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   BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05   

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BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05 (https://dejure.org/2006,995)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05 (https://dejure.org/2006,995)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2006 - AnwZ (B) 36/05 (https://dejure.org/2006,995)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für das Steuerrecht; Nachweis von besonderen praktischen Erfahrungen im Bereich des Steuerrechts; Auslegung des Begriffs des "Falles"; Berücksichtigung einer Eigenvertretung des Anwalts im ...

  • Anwaltsblatt

    § 43c BRAO
    Fallzählung für Fachanwaltstitel

  • Judicialis

    BRAO § 43 c; ; FAO § 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAO § 43 c; FAO § 5
    Berücksichtigung und Gewichtung von Fällen zur Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

  • BRAK-Mitteilungen

    Fachanwalt - Fallbearbeitung im Drei-Jahres-Zeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43c; FAO § 5
    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des Falls bei Vorbereitung bzw. Fertigung von Steuererklärungen und Fertigung weiterer Steuererklärungen für denselben Mandanten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen für die Zulassung "Fachanwalt für Steuerrecht"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bezeichung ?Fachanwalt für Steuerrecht? ? Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Steuerrecht ? Gewichtung der Fälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 166, 292
  • NJW 2006, 1513
  • NZBau 2006, 367
  • VersR 2006, 1240
  • DB 2006, 949
  • AnwBl 2006, 413
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 11/04

    Zulässigkeit der Erstreckung des Fachgesprächs auf das gesamte Fachgebiet;

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05
    Da der Antragsteller die gesetzlich geforderten Nachweise bereits durch die schriftlichen Unterlagen erbracht hat, war für die Anordnung eines Fachgesprächs kein Raum (Senatsbeschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 27; Senatsbeschl. v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, AnwBl. 2005, 499; Feuerich/Weyland, aaO, § 7 FAO Rdn.10).

    Dies gilt - wie der Senat bereits entschieden hat (Beschl. v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, AnwBl. 2005, 499) - auch für die hier maßgebliche Neufassung des § 7 FAO, in der nicht mehr ausdrücklich geregelt ist, worauf sich das Fachgespräch beschränken soll.

    Aufgrund der fortbestehenden Funktion des Fachgesprächs, lediglich die bei der Prüfung der Nachweise nach § 6 FAO festgestellten Defizite auszugleichen (Feuerich/Weyland, aaO, § 7 FAO (n.F.) Rdn. 5 f.,9), gilt auch für die Neufassung des § 7 FAO die Begrenzung des Prüfungsstoffs im Fachgespräch auf die Bereiche, in denen der Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und/oder praktischen Erfahrungen durch die vorgelegten Unterlagen nicht oder nicht voll gelungen ist und in denen der Fachausschuss diesbezüglich Klärungsbedarf sieht (Senatsbeschl. v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, AnwBl. 2005, 499; Feuerich/Weyland, aaO, § 7 FAO (n.F.) Rdn. 9).

    Diese begrenzte Funktion des Fachgesprächs beruht letztlich darauf, dass § 43 c Abs. 1 und 2 BRAO - die Rechtsgrundlage für die Regelungen der FAO - nicht auf eine individuelle Ermittlung des Wissens und der Fähigkeiten des einzelnen Bewerbers im Fachgebiet durch eine umfassende (schriftliche oder mündliche) Prüfung des Rechtsanwalts ausgerichtet ist, sondern die Kompetenz des Fachausschusses auf eine Prüfung der von dem Rechtsanwalt vorzulegenden Nachweise beschränkt (Senatsbeschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 40/01, und v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, jeweils aaO).

  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 40/01

    Überprüfung der Qualifikation eines Fachanwalts-Bewerbers durch den Fachausschuß

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05
    Die Frage, ob die vom Bewerber vorgelegten Unterlagen die besonderen praktischen Erfahrungen nachweisen, ist eine Rechtsfrage und daher gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (Senatsbeschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307, 1308; BGH, Beschl. v. 29. September 1997, AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636; BGHZ 142, 97, 99; Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 26).

    Da der Antragsteller die gesetzlich geforderten Nachweise bereits durch die schriftlichen Unterlagen erbracht hat, war für die Anordnung eines Fachgesprächs kein Raum (Senatsbeschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 27; Senatsbeschl. v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, AnwBl. 2005, 499; Feuerich/Weyland, aaO, § 7 FAO Rdn.10).

