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   BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54   

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BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54 (https://dejure.org/1955,114)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1955 - I ZR 74/54 (https://dejure.org/1955,114)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1955 - I ZR 74/54 (https://dejure.org/1955,114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 22
  • NJW 1955, 1437
  • DB 1955, 920
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.01.1955 - II ZR 136/54

    Londoner Schuldenabkommen. Österreich

    Auszug aus BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54
    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Entscheidung vom 31. Januar 1955 - II ZR 136/54 - (BGHZ 16, 207) auf Grund des Art. 5 Abs. 4 LSchA den Zahlungsanspruch eines österreichischen Staatsangehörigen gegen einen deutschen Staatsangehörigen demgemäß "als zur Zeit unbegründet" abgewiesen.

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der bereits angeführten Entscheidung vom 31. Januar 1955 (BGHZ 16, 207) die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen hinsichtlich der unter Art. 5 LSchA fallenden Ansprüche noch eine Feststellungsklage zulässig sein könnte, dahingestellt gelassen.

  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54
    Sofern das Berufungsgericht meint, daß der Beklagte gehindert sei, die bereits zur Begründung der Revision vorgebrachten Einwendungen zu wiederholen, ist die Auffassung rechtsirrig; denn gemäß § 565 Abs. 2 ZPO besteht eine Bindung des Berufungsgerichts an die Beurteilung des Revisionsgerichts nur wegen derjenigen Punkte, deren rechtsirrtümliche Würdigung die Aufhebung unmittelbar herbeigeführt hat (Urteil des erkennenden Senats in der vorliegenden Sache vom 6. November 1951 - I ZR 61/51 - in BGHZ 3, 321 [324 bis 326]).

    Für die Ausführungen zur Frage der Zulässigkeit des Feststellungsantrages im dritten Revisionsurteil gilt vielmehr das Gleiche, was bereits zur Frage der Bindung nach § 565 Abs. 2 ZPO in dem zweiten Revisionsurteil vom 6. November 1951 (BGHZ 3, 321 [324-326]) dargelegt worden ist.

  • RG, 14.10.1920 - VI 315/20

    Negative Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54
    Unter Bezugnahme auf die genannten Entscheidungen hat das Reichsgericht ferner im Urteil vom 14. Oktober 1920 (RGZ 100, 123 [126]) ausgesprochen, daß das Rechtsschutzinteresse an einer negativen Feststellungsklage durch die vom Beklagten erhobene, im wesentlichen denselben Gegenstand betreffende Vollstreckungsgegenklage nicht ausgeräumt werde, da die Feststellungsklage bereits zur Entscheidung reif gewesen sei, als über die Vollstreckungsgegenklage erstmalig streitig verhandelt worden sei.
  • RG, 05.04.1909 - VI 244/08

    1. Wert des Beschwerdegegenstandes der Revision bei der negativen

    Auszug aus BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54
    Wie das Reichsgericht in der Entscheidung vom 12. Mai 1909 (RG in JW 1909, 417 Nr. 18) ausgeführt hat, ist danach z.B. eine negative Feststellung in der Regel wegen Wegfalls eines schutzwürdigen Feststellungsinteresses dann abzuweisen, wenn der Beklagte aus dem streitigen Rechtsverhältnis heraus eine Leistungsklage erhebt (RGZ 71, 68; WarnRspr 1912 Nr. 106).
  • RG, 27.01.1930 - VI 285/29

    1. Bezieht sich die Vorschrift in § 12 Abs. 2 des Kraftfahrzeuggesetzes auch auf

    Auszug aus BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54
    Immerhin kann bei der Würdigung des Feststellungsinteresses der Gesichtspunkt des drohenden Verlustes von Beweismitteln oder der wesentlichen Erschwerung der Beweisführung zur Unterstützung herangezogen werden (RG in GruchBeitr 58, 1074; RGZ 127, 179 [184 unten]; Stein-Jonas-Schönke ZPO § 256 III Note 92), ein Gesichtspunkt, der auch im Streitfall Platz greift.
  • BGH, 24.05.1955 - I ZR 164/53

    Interzonentarif der Eisenbahn

    Auszug aus BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54
    Die in dem Abkommen enthaltenen Vorschriften können danach unmittelbar privatrechtliche Wirkungen ausüben, wenn Inhalt, Zweck und Fassung der einzelnen Vorschrift mit voller Klarheit die Annahme zuläßt, daß eine solche Wirkung gewollt sei (vgl. das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 24. Mai 1955 - I ZR 164/53 - unter Hinweis auf RGZ 117, 284; 119, 156 [162]; 121, 7 [9 f]).
  • RG, 18.06.1927 - I 372/26

