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   BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08   

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https://dejure.org/2009,2749
BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08 (https://dejure.org/2009,2749)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2009 - X ZR 56/08 (https://dejure.org/2009,2749)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - X ZR 56/08 (https://dejure.org/2009,2749)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Gerichts zur Einwirkung auf die Parteien zur Abgabe einer vollständigen Erklärung bzgl. der unmittelbaren Tatumstände im Fall eines fehlenden Parteivortrags; Gebotenheit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Unstreitigkeit der dem unmittelbaren ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Gerichts zur Einwirkung auf die Parteien zur Abgabe einer vollständigen Erklärung bzgl. der unmittelbaren Tatumstände im Fall eines fehlenden Parteivortrags; Gebotenheit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Unstreitigkeit der dem unmittelbaren ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kettenradanordnung II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Verletzungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klägervortrag im Patentverletzungsprozess

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Kettenradanordnung II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 184, 49
  • GRUR 2010, 12
  • GRUR 2010, 314
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08
    Darum hat der Senat es in der Vergangenheit beanstandet, wenn das Berufungsgericht sich die vom Sachverständigen "als Durchschnittsfachmann" vorgenommene Auslegung eines Klagepatents ohne erkennbar eigene Wertung zu eigen gemacht und seine Entscheidung darauf gestützt hat, anstatt das Klagepatent selbst auszulegen (BGHZ 164, 261 - Seitenspiegel; vgl. auch BGHZ 171, 120 - Kettenradanordnung I; Sen. Urt. v. 12.2. 2008 - X ZR 153/05, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe) oder wenn es sich nicht in der Lage gesehen hat, die Frage der Patentverletzung zu entscheiden, nachdem der gerichtliche Sachverständige erklärt hatte, ein Merkmal des Klagepatents nicht definieren zu können (BGHZ 180, 215 - Straßenbaumaschine).

    Auch wenn das fachmännische Verständnis der im Patentanspruch verwendeten Begriffe und des Gesamtzusammenhangs des Patentanspruchs Grundlage der objektiven Patentauslegung ist (vgl. etwa Sen. Urt. GRUR 2008, 779 Tz. 31 f. - Mehrgangnabe), heißt das gerade nicht, dass das Gericht lediglich das Sprachrohr des vom Sachverständigen dargelegten fachmännischen Verständnisses ist.

    Die hierzu gemachten Angaben fließen in die gerichtliche Auslegung der Patentansprüche lediglich ein (vgl. BGHZ 171, 120 Tz. 18, - Kettenradanordnung I; Sen. Urt. GRUR 2008, 779 Tz. 31 f. - Mehrgangnabe; vgl. zur strukturell ähnlich gelagerten Frage, ob ein Sachverständiger auch dazu befragt werden kann, ob Schäden oder Mängel eines Gebäudes für dessen Eigentümer bzw. Bewohner erkennbar waren BGH, Beschl. v. 8.10.2009 - V ZB 84/09).

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08
    Die Beklagte zu 1, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2 war, und die Beklagte zu 3 vertreiben in der Bundesrepublik Deutschland unter den Bezeichnungen "S. 5.0" und "S. 7.0" Zahnkränze (Kassetten) für Fahrräder, wegen deren Ausgestaltung auf die Abbildungen im Tatbestand des in derselben Sache ergangenen Senatsurteils vom 13. Februar 2007 (BGHZ 171, 120 - Kettenradanordnung I) verwiesen wird.

    Darum hat der Senat es in der Vergangenheit beanstandet, wenn das Berufungsgericht sich die vom Sachverständigen "als Durchschnittsfachmann" vorgenommene Auslegung eines Klagepatents ohne erkennbar eigene Wertung zu eigen gemacht und seine Entscheidung darauf gestützt hat, anstatt das Klagepatent selbst auszulegen (BGHZ 164, 261 - Seitenspiegel; vgl. auch BGHZ 171, 120 - Kettenradanordnung I; Sen. Urt. v. 12.2. 2008 - X ZR 153/05, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe) oder wenn es sich nicht in der Lage gesehen hat, die Frage der Patentverletzung zu entscheiden, nachdem der gerichtliche Sachverständige erklärt hatte, ein Merkmal des Klagepatents nicht definieren zu können (BGHZ 180, 215 - Straßenbaumaschine).