    Diese begrenzte Funktion des Fachgesprächs beruht letztlich darauf, dass § 43 c Abs. 1 und 2 BRAO - die Rechtsgrundlage für die Regelungen der FAO - nicht auf eine individuelle Ermittlung des Wissens und der Fähigkeiten des einzelnen Bewerbers im Fachgebiet durch eine umfassende (schriftliche oder mündliche) Prüfung des Rechtsanwalts ausgerichtet ist, sondern die Kompetenz des Fachausschusses auf eine Prüfung der von dem Rechtsanwalt vorzulegenden Nachweise beschränkt (Senatsbeschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 40/01, und v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, jeweils aaO).

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96

    Berechtigung der Ladung zu einem Fachgespräch

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05
    Die Frage, ob die vom Bewerber vorgelegten Unterlagen die besonderen praktischen Erfahrungen nachweisen, ist eine Rechtsfrage und daher gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (Senatsbeschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307, 1308; BGH, Beschl. v. 29. September 1997, AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636; BGHZ 142, 97, 99; Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 26).

    Das Erfordernis der Bearbeitung bestimmter Fallzahlen innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums soll sicherstellen, dass der Durchschnitt der Mandate auf dem Fachgebiet des Rechtsanwalts die Zahl der Aufträge deutlich übersteigt, die von nicht spezialisierten Berufskollegen im betreffenden Zeitraum auf dem Gebiet bearbeitet werden (vgl. zu § 9 RAFachBezG: Senatsbeschl. v. 29. Januar 1996, AnwZ (B) 50/95, NJW-RR 1996, 1147; Senatsbeschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307, 1308; Henssler in: Henssler/Prütting, aaO, § 5 FAO Rdn. 1).

    Der Senat ist für § 9 Abs. 1 Satz 2 RAFachBezG unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien davon ausgegangen, dass eine Gewichtung zu Ungunsten des Antragstellers zulässig ist (Senatsbeschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307, 1308).

  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 33/97

    Voraussetzung für die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" -

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05
    Die Frage, ob die vom Bewerber vorgelegten Unterlagen die besonderen praktischen Erfahrungen nachweisen, ist eine Rechtsfrage und daher gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (Senatsbeschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307, 1308; BGH, Beschl. v. 29. September 1997, AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636; BGHZ 142, 97, 99; Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 26).

    Es kann wegen der Formalisierung des Nachweises praktischer Erfahrungen (Senatsbeschl. v. 21. Mai 2004, AnwZ (B) 36/01, NJW 2004, 2748, 2749; vgl. auch zu § 9 RAFachBezG: Senatsbeschl. v. 29. September 1997, AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636) nicht darauf ankommen, ob die wesentliche Fallbearbeitung innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums liegt (Holl in: Hartung/Holl, aaO, § 5 FAO Rdn. 78; a.A: Offermann-Burckart, Fachanwalt werden und bleiben, Rdn. 237).

    Der Nachweis ist in hohem Maße formalisiert und stellt maßgeblich auf die bearbeiteten Zahlen von Mandaten durchschnittlicher Bedeutung aus dem betreffenden Fachgebiet ab (Senatsbeschl. v. 29. September 1997, AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636).

  • BGH, 08.11.2004 - AnwZ (B) 84/03

    Erwerb der Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht durch Vertretung der

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05
    Ob daran auch für § 5 FAO festzuhalten ist, kann dahinstehen, denn jedenfalls erlaubt § 5 Satz 2 FAO nicht, eine bestimmte Tätigkeit (hier: Revisionsbegründungen) - losgelöst vom einzelnen Fall - anders zu gewichten (Senatsbeschl. v. 8. November 2004, AnwZ (B) 84/03, NJW 2005, 214, 215).

    (2) Da § 5 Satz 2 FAO keine Handhabe dafür bietet, eine bestimmte Art der Fallbearbeitung allgemein - losgelöst vom einzelnen Fall - anders zu gewichten (Senatsbeschl. v. 8. November 2004, AnwZ (B) 84/03, NJW 2005, 214, 215), lässt sich eine Gewichtung zuungunsten des Antragstellers nicht allein damit rechtfertigen, es handele sich um Steuererklärungen für denselben Mandanten.

