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   BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03   

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https://dejure.org/2004,354
BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03 (https://dejure.org/2004,354)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2004 - IX ZR 200/03 (https://dejure.org/2004,354)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - IX ZR 200/03 (https://dejure.org/2004,354)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1, § 818 Abs. 2, 3; InsO § 39 Abs. 1, § 95 Abs. 1; AÜG § 12 Abs. 1 Satz 1; SGB IV § 28e Abs. 2 Satz 1
    Einschränkung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie in der Insolvenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang, Zweck und Rechtsfolgen des Schriftformerfordernisses eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages; Schriftformerfordernis für Abreden von nebensächlicher Bedeutung; Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers; Rechtsfolgen der Formnichtigkeit des ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 3; ; InsO § 39 Abs. 1; ; InsO § 95 Abs. 1; ; AÜG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; SGB IV § 28e Abs. 2 Satz 1

  • Prof. Dr. Lorenz

    Einschränkung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie in der Insolvenz des Bereicherungsgläubigers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 161, 241
  • NJW 2005, 884
  • ZIP 2005, 126
  • MDR 2005, 713
  • NZI 2005, 157
  • NZS 2005, 254 (Ls.)
  • WM 2005, 82
  • BB 2005, 1389
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
    Unmittelbar sind die §§ 320 ff BGB auf die Rückabwicklung nichtiger Verträge ohnehin nicht anwendbar (vgl. BGHZ 150, 138, 144).

    (2) Ein allein auf § 273 Abs. 1 BGB gestütztes Zurückbehaltungsrecht hat zugunsten bloßer Insolvenzgläubiger innerhalb der Insolvenz keine Wirkung (vgl. BGHZ 150, 138, 145).

    Dazu rechnen insbesondere Zurückbehaltungsrechte wegen wertbeständiger Verwendungen auf eine Sache der Insolvenzmasse (§ 51 Nr. 2 InsO) sowie kaufmännische Zurückbehaltungsrechte (§ 51 Nr. 3 InsO), die nach § 371 Abs. 2 HGB ein pfandrechtsähnliches Selbstverwertungsrecht verleihen (vgl. BGHZ 150, 138, 145).

    Wie in der Entscheidung vom 7. März 2002 (BGHZ 150, 138, 147) bereits hervorgehoben wird, hat der Senat dort zwar einer Bereicherungseinrede (§ 812 Abs. 2, § 813 Abs. 1 Satz 1, § 821 BGB) Wirkungen gegenüber der Konkursmasse zuerkannt.

  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
    Demzufolge wäre durch Vergleich der infolge des Bereicherungsvorgangs verursachten Vor- und Nachteile zu ermitteln, für welchen Beteiligten sich ein Überschuß ergibt; dieser Vertragsteil wäre dann Gläubiger eines einheitlichen, von vornherein durch Abzug des ihm zugeflossenen Vorteils beschränkten Anspruchs (vgl. BGHZ 116, 251, 256; 145, 52, 55; 149, 326, 333 f).

    Denn allgemein sieht das Insolvenzrecht keine Verstärkung für Rückabwicklungsansprüche aus nichtigen Rechtsgeschäften aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung vor; diese werden vielmehr nicht besonders geregelt (BGHZ 149, 326, 334).

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
    Die Beklagte hat ihre Aufwendungen auch nicht im vorrangigen Interesse oder im Risikobereich der Schuldnerin oder der Insolvenzgläubiger getätigt (vgl. BGHZ 116, 251, 256 f; siehe ferner BGHZ 145, 52, 56).

    Demzufolge wäre durch Vergleich der infolge des Bereicherungsvorgangs verursachten Vor- und Nachteile zu ermitteln, für welchen Beteiligten sich ein Überschuß ergibt; dieser Vertragsteil wäre dann Gläubiger eines einheitlichen, von vornherein durch Abzug des ihm zugeflossenen Vorteils beschränkten Anspruchs (vgl. BGHZ 116, 251, 256; 145, 52, 55; 149, 326, 333 f).

