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   BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54   

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https://dejure.org/1955,411
BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54 (https://dejure.org/1955,411)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1955 - V ZB 39/54 (https://dejure.org/1955,411)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1955 - V ZB 39/54 (https://dejure.org/1955,411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 159
  • NJW 1955, 503
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1952 - V BLw 74/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54
    Eine gesetzliche Regelung erschien notwendig, weil nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1952 (V BLw 74/51 NJW 1953, 24) die Bodenreformsachen keine Landwirtschaftssachen und die Bodenreformgerichte keine Landwirtschaftsgerichte im Sinne der LVO waren und Bedenken bestanden, ob die Einrichtung und Zusammensetzung der Bodenreformgerichte im Wege einer Durchführungsverodnung abweichend von den Landwirtschaftsgerichten geregelt werden konnte (Nr. 2 der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Bodenreformsachen, Drucksache Nr. 1239 des Landtags Nordrhein-Westfalen - zweite Wahlperiode - Bd V).

    Vor dem 1. Oktober 1953 gab es noch keine Rechtsbeschwerde in Bodenreformsachen (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1952 V BLw 74/51).

  • BGH, 10.07.1951 - II ZR 30/51

    Berliner Vereinheitlichungsgesetz

    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54
    Ebenso wie ein mit einem Rechtsmittel nicht anfechtbares Urteil mit der Verkündung rechtskräftig wird, der Rechtsstreit damit beendet und nicht mehr anhängig ist (vgl. BGHZ 3, 82 [85]), wird auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein anhängiges Verfahren durch eine unanfechtbare Entscheidung beendet.
  • BGH, 05.02.1954 - IV ZB 3/54

    Fürsorgeerziehung

    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54
    Zu beachten ist allerdings, daß das Beschwerdegericht, wenn die Entscheidung nicht verkündet wird, noch alle Tatsachen berücksichtigen muß, die bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Beschluß zur Zustellung an den Empfänger gegeben wird, vorgebracht werden (vgl. KGJ 46, 1; BGHZ 12, 248).
  • BGH, 27.04.1954 - V BLw 90/53

    "Erlaß der Entscheidung im Landwirtschaftsrecht

    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54
    Für den Fall des § 58 LwVG, wonach die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erlassenen Entscheidungen sich nach den bisher geltenden Vorschriften richtet, hat der Senat ausgesprochen, daß die Entscheidung in dem Zeitpunkt erlassen sei, in dem das Gericht sie beschlossen habe (BGHZ 13, 166).
  • BGH, 22.05.1951 - V Blw 23/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54
    Ebenso wie eine unanfechtbare Entscheidung nicht dadurch der Revision zugänglich wird, daß das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat (OGHZ 1, 296), kann auch gegen eine ihrer Art nach unanfechtbare Entscheidung die Rechtsbeschwerde nicht dadurch ermöglicht werden, daß das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Mai 1951 V BLw 23/51 RechtdLandw 1951, 252 Nr. 50).
  • BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12

    Kostenfestsetzung: Unwirksamkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei fehlender

    (2) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden gerichtliche Entscheidungen grundsätzlich mit der Bekanntmachung, bei befristeter Anfechtungsmöglichkeit mit der Zustellung wirksam, § 16 FGG (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1955 - V ZB 39/54 (BoR), NJW 1955, 503, 504, insoweit in BGHZ 16, 159 nicht abgedruckt).

    Unanfechtbare Entscheidungen werden im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit indes unbeschadet des § 16 FGG bereits mit ihrem Erlass rechtskräftig, ohne dass es noch der Zustellung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1955 - V ZB 39/54 (BoR), aaO m.w.N.; KG, RzW 1967, 116 f.; Keidel/Zimmermann, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 31 Rn. 1).

    Für den Erlass ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Entscheidung der Außenwelt kundgegeben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1955 - V ZB 39/54 (BoR), aaO).

    Dies kann auch der Zeitpunkt der Verkündung sein, wobei unerheblich ist, ob nur die Entscheidungsformel verkündet wird oder ob auch die Entscheidungsgründe verkündet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1955 - V ZB 39/54 (BoR), aaO; KG, RzW 1967, 116 f.).

    Das Fehlen einer Begründung macht die Verkündung nicht unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1955 - V ZB 39/54 (BoR), aaO).