  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 31/04

    Führung einer Fachanwaltsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05
    Den unter Ziffer 1 bis 3 aufgelisteten Mandaten ist gemeinsam, dass der Antragsteller die Nichtzulassungsbeschwerden jeweils außerhalb des gemäß § 5 Satz 1 FAO beachtlichen Drei-Jahres-Zeitraums (zur Verfassungsmäßigkeit vgl. Senat, Beschl. v. 18. April 2005, AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943) begründet hat, während die Revisionsbegründungen innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums lagen.

    Das Erfordernis, dass dieser Zeitraum vor der Antragstellung liegen muss, soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt sich auch mit den praktischen Erfahrungen auf der Höhe der Zeit befindet (Senatsbeschl. v. 18. April 2005, AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943, 1944) Dazu genügt es, dass eine Bearbeitung innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums erfolgt ist.

  • BGH, 21.05.2004 - AnwZ (B) 36/01

    Anforderungen an Fallisten zur Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05
    Entsprechend dem Verständnis des Begriffs "Fall" im Rechtsleben und im täglichen Gebrauch ist darunter jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts zu verstehen, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und die Beteiligten verschieden sind (Senatsbeschl. v. 21. Mai 2004, AnwZ (B) 36/01, NJW 2004, 2748, 2749; vgl. auch Senatsbeschl. v. 21. Juni 1999, AnwZ (B) 81/98, AnwBl. 1999, 563, 564; Empfehlungen des Berliner Erfahrungsaustausches unter Ziffer 6.1, BRAK-Mitt. 2002, 26, 27; Kleine-Cosack, Bundesrechtsanwaltsordnung, 4. Aufl., § 5 FAO Rdn. 3; Feuerich/Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, 6. Aufl., § 5 FAO Rdn. 2; Praefcke, BRAK-Mitt. 1999, 158, 159; Jährig, Fachanwaltschaften, S. 119).

    Es kann wegen der Formalisierung des Nachweises praktischer Erfahrungen (Senatsbeschl. v. 21. Mai 2004, AnwZ (B) 36/01, NJW 2004, 2748, 2749; vgl. auch zu § 9 RAFachBezG: Senatsbeschl. v. 29. September 1997, AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636) nicht darauf ankommen, ob die wesentliche Fallbearbeitung innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums liegt (Holl in: Hartung/Holl, aaO, § 5 FAO Rdn. 78; a.A: Offermann-Burckart, Fachanwalt werden und bleiben, Rdn. 237).

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98

    Nachweis der besonderen Kenntnisse als Fachanwalt für Steuerrecht nach Abschluß

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05
    Die Frage, ob die vom Bewerber vorgelegten Unterlagen die besonderen praktischen Erfahrungen nachweisen, ist eine Rechtsfrage und daher gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (Senatsbeschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307, 1308; BGH, Beschl. v. 29. September 1997, AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636; BGHZ 142, 97, 99; Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 26).
  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 75/99

    Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des kollektiven

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05
    Dazu genügt aber, dass eine Frage aus dem Steuerrecht erheblich ist oder wenigstens erheblich sein kann (vgl. zur Definition "wesentliche Rolle" in § 5 Satz 1 Buchst. c FAO: Senatsbeschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 75/99, NJW 2001, 976, 977).
  • AGH Niedersachsen, 19.03.2002 - AGH 7/01

    Fachanwalt - zum Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05
    Es ist streitig, ob diese Regelung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten eine Gewichtung zu Ungunsten des Antragstellers zulässt, solange der Satzungsgeber keine Gewichtungsregelungen getroffen hat (bejahend: Feuerich/Weyland, aaO, § 5 FAO Rdn. 14; Henssler in Henssler/Prütting, aaO, § 5 FAO Rdn. 9; Offermann-Burckart in: Kilian/vom Stein, Praxishandbuch für Anwaltskanzlei und Notariat, § 16 Rdn. 146; verneinend: Niedersächsischer AGH, Beschl. v. 13. März 2002, AGH 7/01, BRAK-Mitt. 2002, 142, 144; Jährig, aaO, S. 131; Holl in Hartung/Holl, aaO, § 5 FAO Rdn. 83 ff.; Praefcke, BRAK-Mitt. 1999, 158, 159; Pausenberger, AnwBl. 1994, 13, 14; Schäder, BRAK-Mitt. 1999, 211).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 81/98

    Voraussetzungen für die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 50/95

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 54/11

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anwendung der Gewichtungsregelung;

    Unter einem Fall ist jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts zu verstehen, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und Beteiligten verschieden sind (Senatsbeschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 12 m.w.N.).

