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   BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03   

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https://dejure.org/2004,271
BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03 (https://dejure.org/2004,271)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2004 - XI ZR 285/03 (https://dejure.org/2004,271)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2004 - XI ZR 285/03 (https://dejure.org/2004,271)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 249 Hd, 252, 607; ZPO § 287
    Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnung anhand des PEX-Index unzulässig

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 23 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Realkredit, Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, PEX-Index

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur vorzeitigen Ablösung eines Realkredits; Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung; Bestimmung der Wiederanlagerendite nach der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank oder nach dem PEX-Index

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Kapitalmarktstatistik und nicht nach PEX-Index

  • hink-fischer.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index unzulässig

  • Judicialis

    BGB § 249 Hd; ; BGB § 252; ; BGB § 607; ; ZPO § 287

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 252 § 607; ZPO § 287
    Kriterien für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Realkredits

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kreditrecht - Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

  • meyer-koering.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Vorfälligkeitsentschädigungen fallen oft zu hoch aus

  • IWW (Kurzinformation)

    Hypothekenbanken dürfen nicht mehr PEX heranziehen

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Hypothekenbanken dürfen nicht mehr PEX heranziehen

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Ablösung eines Realkredits

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 252, 607; ZPO § 287
    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung wegen vorzeitiger Ablösung eines Realkredits

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigungen

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzierung - Bundesgerichtshof: Vorfälligkeitsentschädigungen fallen oft zu hoch aus

  • nomos.de PDF, S. 23 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Realkredit, Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, PEX-Index

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nach der Aktiv-Passiv-Methode; PEX-Index

Papierfundstellen

  • BGHZ 161, 196
  • NJW 2005, 751
  • ZIP 2005, 293
  • MDR 2005, 521
  • DNotZ 2005, 547
  • WM 2005, 322
  • BB 2005, 570
  • DB 2005, 388
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hat der Kreditnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf vorzeitige Ablösung eines Realkredits, wenn diese für eine (beabsichtigte) Grundstücksveräußerung erforderlich ist (BGHZ 136, 161, 166 f.).

    aa) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats unterliegt die Festsetzung der Vorfälligkeitsentschädigung durch die kreditgebende Bank einer gerichtlichen Nachprüfung daraufhin, ob die Entschädigung die mit der vorzeitigen Kreditablösung verbundenen finanziellen Nachteile der Bank übersteigt, sofern ihrem Vertragspartner nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Anspruch auf vorzeitige Ablösung des Darlehens gegen eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung zustand (Senat BGHZ 136, 161, 166 ff.; Senatsurteile vom 1. Juli 1997 - XI ZR 197/96, WM 1997, 1799, 1800, vom 6. Mai 2003 - XI ZR 226/02, WM 2003, 1261, 1262 und vom 3. Februar 2004 - XI ZR 398/02, WM 2004, 780, 781).

    bb) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 136, 161, 168 ff.; 146, 5, 10; BGH, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 197/96, WM 1997, 1799, 1800) kann eine Bank den Schaden, der ihr durch die Nichtabnahme oder durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens entsteht, sowohl nach der Aktiv-Aktiv-Methode als auch nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen.

    Der Differenzbetrag ist um ersparte Risiko- und Verwaltungskosten zu vermindern und auf den Zeitpunkt der Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung abzuzinsen (Senat BGHZ 136, 161, 171; 146, 5, 10 f.).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96

    Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03
    aa) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats unterliegt die Festsetzung der Vorfälligkeitsentschädigung durch die kreditgebende Bank einer gerichtlichen Nachprüfung daraufhin, ob die Entschädigung die mit der vorzeitigen Kreditablösung verbundenen finanziellen Nachteile der Bank übersteigt, sofern ihrem Vertragspartner nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Anspruch auf vorzeitige Ablösung des Darlehens gegen eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung zustand (Senat BGHZ 136, 161, 166 ff.; Senatsurteile vom 1. Juli 1997 - XI ZR 197/96, WM 1997, 1799, 1800, vom 6. Mai 2003 - XI ZR 226/02, WM 2003, 1261, 1262 und vom 3. Februar 2004 - XI ZR 398/02, WM 2004, 780, 781).

