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   BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07   

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https://dejure.org/2010,683
BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07 (https://dejure.org/2010,683)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2010 - IX ZB 11/07 (https://dejure.org/2010,683)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07 (https://dejure.org/2010,683)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 1 InsO, § 8 Abs 1 InsVV, § 8 Abs 2 InsVV, § 6 KonkVwVergV
    Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsverwaltervergütung: Reichweite der Rechtskraftwirkung der Vergütungsfestsetzung und Zulässigkeit eines Zweitverfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Materielle Rechtskraftentfaltung für den Vergütungsanspruch als solchen und seinen Umfang bzgl. der Festsetzung der Verwaltervergütung im Insolvenzverfahren oder Gesamtvollstreckungsverfahren; Berechnungsgrundlage und der Vergütungssatz einschließlich Zuschlägen oder ...

  • rewis.io

    Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsverwaltervergütung: Reichweite der Rechtskraftwirkung der Vergütungsfestsetzung und Zulässigkeit eines Zweitverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsverwaltervergütung: Reichweite der Rechtskraftwirkung der Vergütungsfestsetzung und Zulässigkeit eines Zweitverfahrens

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Rechtskrafterstreckung der Verwaltervergütungsfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materielle Rechtskraftentfaltung für den Vergütungsanspruch als solchen und seinen Umfang bzgl. der Festsetzung der Verwaltervergütung im Insolvenzverfahren oder Gesamtvollstreckungsverfahren; Berechnungsgrundlage und der Vergütungssatz einschließlich Zuschlägen oder ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzung der Verwaltervergütung im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütungsfestsetzung für den Insolvenzverwalter

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 64 Abs. 1; InsVV § 8 Abs. 1, 2; VergVO § 6
    Rechtskraftumfang der Vergütungsfestsetzung im Insolvenzverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 185, 353
  • NJW-RR 2010, 1430
  • ZIP 2010, 1403
  • ZIP 2010, 1617
  • MDR 2010, 1349
  • NZI 2010, 643
  • WM 2010, 1418
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 183/04

    Ergänzende Festsetzung der Verwaltervergütung nach Massezufluss

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07
    Die nach Zulassung gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Januar 2004 - IX ZB 62/03, ZIP 2004, 1072; v. 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, ZInsO 2006, 203 Rn. 6) ist unbegründet.

    Seine vereinzelt zugunsten der vorstehend wiedergegebenen Ansicht zitierten Beschlüsse vom 10. November 2005 (IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93 f) und vom 26. Januar 2006 (aaO) betreffen andere Fälle.

    Dort ging es jeweils um Massezuflüsse nach abschließender Rechnungslegung des Verwalters, verfahrensrechtlich mithin um neue Tatsachen (so ausdrücklich der Beschluss vom 26. Januar 2006, aaO S. 204 Rn. 18 und 27).

    Deshalb hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 10. November 2005 (aaO) und 26. Januar 2006 (aaO) einen Zweitantrag im Festsetzungsverfahren trotz Rechtskraft der Erstfestsetzung für zulässig erachtet, wenn sich durch neue Tatsachen - dort nachträgliche Massezuflüsse, die den Vergütungsberechtigten zuzurechnen waren - die Sachlage nach der Erstfestsetzung zugunsten der Antragssteller geändert hatte.

    Deshalb ist es möglich, dass bei nachträglichem Massezufluss in einer Zweitfestsetzung bisher gewährte Zuschläge modifiziert werden (offengelassen in BGH, Beschl. v. 26. Januar 2006, aaO S. 204 Rn. 27).

  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07
    Seine vereinzelt zugunsten der vorstehend wiedergegebenen Ansicht zitierten Beschlüsse vom 10. November 2005 (IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93 f) und vom 26. Januar 2006 (aaO) betreffen andere Fälle.

    Deshalb hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 10. November 2005 (aaO) und 26. Januar 2006 (aaO) einen Zweitantrag im Festsetzungsverfahren trotz Rechtskraft der Erstfestsetzung für zulässig erachtet, wenn sich durch neue Tatsachen - dort nachträgliche Massezuflüsse, die den Vergütungsberechtigten zuzurechnen waren - die Sachlage nach der Erstfestsetzung zugunsten der Antragssteller geändert hatte.