    Die hierzu gemachten Angaben fließen in die gerichtliche Auslegung der Patentansprüche lediglich ein (vgl. BGHZ 171, 120 Tz. 18, - Kettenradanordnung I; Sen. Urt. GRUR 2008, 779 Tz. 31 f. - Mehrgangnabe; vgl. zur strukturell ähnlich gelagerten Frage, ob ein Sachverständiger auch dazu befragt werden kann, ob Schäden oder Mängel eines Gebäudes für dessen Eigentümer bzw. Bewohner erkennbar waren BGH, Beschl. v. 8.10.2009 - V ZB 84/09).

  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08
    Patentansprüche haben nach der Rechtsprechung des Senats Rechtsnormcharakter (Sen. Beschl. vom 8. Juli 2008 - X ZB 13/06 Tz. 13, GRUR 2008, 887 - Momentanpol II; BGHZ 180, 215 Tz. 16 - Straßenbaumaschine).

    Darum hat der Senat es in der Vergangenheit beanstandet, wenn das Berufungsgericht sich die vom Sachverständigen "als Durchschnittsfachmann" vorgenommene Auslegung eines Klagepatents ohne erkennbar eigene Wertung zu eigen gemacht und seine Entscheidung darauf gestützt hat, anstatt das Klagepatent selbst auszulegen (BGHZ 164, 261 - Seitenspiegel; vgl. auch BGHZ 171, 120 - Kettenradanordnung I; Sen. Urt. v. 12.2. 2008 - X ZR 153/05, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe) oder wenn es sich nicht in der Lage gesehen hat, die Frage der Patentverletzung zu entscheiden, nachdem der gerichtliche Sachverständige erklärt hatte, ein Merkmal des Klagepatents nicht definieren zu können (BGHZ 180, 215 - Straßenbaumaschine).

  • BGH, 08.10.2009 - V ZB 84/09

    Fragen zur Erkennbarkeit von Mängeln

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08
    Die hierzu gemachten Angaben fließen in die gerichtliche Auslegung der Patentansprüche lediglich ein (vgl. BGHZ 171, 120 Tz. 18, - Kettenradanordnung I; Sen. Urt. GRUR 2008, 779 Tz. 31 f. - Mehrgangnabe; vgl. zur strukturell ähnlich gelagerten Frage, ob ein Sachverständiger auch dazu befragt werden kann, ob Schäden oder Mängel eines Gebäudes für dessen Eigentümer bzw. Bewohner erkennbar waren BGH, Beschl. v. 8.10.2009 - V ZB 84/09).

    Dagegen zielt die Hinzuziehung des Sachverständigen nicht auf die Beantwortung von Rechtsfragen, was unzulässig wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 8.10.2009 - V ZB 84/09 Tz. 10).

  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08
    Darum hat der Senat es in der Vergangenheit beanstandet, wenn das Berufungsgericht sich die vom Sachverständigen "als Durchschnittsfachmann" vorgenommene Auslegung eines Klagepatents ohne erkennbar eigene Wertung zu eigen gemacht und seine Entscheidung darauf gestützt hat, anstatt das Klagepatent selbst auszulegen (BGHZ 164, 261 - Seitenspiegel; vgl. auch BGHZ 171, 120 - Kettenradanordnung I; Sen. Urt. v. 12.2. 2008 - X ZR 153/05, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe) oder wenn es sich nicht in der Lage gesehen hat, die Frage der Patentverletzung zu entscheiden, nachdem der gerichtliche Sachverständige erklärt hatte, ein Merkmal des Klagepatents nicht definieren zu können (BGHZ 180, 215 - Straßenbaumaschine).
  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06

    Momentanpol II

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08
    Patentansprüche haben nach der Rechtsprechung des Senats Rechtsnormcharakter (Sen. Beschl. vom 8. Juli 2008 - X ZB 13/06 Tz. 13, GRUR 2008, 887 - Momentanpol II; BGHZ 180, 215 Tz. 16 - Straßenbaumaschine).
  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    Aufgabe des gerichtlich gegebenenfalls zurate zu ziehenden Sachverständigen ist, wie der Bundesgerichtshof vielfach ausgesprochen hat, dem Gericht erforderlichenfalls die für das Verständnis der unter Schutz gestellten Lehre benötigte Kenntnis der technischen Zusammenhänge zu erläutern und den erforderlichen Einblick in die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der jeweils typischen, im Durchschnitt der beteiligten Kreise angesiedelten Vertreter der einschlägigen Fachwelt einschließlich ihrer methodischen Herangehensweise zu vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 56/08 BGHZ 184, 49 = GRUR 2010, 314 Rn. 21 mwN - Kettenradanordnung II).
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Soll aber eine Ausführungsform als vom erteilten Klagepatent erfasst angegriffen werden, die nach Ansicht des Verletzungsklägers eine vom Wortsinn abweichende Gestalt aufweist, muss sich dies aus dem Antrag ergeben (Senat, Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 56/08, BGHZ 184, 49 Rn. 31 - Kettenradanordnung II).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