    Zeigt sich dabei, daß die von der Bank in Rechnung gestellte Entschädigungssumme den durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens entstandenen Schaden übersteigt, so ist der Differenzbetrag nach Bereicherungsrecht zurückzuzahlen (siehe Senat BGHZ aaO S. 167 und Senatsurteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 197/96, aaO).

    bb) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 136, 161, 168 ff.; 146, 5, 10; BGH, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 197/96, WM 1997, 1799, 1800) kann eine Bank den Schaden, der ihr durch die Nichtabnahme oder durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens entsteht, sowohl nach der Aktiv-Aktiv-Methode als auch nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen.

  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03
    bb) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 136, 161, 168 ff.; 146, 5, 10; BGH, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 197/96, WM 1997, 1799, 1800) kann eine Bank den Schaden, der ihr durch die Nichtabnahme oder durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens entsteht, sowohl nach der Aktiv-Aktiv-Methode als auch nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen.

    Der Differenzbetrag ist um ersparte Risiko- und Verwaltungskosten zu vermindern und auf den Zeitpunkt der Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung abzuzinsen (Senat BGHZ 136, 161, 171; 146, 5, 10 f.).

    Für die vergleichbare Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung nach der Aktiv-Passiv-Methode hat der erkennende Senat ferner ausgesprochen, daß die Schadensberechnung nach der Cash-Flow-Methode zu erfolgen hat und dabei die Rendite einer laufzeitkongruenten Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen zugrunde zu legen ist, die der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank entnommen werden kann (BGHZ 146, 5, 11 ff.).

  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 398/02

    Zum Anspruch des Kreditnehmers auf Sicherheitenaustausch

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03
    Besondere Ausführungen zur Erforderlichkeit der Ablösung sind jedenfalls im Normalfall nicht notwendig, da es allgemein üblich ist, daß in einem Immobilienkaufvertrag die Verschaffung lastenfreien Eigentums vereinbart wird (Senatsurteil vom 3. Februar 2004 - XI ZR 398/02, WM 2004, 780, 781, zur Veröffentlichung in BGHZ 158, 11 ff. vorgesehen).

    aa) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats unterliegt die Festsetzung der Vorfälligkeitsentschädigung durch die kreditgebende Bank einer gerichtlichen Nachprüfung daraufhin, ob die Entschädigung die mit der vorzeitigen Kreditablösung verbundenen finanziellen Nachteile der Bank übersteigt, sofern ihrem Vertragspartner nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Anspruch auf vorzeitige Ablösung des Darlehens gegen eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung zustand (Senat BGHZ 136, 161, 166 ff.; Senatsurteile vom 1. Juli 1997 - XI ZR 197/96, WM 1997, 1799, 1800, vom 6. Mai 2003 - XI ZR 226/02, WM 2003, 1261, 1262 und vom 3. Februar 2004 - XI ZR 398/02, WM 2004, 780, 781).

  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03
    aa) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats unterliegt die Festsetzung der Vorfälligkeitsentschädigung durch die kreditgebende Bank einer gerichtlichen Nachprüfung daraufhin, ob die Entschädigung die mit der vorzeitigen Kreditablösung verbundenen finanziellen Nachteile der Bank übersteigt, sofern ihrem Vertragspartner nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Anspruch auf vorzeitige Ablösung des Darlehens gegen eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung zustand (Senat BGHZ 136, 161, 166 ff.; Senatsurteile vom 1. Juli 1997 - XI ZR 197/96, WM 1997, 1799, 1800, vom 6. Mai 2003 - XI ZR 226/02, WM 2003, 1261, 1262 und vom 3. Februar 2004 - XI ZR 398/02, WM 2004, 780, 781).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts hat der erkennende Senat nur daraufhin zu überprüfen, ob die Ausübung des tatrichterlichen Ermessens bei der Ermittlung des Schadens auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentlicher Tatsachenvortrag der Parteien außer acht gelassen wurde (BGHZ 3, 162, 175 f.; 6, 62, 63; Senatsurteil vom 27. Januar 1998 - XI ZR 158/97, WM 1998, 495, 496).
  • BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51

