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   BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08   

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https://dejure.org/2009,87
BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08 (https://dejure.org/2009,87)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2009 - IX ZR 62/08 (https://dejure.org/2009,87)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - IX ZR 62/08 (https://dejure.org/2009,87)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 130 Abs. 2
    Keine Insolvenzanfechtung wegen Kenntnis, wenn Arbeitnehmer als Zahlungsempfänger rückständigen Lohns nur weiß, dass der Arbeitgeber noch anderen Arbeitnehmern Lohn schuldet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückschluss eines Arbeitnehmers aufgrund seiner Kenntnis von ausstehenden Lohnzahlungen seines Arbeitgebers an ihn und weitere Arbeitnehmer als Rückschluss auf eine Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Erkundigungspflicht eines Arbeitnehmers hinsichtlich eines Einblicks ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgeber

  • zvi-online.de

    InsO § 130 Abs. 2
    Zur Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen

  • hensche.de

    Insolvenz des Arbeitgebers, Lohnrückstand

  • Betriebs-Berater

    Zur Kenntnis des Arbeitsnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Zur Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen

  • Judicialis

    InsO § 130 Abs. 1; ; InsO § 130 Abs. 2

  • ra.de
  • streifler.de

    Insolvenzanfechtung rückständiger Lohnforderungen

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Insolvenzanfechtung rückständiger Lohnforderungen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 130 Abs. 1; InsO § 130 Abs. 2
    Rückschluss eines Arbeitnehmers aufgrund seiner Kenntnis von ausstehenden Lohnzahlungen seines Arbeitgebers an ihn und weitere Arbeitnehmer als Rückschluss auf eine Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Erkundigungspflicht eines Arbeitnehmers hinsichtlich eines Einblicks ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung der Zahlung rückständiger Löhne ? Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit seines Arbeitgebers im Zeitpunkt der Zahlung erforderlich ? Lohnrückstände oder Presseberichte über die Abwicklung eines Bauvorhabens sind keine Indiztatsachen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückständige Lohnzahlungen in der Krise

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lohnzahlung in Krise - Erkundigungspflicht des Arbeitnehmers?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter darf nur ausnahmsweise Lohn zurückverlangen

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 180, 63
  • NJW 2009, 1202
  • ZIP 2009, 526
  • MDR 2009, 650
  • NZI 2009, 228
  • NJ 2009, 250
  • WM 2009, 521
  • BB 2009, 561
  • BB 2009, 855
  • DB 2009, 559
  • NZG 2009, 500
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08
    Denn die dort formulierte Vermutung gilt auch im Rahmen des Insolvenzanfechtungsrechts (BGHZ 149, 178, 184 ; BGH, Urt. v. 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222, 2223; MünchKomm-ZPO/Kirchhof, 2. Aufl. § 130 Rn. 31).

    Was mit dieser Regelung gemeint ist, erschließt sich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift nur lückenhaft (vgl. BGHZ 149, 178, 185) .

    Dann vermag er sich nicht mit Erfolg darauf zu berufen, dass er den an sich zwingenden Schluss von den Tatsachen auf den Rechtsbegriff selbst nicht gezogen habe (vgl. BGHZ 149, 178, 185 ; HK-InsO/Kreft, 5. Aufl. § 130 Rn. 25; Jaeger/Henckel, InsO § 130 Rn. 121; FK-InsO/Dauernheim, 5. Aufl. § 130 Rn. 34).

    Bewertet er hingegen das ihm vollständig bekannte Tatsachenbild, das objektiv die Annahme der Zahlungsunfähigkeit gebietet, falsch, kann er sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass er diesen Schluss nicht gezogen habe (BGHZ 149, 178, 185 ; MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO § 130 Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung des Senats, auf die sich die Revision ausdrücklich bezieht, deutet gerade die Nichtzahlung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen, die typischerweise nur dann nicht bei Fälligkeit ausgeglichen werden, wenn die erforderlichen Geldmittel hierfür nicht vorhanden sind, auf die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens hin (BGHZ 149, 178, 187 ; BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 238/05, ZIP 2006, 1457, 1458; Urt. v. 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, aaO S. 2224).

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08
    Denn die dort formulierte Vermutung gilt auch im Rahmen des Insolvenzanfechtungsrechts (BGHZ 149, 178, 184 ; BGH, Urt. v. 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222, 2223; MünchKomm-ZPO/Kirchhof, 2. Aufl. § 130 Rn. 31).

    Nach der Rechtsprechung des Senats, auf die sich die Revision ausdrücklich bezieht, deutet gerade die Nichtzahlung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen, die typischerweise nur dann nicht bei Fälligkeit ausgeglichen werden, wenn die erforderlichen Geldmittel hierfür nicht vorhanden sind, auf die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens hin (BGHZ 149, 178, 187 ; BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 238/05, ZIP 2006, 1457, 1458; Urt. v. 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, aaO S. 2224).

