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   BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03   

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https://dejure.org/2006,2638
BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03 (https://dejure.org/2006,2638)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2006 - X ZR 139/03 (https://dejure.org/2006,2638)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2006 - X ZR 139/03 (https://dejure.org/2006,2638)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergleichbarkeit des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung des an der Erfindung Beteiligten mit dem Anspruch des Alleinerfinders gegenüber dem Patentinhaber; Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung als von Amts wegen zu prüfendes Minus gegenüber dem ...

  • Judicialis

    PatG § 8; ; ZPO § 308 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 8; ZPO § 308 Abs. 1 S. 1
    "Schneidbrennerstromdüse"; Entscheidung über den Übertragungsanspruch des Alleinerfinders gegen den Patentinhaber; Einräumung einer Mitberechtigung

  • rechtsportal.de

    PatG § 8 ; ZPO § 308 Abs. 1 S. 1
    "Schneidbrennerstromdüse"; Entscheidung über den Übertragungsanspruch des Alleinerfinders gegen den Patentinhaber; Einräumung einer Mitberechtigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Mitberechtigung des Erfinders ist im Übertragungsanspruch enthalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 167, 166
  • MDR 2006, 1421
  • GRUR 2006, 747
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Sen.Urt. v. 17.10.2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226 = BGH-Rep. 2001, 86 - Rollenantriebseinheit) ergebe sich nichts anderes, auch wenn dort ausgeführt werde, dass der Anspruch auf Miterfindervergütung in dem geltend gemachten Anspruch auf Alleinerfindervergütung enthalten sei.

    Der Senat hat bereits für die Klage auf Zahlung der Erfindervergütung entschieden, dass der Anspruch auf Miterfindervergütung von dem geltendgemachten Anspruch auf Vergütung als Alleinerfinder grundsätzlich miterfasst wird (Sen.Urt. v. 17.10.2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226 = BGH-Rep. 2001, 86 - Rollenantriebseinheit).

  • BGH, 10.12.2001 - II ZR 139/00

    Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    Gegen dieses Ergebnis spricht nicht entscheidend, dass in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die teilweise Entziehung (Beschränkung) der Geschäftsführerbefugnis eines Gesellschafters einer Handelsgesellschaft nicht als Minus zu deren vollständiger Entziehung angesehen worden ist (BGH, Urt. v. 10.12.2001 - II ZR 139/00, BGH-Rep. 2002, 376 = MDR 2002, 467).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01

    "Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    Das Berufungsgericht wird Gelegenheit haben, sich mit dem wechselseitigen Vorbringen der Parteien, der Kläger sei Alleinerfinder oder aber nicht einmal Miterfinder, weil er keinen schöpferischen Beitrag zu der Erfindung geleistet habe (Sen.Urt. v. 16.9.2003 - X ZR 142/01, GRUR 2004, 50 - Verkranzungsverfahren), erneut auseinanderzusetzen.
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    Dabei wird es allerdings zu beachten haben, dass ein (Mit-)Erfinder sein Recht in der Regel nicht ohne angemessenen Ausgleich hergeben wird und dass es deshalb darauf ankommen könnte, ob ihm für eine solche Übertragung eine angemessene Gegenleistung in Geld gezahlt werden sollte (vgl. Sen.Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 165/04, Mitt. 2006, 169, 170 f. - Zylinderrohr m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80

    Pneumatische Einrichtung

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    Dieser Anspruch steht dem Berechtigten (sowie dessen Rechtsnachfolger) gegen den Patentinhaber zu, wenn diesem bereits ein Patent erteilt worden ist (§ 8 Satz 2 PatG) und er nicht der Erfinder ist (insoweit weiterhin zutreffend BGHZ 82, 13, 16 - pneumatische Einrichtung, zu § 5 PatG 1961).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    Die Abgrenzung zwischen diesen Ansprüchen hat der Senat letztlich in Elementen gesehen, die einer wertenden Betrachtung unterliegen (Sen.Urt. v. 17.01.1995 - X ZR 130/93, Mitt. 1996, 16, 18 = NJW-RR 1995, 696 - gummielastische Masse I).
  • BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77

