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   BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07   

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BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07 (https://dejure.org/2009,555)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2009 - KVR 67/07 (https://dejure.org/2009,555)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - KVR 67/07 (https://dejure.org/2009,555)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für das Vorliegen einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung i.S. des Art. 81 Vertrag zu Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) - Erreichung der vollständigen Deckung des Bedarfs eines Regional- und Ortsgasunternehmens über einen mehr als zwei- oder ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Unzulässige Stapelung von Gaslieferverträgen der E.ON Ruhrgas

  • Judicialis

    EGV Art. 81 Abs. 1; ; EGV Art. 81 Abs. 3; ; EGV Art. 82; ; GWB § 1; ; GWB § 19; ; GWB § 32 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien für das Vorliegen einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung i.S. des Art. 81 Vertrag zu Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG); Erreichung der vollständigen Deckung des Bedarfs eines Regional- und Ortsgasunternehmens über einen mehr als zwei- oder ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellbehörde kann Abschluss neuer Verträge untersagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kartellverstoß durch langfristige Gaslieferverträgen eines Anbieters, der nahezu den Gesamtbedarf der Abnehmer deckt ? Anforderungen an Bestimmtheit einer Abstellungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Vorgaben für den Abschluss langfristiger Gaslieferverträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Ende langfristiger Gaslieferverträge

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vorgaben für den Abschluss langfristiger Gaslieferverträge bestätigt

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof bestätigt Vorgaben für den Abschluss langfristiger Gaslieferverträge

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Langfristige Gaslieferverträge

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorgaben für den Abschluss langfristiger Gaslieferverträge

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.2.2009)

    Kartellauflagen für Gas-Wettbewerb // Eon Ruhrgas unterliegt im Streit um Restmengenverträge

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Langfristige Gaslieferverträge

  • baurechtsexperte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbot langfristiger Verträge mit Stadtwerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 180, 323
  • NJW-RR 2009, 1635
  • ZIP 2009, 2022
  • GRUR Int. 2009, 944 (Ls.)
  • WM 2009, 1763
  • DB 2009, 1873
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 01.10.1998 - C-279/95

    Langnese-Iglo / Kommission

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07
    Die Regelungen der Abstellungsverfügung hinsichtlich des Abschlusses künftiger langfristiger Gaslieferverträge sind nach den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten Grundsätzen zu beurteilen (EuGH, Urt. v. 28.2.1991 - C-234/89, Slg. 1991, I-935 = WuW/E EWG/MUV 911 Tz. 24 u. 27 - Delimitis; Urt. v. 27.4.1994 - C-393/92, Slg. 1994, I-1447 = EuZW 1994, 408 Tz. 37 - Almelo; Urt. v. 1.10.1998 - C-279/95, Slg. 1998, I-5609 = EuZW 1998, 754 Tz. 61 - Langnese-Iglo; Urt. v. 7.12.2000 - C-214/99, Slg. 2000, I-11121 = WuW/E EU-R 381 Tz. 36 - Neste Markkinointi).

    Erweist sich hingegen, dass der Markt schwer zugänglich ist, so fallen die Verträge derjenigen Lieferanten, die nicht nur unerheblich zur Marktabschottungswirkung beitragen, unter das Verbot des Art. 81 Abs. 1 EG (EuGH WuW/E EWG/MUV 911 Tz. 24 u. 27 - Delimitis; EuZW 1994, 408 Tz. 37 - Almelo; EuZW 1998, 754 Tz. 61 - Langnese-Iglo; WuW/E EU-R 381 Tz. 36 - Neste Markkinointi).

    Dementsprechend hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften einem Vertrag, mit dem der gesamte oder nahezu der gesamte Bedarf eines Abnehmers gedeckt wird, eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung zugeschrieben, wenn bei einer Vertragsdauer von zwei Jahren der Bindungsgrad zusammen mit gleichartigen Bindungen anderer Lieferanten 30% beträgt und erhebliche zusätzliche Marktzutrittsschranken bestehen (vgl. EuG EuZW 1996, 49 Tz. 102 bis 119 - Langnese-Iglo; EuGH EuZW 1998, 754 Tz. 32 bis 41 - Langnese-Iglo).