    Völkerrecht und Landesrecht

    Auszug aus BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54
    Die in dem Abkommen enthaltenen Vorschriften können danach unmittelbar privatrechtliche Wirkungen ausüben, wenn Inhalt, Zweck und Fassung der einzelnen Vorschrift mit voller Klarheit die Annahme zuläßt, daß eine solche Wirkung gewollt sei (vgl. das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 24. Mai 1955 - I ZR 164/53 - unter Hinweis auf RGZ 117, 284; 119, 156 [162]; 121, 7 [9 f]).
  • RG, 29.03.1928 - VI 220/27

    Völkerrecht und Landesrecht

    Auszug aus BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54
    Die in dem Abkommen enthaltenen Vorschriften können danach unmittelbar privatrechtliche Wirkungen ausüben, wenn Inhalt, Zweck und Fassung der einzelnen Vorschrift mit voller Klarheit die Annahme zuläßt, daß eine solche Wirkung gewollt sei (vgl. das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 24. Mai 1955 - I ZR 164/53 - unter Hinweis auf RGZ 117, 284; 119, 156 [162]; 121, 7 [9 f]).
  • RG, 29.11.1927 - II 242/27

    Cuntze-Bemelmans Abkommen

    Auszug aus BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54
    Die in dem Abkommen enthaltenen Vorschriften können danach unmittelbar privatrechtliche Wirkungen ausüben, wenn Inhalt, Zweck und Fassung der einzelnen Vorschrift mit voller Klarheit die Annahme zuläßt, daß eine solche Wirkung gewollt sei (vgl. das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 24. Mai 1955 - I ZR 164/53 - unter Hinweis auf RGZ 117, 284; 119, 156 [162]; 121, 7 [9 f]).
  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98

    Distomo-Prozeß vor dem BGH

    Die genannten Forderungen waren also vorläufig gestundet und deshalb regelmäßig mangels Fälligkeit als zur Zeit unbegründet abzuweisen (BGHZ 16, 207, 211 f; 18, 22, 30; BGH, Urteile vom 26. Februar 1963 - VI ZR 85/62 - MDR 1963, 492 und vom 19. Juni 1973 - VI ZR 74/70 - NJW 1973, 1549, 1552).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann, wenn der Feststellungsrechtsstreit entscheidungsreif oder im Wesentlichen zur Entscheidungsreife fortgeschritten und die Leistungsklage noch nicht entscheidungsreif ist (BGHZ aaO - Parallelverfahren I; BGHZ 134, 201, 209; zuvor schon BGHZ 18, 22, 41 f. m.w.N. in einem Fall, bei dem bereits eine umfangreiche Beweisaufnahme stattgefunden hatte, und öfter; BGH aaO WM 1990, 695).
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

    a) In der Rechtsprechung ist zwar wiederholt ausgesprochen worden, daß das Feststellungsinteresse dann erhalten bleibt, wenn der Feststellungsrechtsstreit - insbesondere in einer Rechtsmittelinstanz - entscheidungsreif oder im wesentlichen zur Entscheidungsreife fortgeschritten und die Leistungsklage noch nicht entscheidungsreif ist (RG JW 1909, 417, 418; RG WarnRspr 1916 Nr. 106; BGHZ 18, 22, 42 sowie BGH NJW 1973, 1500 m. w. Nachw.).

    Nur wenn zu diesem Zeitpunkt der Feststellungsrechtsstreit schon entscheidungsreif ist und es deshalb einer "sinnvollen Prozeßökonomie« (BGHZ 18, 22, 43) widerspräche, den Feststellungskläger auf das gerade erst beginnende Leistungsverfahren zu verweisen, bleibt ausnahmsweise das Feststellungsinteresse erhalten.

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 18, 22, 41) kann, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, bei der Prüfung des Feststellungsinteresses der Gesichtspunkt eines drohenden Verlusts von Beweismitteln oder einer wesentlichen Erschwerung der Beweisführung unterstützend herangezogen werden.