  • AG Potsdam, 27.10.1999 - 35 N 778/97

    Nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07
    Die Rechtsbeschwerde beruft sich auf die im vergütungsrechtlichen Schrifttum wohl allgemein vertretene Ansicht, dass die materielle Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses nur die einzelnen Berechnungsposten des Vergütungsanspruchs ergreift, nicht jedoch dessen Gesamtumfang, so dass in einer Zweitfestsetzung Erhöhungsgründe nachgeschoben werden können, welche in die Erstfestsetzung nicht einbezogen waren (vgl. HK-InsO/Keller, 5. Aufl. § 8 InsVV Rn. 10; Uhlenbruck/Mock, InsO 13. Aufl. § 64 Rn. 13; Eickmann/Prasser in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 8 InsVV Rn. 27; MünchKomm-InsO/Nowak, 2. Aufl. § 64 Rn. 16; HmbKomm-InsO/Büttner, 3. Aufl. § 64 Rn. 17; FK-InsO/Lorenz, 5. Aufl. § 8 InsVV Rn. 28; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 4. Aufl. § 8 Rn. 31; Graeber, Vergütung im Insolvenzverfahren von A bis Z Rn. 179 f; Grub EWiR 2000, 587, 588 unter 3.2).

    Allein der Beschluss des AG Potsdam vom 27. Oktober 1999 (ZIP 2000, 630) betraf eine erweiterte Berechnungsgrundlage der Sequestervergütung, die bereits bei der Erstfestsetzung hätte berücksichtigt werden können.

  • RG, 09.02.1891 - III 126/90

    Darf eine mehrmalige Festsetzung der zu erstattenden Prozeßkosten stattfinden?

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07
    Nach der Grundsatzentscheidung der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts vom 9. Februar 1899 (RGZ 27, 402 f) kommt es im hier erörterten Zusammenhang auf die Rechtsnatur des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs einerseits und des Vergütungsanspruchs für Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverwalter andererseits an.
  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 20/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei geringen Anforderungen an die Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07
    Es genügt die Prüfung dem Grunde nach, so dass anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung der Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt werden kann (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757, 1758 f unter II. 2. b; v. 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858, 859 Rn. 5; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZInsO 2006, 642, 643 Rn. 12; v. 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330, 1332 Rn. 16).
  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 160/06

    Berücksichtigung von Forderungen bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07
    Es genügt die Prüfung dem Grunde nach, so dass anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung der Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt werden kann (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757, 1758 f unter II. 2. b; v. 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858, 859 Rn. 5; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZInsO 2006, 642, 643 Rn. 12; v. 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330, 1332 Rn. 16).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07
    Es genügt die Prüfung dem Grunde nach, so dass anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung der Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt werden kann (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757, 1758 f unter II. 2. b; v. 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858, 859 Rn. 5; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZInsO 2006, 642, 643 Rn. 12; v. 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330, 1332 Rn. 16).
  • BGH, 24.01.2008 - IX ZB 120/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung; Überschreitung des

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07
    Die Zu- und Abschlagsgründe der Verordnung (§ 3 Abs. 1 Buchst. a bis c Abs. 2 Buchst. d InsVV; § 4 Abs. 2 Buchst. a und b, Abs. 3 Buchst. d VergVO) stehen überdies in engem Zusammenhang mit Umfang und Entwicklung der Masse, so dass der Vergütungssatz auch nicht unabhängig von der Berechnungsgrundlage bestimmt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZIP 2007, 784, 786 Rn. 19; v. 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, ZIP 2008, 514 Rn. 7, 8).
  • BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65

    Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07
    Beim Vergütungsanspruch des Insolvenz- oder Gesamtvollstreckungsverwalters liegt es also nicht anders als bei sonstigen Vergütungsansprüchen, die sich, wie etwa das Architektenhonorar (vgl. dazu BGHZ 45, 223, 230 unter 3. b, cc), trotz Ermittlung aus komplexen Bemessungsfaktoren nicht in selbständige Einzelansprüche aufspalten lassen.
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 106/06

    Bindung des Insolvenzverwalters an den Ansatz der Verwaltervergütung in einem vom

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07
    Die Zu- und Abschlagsgründe der Verordnung (§ 3 Abs. 1 Buchst. a bis c Abs. 2 Buchst. d InsVV; § 4 Abs. 2 Buchst. a und b, Abs. 3 Buchst. d VergVO) stehen überdies in engem Zusammenhang mit Umfang und Entwicklung der Masse, so dass der Vergütungssatz auch nicht unabhängig von der Berechnungsgrundlage bestimmt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZIP 2007, 784, 786 Rn. 19; v. 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, ZIP 2008, 514 Rn. 7, 8).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters; Zuschlag für die Bearbeitung von Aus-

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 62/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • LG Magdeburg, 27.05.2004 - 11 T 352/04

    Vergütungsfestsetzung eines Gesamtvollstreckungsverwalters

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 196/06

    Vergütungsansprüche des Sequesters gegen den Schuldner bei Nichteröffnung des

  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 48/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungsabschlag in

    Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 9; vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, ZIP 2010, 2056 Rn. 10 je mwN).
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen

    Der Gesamtzuschlag ist aber auch hier als Ergebnis einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung festzusetzen, welche die tatbestandlichen Überschneidungen bei der Festsetzung der Berechnungsgrundlage sowie der Zu- und Abschläge berücksichtigt (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 12; vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, ZIP 2010, 1403 Rn. 9).

    Diese wird danach die Höhe des Gesamtzuschlag neu festzulegen haben (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 9; vom 16. September 2010, aaO Rn. 10).

  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Dies gilt im Insolvenzverfahren insbesondere für Beschlüsse über Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Vergütung und Auslagenersatz (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 ff; MünchKomm-InsO/Ganter/Lohmann, 3. Aufl., § 4 Rn. 80a, 80f).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16

    Insolvenzverwaltervergütung: Nachträgliche Ergänzung der Vergütungsfestsetzung

    Die materielle Rechtskraft einer Festsetzung gemäß § 64 Abs. 1 InsO, § 8 Abs. 1, 2 InsVV bezieht sich dabei auf den einheitlichen Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 10).

    Deshalb hat der Senat in Fällen, in denen der Insolvenzverwalter eine ergänzende Festsetzung seiner Vergütung aufgrund eines nachträglichen Massezuflusses nach dem ersten Vergütungsantrag begehrte, keine Präklusion erwogen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZB 9/12, WM 2014, 323 Rn. 6 - Massezuflüsse zwischen Einreichung Schlussrechnung und Schlussverteilung; vom 6. April 2017 - IX ZB 3/16, ZIP 2017, 932 Rn. 12 - Massezuflüsse zwischen Schlussverteilung und Beendigung des Insolvenzverfahrens; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 6, 9; vom 6. Oktober 2011 - IX ZB 12/11, ZIP 2011, 2115 Rn. 11).

  • BFH, 07.11.2018 - IV R 20/16

    Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für

    Bei der Vergütung handelt es sich danach um eine Gesamtvergütung für die einheitliche Tätigkeit des Insolvenzverwalters während des gesamten Verfahrens (vgl. z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 20. Mai 2010 IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353; BFH-Urteile vom 15. April 2015 V R 44/14, BFHE 250, 263, BStBl II 2015, 679, und vom 2. Dezember 2015 V R 15/15, BFHE 252, 472, BStBl II 2016, 486, zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung).
  • BGH, 11.11.2021 - IX ZB 19/20

    Fälligkeit des Anspruchs des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zu

    Diese nehmen als bloße Vorfragen nach allgemeinen Grundsätzen nicht an der materiellen Rechtskraft der Vergütungsfestsetzung teil (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 10; vom 14. Juli 2016 - IX ZB 23/14, ZIP 2016, 1599 Rn. 17).