  • BGH, 18.12.2002 - XII ZR 253/01

    Wahrung der Schriftform eines Mietvertrages; Bezugnahme auf Anlagen

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
    Erforderlich ist, daß alle wesentlichen vertraglichen Abreden in der Urkunde enthalten sind (Prinzip der Einheitlichkeit der Vertragsurkunde; BGHZ 136, 357, 359; BGH, Urt. v. 18. Dezember 2002 - XII ZR 253/01, NJW 2003, 1248).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen das Prinzip der Einheitlichkeit der Vertragsurkunde gelockert und darüber hinaus die Einhaltung der Schriftform für einen Nachtragsvertrag bejaht, wenn eine Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, es solle unter Einbeziehung der Nachträge bei dem verbleiben, was früher formgültig niedergelegt war (vgl. BGHZ 42, 333, 338; 136, 357, 359; BGH, Urt. v. 21. Januar 1999 - VII ZR 93/97, WM 1999, 595, 596; v. 29. September 1999 - XII ZR 313/98, WM 2000, 539, 542; v. 18. Dezember 2002, aaO).

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 82/99

    Bereicherungsausgleich durch Saldierung; Erstattung von Zinsen

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
    Die Beklagte hat ihre Aufwendungen auch nicht im vorrangigen Interesse oder im Risikobereich der Schuldnerin oder der Insolvenzgläubiger getätigt (vgl. BGHZ 116, 251, 256 f; siehe ferner BGHZ 145, 52, 56).

    Demzufolge wäre durch Vergleich der infolge des Bereicherungsvorgangs verursachten Vor- und Nachteile zu ermitteln, für welchen Beteiligten sich ein Überschuß ergibt; dieser Vertragsteil wäre dann Gläubiger eines einheitlichen, von vornherein durch Abzug des ihm zugeflossenen Vorteils beschränkten Anspruchs (vgl. BGHZ 116, 251, 256; 145, 52, 55; 149, 326, 333 f).

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
    Erforderlich ist, daß alle wesentlichen vertraglichen Abreden in der Urkunde enthalten sind (Prinzip der Einheitlichkeit der Vertragsurkunde; BGHZ 136, 357, 359; BGH, Urt. v. 18. Dezember 2002 - XII ZR 253/01, NJW 2003, 1248).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen das Prinzip der Einheitlichkeit der Vertragsurkunde gelockert und darüber hinaus die Einhaltung der Schriftform für einen Nachtragsvertrag bejaht, wenn eine Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, es solle unter Einbeziehung der Nachträge bei dem verbleiben, was früher formgültig niedergelegt war (vgl. BGHZ 42, 333, 338; 136, 357, 359; BGH, Urt. v. 21. Januar 1999 - VII ZR 93/97, WM 1999, 595, 596; v. 29. September 1999 - XII ZR 313/98, WM 2000, 539, 542; v. 18. Dezember 2002, aaO).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 293/00

    Bestreiten des Zugangs eines Schecks durch den Gläubiger; Einhaltung der Frist

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
    Entgegen der Auffassung der Revision kann dem Senatsurteil vom 7. März 2002 (IX ZR 293/00, ZIP 2002, 840, 842) nichts anderes entnommen werden.
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03

    Voraussetzungen der Aufrechnung in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
    Wäre der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wirksam geschlossen worden, wäre die Aufrechnung gegen den Anspruch auf das restliche Entgelt nach § 95 Abs. 1 Sätze 1 und 3 InsO ausgeschlossen, weil die Forderung der Masse (Hauptforderung) unbedingt und fällig geworden ist, bevor die Aufrechnung erfolgen konnte (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2004 - IX ZR 147/03, ZIP 2004, 1608, 1609, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners;

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
    Für eine vorzeitige "Umwandlung" des Befreiungs- in einen Zahlungsanspruch hat der Senat nach der Interessenlage kein Bedürfnis gesehen, weil der Bürge, der gegen eine fällige Forderung des Hauptschuldners aufrechnen will, sich den dafür erforderlichen Zahlungsanspruch gemäß § 774 BGB durch Leistung an den (Bürgschafts-)Gläubiger verschaffen kann (BGHZ 140, 270, 273 f).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 252/93

    Rechte der Bank im Insolvenzverfahren ihrs Kunden

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
    Demgegenüber kann sich der Beklagte auch nicht mit Erfolg auf das Senatsurteil vom 15. Dezember 1994 (IX ZR 252/93, WM 1995, 352, 354) berufen.
  • BGH, 17.01.1984 - VI ZR 187/82