    Bei einer solchen Verfahrenslage ist es prozeßökonomisch unvertretbar, den Kläger auf eine spätere Leistungsklage nach Eintritt der Wiederkaufsbedingungen zu verweisen und ihn damit dem Risiko auszusetzen, daß die bisherigen Beweisergebnisse bei einem zwischenzeitlichen Wegfall der Zeugen nur noch als Urkundenbeweis verwertet werden könnten (vgl. auch BGHZ 18, 22, 42 f).

  • BGH, 15.10.2019 - XI ZR 759/17

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB auf im Wege des Fernabsatzes

    Er kann die Feststellungsklage auch nicht teilweise als unzulässig abweisen, weil der Klägerin zunächst Gelegenheit gegeben werden muss, ihren Feststellungsantrag - soweit der Zahlungswiderklage entsprechend - für erledigt zu erklären (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1955 - I ZR 74/54, WM 1955, 1085, 1090, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 18, 22, und vom 22. Januar 1987 - I ZR 230/85, BGHZ 99, 340, 343).
  • BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03

    Stiftung 'Erinnerung'

    Gemäß Art. 5 Abs. 2 LSA wurde die "Prüfung der aus dem Zweiten Weltkriege herrührenden Forderungen von Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von Deutschland besetzt war, und von Staatsangehörigen dieser Staaten gegen das Reich und im Auftrage des Reichs handelnde Stellen oder Personen ... bis zu der endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt." In der Folgezeit wurden Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen deutsche Unternehmen unter Verweis auf diese Bestimmung abgewiesen (vgl. BGH, MDR 1963, S. 492 unter Hinweis auf BGHZ 16, 207; 18, 22; 19, 258; vgl. auch Pawlita, ArbuR 1999, S. 426 m.w.N.; Schröder, Jura 1994, S. 61 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1973 - VII ZR 200/72

    Voraussetzungen für das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses an einer

    Voraussetzungen für das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses an einer negativen Feststellungsklage, nachdem der Beklagte bei einem anderen Gericht Leistungsklage erhoben hat (im Anschluß an BGHZ 18, 22, 41).

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das zunächst vorhandene rechtliche Interesse an der negativen Feststellung in aller Regel erlischt, sobald der Gegner wegen desselben Gegenstands Leistungsklage erhebt und diese nicht mehr einseitig zurücknehmen kann (RGZ 71, 68, 73; 151, 65, 68; RG Warn. 1912 Nr. 453, 1916 Nr. 106; RG JW 1909, 417 Nr. 18; 1936, 3185; BGHZ 18, 22, 41; BGH NJW 1968, 50).

    Diese das Feststellungsinteresse der Klägerin betreffende Erklärung des Beklagten ist auch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen (BGHZ 18, 22, 41).

    Das wäre besonders dann anzunehmen, wenn der Rechtsstreit im wesentlichen entscheidungsreif wäre (RG JW 1909, 417; Warn. 1916 Nr. 106; JW 1936, 3185; BGHZ 18, 22, 41; OLG Hamburg MDR 1968, 332).

    Es trifft zu, daß die höchstrichterliche Rechtsprechung das Fortbestehen des Feststellungsinteresses in Fällen bejaht hat, in denen die Feststellungsklage bereits in der Berufungsinstanz anhängig war (Warn. 1916 Nr. 106; JW 1936, 2094; BGHZ 18, 22, 41; OLG Hamburg a.a.O.).

  • BGH, 26.02.1963 - VI ZR 94/62

    Rechtsmittel

    nicht mit weiteren Reparationsverpflichtungen belastet wurde, hielt man die Aufbringung und Transferierung der im Abkommen geregelten Schulden für tragbar und möglich (vgl. hierzu BGHZ 18, 22, 29 [BGH 21.06.1955 - I ZR 74/54] und die dort angeführten Belegstellen, ferner Gurski: Das Abkommen über deutsche Auslandsschulden 2. Aufl, Art. 5 LondSchAbk Anm. 1 a).

    Demgemäß sind seine Vorschriften von den Gerichten bei Streitigkeiten über zivilrechtliche Ansprüche zu beachten, soweit sie nach Inhalt und Zweck unmittelbar privatrechtliche Wirkung ausüben (BGHZ 18, 22, 26) [BGH 21.06.1955 - I ZR 74/54].

