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   BGH, 09.11.1955 - IV ZR 196/54   

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https://dejure.org/1955,304
BGH, 09.11.1955 - IV ZR 196/54 (https://dejure.org/1955,304)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1955 - IV ZR 196/54 (https://dejure.org/1955,304)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1955 - IV ZR 196/54 (https://dejure.org/1955,304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 19, 12
  • NJW 1956, 337
  • DB 1955, 1218
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53

    Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus BGH, 09.11.1955 - IV ZR 196/54
    Die Benachteiligungsabsicht im Sinne des § 3 Nr. 1 AnfG muß, wie der Senat bereits in dem in BGHZ 12, 232 [238] veröffentlichten Urteil ausgesprochen hat, stets eine unlautere sein.
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Eine solche liegt vor, wenn der Sicherungsnehmer den Sicherungsgeber durch die Inanspruchnahme der Sicherheiten in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit übermäßig einengt (BGHZ 19, 12, 18; 44, 158, 161; 83, 313, 316; BGH, Urt. v. 7. Januar 1993 - IX ZR 199/91, NJW 1993, 1587, 1588).
  • BGH, 30.04.1959 - VII ZR 19/58

    Globalzession. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Die Tatsache, daß eine Bank sich zur Sicherung für gegebene Kredite den größten Teil der gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Kreditnehmers abtreten und dessen pfändungsfreies Vermögen in wesentlichen übereignen läßt, ist für sich allein noch nicht sittenwidrig, wenn - wie hier festgestellt - dem Schuldner die wirtschaftliche Entschließungs- und Handlungsfreiheit, insbesondere auch die Möglichkeit der Einziehung der Forderungen belassen wird und wenn der Kredit der Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebs dienen soll (vgl. u.a. BGHZ 19, 12, 16 ff; 26, 185).
  • BGH, 30.10.1990 - IX ZR 9/90

    Bedingtheit einer Sicherungsübereignung

    Unzuverlässigen Schuldnern gegenüber können auch schärfere Einschränkungen im Hinblick auf das Knebelungsverbot nach § 138 Abs. 1 BGB vertretbar sein (vgl. BGHZ 19, 12, 19).
  • BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91

    Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer

    Eine sittenwidrige Knebelung liegt vor, wenn die wirtschaftliche Entfaltung einer Vertragspartei in einem Maße beschnitten wird, daß diese ihre Selbständigkeit und wirtschaftliche Entschließungsfreiheit im ganzen oder in einem wesentlichen Teil einbüßt (vgl. RGZ 130, 143, 145; BGHZ 44, 158, 161 [BGH 12.07.1965 - II ZR 118/63]; BGH, Urt. v. 28. Juni 1974 - V ZR 169/72, LM BGB § 138 Bc Nr. 13; auch BGHZ 19, 12, 18).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 114/00

    Schadensersatzanspruch gegen Bank wegen verspäteter Kreditkündigung

    Dies wurde etwa bejaht für das Ausspielen wirtschaftlicher Macht im Verhältnis zum Kreditnehmer (vgl. BGHZ 19, 12, 18; BGH, Urteil vom 7. März 1985 - III ZR 90/83 - WM 1985, 866, 868; OLG Köln ZIP 2000, 743), die Ausübung von Druck (BGH, Urteil vom 7. März 1985, aaO) oder die sonstige Einflußnahme auf die Geschäftsführung zu eigenem Nutzen (vgl. OLG Köln, WM 1981, 1238, 1241).
  • KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der

    Die Annahme einer zur Sittenwidrigkeit eines Vertrages führenden Knebelung setzt voraus, dass die wirtschaftliche Entfaltung eines Vertragspartners durch die vertraglich getroffenen Absprachen in einem Maße beschnitten wird, dass er seine Selbständigkeit und wirtschaftliche Entschließungsfreiheit im ganzen oder in einem wesentlichen Teil einbüßt (RGZ 130, 143; BGHZ 44, 158; BGHZ 19, 12; BGH NJW 1993, 1587).

    So verhält sich ein Kredit gewährendes Geldinstitut sittenwidrig, wenn es den Finanzierungsvertrag in solcher Weise unter Ausnutzung seiner wirtschaftlichen Machtstellung geschlossen hat, dass dem Kreditnehmer damit jegliche Freiheit für eigene wirtschaftliche und kaufmännische Entschließungen genommen wird (BGHZ 19, 12).

  • KG, 12.06.2007 - 13 U 33/06
    Die Annahme einer zur Sittenwidrigkeit eines Vertrages führenden Knebelung setzt voraus, dass die wirtschaftliche Entfaltung eines Vertragspartners durch die vertraglich getroffenen Absprachen in einem Maße beschnitten wird, dass er seine Selbständigkeit und wirtschaftliche Entschließungsfreiheit im ganzen oder in einem wesentlichen Teil einbüßt (RGZ 130, 143; BGHZ 44, 158; BGHZ 19, 12; BGH NJW 1993, 1587 [BGH 07.01.1993 - IX ZR 199/91] ).