    Ansprüche des Arbeitnehmerüberlassers bei Formnichtigkeit der geschlossenen

  • BGH, 17.02.2000 - III ZR 78/99

    Begriff der "Betriebe des Baugewerbes"

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 93/97

    Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden

  • BSG, 22.05.1984 - 10 RAr 10/83

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Insolvenz des illegalen Verleihers -

  • BGH, 30.06.1964 - V ZR 7/63

    Mietverlängerungsvertrag

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 8/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten

    bb) Eine abweichende Beurteilung dahin, dass die von der Beklagten erbrachten Leistungen in die Bestimmung des Werts des von ihr erlangten Vermögensvorteils einfließen, ist nicht mit Blick auf die bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von gescheiterten Austauschverträgen geltende Saldotheorie geboten, nach der von vornherein ein in sich beschränkter einheitlicher Anspruch auf Ausgleich der beiderseitigen Leistungen sowie aller mit der Vermögensverschiebung zurechenbar zusammenhängender Vor- und Nachteile in Höhe des sich daraus zugunsten einer Seite ergebenden Saldos besteht (BGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - V ZR 82/99, BGHZ 145, 52, 55; Urteil vom 20. März 2001 - XI ZR 213/00, BGHZ 147, 152, 157; Urteil vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 200/03, BGHZ 161, 241, 250).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage (IX ZR 163/09) klargestellt hat, ist die Einlage des Anlegers kein saldierungsfähiger Abzugsposten, welcher die Bereicherung infolge der ausgezahlten Scheingewinne mindert (vgl. insbesondere BGHZ 149, 326, 333 f; 150, 138, 146 ff; 161, 241, 253 f).
  • BGH, 13.12.2012 - IX ZR 9/12

    Insolvenz des Vermieters: Zurückbehaltungsrecht des Mieters an Mieten wegen nicht

    Dies schließt diejenige Fälle ein, in denen sich das Zurückbehaltungsrecht auf eine eigene, nicht zur Insolvenzmasse gehörende Sache des anderen Teils bezieht (BGH, Urteil vom 20. Januar 1965 - V ZR 214/62, WM 1965, 408, 410; vom 7. März 2002 - IX ZR 457/99, BGHZ 150, 138, 144 ff; vom 23. Mai 2003 - V ZR 279/02, ZIP 2003, 1406, 1407; vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 200/03, BGHZ 161, 241, 252 f; vom 22. Januar 2009 - IX ZR 66/07, WM 2009, 471 Rn. 8; vgl. RGZ 77, 436, 438 f; MünchKomm-BGB/Krüger, 6. Aufl., § 273 Rn. 56; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl., § 51 Rn. 242; Jaeger/Henckel, InsO, § 51 Rn. 53; HK-InsO/Lohmann, 6. Aufl., § 51 Rn. 46).

    Der anders lautenden Ansicht von Marotzke (HK-InsO, 6. Aufl., § 103 Rn. 107 f; ders., Gegenseitige Verträge im neuen Insolvenzrecht, 3. Aufl., Rn. 2.46 ff und Rn. 2.63 ff; ders., JA 1988, 117 ff), der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, ist der Senat bereits in der Vergangenheit wiederholt nicht gefolgt, weil das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB ein Zwangsmittel zur Durchsetzung einer rein persönlichen Gegenforderung darstellt, das im Insolvenzverfahren über die Regelung von § 51 Nr. 2, 3 InsO hinaus nicht zugelassen werden kann (BGH, Urteil vom 7. März 2002, aaO S. 145 f; vom 2. Dezember 2004, aaO; vgl. Henckel, ZZP 1986, 419, 422 f).

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 66/07

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts des Berechtigten aus einer

    Der entscheidende Unterschied zu den von dem Bundesgerichtshof entschiedenen Fallgestaltungen, in denen dieser die Insolvenzbeständigkeit eines Zurückbehaltungsrechts verneint habe (BGHZ 149, 326 ff; 150, 138 ff; 161, 241 ff), liege hier darin, dass der Vertrag zunächst wirksam und nicht von Anfang an nichtig gewesen sei.