    Im übrigen sollte durch die Anlage VIII der Fortbestand und die Geltendmachung der Rechte sichergestellt werden, die auf der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland beruhen (s. Bundestagsdrucksache Nr. 4260, 1. Wahlperiode, Anlage 1 d - Denkschrift S. 173), also im wesentlichen der Ansprüche auf Grund der Wiedergutmachungs-, Restitutipns-, Entschädigungs- und Lastenausgleichsgesetzgebung (BGHZ 18, 22, 31 [BGH 21.06.1955 - I ZR 74/54]; Gurski, Art. 5 LondSchAbk Anm. 10).

    Die Vorschrift über die Zurückstellung der Prüfung der im Art. 5 LondSchAbk bezeichneten Forderungen ist in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dahin verstanden worden, daß eine Leistungsklage als zur Zeit unbegründet abgewiesen werden muß und daß auch eine Feststellungsklage in aller Regel keinen Erfolg haben kann (vgl. BGHZ 16, 207; 18, 22 [BGH 18.06.1955 - IV ZR 71/55]; 19, 258 [BGH 12.12.1955 - III ZR 110/54]; LM UmstG § 13 Nr. 23 = NJW 1958 1390; III ZR 65/60 vom 19. Juni 1961, in LM GVG § 13, Nr. 73 nur teilweise abgedruckt).

    Nur in dem Urteil BGHZ 18, 22 (Bothnia IV) hat der I. Zivilsenat der Feststellungsklage eines neutralen Staatsangehörigen gegen das Deutsche Reich stattgegeben, obwohl Art. 5 LondSchAbk eingriff.

    Inzwischen wurde das Londoner Schuldenabkommen in innerdeutsches Recht transformiert und durch dessen Art. 5 Abs. 2 die Verjährung gemäß § 202 BGB gehemmt (BGHZ 18, 22, 41) [BGH 21.06.1955 - I ZR 74/54].

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    a) Zutreffend geht das BerGer. davon aus, daß das zunächst vorhandene rechtliche Interesse an einer negativen Feststellung in aller Regel erlischt, sobald der Gegner wegen desselben Gegenstandes Leistungsklage erhebt und diese nicht mehr einseitig zurücknehmen kann (RGZ 71, 68 (73); BGHZ 18, 22 (41) = NJW 1955, 1437; BGH, NJW 1973, 1500 = LM § 256 ZPO Nr. 102 m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 64.68

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Tatsachenfragen und bei Rechtsfragen -

    Dem Kläger ist freilich zuzugeben, daß die Hauptbedeutung des Art. 5 Abs. 2 LSchA darin liegt, die Frage der Reparationen in dem oben bezeichneten Sinne zurückzustellen (vgl. BGHZ 18, 22, [26] unten; Féaux de la Croix, Betrachtungen zum Londoner Schuldenabkommen, Carl Bilfinger zum 75. Geburtstag gewidmet, [Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Heft 29] 1954 S. 40 Anm. 56).

    Vielmehr kann der in Art. 5 Abs. 2 LSchA enthaltene Gesetzesbefehl nur dahin lauten, daß auch aus dem zweiten Weltkrieg herrührende Ansprüche von Nichtmitgliedsstaaten und deren Angehörigen zurückgestellt sind und nicht geprüft werden dürfen (BGHZ 18, 22 [30]).

    Wie insbesondere der Vergleich mit der zweiten Alternative (Verträge, die von der Bundesrepublik abgeschlossen wurden) zeigt, sind unter den "in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften" entgegen dem weitgefaßten Wortlaut nur auf der Nachkriegsgesetzgebung des Bundes beruhende Vorschriften gemeint, durch die auf Grund des Krieges entstandene Forderungen oder Schäden abgegolten werden, insbesondere die Restitutions-, Wiedergutmachungs- und Lastenausgleichsgesetzgebung (BGHZ 18, 22 [31]; LG Frankfurt NJW 1960, 1575 [1576]; Denkschrift zu dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden, Anlage 1 d zur Bundestagsdrucksache, 1. Wahlperiode Nr. 4260 S. 161, 173).

    Unterfällt demnach der - wie das Berufungsgericht weiterhin zutreffend dargelegt hat "aus dem Kriege herrührende" - Anspruch des Klägers dem Art. 5 Abs. 2 LSchA, dann ist die von ihm erhobene Feststellungsklage unzulässig (vgl. BGHZ 18, 22 [37 ff.]; LG Frankfurt NJW 1960, 1575 [1577]).

    Eventuellen Beweisschwierigkeiten kann der Kläger durch ein Beweissicherungsverfahren vorbeugen (BGHZ 18, 22 [41]; LG Frankfurt NJW 1960, 1575 [1577]).