    Die materielle Rechtskraft einer Festsetzung gemäß § 64 Abs. 1 InsO, § 8 Abs. 1 und 2 InsVV bezieht sich dabei auf den einheitlichen Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 10).

    Dies steht jedoch einem Zweitantrag nicht entgegen, wenn sich durch neue Tatsachen die Sachlage nach der Erstfestsetzung zugunsten des Antragstellers verändert hat (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010, aaO Rn. 4, 6).

  • BGH, 10.03.2011 - IX ZB 104/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Nachfestsetzung unter Ansatz eines

    Voraussetzung einer beschränkten Rechtskraft bei der verdeckten Teilklage ist aber, dass Gegenstand des Begehrens verschiedene Teile eines Anspruchs sind und nicht ein einheitlicher, immer gleicher Anspruch, der lediglich in unterschiedlicher Weise berechnet wird (BGH, Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178, 181; vom 2. Mai 2002 - III ZR 135/01, BGHZ 151, 1, 3; vom 25. September 2007 - X ZR 60/06, BGHZ 173, 374 Rn. 15 f; vgl. auch Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 8 f).
  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 3/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Erhöhung der Berechnungsgrundlage bei

    Ein Zweitverfahren über die Festsetzung der Verwaltervergütung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die bereits im Erstverfahren geltend gemacht worden sind oder hätten geltend gemacht werden können (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 8 ff).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Werts eines mit

    Die Zu- und Abschlagsgründe der Verordnung stehen jedenfalls teilweise (§ 3 Abs. 1 Buchst. a bis c, Abs. 2 Buchst. d InsVV) in Zusammenhang mit Umfang und Entwicklung der Masse, so dass der Vergütungssatz auch nicht unabhängig von der Berechnungsgrundlage bestimmt werden kann (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 9 f).
  • BGH, 06.10.2011 - IX ZB 12/11

    Zusatzvergütung des Insolvenzverwalters: Massezufluss nach Aufhebung des

    Ein Zweitverfahren über die Festsetzung der Verwaltervergütung kann nicht auf Umstände gestützt werden, die bereits im Erstverfahren geltend gemacht worden sind oder hätten geltend gemacht werden können (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 8 ff).

    b) Massezuflüsse nach Einreichung der Schlussrechnung des Verwalters, die nicht sicher zu erwarten waren, stellen allerdings neue Tatsachen dar, die zu einer ergänzenden Vergütungsfestsetzung führen können (BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93 Rn. 16; vom 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, ZIP 2006, 486 Rn. 18; vom 20. Mai 2010, aaO Rn. 10).

  • BGH, 19.12.2013 - IX ZB 9/12

    Insolvenzverwaltervergütung: Erhöhung wegen Massezuflüssen zwischen dem

  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 154/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung wegen langer

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 23/14

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

  • BGH, 17.04.2013 - IX ZB 141/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Bemessung von Zu- und Abschlägen sowie des

  • BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15

    Rechtsbeschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Insolvenzverwalter

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 23/07

    Konkurseröffnungsverfahren: Bemessung der Vergütung des Sequesters

  • BGH, 15.12.2011 - IX ZB 229/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Bestimmung von Grenzwerten für die Größe der Masse

  • AG Bochum, 22.09.2017 - 80 IN 408/15
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 47/19

    Anordnung eines Vorschusses auf die Vergütung des Mitglieds des

  • BGH, 25.10.2012 - IX ZB 242/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Begrenzung des Pauschsatzes für Auslagen in

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 125/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Feststellung der Berechnungsgrundlage für die

  • OLG Jena, 24.05.2017 - 7 U 369/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 82/09

    Pauschale Behauptung eines grundlegenden Missverstehens der Rechtsprechung

  • BGH, 26.09.2013 - IX ZB 234/11

    Rechtsbeschwerde im Zusammenhang mit Vergütungszuschläge nach § 3 InsVV

  • AG Friedberg (Hessen), 07.07.2015 - 60 IN 202/10

    Zur Zweitfestsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen nachträglichen

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