    Der Senat hat aber wiederholt klargestellt, dass dieses Urteil eine besonders gelagerte Fallgestaltung betraf, in der sich die Abwehr einer ohne Rechtsgrund entstandenen Forderung auf den Wert der Masse nicht auswirkte, weil eine Forderung, der eine dauernde Einrede entgegensteht, von vornherein wertlos ist (vgl. BGHZ 150, 138, 147; 161, 241, 254 f).

  • BGH, 03.03.2016 - IX ZR 132/15

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung bei Abhängigkeit beider

    Einschränkungen könnten denkbar sein, soweit die wechselseitigen Rückgewähransprüche auf Leistungen beruhen, die nach Insolvenzeröffnung mit Mitteln der Masse erbracht wurden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2001 - IX ZR 401/99, BGHZ 149, 326, 335 f), oder sofern die Ansprüche der Schuldnerin unbedingt und fällig geworden wären, bevor die Aufrechnung erfolgen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 200/03, BGHZ 161, 241, 254).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 163/09

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung von Scheingewinnen: Saldierung des

    Ein nichtiger Vertrag soll in der Insolvenz des Vertragspartners keine stärkeren Wirkungen äußern als ein rechtsgültiger (BGHZ 149, 326, 333 f; 150, 138, 146 ff; 161, 241, 253 f).
  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz des Arbeitnehmer-Verleihers

    Hat der Verleiher von Arbeitnehmern seine vertragliche Pflicht, die Lohnnebenkosten an die Einzugsstelle abzuführen, schuldhaft verletzt, steht dem Entleiher, der entsprechende Beiträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die Einzugsstelle zu entrichten hat, in der Insolvenz des Verleihers keine Aufrechnungsmöglichkeit zu (Fortführung von BGH WM 2005, 82).

    Dies hat der Senat in der nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidung vom 2. Dezember 2004 (IX ZR 200/03, WM 2005, 82, 85, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) nochmals bekräftigt.

    a) Danach kann den Verleiher neben der gesetzlichen Pflicht zur Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. § 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG) auch die vertragliche (Neben-)Pflicht gegenüber dem Entleiher treffen, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (§ 28h Abs. 1 Satz 1 SGB IV) abzuführen, weil andernfalls die ordnungsgemäße Abwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags gefährdet wäre (BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004, aaO S. 85; siehe ferner Schüren/Feuerborn, AÜG 2. Aufl. § 12 Rn. 32; Wank in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Aufl. § 12 AÜG Rn. 8).

    b) Hat der Verleiher seine vertragliche Pflicht, die Lohnnebenkosten an die Einzugsstelle abzuführen, schuldhaft verletzt, der Entleiher jedoch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die Einzugsstelle noch keine Zahlung erbracht, steht ihm in der Insolvenz des Verleihers weder ein insolvenzfestes Leistungsverweigerungsrecht (§ 51 Nrn. 2 und 3 InsO) noch eine insolvenzbeständige Aufrechnungs- oder Verrechnungsposition (§§ 94 bis 96 InsO) zu (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004, aaO S. 85).

    Die Gefahr der "doppelten Inanspruchnahme", gegen die sich die Revisionserwiderung auch im vorliegenden Fall wendet, beruht auf der gesetzgeberischen Entscheidung, das Insolvenzrisiko für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag in den Fällen entgeltlicher Arbeitnehmerüberlassung auf den Entleiher zu verlagern (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004, aaO S. 86).

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 43/08

    Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters gegen einen rechtlichen Berater

    Da die beiderseitigen Leistungen bereits vor Insolvenzeröffnung bewirkt wurden, ist eine Einschränkung der Saldotheorie unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten nicht angezeigt (vgl. BGHZ 161, 241, 250 ff in einem anders gelagerten Sachverhalt).
  • BFH, 30.08.2017 - II R 46/15

    Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein

    Die Höhe dieser vom Entleiher ersparten Aufwendungen bestimmt den Umfang seiner Bereicherung (vgl. BGH-Urteile vom 17. Januar 1984 VI ZR 187/82, Entscheidungssammlung zum AÜG Nr. 141, unter II.B.2.c bb, und vom 2. Dezember 2004 IX ZR 200/03, BGHZ 161, 241, unter II.2.).
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 62/06