  • BGH, 22.05.1958 - II ZR 281/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1963 - VI ZR 94/61
  • LG Bonn, 05.11.1997 - 1 O 134/92

    Vergütung für geleistete Zwangsarbeit aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung ;

  • BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1953/04

    Mehrheitlicher Nichtannahmebeschluss; "Fall Falk"

  • OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05

    Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds durch Darlehensverträge:

  • BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02

    Erneute Wiederholung der eA gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in

  • BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1198/03

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung durch das Gericht

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01

    Eingriff in den Gewerbebetrieb des Herstellers: Unberechtigte

  • OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00

    Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem

  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

  • BGH, 27.11.1957 - IV ZR 121/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 74/70

    Entschädigung in Geld für während des zweiten Weltkrieges geleistete Zwangsarbeit

  • BGH, 19.06.1967 - III ZR 225/65

    Überprüfung des berechtigten Feststellungsinteresses in der Revision - Klage auf

  • LG Bonn, 23.06.1997 - 1 O 358/95

    Infolge des Kriegsgeschehens entstandene Schäden werden im Völkerrecht durch sog.

  • BGH, 21.12.1988 - BLw 5/88

    Interesse an der Feststellung einer Hofeigenschaft von bestimmten Grundstücken -

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78

    Tarifliche Mindestvergütung - Vergütungsgruppe - Fallgruppe - Eingruppierung -

  • LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4c O 11/21

    Negative Feststellungsklage

  • LAG Thüringen, 11.07.2001 - 9 Sa 36/99
  • LG München II, 29.11.2019 - 2 O 5195/15

    Geschäftsunfähigkeit - Behinderung im Sinne einer leichten Intelligenzminderung

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 42/56

    Rechtsmittel

  • OLG Celle, 15.03.1995 - 3 U 86/94

    Unwirksamkeit von Preisvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen

  • OLG Koblenz, 30.10.2000 - 10 W 542/00

    Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik

  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 69/57

    Unterlassungsklage. Rechtsschutzbedürfnis

  • LG Bremen, 03.12.1992 - 1 O 2889/90

    Zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen von NS-Verfolgten

  • BGH, 01.03.1973 - III ZR 176/69

    Enteignende Wirkung eines Zustimmungsgesetzes zum österreichischen

  • KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96

    Rechtsschutzinteresse des Verwalters an der Ungültigerklärung des

  • BGH, 21.03.1957 - II ZR 260/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.12.1955 - IV ZR 6/55

    Italienischer Friedensvertrag. Forderungsverzicht

  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 85/62
  • BAG, 23.02.1967 - 3 AZR 237/66

    Berichtigung des Streitwerts - Revisionsgrenze - Rückwirkung - Revisionsfähigkeit

  • BGH, 12.06.1963 - VII ZR 256/61

    Londoner Schuldenabkommen

  • BGH, 25.10.1962 - III ZR 11/61

    Enteignungsentschädigung und Allgemeines Kriegsfolgengesetz

  • BGH, 16.01.1958 - VII ZR 433/56
  • OLG Bremen, 15.05.1986 - 2 U 3/86
  • BGH, 28.11.1961 - I ZR 127/60

    Keine Einrede der Rechtshängigkeit bei Feststellungsklage nach Unterlassungsklage

  • BGH, 13.11.1973 - IX ZB 474/70

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1962 - II ZR 69/61

    Begriff "im Auftrag des Reiches" in Art. 5 Abs. 2 Londoner Schuldenabkommen

  • BGH, 19.06.1961 - III ZR 65/60

    Beurteilung der Frage des Vorliegens einer bürgerlichrechtlichen oder

  • BGH, 22.04.1960 - V ZR 42/59
  • BGH, 20.12.1956 - VII ZR 46/56
  • OLG München, 13.06.1985 - 6 U 4480/84
  • BGH, 25.03.1977 - I ZR 54/75

    Rechtsschutzinteresse an einer negativen Feststellungsklage, wenn aus dem

  • BGH, 03.06.1966 - V ZR 180/63

    Anforderung der Prüfung des Feststellungsinteresses von Amts wegen - Anerkenntnis

  • BGH, 20.12.1956 - VII ZR 48/56
  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 103/62

    Rechtliches Interesse an der Feststellung eines Nichtbestehens von Rechten aus

  • BGH, 24.11.1955 - II ZR 263/54

    Rechtsmittel

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