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   BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04   

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https://dejure.org/2006,1623
BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04 (https://dejure.org/2006,1623)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2006 - I ZR 20/04 (https://dejure.org/2006,1623)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - I ZR 20/04 (https://dejure.org/2006,1623)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Verfrachters wegen fehlerhafter oder unzureichender Schiffsbemannung durch den Reeder; Begriff "Seetüchtigkeit"; Übermüdung eines Besatzungsmitglieds als Mangel in der Bemannung; Nichtbeachtung der im englischen Recht bestehenden Bestimmung über die doppelte ...

  • unalex.eu

    Art. 1, 3 EVÜ
    Ausgenommene Bereiche - Wertpapiere - Anwendungsbereich des gewählten Rechts

  • tis-gdv.de

    HGB, nautisches Verschulden

  • Judicialis

    HGB § 607 Abs. 2 Satz 1

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht

    § 607 Abs 2 S 1 HGB

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 607 Abs. 2 S. 1
    Reichweite der Haftungsfreistellung des Verfrachters wegen nautischen Verschuldens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 607 Abs. 2 S. 1
    Haftung des Verfrachters bei einer Havarie aufgrund Einschlafens des Wachhabenden auf dem Schiff; Begriff des nautischen Verschuldens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nautisches Verschulden bei Schiffsbesatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 169, 281
  • NJW-RR 2007, 321
  • MDR 2007, 667
  • VersR 2007, 417
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.12.1972 - II ZR 88/71

    Verladung gefährlicher Seefrachtgüter

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
    aa) Abzustellen ist in dieser Hinsicht auf den Beginn der Frachtreise der beschädigten bzw. untergegangenen Ladung, nicht auf den Antritt der Schiffsreise als solcher (BGHZ 60, 39, 40).

    Denn eine solche Seeuntüchtigkeit kann sich auch aus einem nur vorübergehend bestehenden Mangel ergeben (BGHZ 60, 39, 44).

    Dies ist dann der Fall, wenn es sich um einen Mangel handelt, der entweder einem für seine Beseitigung zuständigen Mitglied der Besatzung bekannt gewesen ist oder unabhängig davon im Zuge des üblichen Bordbetriebes alsbald behoben worden wäre (BGHZ 60, 39, 44; BGH, Urt. v. 20.2.1995 - II ZR 60/94, TranspR 1995, 306, 307; Ramming, TranspR 2004, 439, 442 m.w.N.).

  • BGH, 28.06.1971 - II ZR 66/69

    Verfrachterhaftung

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
    a) Nicht entschieden zu werden braucht in diesem Zusammenhang die Frage, ob die mangelnde Unterrichtung der Besatzung über Sicherheitsvorschriften als Seeuntüchtigkeit im weiteren Sinne unter § 559 HGB oder als sonstiger Pflichtverstoß während der Reise unter § 606 HGB fällt (vgl. zur Abgrenzung BGHZ 56, 300, 303).

    Der Konflikt wurde durch die Anordnung der zwingenden Haftung für sogenanntes kommerzielles Verschulden bei gleichzeitiger Haftungsfreistellung für nautisches Verschulden gelöst (Amtliche Begründung des Gesetzes vom 10. August 1937, Deutscher Reichsanzeiger 1937, Nr. 186; BGHZ 56, 300, 303; Rabe, TranspR 2004, 142, 143).

  • BGH, 17.01.1974 - II ZR 172/72

    Mangelbehebung - Seeuntüchtigkeit - Reiseantritt - Gefahreneintritt -

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass zu der "Seetüchtigkeit" i.S. des § 559 Abs. 1 HGB neben der Seetüchtigkeit im engeren Sinne, d.h. der Tauglichkeit des Schiffskörpers, mit der konkreten Ladung auf der vorgesehenen Reise die Gefahren der See zu bestehen, soweit diese nicht von ganz ungewöhnlicher Art sind, auch die sogenannte Reisetüchtigkeit des Schiffes, d.h. seine gehörige Einrichtung, Ausrüstung, Bemannung und Verproviantierung (Seetüchtigkeit im weiteren Sinne) gehört (BGH, Urt. v. 17.1.1974 - II ZR 172/72, VersR 1974, 483; Rabe, Seehandelsrecht, 4. Aufl., § 559 Rdn. 6; Herber, Seehandelsrecht, 1999, S. 313 f.; Schaps/Abraham, Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl., § 559 HGB Rdn. 1 und § 513 HGB Rdn. 3-5).

    Hieran würde es fehlen, wenn die rechtzeitige Behebung des Mangels aus objektiven oder subjektiven Gründen unwahrscheinlich ist, etwa weil der Wille der Schiffsführung zu bestimmten Maßnahmen von vornherein gefehlt hat (BGH VersR 1974, 483, 484).

  • BGH, 04.02.1999 - IX ZR 7/98

    Anfechtung einer von dem verkündeten Berufungsurteil inhaltlich abweichenden

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
    Diesem kommen trotz Zustellung an die Parteien keine Rechtswirkungen zu (BGHZ 10, 346, 348 ff.; BGH, Beschl. v. 16.10.1984 - VI ZR 25/83, VersR 1984, 1192, 1193; Urt. v. 4.2.1999 - IX ZR 7/98, NJW 1999, 1192).

    Da die Parteien auf Aufforderung des Gerichts die ihnen zugestellten Ausfertigungen zurückgesandt haben, besteht auch kein Scheinurteil mehr, das die Interessen der Klägerin möglicherweise beeinträchtigen könnte (BGH NJW 1999, 1192).

  • BGH, 10.02.1987 - VI ZR 68/86

    Überprüfung der Diagnose eines in der Facharztausbildung stehenden Arztes;

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
    a) Zugunsten der Klägerin kann davon ausgegangen werden, dass der Kapitän im Hinblick auf die gebotene Rücksichtnahme auf das Schiff, seine Besatzung und die Ladung sowie die anderen Teilnehmer am Schifffahrtsverkehr verpflichtet war, die Verwendung des für die MS "C. " zwar nicht vorgeschriebenen, aber dort installierten Alarmsystems anzuordnen und zu überwachen (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.1987 - VI ZR 68/86, NJW 1987, 1479, 1480; BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 823 Rdn. 411; MünchKomm.BGB/Grundmann, 4. Aufl., Bd. 2a, § 276 Rdn. 56; Staudinger/Löwisch, BGB, Bearb. 2004, § 276 Rdn. 30; zur entsprechenden Praxis der Seeämter vgl. die Nachweise bei Ramming, TranspR 2004, 439, 446 Fn. 31 i.V. mit 443 Fn. 22).
  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 60/94

    Freizeichnung von der Haftung für einen Ladungsschaden in der Binnenschiffahrt

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
    Dies ist dann der Fall, wenn es sich um einen Mangel handelt, der entweder einem für seine Beseitigung zuständigen Mitglied der Besatzung bekannt gewesen ist oder unabhängig davon im Zuge des üblichen Bordbetriebes alsbald behoben worden wäre (BGHZ 60, 39, 44; BGH, Urt. v. 20.2.1995 - II ZR 60/94, TranspR 1995, 306, 307; Ramming, TranspR 2004, 439, 442 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
    Diesem kommen trotz Zustellung an die Parteien keine Rechtswirkungen zu (BGHZ 10, 346, 348 ff.; BGH, Beschl. v. 16.10.1984 - VI ZR 25/83, VersR 1984, 1192, 1193; Urt. v. 4.2.1999 - IX ZR 7/98, NJW 1999, 1192).
  • BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52

    Vorzeitige Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
    Diesem kommen trotz Zustellung an die Parteien keine Rechtswirkungen zu (BGHZ 10, 346, 348 ff.; BGH, Beschl. v. 16.10.1984 - VI ZR 25/83, VersR 1984, 1192, 1193; Urt. v. 4.2.1999 - IX ZR 7/98, NJW 1999, 1192).
  • BGH, 15.12.1986 - II ZR 34/86

    Wirksamkeit einer Rechtswahlklausel

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
    Dasselbe gilt für die von der Klägerin aus dem Konnossement geltend gemachten Ansprüche, wobei dies, soweit das Konnossement dem Art. 37 Nr. 1 EGBGB unterfällt, aus dem dazu entwickelten Grundsatz folgt, dass in erster Linie der Parteiwille maßgeblich ist (vgl. BGHZ 99, 207, 210; v. Ziegler, Haftungsgrundlage im internationalen Seefrachtrecht, 2002, Rdn. 96).
  • OLG Hamburg, 18.12.2003 - 6 U 220/00

    Umfang der Haftungsbefreiung wegen nautischen Verschuldens

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
    Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG Hamburg TranspR 2004, 127).
  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 140/06

    Schadensersatz wegen der Beschädigung von Transportgut bei einem multimodalen

    Es ist zu berücksichtigen, dass in § 607 Abs. 2 HGB ausdrücklich bestimmt ist, dass der Verfrachter nur sein eigenes Verschulden zu vertreten hat, wenn der Schaden durch ein Verhalten bei der Führung oder der sonstigen Bedienung des Schiffs (sogenanntes nautisches Verschulden, vgl. dazu BGHZ 169, 281 Tz. 38 ff.) oder durch Feuer entstanden ist.
  • OLG Schleswig, 31.07.2008 - 16 U 10/08

    Gebäudeversicherung: Leistung für Mietausfall

    Folglich bleibt es hinsichtlich der Verbindlichkeit des erstellten Gutachtens gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 VVG bei der Regel, dass verbindliche Feststellungen der Sachverständigen nur innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit getroffen werden und dass dies grundsätzlich nur die Höhe des Schadens ist, nicht aber die Höhe der Entschädigung, schon gar nicht die Entscheidung von Rechtsfragen (Senatsurteil, NJW-RR 2007, 321 = RuS 2007, 327; Prölss/Martin-Knappmann, VVG, 27. Auflage, § 64, Rn. 23f.).
  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 12/11

    Haftung des Straßenfrachtführers nach CMR: Ladungsvernichtung durch Brand während

    Dies gilt nicht nur für die Höhe der Haftung, sondern vor allem auch für den Grund der Haftung bei nautischem Verschulden und Feuer, wenn den Verfrachter kein eigenes Verschulden trifft (Art. 4 § 2 Buchst. a und b der Haager Regeln von 1924, § 607 Satz 2, §§ 658 ff. HGB; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - I ZR 20/04, BGHZ 169, 281 Rn. 38 ff.).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07

    Wettbewerbsverletzung: Erbringen von Beförderungsleistungen außerhalb eines

    Dieser Angriff stellte gegenüber den behaupteten Verletzungen von Steuertatbeständen durch den Beklagten einen eigenständigen Streitgegenstand dar (vgl. etwa BGH U. v. 24.05.2007 - I ZR 20/04 [Tz. 17] - Staatsgeschenk ).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2019 - 22 U 3/18
    Denn Fehler bei der nautischen Führung des Schiffes sind nur solche, die Maßnahmen, die sich unmittelbar auf die Fortbewegung des Schiffes beziehen, betreffen, die also im Zusammenhang mit der Navigation des Schiffes stehen (BGH, Urteil vom 26.10.2006 - I ZR 20/04 -, juris Rn. 38, 40 = BGHZ 169, 281-295 = TranspR 2007, 36-40 Koller, Transportrecht, 9. Aufl., 4. Abschnitt, CMNI, Seite 1729/1730; MüKoHGB/Otte, 3. Aufl., CMNI Art. 25 Rn. 21; Ramming, Hamburger Handbuch zum Binnenschifffahrtsrecht, § 25, Rn. 342 f., Seite 94/95; v.Waldstein/Holland, Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl. CMNI Art. 25 Rn 9).
  • OLG Hamburg, 19.06.2008 - 6 U 26/07

    Multimodaler Transport: Frachtführerhaftung bei Brand eines Containers durch

    Der BGH hat jedoch in einer neueren Entscheidung ("schlafender Wachhabender", TranspR 2007, 36 (40)), mit der er die Geltung der Grundsätze für das ebenfalls in § 607 Abs. 2 HGB geregelte nautische Verschulden bestätigt und eine einschränkende Auslegung des § 607 Abs. 2 HGB ausdrücklich abgelehnt hat, zutreffend ausgeführt, dass der Gesetzgeber trotz seit langem bekannter Kritik im Schrifttum bewusst an der Haftungsverteilung in § 607 Abs. 2 HGB festgehalten und insbesondere bei der Transportrechtsreform keinen dringenden Bedarf für eine Änderung der Haftungsregelung im Bereich der Seebeförderung gesehen hat.
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2011 - 22 U 3/10

    Obhut - havariebedingtes Umladung des Gutes

    Entscheidend ist vielmehr das schadensursächlich gewordene Geschehen insgesamt zu bewerten (im Anschluss an BGH TranspR 2007, 36 ff; vgl. dazu auch die Anm. von Ramming, TranspR 2007, 58).
  • LG Duisburg, 14.01.2019 - 22 O 45/17
    Hierzu zählen sämtliche Schiffsmanöver, Ruder-Maschinenkommandos, das Absetzen des Kurses, die Besetzung des Ausgucks, die Standortbestimmung, das Hinzuziehen von Lotsen, die Beobachtung des Radars, die Signalgebung sowie die Beachtung der Vorschriften des Seestraßenrechts (BGH, NJW-RR 2007, 321, 324), also auch das Verhalten beim hier streitgegenständlichen Vorgang in der Schleuse.
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