    Biedermeiermanschetten

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    War der Kläger aber, was die Vorinstanzen nicht abschließend geklärt haben und wovon zugunsten des Klägers im Revisionsverfahren auszugehen ist, Miterfinder, so kam zu seinen Gunsten materiellrechtlich ein Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung in Betracht (BGHZ 73, 337, 342 f. - Biedermeiermanschetten; vgl. Benkard/Bruchhausen, PatG, 9. Aufl. 1993, § 6 Rdn. 34; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdn. 24).
  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

    Zulässig ist es jedoch, der Partei ein im Klageantrag enthaltenes Weniger zuzusprechen (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 1984 - VI ZR 150/82, VersR 1984, 389, 390; BGH, Urteile vom 11. April 2006 - X ZR 139/03, BGHZ 167, 166 Rn. 10; vom 20. November 1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239, 248).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Anerkannt ist dies bspw. bezüglich des Anspruchs auf Zahlung einer Miterfindervergütung, der von dem Anspruch auf Zahlung einer Vergütung als Alleinerfinder umfasst ist (BGH GRUR 2001, 226) und für den Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung gegenüber dem Übertragungsanspruch des Alleinerfinders gegen den Patentinhaber (BGH GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).
  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Bestünde keine Abführungspflicht für einen solchen im Hauptantrag enthaltenen Zeitabschnitt, hätte das erkennende Gericht das als ein Weniger nach § 308 Abs. 1 ZPO unter Klageabweisung im Übrigen zuzuerkennen (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 19 ff., BAGE 151, 343; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 -Rn. 16 ff.; BGH 11. April 2006 - X ZR 139/03 - Rn. 9 ff., BGHZ 167, 166; Zöller/Feskorn ZPO 32. Aufl. § 308 Rn. 4; zur Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Regelungen eines Einigungsstellenspruchs BAG 19. November 2019 - 1 ABR 36/18  - Rn. 14) .
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14

    Verhältnis des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent und

    Da der einem Miterfinder zustehende Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent ein bloß wesensgleiches Minus zum Anspruch des Miterfinders auf Übertragung des Vollrechts darstellt (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse), steht der Zulässigkeit der Erhebung einer Klage auf Einräumung einer Mitberechtigung im Falle einer bereits zwischen den Parteien rechtshängigen, auf Übertragung des Vollrechts gerichteten Klage der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit entgegen (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO).

    Im vorliegenden Zusammenhang muss allerdings beachtet werden, dass der einem Miterfinder zustehende materiell-rechtliche Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung (vgl. dazu BGH, GRUR 1971, 210, 213 - Wildbissverhinderung; BGHZ 73, S. 342 f. = GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten; vgl. Benkard/Melullis, PatG, 10. A., § 6 Rn 34a; Busse/Keukenshrijver , PatG, 7. Aufl., § 6 Rdnr 40) seiner Rechtsnatur nach ein bloß wesensgleiches Minus zu dem Anspruch auf Übertragung des Vollrechts darstellt (GRUR 2001, 226 - Rollenantriebseinheit; BGHZ 167, 166 = GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).

    Im Ergebnis nicht anders verhält es sich mit dem Anspruch auf Übertragung des Vollrechts im Verhältnis zum Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse unter Hinweis auf die Prozessökonomie und den Umfang des auf Übertragung des Vollrechts gerichteten Übertragungsanspruchs; ebenso Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. A., Bd. 4, § 308 Rn 17; Thole, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. A., § 308 Rn 9).

    Das Gericht ist mit Blick auf diese Rechtsnatur des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung als wesensgleiches Minus zum Anspruch auf Vollrechtsübertragung daher grundsätzlich nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, einen Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung zu prüfen, wenn sich die in erster Linie begehrte Vollrechtsübertragung als zu weitgehend erweist (vgl. BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03

    Rollenantriebseinheit II

    Bei diesem Auslegungsergebnis wäre der Erfahrungssatz zu beachten, dass ein Erfinder sein Recht in der Regel nicht ohne angemessenen Ausgleich aufgeben wird (Sen.Urt. v. 11.04.2006 - X ZR 139/03 - Schneidbrennerstromdüse, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vgl. auch Sen.Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 165/04, GRUR 2005, 401 - Zylinderrohr u. Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, aaO, S. 789).
  • BGH, 14.02.2017 - X ZR 64/15

