17.10.1995, 3Z BR 282/95 bei juris).

    Die bereits an das Asylgesuch anknüpfende Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ist der wirksamen Asylantragstellung zeitlich vorgelagert, um den durch die verfassungsrechtliche Asylgarantie geforderten Abschiebungs- und Verfolgungsschutz effektiv gewährleisten zu können (vgl. BGH NVwZ 2003, 893).

    Mit dem Asylgesuch am Flughafen war daher gemäß § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG noch keine Aufenthaltsgestattung verbunden, selbst wenn es gegenüber einer Stelle geäußert wird, die zur Aufnahme und Weiterleitung des Gesuchs verpflichtet ist (Bodenbender GK-AsylVfG 2006, § 55 AsylVfG Rn. 61 ff.; BGH NVwZ 2003, 893).

    Mündliche Anträge können nur beim Bundesamt gestellt werden (vgl. BGH NVwZ 2003, 893; Renner § 14 AsylVfG Rn. 14).

  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht schon mit der Protokollierung des Asylersuchens durch die Grenzbehörde erworben wird, sondern erst mit der Stellung des Antrages bei dem zuständigen Bundesamt (vgl. Senat, BGHZ 153, 18, 20; Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, Rdn. 17 ff., juris; Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 213/09, Rdn. 9, juris).
  • VG Stuttgart, 16.03.2010 - 11 K 4295/09

    Ausweisung wegen unerlaubter Einreise; Unrichtigkeit eines Strafurteils

    Dieses Vorbringen ist materiell als Asylgesuch im Sinne des § 13 Abs. 1 AsylVfG zu qualifizieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.03.2006 - 1 B 126/05 - NVwZ 2006, 830; BGH, Beschl. v. 21.11.2002 - V ZB 49/02 - BGHZ 153, 18).
  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 171/13

    Anordnung und Fortdauer von Sicherungshaft zum Zeitpunkt der Asylantragstellung:

    Der Betroffene erwirbt aber bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht bereits mit der Protokollierung des Asylersuchens durch die Grenzbehörde, sondern erst mit der Stellung des Antrages bei dem zuständigen Bundesamt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, BGHZ 153, 18, 20; Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1510 Rn. 11).
  • OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05

    Abschiebungshaft gegen Minderjährige

    Bei einer solchen Fallgestaltung setzt die Erlangung einer Aufenthaltsgestattung (§ 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG) einen förmlichen Asylantrag im Sinne des § 14 AsylVfG voraus (vgl. BGHZ 153, 18).

    Der aus einem sicheren Drittstaat unerlaubt eingereiste Ausländer genießt aber nach Art. 16a Abs. 2 GG kein Asylrecht, so dass in diesen Fällen für eine Vorverlagerung des Aufenthaltsrechts keine Veranlassung besteht (vgl. BGHZ 153, 18/21).

  • OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08

    Haftanordnung nach einer unerlaubten Einreise: Bedeutung eines in Tschechien

    Sie beendet zugleich die Ausreisepflicht mit der Folge, dass eine Inhaftierung zur Sicherung der Abschiebung oder Zurückschiebung nicht in Betracht kommt (BGH, Beschl.v. 21.11.2002, V ZB 49/02, InfAuslR 2003, 202, m.w.N.).

    Eine Vorverlagerung des Aufenthaltsrechtes nach § 55 Abs. 1 S. 1 AsylVfG kommt in den Fällen der unerlaubten Einreise aus einem sicheren Drittstaat nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 21.11.2002, V ZB 49/02, BGHZ 153, 18= NVwZ 2003, 893; OLG Frankfurt, Beschl.v. 2.3.2006, 20 W 411/05; OLG München, AuAS 2008, 89 ).

  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 150/13

    Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft zum Zeitpunkt der

  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 161/13

    Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft zum Zeitpunkt der

  • BGH, 20.03.2003 - V ZB 6/03

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH in FGG -Verfahren

  • VGH Bayern, 19.09.2006 - 5 B 05.1398

    Deutsche Staatsangehörigkeit; Erwerb durch Geburt; Achtjähriger rechtmäßiger

  • OLG Frankfurt, 02.03.2006 - 20 W 411/05

    Ausländerrecht: Beginn der Aufenthaltsgestattung eines unerlaubt aus einem

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 Wx 228/08

    Voraussetzungen der Erlangung einer Aufenthaltsgestattung eines aus einem

  • KG, 22.01.2008 - 1 W 371/07

    Abschiebungshaft: Rechtsmäßigkeit einer vorläufigen Freiheitsentziehung bei

  • KG, 04.08.2009 - 1 W 376/07

    Abschiebungshaftverfahren: Feststellungslast für die Einreise eines Betroffenen

  • LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10

    Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungshaft: Überprüfung der Haftanordnung gegen

  • KG, 04.08.2009 - 1 W 379/07

    Anforderungen an den Nachweis der Ausreisepflicht des Betroffenen im

  • OLG München, 27.05.2009 - 34 Wx 43/09

    Abschiebungshaft: Tatsachen für den regelmäßigen Schluss auf eine

  • LG Landshut, 01.09.2011 - 62 T 1528/11

    Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Dublin II-VO, unerlaubte Einreise,

  • LG Landshut, 21.09.2011 - 62 T 2263/11

    Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Haft zur Sicherung der

  • LG Wiesbaden, 12.03.2010 - 4 T 364/09

    Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Griechenland, Sicherungshaft,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht