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   BGH, 25.09.2007 - KVR 19/07   

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https://dejure.org/2007,1617
BGH, 25.09.2007 - KVR 19/07 (https://dejure.org/2007,1617)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2007 - KVR 19/07 (https://dejure.org/2007,1617)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2007 - KVR 19/07 (https://dejure.org/2007,1617)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Bagatellmarktklausel aufgrund einer Überschreitung des im Inland erzielte Umsatzes; Rechtmäßigkeitskontrolle der Verfügung einer Kartellbehörde; Verhinderung einer uferlosen Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ...

  • Betriebs-Berater

    Abstellen auf die Inland erzielten Umsätze - Sulzer/Kelmix

  • Judicialis

    GWB § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 35 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    "Sulzer/Kelmix"; Maßgebliche Umsätze für die Anwendung der Bagatellmarktklausel

  • rechtsportal.de

    GWB § 35 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    "Sulzer/Kelmix"; Maßgebliche Umsätze für die Anwendung der Bagatellmarktklausel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sulzer/Kelmix

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bagatellmarktklausel:Abstellen auf im Inland erzielte Umsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 174, 12
  • NJW-RR 2008, 636
  • ZIP 2008, 337
  • GRUR Int. 2008, 255
  • GRUR-RR 2008, 203
  • WM 2007, 2343
  • WM 2008, 2343
  • BB 2008, 185
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.2006 - KVR 28/05

    Deutsche Bahn/KVS Saarlouis

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - KVR 19/07
    Sinn und Zweck der Bagatellmarktklausel ist es, Vorhaben, die einen gesamtwirtschaftlich unbedeutenden Markt betreffen, von der Fusionskontrolle auszunehmen (Begründung des Regierungsentwurfs zur 2. GWB-Novelle BT-Drucks. VI/2520 S. 32; BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E 3037, 3042 - Raiffeisen; BGHZ 168, 295 Tz. 14 - Deutsche Bahn/KVS Saarlouis).

    An dieser grundsätzlichen Zielrichtung hat sich durch die Verlagerung der Bagatellmarktklausel aus dem Bereich der materiellen Untersagungsvoraussetzungen in die Vorschriften über den Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle und durch die Erhöhung des Schwellenwerts von 10 auf 30 Millionen DM im Rahmen der 6. GWB-Novelle nichts geändert (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zur 6. GWB-Novelle BT-Drucks. 13/9720 S. 56; BGHZ 168, 295 Tz. 14 - Deutsche Bahn/KVS Saarlouis; BKartA WuW/E DE-V 203, 204).

    Schließlich hat der Senat eine Bündelung der auf verschiedenen sachlich relevanten Märkten erzielten Umsätze dann für notwendig angesehen, wenn die Zusammenschlussbeteiligten gleichzeitig auf dem Bagatellmarkt und einem vor- oder nachgelagerten Nicht-Bagatellmarkt tätig sind und die Wettbewerbsbedingungen auf dem Bagatellmarkt unmittelbar darüber entscheiden, welche Wettbewerber rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, ihre Waren oder Dienstleistungen auch auf dem anderen Markt anzubieten (BGHZ 168, 295 Tz. 16 - Deutsche Bahn/KVS Saarlouis).

  • BGH, 22.06.1981 - KVR 7/80

    Fusionskontrolle bei Personalgesellschaften

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - KVR 19/07
    aa) Sind von dem Zusammenschluss mehrere Märkte betroffen, auf denen für sich genommen jeweils Umsatzerlöse von weniger, zusammengerechnet aber von mehr als 15 Mio. EUR erzielt werden, hat der Bundesgerichtshof eine Addition der Umsätze unter besonderen Voraussetzungen zugelassen: Ausgehend vom Zweck der Bagatellmarktklausel, Vorhaben, die einen gesamtwirtschaftlich unbedeutenden Markt betreffen, von der Fusionskontrolle auszunehmen, hat der Senat die Anwendung der Klausel im Falle einer künstlichen Marktaufteilung abgelehnt, in dem die Abgrenzung lokaler Teilmärkte durch ein am Zusammenschluss beteiligtes Unternehmen willkürlich herbeigeführt worden war (BGHZ 81, 56, 62 - Transportbeton Sauerland).

    Selbst wenn die dadurch bewirkte Abschottung eines sachlich relevanten Teilmarktes das Ergebnis einer strategischen Segmentierung mit Hilfe von Patenten darstellen sollte, ließe sich daraus entgegen der Auffassung des Bundeskartellamts keine klare Zuordnung zu der durch die Entscheidung "Transportbeton Sauerland" (BGHZ 81, 56, 62) geprägten Fallgruppe begründen, in der es um mehrere sachlich gleichartige lokale Märkte ging, die auf eine durch eine Zusammenschlussbeteiligte willkürlich herbeigeführte Marktaufteilung zurückzuführen waren.

  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - KVR 19/07
    Eine solche Angebotsumstellungsflexibilität kann jedoch nach der Rechtsprechung des Senats nur angenommen werden, wenn die Umstellung kurzfristig und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand erfolgen kann (BGHZ 170, 299 Tz. 20 - National Geographic II).
  • BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03

    Zusammenschluß Melitta/Schultink wieder offen -Grundsatzentscheidung des

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - KVR 19/07
    Zwar stellt § 19 Abs. 2 Satz 3 GWB in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 160, 321, 327 ff. - Staubsaugerbeutelmarkt) nunmehr ausdrücklich klar, dass der räumlich relevante Markt "im Sinne dieses Gesetzes" weiter sein kann als der Geltungsbereich des GWB.
  • BGH, 12.07.1973 - KRB 2/72

    Auslandsbezogene Kartellverträge

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - KVR 19/07
    Um angesichts der Vielfalt denkbarer Rückwirkungen eine vom Gesetz nicht gewollte uferlose Ausdehnung des internationalen Anwendungsbereichs der Sachnormen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern, bedarf es einer Eingrenzung und Konkretisierung der maßgebenden Inlandsauswirkungen nach dem Schutzzweck des GWB allgemein und der jeweils in Frage kommenden speziellen Sachnorm (BGHSt 25, 208, 212 - Ölfeldrohre; BGH WuW/E 1613, 1614 - Organische Pigmente).
  • BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06

    Lotto im Internet

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - KVR 19/07
    Das Rechtsbeschwerdegericht prüft das dabei vom Beschwerdegericht gefundene Ergebnis nur auf rechtliche Plausibilität (BGH, Beschl. v. 8.5.2007 - KVR 31/06, WuW/E DE-R 2035 Tz. 17 - Lotto im Internet).
  • BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95

    "Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens;

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - KVR 19/07
    Sinn und Zweck der Bagatellmarktklausel ist es, Vorhaben, die einen gesamtwirtschaftlich unbedeutenden Markt betreffen, von der Fusionskontrolle auszunehmen (Begründung des Regierungsentwurfs zur 2. GWB-Novelle BT-Drucks. VI/2520 S. 32; BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E 3037, 3042 - Raiffeisen; BGHZ 168, 295 Tz. 14 - Deutsche Bahn/KVS Saarlouis).
  • BGH, 07.03.2017 - EnVR 21/16

    Baltic Cable AB - Energiewirtschaftsrechtliches Verfahren: Zertifizierung eines

    Welche Auswirkungen hierfür ausreichend sind, ist mit Blick auf den Schutzzweck des Gesetzes allgemein und der jeweils in Frage kommenden speziellen Sachnormen zu beurteilen (so für § 98 Abs. 2 GWB: BGH, Beschluss vom 12. Juli 1973 - KRB 2/72, BGHSt 25, 208, 212 f. - Ölfeldrohre; BGH, Beschluss vom 29. Mai 1979 - KVR 2/78, BGHZ 74, 322, 324 f. - Organische Pigmente; für § 130 Abs. 2 GWB: Beschluss vom 25. September 2007 - KVR 19/07, BGHZ 174, 12 Rn. 18 - Sulzer/Kelmix).
  • BGH, 21.01.2014 - KVR 38/13

    Zusammenschlusskontrolle: Bagatellmarktklausel; Qualifizierung von Umsätzen aus

    Für die Anwendung der Bagatellmarktklausel kommt es daher, wovon das Beschwerdegericht zutreffend ausgegangen ist, allein auf die im Inland erzielten Umsätze an (BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - KVR 19/07, BGHZ 174, 12 - Sulzer/Kelmix).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - Kart 11/21

    Voraussetzungen eines kartellrechtlich anmeldepflichtigen

    Im Übrigen ging es dem Gesetzgeber bei der Einführung des Tatbestandsmerkmals der erheblichen Inlandstätigkeit auch gerade darum, ein für die Zusammenschlussbeteiligten mit wenig Schwierigkeiten zu beurteilendes Kriterium zu bestimmen (aaO, S. 75), was im Sinne der Rechtssicherheit für die beteiligten Unternehmen, die sich durch die bußgeldbewehrte Anmeldepflicht einem erheblichen staatlichen Eingriff ausgesetzt sehen, auch geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2007, KVR 19/07, Rn. 25 bei juris; Möller in: Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 101. Lieferung, 3/2022, § 35 GWB Rn. 24).
  • BGH, 13.11.2007 - KVR 4/07

    Begriff des Bagatellmarktes

    Wie der Senat nach Verkündung der angegriffenen Entscheidung entschieden hat, sind bei der Prüfung, ob ein Bagatellmarkt i.S. des § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB vorliegt, allein die im Inland erzielten Umsätze heranzuziehen (BGH, Beschl. v. 25.9.2007 - KVR 19/07 - Sulzer/Kelmix).
  • BGH, 19.04.2017 - EnVR 21/16
    Welche Auswirkungen hierfür ausreichend sind, ist mit Blick auf den Schutzzweck des Gesetzes allgemein und der jeweils in Frage kommenden speziellen Sachnormen zu beurteilen (so für § 98 Abs. 2 GWB: BGH, Beschluss vom 12. Juli 1973 - KRB 2/72, BGHSt 25, 208, 212 f. - Ölfeldrohre; BGH, Beschluss vom 29. Mai 1979 - KVR 2/78, BGHZ 74, 322, 324 f. - Organische Pigmente; für § 130 Abs. 2 GWB: Beschluss vom 25. September 2007 - KVR 19/07, BGHZ 174, 12 Rn. 18 - Sulzer/Kelmix).
  • VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16

    Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost

    Als relevante Märkte kommen insoweit nur solche in Betracht, die in sachlicher Hinsicht lizenzpflichtige Postdienstleistungen erfassen, vgl. zu § 28 PostG: Groebel in Groebel/Katzschmann/König/Lemberg, Praxishandbuch für Regulierungsfragen, 2014, Kapitel D, Rn. 672; zur normativen Marktabgrenzung im Rahmen der Fusionskontrolle: BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 19/07 -, BGHZ 174, 12 = WRP 2008, 118; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2016 - VI-Kart 9/15 (V) -, juris; zur "normzweckbezogenen Marktabgrenzung auch: Heinen in Säcker, Berliner Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 2005, § 10 Rn. 27 m.w.N.; Krüger, K&R- Beilage 1/2003, S. 9 (11): Die sachliche Marktabgrenzung darf nicht als Auffinden natürlicher Marktgrenzen interpretiert werden, sondern vielmehr als Wertentscheidung zur Realisierung des Gesetzeszwecks; Bunte in "Marktabgrenzung und Marktbeherrschung auf Mobilfunkmärkten" - MMR-Beilage 2001, S. 1 ff.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - 1 Kart 11/21
    Im Übrigen ging es dem Gesetzgeber bei der Einführung des Tatbestandsmerkmals der erheblichen Inlandstätigkeit auch gerade darum, ein für die Zusammenschlussbeteiligten mit wenig Schwierigkeiten zu beurteilendes Kriterium zu bestimmen (aaO, S. 75), was im Sinne der Rechtssicherheit für die beteiligten Unternehmen, die sich durch die bußgeldbewehrte Anmeldepflicht einem erheblichen staatlichen Eingriff ausgesetzt sehen, auch geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2007, KVR 19/07, Rn. 25 bei juris; Möller in: Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 101. Lieferung, 3/2022, § 35 GWB Rn. 24).
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