    Denn gemäß § 5 Satz 3 FAO a.F. (heute § 5 Abs. 4 FAO) können Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle zu einer höheren oder niedrigeren Gewichtung führen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, aaO Rn. 17).

    Der Senat hat dementsprechend schon mehrfach entschieden, dass die Vorschrift des § 5 Satz 3 FAO a.F. (§ 5 Abs. 4 FAO) keine Handhabe bietet, eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit losgelöst vom einzelnen Fall höher oder niedriger zu gewichten (Senatsbeschlüsse vom 8. November 2004 - AnwZ (B) 84/03, NJW 2005, 214, 215; vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, aaO Rn. 28; vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, aaO Rn. 5).

    In die letztgenannte Kategorie sind etwa Fälle einzuordnen, bei denen sich eine Rechtsfrage stellt, die bereits wiederholt in anderen Fällen aufgeworfen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, aaO Rn. 26 ff. einerseits und Senatsbeschluss vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, aaO Rn. 21 andererseits).

    Vielmehr besteht eine Wechselwirkung zwischen der praktischen Erfahrung und der Wiederholbarkeit der Fälle; je mehr praktische Erfahrung der Bewerber hat, umso wahrscheinlicher ist es, dass er wiederholt dieselben Rechtsfragen zu beurteilen hat (Senatsbeschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, aaO Rn. 28).

    Zu beachten ist schließlich auch der schon erwähnte Umstand, dass Bezugspunkte für die Gewichtung nicht der Umfang und die Schwierigkeiten der im maßgeblichen Beurteilungszeitraum entfalteten anwaltlichen Tätigkeit ist, sondern die Bedeutung, der Umfang und die Schwierigkeit des jeweiligen Falles insgesamt (Senatsbeschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, aaO Rn. 17).

  • BGH, 16.12.2013 - AnwZ (Brfg) 29/12

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Verfassungsmäßigkeit des

    aa) Die Notwendigkeit der Bearbeitung einer bestimmten Menge von Fällen innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums soll sicherstellen, dass die durchschnittliche Zahl der Mandate des Rechtsanwalts auf dem jeweiligen Fachgebiet die Zahl der Aufträge deutlich übersteigt, die von nicht spezialisierten Berufskollegen im betreffenden Zeitraum auf diesem Fachgebiet bearbeitet werden; das Erfordernis, dass dieser Zeitraum vor der Antragstellung liegen muss, soll gewährleisten, dass sich der Rechtsanwalt mit seinen praktischen Erfahrungen auf der Höhe der Zeit befindet (vgl. nur Senatsbeschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 14 m.w.N.).

    Ein "Fall" im Bereich des jeweiligen Fachgebiets liegt dann vor, wenn ein Schwerpunkt der Bearbeitung im jeweiligen Fachgebiet liegt, wozu genügt, dass eine Frage aus dem Fachgebiet erheblich ist oder wenigstens erheblich werden kann bzw. Fragen aus dem jeweiligen Fachgebiet für die argumentative Auseinandersetzung eine Rolle spielen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 22 und vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 8 f.).

    Vielmehr genügt es, dass eine - nicht notwendig die wesentliche - inhaltliche Bearbeitung innerhalb dieser Zeitspanne erfolgt ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 6. März 2006, aaO Rn. 14 und vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 43/08, NJW 2009, 2381 Rn. 10).

    Es reicht aus, dass innerhalb des Referenzzeitraums eine inhaltliche Bearbeitung stattgefunden hat, bei der es sich auch nicht um die wesentliche Bearbeitung gehandelt haben muss (vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 14).

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung tritt das Fachgespräch damit jedoch nicht als zusätzliche Prüfung der fachlichen Qualifikation des Bewerbers neben die in der Fachanwaltsordnung geforderten Nachweise; hat ein Antragsteller ausreichende Unterlagen (§ 6 FAO) vorgelegt, ist für ein Fachgespräch kein Raum (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2005 - AnwZ (B) 11/04, BRAK-Mitt. 2005, 123 f., vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513 Rn. 32 und vom 30. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 3/12, BRAK-Mitt. 2012, 243 Rn. 6).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 22.08.2008 - 1 AGH 39/08

    Gestattung des Führens der Bezeichnung "Fachanwältin für Miet- und

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 06.03.2006 AnwZ (B) 36/05 = NJW 2006, 1513, 1514 Tz 17) ist dabei Bezugspunkt für die Gewichtung die Bedeutung, der Umfang und die Schwierigkeit des jeweiligen Falles, nicht der Umfang und die Schwierigkeit der im maßgebenden Beurteilungszeitraum erfolgten Bearbeitung.