    In beiden Fällen ist maßgeblich, wie der Patentanspruch nach objektiven Kriterien aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (vgl. Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 56/08 Tz. 29, GRUR 2010, 214 - Kettenradanordnung II).
  • BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15

    Patentverletzungsverfahren: Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf die

    Für die Auslegung eines Patents entscheidend ist jedoch nicht die subjektive Vorstellung des Anmelders, sondern die objektivierte Sicht des Fachmanns zum Prioritätszeitpunkt, die nach den obigen Ausführungen zu dem genannten Ergebnis führt (ständige Rechtsprechung, etwa: BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - X ZR 74/05, BGHZ 184, 49 Rn. 18 - Kettenradanordnung II).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 6 W 56/13

    Selbständigen Beweisverfahren: Anordnung zur Urkundenvorlage oder eines nicht

    Patentansprüche haben - worauf das Landgericht zu Recht hingewiesen hat - Rechtsnormcharakter (BGH, GRUR 2008, 887 Rn. 13 - Momentanpol II; BGHZ 180, 215 = GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine; GRUR 2010, 314 Rn. 25 - Kettenradanordnung II).

    Deshalb ist es originär richterliche Aufgabe, den objektiven Sinngehalt der mit dem jeweiligen Schutzrecht unter Schutz gestellten Lehre eigenständig durch Auslegung der Patentansprüche gegebenenfalls unter Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen zu ermitteln (BGH, GRUR 2010, 314 Rn. 25 - Kettenradanordnung II).

    Zwar kann es unter Umständen erforderlich sein, im Hinblick auf die vom Gericht vorzunehmende Auslegung der Patentansprüche einen Sachverständigen hinzuzuziehen (BGH, GRUR 2010, 314 Rn. 25 - Kettenradanordnung II).

    Dies gilt jedoch nur für solche Umstände, die des unmittelbaren Beweises mit zivilprozessual zulässigen Mitteln zugänglich sind und als solche für sich zusammen mit anderen derartigen Umständen Anhaltspunkte beispielsweise dafür zu geben vermögen, welche technischen Zusammenhänge bedeutsam sein könnten, wer als Durchschnittsfachmann in Betracht zu ziehen sein könnte, welche Ausbildung seine Sicht bestimmen könnte etc. (BGH, GRUR 2010, 314 Rn 27 - Kettenradanordnung).

    Da es sich bei der Frage nach dem Ausbildungsstand und der beruflichen Erfahrung des angesprochenen Durchschnittsfachmanns um eine solche dem unmittelbaren Beweis zugängliche Tatsache handelt (vgl. BGH, GRUR 2010, 314 Rn. 28 - Kettenradanordnung II), wäre diese allerdings - entgegen der Auffassung des Landgerichts dem Sachverständigenbeweis zugänglich.

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines

    Die Prüfung dieser Rechtsfrage darf daher nicht einem gerichtlichen Sachverständigen überlassen werden (vgl. im Hinblick auf die Auslegung eines Patentanspruchs: BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - X ZR 76/04, BGHZ 164, 261 - Seitenspiegel; Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 56/08, BGHZ 184, 49 - Kettenradanordnung II).
  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 23/12

    Bolerojäckchen

    Die Aufklärung des Sachverhalts kann allerdings bestimmte Kenntnisse erfordern, die die Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig machen, wenn der Richter nicht über eigene Sachkunde verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1966 - Ib ZR 110/64, GRUR 1967, 375, 377 - Kronleuchter; Urteil vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 66/80, NJW 1982, 1049, 1050; Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 56/08, BGHZ 184, 49 Rn. 48 f. - Kettenradanordnung II).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 2 U 16/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung eines

    Der Annahme einer wortsinngemäßen Patentverletzung durch das Berufungsgericht steht es in einem derartigen Fall auch nicht entgegen, dass das Landgericht einen auf die angegriffene Ausführungsform zugeschnittenen Urteilstenor formuliert hat (zum Klageantrag bei Äquivalenz: BGH, GRUR 2010, 314, 318 - Kettenradanordnung II; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14

    Tätigwerden des Architekten begründet (noch) keinen Architektenvertrag!