    Schätzungsgrundlagen im Urteil

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts hat der erkennende Senat nur daraufhin zu überprüfen, ob die Ausübung des tatrichterlichen Ermessens bei der Ermittlung des Schadens auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentlicher Tatsachenvortrag der Parteien außer acht gelassen wurde (BGHZ 3, 162, 175 f.; 6, 62, 63; Senatsurteil vom 27. Januar 1998 - XI ZR 158/97, WM 1998, 495, 496).
  • OLG Schleswig, 30.05.2002 - 5 U 209/00

    Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03
    Zum Teil wird der PEX-Index für eine zumindest genauso gut geeignete oder aussagekräftige Berechnungsgrundlage wie die Statistik der Deutschen Bundesbank erachtet und infolgedessen den Kreditinstituten ein unbeschränktes Wahlrecht zugestanden (Rösler/Wimmer/Lang, Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen S. 167 Rdn. 21; Rösler BKR 2002, 644; Wimmer BKR 2004, 479 f.; vgl. auch OLG Schleswig BKR 2002, 642, 643 f.).
  • BGH, 27.01.1998 - XI ZR 158/97

    Erstattung des Disagio bei vorzeitiger Beendigung eines Annuitätendarlehens

    Auszug aus BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts hat der erkennende Senat nur daraufhin zu überprüfen, ob die Ausübung des tatrichterlichen Ermessens bei der Ermittlung des Schadens auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentlicher Tatsachenvortrag der Parteien außer acht gelassen wurde (BGHZ 3, 162, 175 f.; 6, 62, 63; Senatsurteil vom 27. Januar 1998 - XI ZR 158/97, WM 1998, 495, 496).
  • LG Berlin, 05.12.2017 - 4 O 150/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruf eines finanzierten Autokaufs bei mangelnder

    Dementsprechend hat der BGH auch stets betont, die Berechnung könne "auf unterschiedliche Weise" erfolgen (BGH, Urteil v. 1.7.1997 - XI ZR 267/96 - Rn. 27), wobei die Aktiv-Aktiv-Methode und die Aktiv-Passiv-Methode mit ihren jeweiligen Alternativen Berechnungsweisen anerkannt sind (BGH, Urteil v. 7.11.2000 - XI ZR 27/00 - Rn. 22; Urteil v. 30.11.2004 - XI ZR 285/03 - Rn. 18; Kessal-Wulf in Staudinger, Neubearb. 2012, § 502 BGB Rn. 5), ohne dass damit weitere Methoden ausgeschlossen wären.
  • BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09

    Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel

    Die in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze für vergleichbare Produkte hat der Bundesgerichtshof bereits in der Vergangenheit als geeignete Referenz angesehen (vgl. BGHZ 97, 212, 223; auch BGHZ 161, 196, 203 f.).
  • BGH, 16.02.2016 - XI ZR 454/14

    Zu Formularklauseln über Abzugsbeträge bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen)

    (b) Die den Klägern somit durch die verwendete Klausel eingeräumte Möglichkeit, das Förderdarlehen jederzeit während der bis zum 31. März 2019 andauernden Konditionenfestschreibung zu tilgen, ohne zur Abgeltung der rechtlich gesicherten Zinserwartung der Beklagten eine Vorfälligkeitsentschädigung (vgl. hierzu Senatsurteil vom 30. November 2004 - XI ZR 285/03, BGHZ 161, 196, 201) zahlen zu müssen, stellt einen wirtschaftlichen Vorteil dar.
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 187/14