    "Lurgi" - Zur Abgrenzung von Nachgründungsgeschäften und gemischten verdeckten

    aa) Die Anwendung dieser - mit gewissen, hier nicht relevanten Einschränkungen auch in der Insolvenz eines Beteiligten geltenden (vgl. BGHZ 161, 241) - Grundsätze in den Fällen der verdeckten Sacheinlage ist zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs erst recht geboten, weil nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 155, 329) die Unwirksamkeitsfolge der §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 183 Abs. 2 Satz 1 AktG sich auch auf das dingliche Erfüllungsgeschäft erstreckt und der Inferent deshalb den in seinem Eigentum verbliebenen Gegenstand einer verdeckten Sacheinlage gemäß § 985 BGB herausverlangen und in der Insolvenz der Gesellschaft aussondern kann.
  • BGH, 15.12.2016 - IX ZR 117/16

    Insolvenzeröffnung für einen Bauunternehmer: Bindung des Insolvenzverwalters

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11

    Grundstückszwangsversteigerung: Gesetzliche Fälligkeitsfrist eines

  • BGH, 03.11.2011 - IX ZR 47/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Anzuwendendes Recht auf eine nach der Gesetzesänderung

  • BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06

    Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des

  • OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09

    Werkvertrag: Unwirksamkeit wegen inhaltlicher Unbestimmtheit; Höhe des

  • BGH, 21.01.2010 - IX ZR 226/08

    Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrages: Insolvenz des Darlehensnehmers

  • OLG Köln, 03.02.2016 - 17 U 101/14

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung der Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2014 - 22 U 39/13

    Ausführung von Stundenlohnarbeiten oder illegale Arbeitnehmerüberlassung?

  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 214/08

    Insolvenz einer Personal-Service-Agentur und Fallpauschale der BfA

  • OLG Nürnberg, 31.01.2012 - 1 U 1522/11

    Kauf einer Eigentumswohnung: Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung des

  • OLG Koblenz, 09.06.2020 - 3 U 762/19

    Zahlungsansprüche des Insolvenzverwalters aus erbrachter Arbeitnehmerüberlassung;

  • BGH, 08.07.2021 - IX ZR 121/20

    Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung

  • AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13

    Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan

  • OLG Köln, 27.03.2008 - 18 U 160/06

    Vorliegen der §§ 27 Abs. 3 S. 1, 183 Abs. 2 S. 1 AktG bzw. einer verdeckten

  • LG Bonn, 28.10.2014 - 10 O 114/14

    Beitragshaftung bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrages im

  • OLG Stuttgart, 17.06.2009 - 9 U 124/08

    Private Arbeitsvermittlung: Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen dem

  • AG Moers, 07.05.2013 - 563 C 297/12

    Arbeitnehmerüberlassung, Verwirkung, Zurückbehaltungsrecht, Insolvenz,

  • OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13

    Altrechtlicher Rahmenvertrag eines Generalplaners mit einem Subplaner über die

  • OLG Celle, 19.01.2011 - 3 U 140/10

    Rechtsfolgen des Widerrufs der Restschuldversicherung in der Insolvenz des

  • OLG München, 17.01.2018 - 7 U 1801/17

    Dividendenzahlungsansprüche

  • BGH, 12.06.2008 - IX ZR 58/05

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz

  • OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09

    Ansprüche des Insolvenzverwalters über das Vermögen einer

  • OLG Köln, 06.10.2010 - 2 U 27/08

    Auskunftserteilung über den erzielten Erlös aus der Verwertung von Neufahrzeugen

  • OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08

    Ansprüche auf Zahlung von Fallpauschalen in der Insolvenz einer

  • LG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 O 335/07

    Kontrollfähigkeit einer den Preis der vertraglichen Hauptleistung bzw. ein

  • LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13

    Inanspruchnahme des Gesellschafter einer insolventen Rechtsanwaltskanzlei auf

  • LG Göttingen, 09.08.2011 - 8 S 3/10

    Bei einer Restschuldversicherung erfolgt nach einem Widerruf gem. § 354 Abs. 4

  • LG Köln, 14.03.2008 - 17 O 239/07

    Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Zahlung der Vergütung für überlassene

  • LG Göttingen, 18.08.2010 - 8 S 3/11
  • LG Münster, 28.07.2011 - 102 O 24/11

    Finanzamt muss bereits entrichtete Umsatzsteuerzahlungen an ein

  • OLG Hamburg, 01.03.2007 - 6 U 230/06

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zustimmung zur Löschung einer den

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