  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07
    Insbesondere kann das Bundeskartellamt nicht darauf verwiesen werden, sich bei der Formulierung der Abstellungsverfügung auf ein Verbot zu beschränken, das der Betroffenen aufgibt, "von Maßnahmen gleicher Zweckbestimmung oder Wirkung abzusehen", wie sie für die beanstandeten langfristigen Lieferverträge typisch waren (vgl. EuG, Urt. v. 23.10.2003 - T-65/98, Slg. 2003, II-4653 Tz. 205 - Van den Bergh Foods).
  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07
    Der angegriffene Beschluss genügt den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Verwaltungsakten, die auch für Abstellungsverfügungen nach § 32 GWB gelten (§ 37 VwVfG; BGHZ 128, 17, 24 - Gasdurchleitung; BGHZ 129, 37, 40 - Weiterverteiler; BGH, Beschl. v. 29.9.1998 - KVR 17/97, WuW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer; BGHZ 176, 1 Tz. 47 - Soda-Club II).
  • BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05

    Stadtwerke Dachau

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07
    Die Verhältnisse auf dem Markt für die Belieferung von Regional- und Ortsgasunternehmen werden davon bestimmt, dass die Gasversorgungsunternehmen in ihren herkömmlichen Versorgungsgebieten über ein natürliches Monopol an der Netzstruktur verfügen, solange nicht ein rechtlich abgesichertes und praktisch handhabbares Durchleitungssystem besteht, das anderen Weiterverteilern die Möglichkeit einräumt, Nachfrager in dem in Rede stehenden Gebiet zu Wettbewerbsbedingungen zu beliefern (BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - KVR 13/05, WuW/E DE-R 1726 Tz. 16 - Stadtwerke Dachau).
  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07
    Der angegriffene Beschluss genügt den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Verwaltungsakten, die auch für Abstellungsverfügungen nach § 32 GWB gelten (§ 37 VwVfG; BGHZ 128, 17, 24 - Gasdurchleitung; BGHZ 129, 37, 40 - Weiterverteiler; BGH, Beschl. v. 29.9.1998 - KVR 17/97, WuW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer; BGHZ 176, 1 Tz. 47 - Soda-Club II).
  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07
    Bei den Anordnungen, in denen es um den Abschluss künftiger Gaslieferverträge geht, handelt es sich um einen rechtlich und tatsächlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs, auf den der Rechtsmittelführer das Rechtsmittel beschränken kann (vgl. BGHZ 166, 165 Tz. 10 - DB Regio/ Üstra).
  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07
    Dies steht in Einklang mit der zu § 1 GWB a.F. und zu § 1 GWB n.F. ergangenen Rechtsprechung des Senats, nach der die jedem Austauschvertrag immanente, vom Kartellrecht grundsätzlich hinzunehmende Wirkung, dass der Bedarf des Abnehmers für eine gewisse Zeit gedeckt und damit dem Wettbewerb entzogen wird, in eine Wettbewerbsbeschränkung umschlagen kann, wenn die einem Vertragsbeteiligten im Geschäftsverkehr mit Dritten auferlegten Beschränkungen über das mit dem Absatz der Waren oder gewerblichen Leistungen notwendig verbundene Maß hinausgehen und dadurch der Markt für Wettbewerber verschlossen wird (BGHZ 110, 371, 385 - Sportübertragungen, zu § 18 GWB a.F.; BGH, Urt. v. 6.5.1997 - KZR 43/95, WuW/E 3137 - Solelieferung, zu § 1 GWB a.F.; vgl. auch BGH, Urt. v. 10.12.2008 - KZR 54/08, WuW/E DE-R 2554 Tz. 15 - Subunternehmervertrag II, zu § 1 GWB n.F.).
  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07
    Die Regelungen der Abstellungsverfügung hinsichtlich des Abschlusses künftiger langfristiger Gaslieferverträge sind nach den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten Grundsätzen zu beurteilen (EuGH, Urt. v. 28.2.1991 - C-234/89, Slg. 1991, I-935 = WuW/E EWG/MUV 911 Tz. 24 u. 27 - Delimitis; Urt. v. 27.4.1994 - C-393/92, Slg. 1994, I-1447 = EuZW 1994, 408 Tz. 37 - Almelo; Urt. v. 1.10.1998 - C-279/95, Slg. 1998, I-5609 = EuZW 1998, 754 Tz. 61 - Langnese-Iglo; Urt. v. 7.12.2000 - C-214/99, Slg. 2000, I-11121 = WuW/E EU-R 381 Tz. 36 - Neste Markkinointi).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07
    Der angegriffene Beschluss genügt den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Verwaltungsakten, die auch für Abstellungsverfügungen nach § 32 GWB gelten (§ 37 VwVfG; BGHZ 128, 17, 24 - Gasdurchleitung; BGHZ 129, 37, 40 - Weiterverteiler; BGH, Beschl. v. 29.9.1998 - KVR 17/97, WuW/E DE-R 195, 196 - Beanstandung durch Apothekerkammer; BGHZ 176, 1 Tz. 47 - Soda-Club II).
  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