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Anspruch des Darlehensgebers auf

    Ein solcher wird durch die auf Grundlage der abgezinsten entgangenen Zinszahlungen im Wege der Aktiv-Passiv-Methode (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2004 - XI ZR 285/03, BGHZ 161, 196 Rn. 18 mwN) als Nichterfüllungsschaden errechnete Vorfälligkeitsentschädigung gerade nicht dargelegt.
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2023 - 4 U 134/21

    Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung

    Dabei nimmt die Begründung explizit Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Berechnung sowohl nach der "Aktiv-Aktiv-Methode" als auch der "Aktiv-Passiv-Methode" erfolgen kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2004 - XI ZR 285/03 -, juris).

    Der finanzielle Nachteil des Darlehensgebers liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der von der Beklagten gewählten "Aktiv-Passiv-Methode"-in der Differenz zwischen den Zinsen, die der Darlehensnehmer bei Abnahme des Darlehens und vereinbarungsgemäßer Durchführung des Vertrages tatsächlich gezahlt hätte, und der Rendite, die sich aus einer laufzeitkongruenten Wiederanlage der freigewordenen Beträge in sicheren Kapitalmarkttiteln ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2004 - XI ZR 285/03 -, BGHZ 161, 196).

    Dabei ist die Rendite einer Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen und nicht die Rendite von Wertpapieren der öffentlichen Hand (so noch BGH, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 267/96 -, BGHZ 136, 161) zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2006 - XI ZB 20/05 -, juris; Urteil vom 30. November 2004 - XI ZR 285/03 -, BGHZ 161, 196; Urteil vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00 -, BGHZ 146, 5).

  • BGH, 11.02.2020 - XI ZR 648/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Instanzgerichte müssen sich bei Streitfragen betreffend die Ermittlung von Vorfälligkeitsentschädigungen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00, BGHZ 146, 5, 10 ff.) grundsätzlich durch einen Sachverständigen beraten lassen (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2004 - XI ZR 285/03, BGHZ 161, 196, 201; Krepold aaO).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2014 - 4 U 96/12

    Vorzeitige Beendigung eines Bankdarlehens: Berechnung einer

    84 bb) Der Senat hält es in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Beschluss vom 16. Mai 2006 - XI ZB 20/05 - Urteil vom 30. November 2004 - XI ZR 285/03 -) für angemessen (§ 287 ZPO), die Rendite einer Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen auf Grundlage der Statistik der Deutschen Bundesbank zugrunde zu legen und bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr (Darlehen Nrn. 8159 021 810 und 8250 019 343) auf den Wiederanlagezins für Monats- und Tagesgeld zurückzugreifen.

    bb) Der Senat hält es in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Beschluss vom 16. Mai 2006 - XI ZB 20/05 - Urteil vom 30. November 2004 - XI ZR 285/03 -) für angemessen (§ 287 ZPO), die Rendite einer Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen auf Grundlage der Statistik der Deutschen Bundesbank zugrunde zu legen und bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr (Darlehen Nrn. 8159 021 810 und 8250 019 343) auf den Wiederanlagezins für Monats- und Tagesgeld zurückzugreifen.

  • OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 9 U 168/21

    Rückzahlung einer unter Vorbehalt geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung

    Nach den durch den Gesetzgeber bei Umsetzung der Richtlinie ausdrücklich anerkannten Vorgaben des Bundesgerichtshofes etwa in den Urteilen vom 30.11.2004 (XI ZR 285/03, dort ausdrücklich Rn. 17 ff. [18]) und danach wiederum vom 01.07.1997 (XI ZR 267/96, Rn. 27 ff.) handelt es sich bei der Berechnung der VFE u. a. nach der Aktiv-Passiv-Methode um die Berechnung einer angemessen VFE (BT-Drs. 18/5922, S. 91).