    Nach diesen Maßstäben steht einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG entgegen, dass das Landgericht die Klägerin mehrfach (vgl. 216/290a ff. GA) pflichtgemäß auf ihren unzureichenden Sachvortrag konkret hingewiesen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.12.2009, X ZR 56/08, GRUR 2010, 314, dort Rn 27) und im Folgenden hinsichtlich der in den Hinweisbeschlüssen genannten Punkte bzw. Unzulänglichkeiten des klägerischen Vortrags die Klage abgewiesen hat.
  • BGH, 26.01.2010 - X ZR 25/06

    Insassenschutzsystemsteuereinheit

    Sie besteht vielmehr in der Bestimmung, wie dessen Lehre zum technischen Handeln nach objektiven Maßstäben aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (vgl. Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 56/08 Tz. 29 - Kettenradanordnung II, für BGHZ vorgesehen) und erfordert ebenso wie die Bejahung oder Verneinung erfinderischer Tätigkeit einen Akt wertender Entscheidung über eine Rechtsfrage (st. Rspr. seit BGH, Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116, 117 f. - Prospekthalter; vgl. z.B. BGHZ 160, 204, 212 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGHZ 180, 215, 220 Tz. 16 - Straßenbaumaschine), die allein und eigenverantwortlich das Gericht zu treffen hat (BGHZ 180, 215, 220 Tz. 18 f. - Straßenbaumaschine m.w.N.).

    Sachverständige Äußerungen hierzu haben im Patentnichtigkeitsverfahren wie im Patentverletzungsprozess (vgl. BGHZ 171, 120 Tz. 18 - Kettenradanordnung I; GRUR 2008, 779 Tz. 31 f. - Mehrgangnabe; Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 55/08; Sen.Urt. v. 22.12.2009, - X ZR 56/08) lediglich die Aufgabe, dem Gericht gegebenenfalls die für die jeweilige Bewertung erforderlichen technischen Zusammenhänge zu erläutern und den erforderlichen Einblick in die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der jeweils typischen, im Durchschnitt der beteiligten Kreise angesiedelten Vertreter der einschlägigen Fachwelt einschließlich ihrer methodischen Herangehensweise zu vermitteln (Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 56/08 Tz. 26 - Kettenradanordnung II, für BGHZ vorgesehen).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14

    Interfaceschaltung

  • OLG Stuttgart, 27.01.2021 - 4 U 87/18

    Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens;

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 3/14

    Digitalwandler

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14

    ISDN-Basis-Anschluss

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 73/09

    Bus- und Bahn-Chipkarte

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

  • BGH, 20.06.2023 - X ZR 61/21

    Faserstoffbahn

  • BPatG, 22.05.2014 - 21 W (pat) 13/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrochemischer Energiespeicher" - zur

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 89/07

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Elektronenstrahlsystem

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2015 - 2 U 74/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Filterpatrone

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2015 - 2 U 77/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Filterpatrone für

  • OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08

    Abgrenzung zwischen der Aufnahme eines Aktiv- oder eines Passivprozesses durch

  • LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13

    Tragstruktur-Elementanordnung - Europäisches Patent: Patentverletzung durch

  • BPatG, 16.09.2021 - 1 Ni 17/19

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Schlüssel für eine

  • LG Frankenthal, 28.10.2014 - 6 O 161/14

    Urheberrechtsverletzung: Ansprüche im Zusammenhang mit Arrangements von

  • BPatG, 22.07.2010 - 6 W (pat) 319/07

    Patenteinspruchsverfahren - zur Erforderlichkeit der Einholung eines

  • OLG München, 03.01.2011 - 6 W 2007/10

    Beweissicherung im Patentverletzungsstreit: Unverwertbarkeit des Gutachtens bei

  • BPatG, 04.05.2022 - 20 W (pat) 12/21
  • BPatG, 18.02.2010 - 6 W (pat) 67/07

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verlegeverfahren für einen wasserdichten Belag" -

  • LG Düsseldorf, 24.10.2019 - 4c O 100/18

    Fahrzeugplaneaufwicklung II

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