    Auszug aus BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07
    Die Regelungen der Abstellungsverfügung hinsichtlich des Abschlusses künftiger langfristiger Gaslieferverträge sind nach den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten Grundsätzen zu beurteilen (EuGH, Urt. v. 28.2.1991 - C-234/89, Slg. 1991, I-935 = WuW/E EWG/MUV 911 Tz. 24 u. 27 - Delimitis; Urt. v. 27.4.1994 - C-393/92, Slg. 1994, I-1447 = EuZW 1994, 408 Tz. 37 - Almelo; Urt. v. 1.10.1998 - C-279/95, Slg. 1998, I-5609 = EuZW 1998, 754 Tz. 61 - Langnese-Iglo; Urt. v. 7.12.2000 - C-214/99, Slg. 2000, I-11121 = WuW/E EU-R 381 Tz. 36 - Neste Markkinointi).
  • BGH, 10.12.2008 - KZR 54/08

    Subunternehmervertrag II

  • EuGH, 07.12.2000 - C-214/99

    Neste

  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

  • BGH, 29.09.1998 - KVR 17/97

    Beanstandung durch Apothekerkammer - Untersagungsverfügung/Bestimmtheit

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Im Gegenteil ist eine Abnahme von mehr als 80% des Bedarfs eines Unternehmens beim selben Anbieter dazu geeignet, die Konkurrenten dieses Anbieters wettbewerblich zu benachteiligen, weshalb eine solche Vereinbarung in den Anwendungsbereich von Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt und nicht generell nach Art. 101 Abs. 3 AEUV, Art. 2 Vertikal-GVO freigestellt ist, wenn sie für unbestimmte Dauer oder für eine Dauer von mehr als 5 Jahren eingegangen ist (Art. 5 Abs. 1 lit. a) Vertikal-GVO) und wegen Verstoßes gegen § 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV gemäß § 134 BGB nichtig ist, wenn sie zum Nachteil der Wettbewerber des Anbieters erhebliche marktabschottende Wirkung hat (vgl. EuGH, Urteil vom 07.12.2000, C-214/99 - Neste , Tz. 25 ff. bei juris; Urteil vom 28.02.1991, C-234/89 - Delimitis , Tz. 13 ff. bei juris; EuG, Urteil vom 08.06.1995, T-7/93 - Langnese-Iglu/Kommission , Tz. 94 ff. bei juris; BGH, Urteil vom 12.06.2018, KZR 4/16 - Busverkehr im Altmarkkreis , NZKart 2018, 372, 374; Beschluss vom 10.02.2009, KVR 67/07 - Gaslieferverträge , Rn. 35 ff. bei juris; Senat, Urteil vom 17.05.2017, VI-U (Kart) 10/16, Rn. 21 ff. bei juris).
  • BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17

    Zur Wiederaufnahme eines durch Verpflichtungszusagen beendeten

    Des Weiteren richten sich Rücknahme und Widerruf einer Abstellungsverfügung nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - KVR 67/07, BGHZ 180, 323 Rn. 50 - Gaslieferverträge), während die Aufhebung einer Verpflichtungszusagenentscheidung in § 32b Abs. 2 GWB spezialgesetzlich geregelt ist.
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Kart 2/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes

    Erweist sich hingegen, dass der Markt schwer zugänglich ist, so fallen die Verträge derjenigen Lieferanten, die nicht nur unerheblich zur Marktabschottung beitragen, unter das Kartellverbot (vgl. zu Allem: EuGH, Slg. 1991, I - 935 Delimitis/Henningerbräu ; BGH, WuW/E DE-R 2679, 2684 - Gaslieferverträge m.w.N.; Senat, Urt. v. 23.8.2017, VI-U(Kart) 10/16 = WuW 2018, 49, rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit BGH-Beschl. v. 9.10.2018, KZR 45/17 ).