    (3) Entsprechend den genannten Grundsätzen gemäß dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Januar 1955 - V ZB 39/54 (BoR), NJW 1955, 503, 504 war der Beklagte seit der Verkündung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs am 7. Februar 2011 rechtlich gehindert, die Eigenvertretung in dem Berufungsverfahren des Ausgangsrechtsstreits fortzuführen.

  • BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66

    Rechtsmittel

    § 75 PersVG NW kann sich als gerichtsverfassungsrechtliche Vorschrift naturgemäß nicht mit der Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts befassen, weil hierfür der Landesgesetzgeber nicht zuständig ist (vgl. BGHZ 16, 159).
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62

    Zulassung als Rechtsanwalt

    Mit dieser Auffassung setzt sich der beschließende Senat auch nicht in Widerspruch zu einer Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1955, 503, 504) [BGH 18.01.1955 - V ZB 39/54], in der - für ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - nur der Grundsatz aufgestellt worden ist, daß auch durch Verkündung einer noch nicht mit Gründen versehenen Entscheidung diese in die Außenwelt tritt, mit der Folge, daß sie wirksam, d.h. unwiderruflich, wird und im Falle ihrer Unanfechtbarkeit das Verfahren beendet.
  • BayObLG, 22.08.1997 - 3Z BR 211/97

    Materielle Rechtskraft der Bewilligung oder Ablehnung einer

    Dieser Beschluß ist durch die Verwerfung der weiteren Beschwerde am 27.6.1994 formell rechtskräftig geworden (vgl. BGH NJW 1955, 503/504; Keidel/Zimmermann FGG 13.Aufl. § 31 Rn. 1) und kann deshalb nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden (Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 31 FGG Rn. 1).
  • BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88

    Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Mit der Verkündung der Entscheidungsformel ist der Beschluß aber existent geworden und das Gericht an ihn gebunden (BayObLG aaO; BGH NJW 1955, 503/504; KG RzW 1967, 116; Keidel/Reichert Rn. 3 Fn. 14, Jansen Rn. 5, jeweils zu § 18).
  • BGH, 30.04.1959 - VII ZR 191/57

    Rechtsmittel

    Sie gehören auch, wie die Revision selbst ausführt, nicht zu denjenigen, welche in der für die britische Zone noch geltenden Vorschrift des Art. VI Nr. 17 Br. MilRegVO Nr. 84 geregelt sind und für welche das Landwirtschaftsgericht nach § 50 LwVG weiterhin zuständig ist (vgl. BGHZ 16, 159, 164).
  • BVerwG, 20.06.1969 - VII P 1.68

    Besondere Rechtsgestaltung im Bereich der Kommunalverwaltung - Zustimmung des

    Zur weiteren Begründung dieser Auffassung zieht der Fachsenat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs heran (BGHZ 16, 159).
  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.68

    Wahl des Hauptpersonalrats im Geschäftsbereich des Justizministeriums des Landes

    Das Beschwerdegericht bezieht sich zur Begründung seiner Auffassung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 16, 159, die der Senat in BVerwGE 26, 185 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66] zur Begründung seiner Auffassung, der Landesgesetzgeber könne dem Bundesverwaltungsgericht nicht die Besetzung vorschreiben, angeführt hat.
  • BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56
    So kann also beispielsweise nach Art. 99 der Landesgesetzgeber den Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz für Landeszivilrecht einsetzen, das nur in einem Oberlandesgerichtsbezirk gilt, oder auch zur Entscheidung von Fällen, die gar nicht zur ordentlichen Ziviljustiz gehören (vgl. BGH 16, 159).
  • BayObLG, 26.03.1981 - BReg. 1 Z 17/81

    Bestellung eines Nachlaßpflegers zur Sicherung des Nachlasses; Aufhebung der

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Entscheidung des Landgerichts schon allein durch die Zustellung des Beschlußsatzes nach § 212 a ZPO wirken geworden wäre, wenn mit ihr - wie nicht - eine Notfrist in Lauf gesetzt worden wäre (vgl. dazu: BGH NJW 1955, 503/504 [BGH 18.01.1955 - V ZB 39/54] r.Sp. oben; Keidel/Kuntze/Winkler § 16 FGG RdNr. 5 mit Fn. 10).
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