    Arbeitnehmererfindung: Schriftformerfordernis für die Erfindungsmeldung;

    bb) Über den hilfsweise geltend gemachten und im Begehren nach vollständiger Übertragung ohnehin als Minus enthaltenen (BGH, Urteil vom 11. April 2006 - X ZR 139/03, BGHZ 167, 166 = GRUR 2006, 747 Rn. 10 ff. - Schneidbrennerstromdüse) Antrag auf Einräumung einer Mitberechtigung kann hingegen nicht abschließend entschieden werden.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 U 88/11

    Anspruch des Erfinders auf Einräumung der Berechtigung an einem durch einen

    Der einem Miterfinder zustehende Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent stellt ein bloß wesensgleiches Minus zum Anspruch des Miterfinders auf Übertragung des Vollrechts dar (vgl. BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; OLG Düsseldorf [15. ZS], GRUR 2015, 299, 301 - Kupplungsvorrichtung; Benkard/Melullis, PatG, 11. Aufl., § 8 Rn. 25; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 6 Rn. 40, § 8 Rn. 41).

    Darauf, wie sich die klagende Partei in der Vorinstanz verhalten hat, kommt es insoweit grundsätzlich nicht an (vgl. BGH, GRUR 2006, 747, 749 - Schneidbrennerstromdüse).

    Nicht anders als bei einer deutschen Patentanmeldung oder einem deutschen Patent (vgl. BGH, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 8 Rn. 6; Benkard/Melullis, PatG, 11. Aufl., § 8 Rn. 25 u. 27) steht aber auch bei einer europäischen Patentanmeldung oder einem europäischen Patent den an einer Erfindung Beteiligten eine Mitberechtigung an der Anmeldung oder dem Patent zu, die dem einzelnen materiellen Mitberechtigten einen Anspruch auf Einräumung eines Anteils gegen den gewährt, der formell Alleinrechtsinhaber ist.

  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 412/21

    Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L)

    Besteht ein entsprechender Anspruch auf eine höhere Stufenzuordnung für einen im Antrag enthaltenen Zeitabschnitt, hätte das Landesarbeitsgericht ihn als ein Weniger nach § 308 Abs. 1 ZPO unter Klageabweisung im Übrigen zuerkennen müssen (vgl. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 12, BAGE 169, 163; 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 19 ff., BAGE 151, 343; BGH 11. April 2006 - X ZR 139/03 - Rn. 9 ff., BGHZ 167, 166) .
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag in einem Verfahren auf Einräumung der

    Nicht anders als bei einer deutschen Patentanmeldung oder einem deutschen Patent (vgl. BGH, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Auflage, § 8 Rz. 6; Benkard/Melullis, PatG, 11. Auflage, § 8 Rz. 25 u. 27) steht aber auch bei einer europäischen Patentanmeldung oder einem europäischen Patent den an einer Erfindung Beteiligten eine Mitberechtigung an der Anmeldung oder dem Patent zu, die dem einzelnen materiellen Mitberechtigten einen Anspruch auf Einräumung eines Anteils gegen den gewährt, der formell Alleinrechtsinhaber ist.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung ein Minus gegenüber dem Übertragungsanspruch darstellt und daher von vornherein in einem Antrag auf Vollübertragung eines Patents enthalten ist (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17

    Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen Inanspruchnahme

    Der einem Miterfinder zustehende Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent oder Gebrauchsmuster stellt ein bloß wesensgleiches Minus zum Anspruch des Miterfinders auf Übertragung des Vollrechts dar (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung), wobei das Gericht grundsätzlich nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, einen Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung zu prüfen, wenn sich die in erster Linie begehrte Vollrechtsübertragung als zu weitgehend erweist (vgl. BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299, 302 - Kupplungsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 2 U 77/16

    Anforderungen an die Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber

  • LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18

    Patentrechtsschutz: Beweislast für das Vorliegen einer Doppelerfindung im

  • OLG München, 20.09.2007 - 6 U 4465/06

    Keine fristwahrenden Teilklage nach Ablauf der Frist des Art. II § 5 Abs. 2

  • LG München I, 17.04.2019 - 21 O 2247/17

    Verhältnis von Vindikations- und Nichtigkeitsklage

  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 4b O 43/11

    Rapssaatenschälung

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