    Allerdings kommt es nicht in Betracht, Mahnverfahren pauschal abzuwerten, denn § 5 Satz 2 FAO bietet keine Handhabe dafür, eine bestimmte Art der Fallbearbeitung losgelöst vom einzelnen Fall zu gewichten (BGH NJW 2006, 1513, 1515 Tz 28).

    Allerdings hat der BGH in seiner Entscheidung vom 06.03.2006 (AnwZ(B) 36/05; Leitsatz c und Tz 28) eine Mindergewichtung für nicht gerechtfertigt erklärt, wenn ein Rechtsanwalt jährlich Steuererklärungen für denselben Mandanten bearbeitet hat, so dass es konsequent erscheint - abgesehen von dem Bereich der echten Serienfälle, die sich inhaltlich überschneiden - , vorliegend dem Gesichtspunkt der "Vorbefassung" allein kein zur Abgewichtung führendes Gewicht beizumessen.

    Jedoch ist es unerheblich (vgl. BGH Beschluss vom 06.03.2006 AnwZ(B) 36/05 Leitsatz a Satz 2), ob ein Schwerpunkt der Bearbeitung im Dreijahreszeitraum liegt; deshalb ist dieser Fall zu berücksichtigen.

    Eine Mindergewichtung darf nicht damit gerechtfertigt werden (vgl. BGH Beschluss vom 06.03.2006 AnwZ(B) 36/05 Leitsatz a Satz 3), dass der Fall bereits vor dem Beginn des Dreijahreszeitraums bearbeitet wurde.

    Da es (vgl. BGH Beschluss vom 06.03.2006 AnwZ(B) 36/05 Leitsatz a Satz 2) nicht darauf ankommt, ob ein Schwerpunkt der Bearbeitung innerhalb des Dreijahreszeitraums liegt, kann die Abwertung auf Null nicht gerechtfertigt werden.

    Diese Begründung der Antragsgegnerin trägt nicht, weil es nicht auf das Datum der entscheidenden mietrechtlichen Bearbeitung ankommt (BGH Beschluss vom 06.03.2006 AnwZ(B) 36/05 Leitsatz a Satz 2).

  • BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 48/08

    Voraussetzungen der Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht

    Ein Fall im Sinne des § 5 Satz 1 FAO ist, wie der Senat entschieden hat, jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und die Beteiligten verschieden sind (BGHZ 166, 292 = NJW 2006, 1513 Tz. 12 m.w.N.; zustimmend Hartung/ Römermann-Scharmer, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 4. Aufl., § 5 FAO Rdn. 45; Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Aufl., § 5 FAO Rdn. 4; Kleine-Cosack, BRAO, 5. Aufl., Anh. I 2, § 5 Rdn. 6).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Schwerpunkt der Bearbeitung in dem in § 14f FAO näher umschriebenen Fachgebiet Erbrecht liegt; dafür genügt es, wenn eine Frage aus diesem Fachgebiet erheblich ist oder erheblich werden kann (vgl. BGHZ 166, 292 Ls. 2 und Tz. 22).

  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06

    Begriff der Fallbearbeitung bei der Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung für

    b) In dem Fachgespräch nach § 7 FAO können nur Unklarheiten in und Zweifel an den vorgelegten Nachweisen geklärt, nicht aber fehlende Nachweise ersetzt werden (Fortführung von Senat, Beschl. v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, AnwBl. 2005, 499; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513, insoweit in BGHZ 166, 292 nicht abgedruckt).

    Die mündliche Prüfung im Fachgespräch dient auch nach der Neufassung des § 7 FAO nur einer ergänzenden, auf Unklarheiten in und Zweifel an den vorgelegten Nachweise bezogenen Beurteilung (Senat, Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 36/06, NJW 2006, 1513, 1515).

    b) Das hat nicht nur zur Folge, dass ein zusätzlicher Nachweis durch Teilnahme an einem Fachgespräch nicht verlangt werden darf (Senat, Beschl. v. 7. März 2005, AnwZ (B) 11/04, NJW 2005, 2082, 2083; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513, 1515, insoweit in BGHZ 166, 292 nicht abgedruckt).