    Dementsprechend hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften einem Vertrag, mit dem der gesamte oder nahezu der gesamte Bedarf eines Abnehmers gedeckt wird, eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung zugeschrieben, wenn bei einer Vertragsdauer von zwei Jahren der Bindungsgrad zusammen mit gleichartigen Bindungen anderer Lieferanten 30% beträgt und erhebliche zusätzliche Marktzutrittsschranken bestehen (vgl. EuG, EuZW 1996, 49 Tz. 102 bis 119 - Langnese-Iglo ; EuGH, EuZW 1998, 754 Tz. 32 bis 41 - Langnese-Iglo ; EuGH, WuW/E EU-R 381 Tz. 36 - Neste Markkinointi ; zu Allem auch BGH, WuW/E DE-R 2679, 2684 f. - Gaslieferverträge ; Senat, WuW/E DE-R 2947 - TNT/First Mail ; Senat, Urt. v. 3.5.2017, VI-U (Kart) 5/16 ; Senat, Urt. v. 23.8.2017, VI-U(Kart) 10/16 = WuW 2018, 49, rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit BGH-Beschl. v. 9.10.2018, KZR 45/17 ).

    Es ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in das Gebot aufzunehmen, die im Einzelfall zur Kartellrechtswidrigkeit derartiger Verträge beitragen (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2679, 2685/2686 und 2687 - Gaslieferverträge ).

    Die Kartellbehörde darf ein solches konkretes künftiges Verhalten untersagen, das die Tatbestandsmerkmale eines gesetzlichen Verbots erfüllt, und infolge dessen auch diejenigen Vorgaben für in Zukunft abzuschließenden Verträge machen, die notwendig sind, um einen Kartellverstoß zu verhindern (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2679, 2688 - Gaslieferverträge; OLG Düsseldorf, WuW/E DE-R 2197, 2210 - E.ON Ruhrgas ; Emmerich in: Immenga/Mest-mäcker, Wettbewerbsrecht, Band 2. GWB/Teil 1, 5. Aufl., § 32 Rn. 41).

    (2) Zutreffend hat das Amt angenommen, dass die Bezugsbindung des Veranstalters mit einer unbefristeten Laufzeit oder mit einer Bindungsdauer von mehr als zwei Jahren nur dann keine marktabschottende Wirkung entfaltet, wenn dem Veranstalter die Möglichkeit verbleibt, nach freiem Ermessen mindestens 20 % seines pro Jahr für den Vertrieb über Ticketsysteme verfügbaren Ticketvolumens im Eigenvertrieb abzusetzen oder durch Einwirkung auf Tourneeveranstalter oder örtliche Veranstalter über mit D. konkurrierende Ticketvertriebsdienstleister zu vertreiben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2679, 2684 - Gaslieferverträge ).

  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

    Wo die Grenze zwischen dem Interesse an einer für die Krankenkassen praktikablen Laufzeit solcher Verträge und dem Interesse der nicht berücksichtigten Wettbewerber zu ziehen ist, kann hier offen bleiben (vgl zur Frage der unzulässigen Marktabschottung durch langfristige Lieferverträge - hier: Gas - nach Kartellrecht etwa BGHZ 180, 323 mwN).
  • BGH, 12.06.2018 - KZR 4/16

    Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot: Austauschvertrag als bezweckte

    Die jedem Austauschvertrag immanente, vom Kartellrecht grundsätzlich hinzunehmende Wirkung, dass der Bedarf des Abnehmers für eine gewisse Zeit gedeckt und damit dem Wettbewerb entzogen wird, kann in eine Wettbewerbsbeschränkung umschlagen, wenn die einem Vertragsbeteiligten im Geschäftsverkehr mit Dritten auferlegten Beschränkungen über das mit dem Absatz der Waren oder gewerblichen Leistungen notwendig verbundene Maß hinausgehen und dadurch der Markt für Wettbewerber verschlossen wird (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - KVR 67/07, BGHZ 180, 323 Rn. 35 mwN - Gaslieferverträge; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Dezember 2008 - KZR 54/08, WuW/E DE-R 2554 Rn. 15 - Subunternehmervertrag II).

    Für die Einschätzung, ob langfristige Bezugsverträge eine Wettbewerbsbeschränkung in Gestalt einer unzulässigen Marktabschottung herbeiführen können, ist grundsätzlich neben der Laufzeit der Verträge der Grad der Bedarfsdeckung zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - KVR 67/07, BGHZ 180, 323 Rn. 37).