    So verhält sich ein Kredit gewährendes Geldinstitut sittenwidrig, wenn es den Finanzierungsvertrag in solcher Weise unter Ausnutzung seiner wirtschaftlichen Machtstellung geschlossen hat, dass dem Kreditnehmer damit jegliche Freiheit für eigene wirtschaftliche und kaufmännische Entschließungen genommen wird ( BGHZ 19, 12 ).

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 123/94

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer formularmäßigen Lohnabtretung; Erfordernis

    Es könnte sich deshalb um eine Abtretung erfüllungshalber handeln, bei welcher Zahlungen des Drittschuldners dem Zessionar zur Tilgung seiner Ansprüche unmittelbar zufließen (vgl. BGHZ 19, 12, 15; Scholz/Lwowski, Das Recht der Kreditsicherung 7. Aufl. Rdnr. 10, 623; BGB-RGRK/Weber, 12. Aufl. § 398 Rdnr. 127; Soergel/Zeiss, § 398 Rdnr. 17; weniger scharf trennend: Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung Bd. II § 24 I 1 (S. 264 f); MünchKomm/Roth, BGB 3. Aufl. § 398 Rdnr. 75).
  • OLG Stuttgart, 25.09.2007 - 10 U 59/07

    (Teil-)Nichtigkeit von Vertragsklauseln: Überprüfung eines Belastungsverbots und

    Ein Vertrag kann sittenwidrig sein, wenn er dem Vertragspartner jegliche Freiheit für eigene wirtschaftliche und kaufmännische Entschließungen nimmt (BGHZ 19, 12, 18 = NJW 1956, 337).
  • BGH, 16.10.1958 - VII ZR 211/57

    Rechtsmittel

    In aller Regel kann im Handeln eines Gläubigers, der die ihm versprochene Leistung entgegennimmt, nichts Sittenwidriges liegen, auch dann nicht, wenn infolgedessen andere Gläubiger möglicherweise leer ausgehen (BGHZ 19, 12, 16 [BGH 09.11.1955 - IV ZR 196/54]; BGH in LM Nr. 13 zu § 138 (Bb) BGB und NJW 1957, 587).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche Möglichkeit bejaht worden für einen Fall, in dem der Gläubiger die ganze pfändbare Habe des Schuldners an sich gebracht und ihm jegliche Freiheit für eigene wirtschaftliche und kaufmännische Entschließungen genommen hatte (BGHZ 19, 12), und für einen anderen Fall, in dem der Schuldner dem Gläubiger alle wesentlichen Vermögensstücke einschließlich aller gegenwärtigen und zukünftigen Kundenforderungen übertragen hatte sowie nur mit Zustimmung des Gläubigers Kredit bei anderen Banken aufnehmen und anderen Gläubigern Sicherheiten leisten durfte (NJW 1955, 1272).

  • BGH, 28.06.1994 - X ZR 110/91

    Wirksamkeit der Sicherungsabtretung einer Kaufpreisforderung - Sittenwidrigkeit

  • OLG Saarbrücken, 24.04.2002 - 1 U 784/01

    Widerruf eines Kreditvertrags durch den Geschäftsführer einer GmbH;

  • OLG Frankfurt, 25.08.2004 - 13 U 80/02

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsübertragung des letzten Vermögens des Schuldners

  • BFH, 03.02.1984 - VII R 72/82

    Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs - Sicherungszweck -

  • BFH, 13.10.1983 - VII R 146/82

    Lohnsteuererstattungsanspruch - Forderung einer Bundesbehörde - Landesarbeitsamt

  • BGH, 07.03.1974 - VII ZR 110/72

    "Umbuchung" des Betrags alsLeistung der Drittschuldnerin an die Beklagte als

  • BGH, 04.03.1958 - VIII ZR 213/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1957 - VI ZR 188/56
  • BGH, 22.01.1962 - III ZR 198/60

    Verletzung der Amtspflicht durch das Finanzamt bei Gewährung eines Kredits -

  • OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 32/14

    Betreibervertrag: Auslegung einer Rückkaufsverpflichtung; Voraussetzungen eines

  • BGH, 13.05.1958 - VIII ZR 331/56
  • BGH, 24.05.1965 - VII ZR 46/63

    Wirksamkeit eines Teilzahlungsfinanzierungsvertrags - Wirksamkeit vorgenommener

  • BGH, 10.11.1960 - VII ZR 123/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 387/73

    Verwirklichung des Tatbestands der Gläubigerbegünstigung durch Verschaffung von

  • BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 47/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.04.1959 - VII ZR 210/57

    Rechtsmittel

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