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13

    Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und

    aa) Ein Fall im Sinne von § 5 Abs. 1 FAO ist jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und die Beteiligten verschieden sind (vgl. zu § 5 Satz 1 FAO a.F. Senat, Beschlüsse vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 12 und vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, NJW-RR 2011, 279 Rn. 3).
  • BGH, 04.11.2009 - AnwZ (B) 16/09

    Persönliche Fallbearbeitung i.S. der Fachanwaltsordnung

    b) Dieser Nachweis war hier nur für die in der Fallliste zulässigerweise (dazu Senat, BGHZ 166, 292, 297 Rdn. 25) enthaltene Eigenvertretung und den weiteren Fall entbehrlich, den der Antragsteller in der eigenen Praxis bearbeitet hat.
  • AGH Bayern, 13.07.2011 - BayAGH I - 9/10

    Anwaltsgerichtsverfahren: Nachschieben von Fällen zu einem Fachanwaltsantrag im

    Die Frage, ob die vom Bewerber vorgelegten Unterlagen die besonderen praktischen Erfahrungen nachweisen, ist eine Rechtsfrage und daher gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (BGH NJW 1997, 1307/1308; BGH BRAK-Mitt. 2006, 131).

    Die Klägerin kann sich nicht auf die Entscheidung des BGH vom 6.3.2006 (NJW 2006, 1513) mit der Begründung berufen, wegen der Formalisierung des Nachweises praktischer Erfahrungen sei es nicht erforderlich, dass innerhalb des Dreijahreszeitraums eine wesentliche Fallbearbeitung liege; es genüge vielmehr auch eine Bearbeitung geringeren Umfangs.

    Das Erfordernis eines Referenzeitraums vor der Antragstellung soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt sich auch mit den praktischen Erfahrungen auf der Höhe der Zeit befindet (BGH NJW 2006, 1513).

    Die Klägerin beruft sich auch bei diesem Fall auf die Entscheidung des BGH v. 6.3.2006 (NJW 2006, 1513), wonach keine wesentliche Fallbearbeitung innerhalb des Referenzzeitraum erfolgen müsse.

    Bezugspunkt für die Gewichtung sind die Bedeutung, der Umfang und die Schwierigkeit des jeweiligen Falles, nicht der Umfang und die Schwierigkeit der im maßgeblichen Beurteilungszeitraum erfolgten Bearbeitung (BGH NJW 2006, 1513).

  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 58/12

    Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht": Anforderungen an

    (1) Ein thematisch dem Gebiet des Arbeitsrechts zuzuordnender Fall ist schon dann als arbeitsrechtlicher Fall im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. c FAO anzuerkennen, wenn eine Frage aus den in § 10 FAO bestimmten Bereichen des Arbeitsrechts zumindest erheblich werden kann (Senatsbeschlüsse vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513, teilweise nicht abgedruckt in BGHZ 166, 292, Rn. 22, 29 [für Steuerrecht]; vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, aaO Rn. 8 [für Erbrecht]).

    Das Fachgespräch tritt damit nicht als zusätzliche Prüfung der fachlichen Qualifikation des Bewerbers neben die in der Fachanwaltsordnung geforderten Nachweise; hat ein Antragsteller ausreichende Unterlagen (§ 6 FAO) vorgelegt, ist für ein Fachgespräch kein Raum (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2005 - AnwZ (B) 11/04, BRAK-Mitt. 2005, 123 f., vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, aaO Rn. 32 und vom 30. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 3/12, NJW-RR 2012, 1525 Rn. 6 m.w.N.).

  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 85/09

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Höhergewichtung von Fällen mit mehreren

    Ein Fall im Sinne von § 5 Satz 1 FAO a.F. ist jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und die Beteiligten verschieden sind (BGH, Beschl. v. 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 12; BGH, Beschl. v. 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 7).

    Im maßgeblichen Zeitraum muss daher eine Frage aus diesem Fachgebiet behandelt worden sein (vgl. BGH, Beschl. v. 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 22; BGH, Beschl. v. 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 8).

  • BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08

    Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Grenze für den Nachweis der besonderen

  • AGH Niedersachsen, 19.06.2007 - AGH 5/07

    Fachanwalt - Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse

  • BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 14/07

    Ermessen des Ausschusses bei der Auswahl der Themen für das Fachgespräch für die

  • BGH, 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 11/16

    Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels für Medizinrecht; Erwerb

  • BGH, 27.04.2016 - AnwZ (Brfg) 3/16

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Bank- und Kapitalmarktrecht: Nachweis

  • AGH Niedersachsen, 29.08.2011 - AGH 12/10

    Anforderungen an den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen auf dem

  • AGH Berlin, 24.11.2008 - II AGH 4/08

    Fachanwalt - Kein Nachschieben von Fällen in gerichtlichen Verfahren nach Ablauf

  • BGH, 20.10.2023 - AnwZ (Brfg) 28/23

    Erwerb eines FA-Titels: Serienfälle können geringer gewichtet werden!

  • AGH Rheinland-Pfalz, 11.05.2007 - 1 AGH 33/05

    Fachanwalt - Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen

  • BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18

    Anspruch eines Rechtsanwalts zur Führung des Titels "Fachanwalt für

  • BGH, 25.02.2019 - AnwZ (Brfg) 80/18

    Nachweis von besonderen praktischen Erfahrungen eines zugelassenen Rechtsanwalts

  • BGH, 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12

    Verleihungsvoraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht:

  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 60/12

    Fachanwaltserwerb im Bau- und Architektenrecht: Durchführung eines Fachgesprächs

  • BGH, 26.01.2017 - AnwZ (Brfg) 49/16

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht": Nachweis des

  • BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18

    Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht"durch

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 1 AGH 52/10

    Voraussetzungen der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht";

  • BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 52/12

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Fallbegriff und

  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung: Verlängerung des Referenzzeitraums bei

  • AGH Rheinland-Pfalz, 06.06.2012 - 2 AGH 3/11

    Fachanwaltschaften: Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen - Serienfälle

  • BGH, 11.06.2012 - AnwZ (Brfg) 17/12

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Nachweis der besonderen

  • AGH Baden-Württemberg, 08.12.2008 - AGH 14/08

    Schlichte Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches als ausreichend für die

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2009 - 1 AGH 28/09

    Zurückweisung eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung in Sachen Einzelpraxis

  • AGH Hamburg, 26.07.2016 - II ZU 2/14

    Voraussetzungen der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Sozialrecht:

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 AGH 85/10

    Fachanwaltsantrag: Arbeitsproben auch in elektronischer Form?

  • AGH Hessen, 02.11.2009 - 2 AGH 28/07

    Fachanwalt - Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen im Handels- und

  • BGH, 17.08.2015 - AnwZ (Brfg) 39/14

    Anerkennung mehrerer "Fälle" im Sinne der FAO im Rahmen der Prüfung zum Führen

  • AGH Niedersachsen, 13.08.2018 - AGH 8/17

    Fachanwaltschaften: Besondere praktische Erfahrungen im Miet- und

  • AGH Thüringen, 21.03.2012 - AGH 2/10

    Fachanwaltschaften: Tätigkeit als "Zweitverteidiger"

  • AGH Berlin, 27.03.2012 - I AGH 12/11

    Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht"

  • AGH Niedersachsen, 05.01.2009 - AGH 7/08

    50%; Anstellungsverhältnis; Antragsablehnung; Antragszurückweisung; Arbeitsprobe;

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - 1 AGH 18/13

    Wertung von versicherungsrechtlichen Fällen für die Fachanwaltschaft im

  • AGH Hessen, 14.07.2014 - 1 AGH 4/14

    Fachanwaltschaften: Nachholung einer versäumten Fortbildung

  • VG Ansbach, 26.10.2009 - AN 4 K 08.01857

    Erwerb der Fachberaterbezeichnung durch Steuerberater

  • AGH Sachsen, 12.09.2008 - AGH 2/08

    Fachanwalt - Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen im Handels- und

  • AGH Bayern, 07.03.2012 - BayAGH I - 12/11

    Nachweis besonderer Kenntnisse für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für

  • AGH Baden-Württemberg, 30.10.2010 - AGH 3/10

    Zu den Anforderungen an die Führung der Fachanwaltsbezeichnung

  • AGH Hessen, 10.11.2008 - 1 AGH 19/08

    Verleihungsverfahren für die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für

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