    So betrafen die der Entscheidung Gaslieferverträge zugrundeliegenden Beanstandungen des Bundeskartellamts Lieferverträge mit einer Bedarfsabdeckung von 50% oder 80% (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - KVR 67/07, BGHZ 180, 323 Rn. 6, 36).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2017 - U (Kart) 10/16

    Ansprüche aufgrund einer 8-jährigen Bezugsverpflichtung des Betreibers eines

    Erweist sich hingegen, dass der Markt schwer zugänglich ist, so fallen die Verträge derjenigen Lieferanten, die nicht nur unerheblich zur Marktabschottung beitragen, unter das Kartellverbot (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2679, 2684 - Gaslieferverträge m.w.N.).

    Dementsprechend hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften einem Vertrag, mit dem der gesamte oder nahezu der gesamte Bedarf eines Abnehmers gedeckt wird, eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung zugeschrieben, wenn bei einer Vertragsdauer von zwei Jahren der Bindungsgrad zusammen mit gleichartigen Bindungen anderer Lieferanten 30% beträgt und erhebliche zusätzliche Marktzutrittsschranken bestehen (vgl. EuG, EuZW 1996, 49 Tz. 102 bis 119 - Langnese-Iglo ; EuGH, EuZW 1998, 754 Tz. 32 bis 41 - Langnese-Iglo ; zu Allem auch BGH, WuW/E DE-R 2679, 2684 f. - Gaslieferverträge ; Senat, Urt. v. 3.5.2017, VI - U(Kart) 5/16 ).

  • OLG München, 18.07.2019 - 29 U 2041/18

    Anpassung von Preiskonditionen in Stromlieferungsverträgen, die an den

    Erweist sich hingegen, dass der Markt schwer zugänglich ist, so fallen die Verträge derjenigen Lieferanten, die nicht nur unerheblich zur Marktabschottungswirkung beitragen, unter das Verbot des Art. 101 AEUV, § 1 GWB (vgl. BGH NJW-RR 2009, 1635 Rn. 35 zu Art. 81 EG und Becker in Langen/Bunte, Kartellrecht, 13. Aufl., Syst.

    Die mit dem Abschluss des Liefervertrags einhergehende Ausschlusswirkung ist umso größer, je länger der Vertrag läuft und je größer der Anteil des Bedarfs ist, der durch den Vertrag erfasst wird (BGH NJW-RR 2009, 1635 Rn. 37).

  • BGH, 03.03.2015 - EnVR 44/13

    BEW Netze GmbH - Entgeltregulierung für den Zugang zu einem

    Dieser ist vielmehr im Lichte der Begründung auszulegen (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - KVR 67/07, BGHZ 180, 323 Rn. 41 - Gaslieferverträge; Beschluss vom 14. März 1990 - KVR 4/88, BGHZ 110, 371, 377 - Sportübertragungen).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2017 - U (Kart) 3/17

    Kartellrechtswidrigkeit eines an Vertragsunternehmen einer Funktaxizentrale

    Erweist sich hingegen, dass der Markt schwer zugänglich ist, so fallen die Verträge derjenigen Lieferanten, die nicht nur unerheblich zur Marktabschottung beitragen, unter das Kartellverbot (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2679, 2684 - Gaslieferverträge m.w.N.; Senat, Urteil vom 3.5.2017, VI - U (Kart) 5/16 ).

    Dementsprechend hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften einem Vertrag, mit dem der gesamte oder nahezu der gesamte Bedarf eines Abnehmers gedeckt wird, eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung zugeschrieben, wenn bei einer Vertragsdauer von zwei Jahren der Bindungsgrad zusammen mit gleichartigen Bindungen anderer Lieferanten 30% beträgt und erhebliche zusätzliche Marktzutrittsschranken bestehen (vgl. EuG, EuZW 1996, 49 Tz. 102 bis 119 - Langnese-Iglo ; EuGH, EuZW 1998, 754 Tz. 32 bis 41 - Langnese-Iglo ; zu Allem auch BGH, WuW/E DE-R 2679, 2684 f. - Gaslieferverträge ).

  • BGH, 03.06.2020 - KVZ 44/19

    Einleitung eines Verfahrens wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

    Die Prüfungsmaßstäbe des Beschwerdegerichts stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 10. Februar 2009 - KVR 67/07, BGHZ 180, 323 Rn. 35 - Gaslieferverträge).
  • BGH, 03.03.2015 - EnVR 62/13

    Eigenständiger Regelungsgehalt eines Widerrufsvorbehalts bei der Festlegung der

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