    Denn vor dem Hintergrund der Anerkennung der Aktiv-Passiv-Methode für die Berechnung der VFE nach § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB (BGH, Urteil vom 30.11.2004 - XI ZR 285/03, Rn. 18) und der diesbezüglichen Ausgleichsfähigkeit des Zinsmargenschadens ist auch aus dem Recht des Verbrauchers nach § 500 Abs. 2 BGB, das Immobiliar-Verbraucherdarlehen vorzeitig abzulösen, keinerlei Privilegierung ersichtlich.

    Die Vorfälligkeitsentschädigung bleibt als schadensersatzrechtlicher Anspruch ausgestaltet ." und zum anderen " Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung tragen auch diesen beiden Vorgaben des Artikels 25 Absatz 3 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Rechnung (vgl. nur Bundesgerichtshof - BGH, Urteil vom 30. November 2004 - XI ZR 285/03, Rz. 17 ff., zitiert nach juris) ." Unter Rn. 18 der zitierten Entscheidung wiederum heißt es: " kann eine Bank den Schaden, der ihr durch die Nichtabnahme oder durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens entsteht, sowohl nach der Aktiv-Aktiv-Methode als auch nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen ".

    Denn da - zumal im Vorhinein - eine tatsächliche Wiederanlage der genauen Beträge kaum darzustellen ist, genügt die Beklagte den Anforderungen an die nachvollziehbare Berechnung eines nach den Grundsätzen des § 252 BGB nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Gewinns, wenn sie die in der Kapitalmarktstatistik veröffentlichten Sätze für Hypothekenpfandbriefe zugrunde legt (so schon BGH, Urteil vom 30.11.2004 - XI ZR 285/03, zit. nach juris, Rn. 16).

    Und letztlich hat der Bundesgerichtshof gerade aus Gründen der Transparenz entschieden, dass Darlehensgeber für die Berechnung der VFE die in der Kapitalmarktstatistik veröffentlichten Sätze für Hypothekenpfandbriefe zugrunde zu legen hat (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 30.11.2004 - XI ZR 285/03, zit. nach juris, Rn. 16 ff. [20 ff.]).

  • OLG Stuttgart, 11.02.2015 - 9 U 153/14

    Grundschuld gesicherter Festzinskredit: Berechnung der

    Der Schaden der Bank liegt in der Differenz zwischen den bei Vertragsdurchführung verdienten Vertragszinsen und den Zinsen, welche sie aus der Wiederanlage der freigewordenen Beträge in Hypothekenpfandbriefen erwirbt, wobei die künftigen Zinserträge nach der sogenannten Cash-Flow-Methode abzuzinsen sind (BGH, Urteil vom 07.11.2000 - XI ZR 27/00, BGHZ 146, 5, 10 ff.; vom 30.11.2004 - XI ZR 285/03, BGHZ 161, 196, 201).

    In diesem Sinne ist vom Bundesgerichtshof angenommen worden, bei der Berechnung des Auflösungsschadens habe die Abzinsung auf den Zeitpunkt der Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung (BGH, Urteil vom 01.01.1997 - XI ZR 267/96, BGHZ 136, 161, 170; vom 30.11.2004 - XI ZR 285/03, BGHZ 161, 196, 201) beziehungsweise Nichtabnahmeentschädigung (BGH, Urteil vom 07.11.2000 - XI ZR 27/00, BGHZ 146, 5, 11) zu erfolgen.

  • OLG Frankfurt, 23.11.2011 - 9 U 76/10

    Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung auf den Kündigungszeitpunkt

    53 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHZ 136, 161, 168 ff.; 146, 5, 10; 161, 196 ff.) kann eine Bank den Schaden, der ihr durch die Nichtabnahme oder durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens entsteht, sowohl nach der Aktiv-Aktiv-Methode als auch nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen.