    Dies ist aber für die Annahme zwingend auf Zahlungsunfähigkeit schließen lassender Tatsachen erforderlich, weil der Gläubiger wissen muss, dass der Schuldner von seinen als fällig eingeforderten Verbindlichkeiten einen nicht unwesentlichen Teil derzeit nicht erfüllen kann und auch keine konkreten Aussichten hat, hierfür ausreichende und verwendbare Geldmittel in den nächsten drei Wochen zu erlangen (vgl. BGHZ 163, 134, 144 f ; BGH, Urt. v. 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, aaO S. 2223).

  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 36/99

    Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit; Insolvenzanfechtung nach Anzeige der

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08
    Allerdings können, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, redaktionelle Presseberichte, die keine amtlichen Verlautbarungen enthalten, durchaus Umstände sein, die den Verdacht der Zahlungsunfähigkeit begründen (BGH, Urt. v. 19. Juli 2001 - IX ZR 36/99, ZIP 2001, 1641, 1642).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können derartige Berichte für einen Großgläubiger wie das Finanzamt oder die Sozialkasse eine Beobachtungs- und Erkundigungspflicht auslösen (vgl. BGH, Urt. v. 19. Juli 2001 - IX ZR 36/99, aaO S. 1643).

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats, auf die sich die Revision ausdrücklich bezieht, deutet gerade die Nichtzahlung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen, die typischerweise nur dann nicht bei Fälligkeit ausgeglichen werden, wenn die erforderlichen Geldmittel hierfür nicht vorhanden sind, auf die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens hin (BGHZ 149, 178, 187 ; BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 238/05, ZIP 2006, 1457, 1458; Urt. v. 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, aaO S. 2224).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08
    Der zwingende Schluss aus den Indiztatsachen auf die Zahlungsunfähigkeit kann vielmehr nur gezogen werden, wenn sich ein redlich Denkender, der vom Gedanken auf den eigenen Vorteil nicht beeinflusst ist, angesichts der ihm bekannten Tatsachen der Einsicht nicht verschließen kann, der Schuldner sei zahlungsunfähig (Jaeger/ Henckel, aaO § 130 Rn. 121; HK-InsO/Kreft, aaO § 130 Rn. 29; vgl. auch BGHZ 133, 246, 250 , zu § 990 BGB).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08
    Dies ist aber für die Annahme zwingend auf Zahlungsunfähigkeit schließen lassender Tatsachen erforderlich, weil der Gläubiger wissen muss, dass der Schuldner von seinen als fällig eingeforderten Verbindlichkeiten einen nicht unwesentlichen Teil derzeit nicht erfüllen kann und auch keine konkreten Aussichten hat, hierfür ausreichende und verwendbare Geldmittel in den nächsten drei Wochen zu erlangen (vgl. BGHZ 163, 134, 144 f ; BGH, Urt. v. 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, aaO S. 2223).
  • BGH, 29.07.2004 - III ZB 2/04

    Bindung der Gerichte an Rechtswegzuweisungen

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist der Senat an den von den Vorinstanzen angenommenen Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gemäß § 17a Abs. 5 GVG gebunden (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juli 2004 - III ZB 2/04, NJW-RR 2005, 142, 143; Hk-ZPO/Rathmann, 2. Aufl. § 17a GVG Rn. 17; Zöller/Lückemann, ZPO 27. Aufl. § 17a GVG Rn. 18).
  • BGH, 06.05.2021 - IX ZR 72/20

    Insolvenz, Vorsatzanfechtung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Mit Urteil vom 19. Februar 2009 (IX ZR 62/08, BGHZ 180, 63 Rn. 21 f) hat der Bundesgerichtshof Arbeitnehmer von einer Beobachtungs- und Erkundigungsobliegenheit ausgenommen und diese auf institutionelle Gläubiger wie den Fiskus oder die Sozialversicherungsträger begrenzt.
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 143/12

    Insolvenzanfechtung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Indizien

    Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IX ZR 62/08, BGHZ 180, 63 Rn. 13 f; BGH, Urteil vom 8. Oktober 2009, aaO Rn. 10).

    Bewertet er das ihm vollständig bekannte Tatsachenbild falsch, kann er sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass er diesen Schluss nicht gezogen hat (BGH, Urteil vom 20. November 2001 - IX ZR 48/01, BGHZ 149, 178, 185; vom 19. Februar 2009, aaO Rn. 14).

    Die Feststellung der subjektiven Voraussetzungen der Anfechtung - hier der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Rechtshandlung (§ 130 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 InsO) - obliegt dabei in erster Linie dem Tatrichter (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2009, aaO Rn. 15; BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - IX ZR 134/09, ZInsO 2010, 1324 Rn. 9).

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die (drohende) Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH, Urt. v. 19. Februar 2009 - IX ZR 62/08, ZIP 2009, 526, 527 Rn. 13 m.w.N., z.V.b. in BGHZ).
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