    Der Differenzbetrag ist um ersparte Risiko- und Verwaltungskosten zu vermindern und auf den Zeitpunkt der Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung abzuzinsen ( BGHZ 136, 161, 171; 146, 5, 10 f.; 161, 196 ff.).

    e) Die Beklagte hat - jedenfalls in ihrer Neuberechnung - zulässigerweise als Berechnungsgrundlage die "Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank" verwendet (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004, XI ZR 285/03, Rn. 16 ff., zitiert nach juris = BGHZ 161, 196 ff.).

  • OLG Stuttgart, 29.04.2015 - 9 U 176/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung; Anspruch der

  • BGH, 16.02.2016 - XI ZR 63/15

    Zu Formularklauseln über Abzugsbeträge bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen)

  • LG Ravensburg, 08.08.2022 - 2 O 316/21

    Vorlagebeschluss zum EuGH zur Auslegung des Art. 25 der Richtlinie 2014/17/EU im

  • BFH, 07.03.2007 - I R 18/06

    Vorfälligkeitsentschädigung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten

  • BGH, 16.02.2016 - XI ZR 73/15

    Zu Formularklauseln über Abzugsbeträge bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen)

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 U 151/14

    Anspruch der darlehensgewährenden Bank auf Zahlung einer

  • OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07

    Schadensersatz auf Grund eines Darlehensvertrages: Anspruch einer Bank gegen eine

  • LG Stuttgart, 16.06.2006 - 13 S 68/06

    Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung

  • OLG Celle, 01.07.2009 - 3 U 37/09

    Berechtigung der finanzierenden Bank zur Teilkündigung eines Darlehens; Höhe der

  • OLG Stuttgart, 09.06.2017 - 9 U 220/16

    Immobiliardarlehensvertrag: Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszinsen bei

  • OLG Frankfurt, 26.10.2022 - 3 U 201/21

    Kein Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus Darlehen

  • AG Laufen, 08.11.2011 - 2 C 25/11

    Klage eines Kreditnehmers gegen die kreditgebende Bank wegen ungerechtfertigter

  • OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 9 U 237/21

    Immobiliar-Verbraucherdarlehen: Notwendige Angaben über die Berechnung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-536/22

    VR Bank Ravensburg-Weingarten - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZB 20/05

    Veranlassung zur Klageerhebung

  • OLG Köln, 13.07.2005 - 13 U 22/05

    Anrechnung der Zinsmarge bei vorzeitiger Ablösung von Altdarlehen

  • OLG Köln, 16.06.2016 - 13 U 69/16

    Pflichten der finanzierenden Bank beim Abschluss eines Darlehensvertrages

  • OLG Köln, 14.04.2021 - 13 U 192/20

    Verantwortlichkeit für das Scheitern einer Darlehensablösungsvereinbarung;

  • OLG München, 12.06.2019 - 5 U 323/19

    Anforderungen an Widerrufsbelehrung

  • OLG München, 02.04.2019 - 5 U 3891/18

    Unwirksamer Widerruf eines Finanzierungsdarlehens für einen Pkw

  • OLG München, 02.04.2019 - 5 U 4571/18

    Anforderungen an Widerrufsbelerhung

  • AG Stuttgart, 09.02.2006 - 9 C 3734/04

    Aufhebung eines Hypothekendarlehens: Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

  • LG Paderborn, 24.03.2016 - 3 O 343/15

    Zahlung von Schadensersatz i.R.e. Vorausdarlehensvertrages; Zahlung einer

  • LG Kassel, 10.11.2006 - 8 O 1859/06
  • LG Göttingen, 04.05.2005 - 2 O 617/03

    Anspruch auf eine Entschädigung für die Nichtabnahme eines Darlehens; Zahlung

  • LG Hamburg, 31.01.2023 - 330 O 234/22

    Rückzahlung einer vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung bei einem

  • LG Passau, 23.10.2008 - 3 O 238/07
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