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   BGH, 18.11.1955 - V ZR 47/54   

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https://dejure.org/1955,1427
BGH, 18.11.1955 - V ZR 47/54 (https://dejure.org/1955,1427)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1955 - V ZR 47/54 (https://dejure.org/1955,1427)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1955 - V ZR 47/54 (https://dejure.org/1955,1427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 19, 130
  • NJW 1956, 548
  • DVBl 1956, 236
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 166/52

    Bestattungsunternehmer auf Friedhof

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 47/54
    Zur Zulässigkeit des Rechtsweges, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (RGZ 122, 100, 101; BGHZ 14, 294 [295]), führt das Berufungsgericht aus: Der Friedhof stehe im privatrechtlichen Eigentum der Klägerin.

    In seiner ebenfalls das Friedhofsrecht betreffenden Entscheidung BGHZ 14, 294, wo das auf Eigentum gegründete Recht der Kirchenstiftung in Frage stand, ausschließlich Bestattungen vorzunehmen, hat der erkennende Senat (S 302) es für die Verneinung eines Mißbrauchs des Eigentums und der Ausschließlichkeitsstellung der Stiftung (infolge des Zwangs, Leichen nur auf Friedhöfen zu bestatten) für genügend - nicht für erforderlich - erklärt, wenn der öffentliche Wohlfahrtszweck überwiege und die Einnahmen vornehmlich ihm dienten.

  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51

    Zulässigkeit des Rechtsweges

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 47/54
    Die Fortdauer der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte im Fall der - hier gegebenen - Zuständigkeit kraft Überlieferung entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senates (BGHZ 9, 339).
  • BGH, 16.03.1954 - I ZR 179/52

    Auschließlichkeitsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 47/54
    Die vorstehende Auslegung der Verordnung Nr. 78 steht nicht im Gegensatz zu den Rechtsgrundsätzen der von der Revision angeführten Entscheidung BGHZ 13, 33 [BGH 16.03.1954 - I ZR 179/52], die einen Wettbewerbsfall aus dem Geschäftsleben betrifft.
  • BGH, 07.10.1953 - II ZR 208/52

    Verkündungsprotokoll

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 47/54
    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 7. Oktober 1953 (BGHZ 10, 327 [329/30]) ausgesprochen, ein Schriftstück, das Anlage im Sinn des § 160 Abs. 3 ZPO sein solle, brauche keinen auf diese Eigenschaft hinweisenden Vermerk zu tragen; es genüge, wenn die Schrift dem Protokoll beigefügt sei und im Protokoll auf die Anlage verwiesen sei.
  • RG, 06.10.1928 - V 537/27

    Aufwertungsgesetz; Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 47/54
    Zur Zulässigkeit des Rechtsweges, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (RGZ 122, 100, 101; BGHZ 14, 294 [295]), führt das Berufungsgericht aus: Der Friedhof stehe im privatrechtlichen Eigentum der Klägerin.
  • BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54

    Verkündung eines Urteils in einem den Parteien nicht bekannt gegebenen Termin

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 47/54
    Die vorstehend vertretene Rechtsauffassung steht nicht im Widerspruch mit den Grundsätzen des Beschlusses vom 14. Juni 1954 (BGHZ 14, 39), der sich ebenfalls mit der Urteilsverkündung befasst, entspricht vielmehr dem Bestreben dieser Entscheidung, auch bei den Förmlichkeiten der Urteilsverkündung nur die für die Rechtssicherheit notwendigen Anforderungen zu stellen.
  • RG, 08.04.1938 - VII 223/37

    Zum Begriff der Bestandteile bei beweglichen Sachen.

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 47/54
    Insbesondere ist die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Rechtsstreitigkeiten aus der Benutzung kirchlicher Friedhöfe in der Rechtsprechung des Reichsgerichts bejaht (RGZ 157, 244 [250]).
  • RG, 25.04.1938 - IV 7/38

    1. Worauf beruht das Recht einer Kirchengemeinde, die Benutzung ihrer Friedhöfe

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 47/54
    Ebenfalls in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht die weitere Darlegung des Berufungsgerichts, dass diese Autonomie (von dem Vorliegen besonderer Rechtstitel der Friedhofsbenutzer im Einzelfall abgesehen) ihre Grenze nur an entgegenstehendem Gesetzes- oder Gewohnheitsrecht und an der Beschränkung finde, die sich aus dem Widmungszweck des Friedhofs ergebe (RGZ 144, 285; 157, 246 [250]).
  • RG, 30.04.1934 - IV 372/33

    Ist der Rechtsweg zulässig für Klagen von Handelsgärtnern gegen eine

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 47/54
    Ebenfalls in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht die weitere Darlegung des Berufungsgerichts, dass diese Autonomie (von dem Vorliegen besonderer Rechtstitel der Friedhofsbenutzer im Einzelfall abgesehen) ihre Grenze nur an entgegenstehendem Gesetzes- oder Gewohnheitsrecht und an der Beschränkung finde, die sich aus dem Widmungszweck des Friedhofs ergebe (RGZ 144, 285; 157, 246 [250]).
  • AG Brandenburg, 16.12.2016 - 31 C 298/14

    Zur Haftung wegen Beschädigung des Außenputzes an der Grenzwand eines

    In negativer Hinsicht gewährt § 903 BGB das Recht des Eigentümers, Einwirkungen Dritter auf seine Sachen auszuschließen, so dass eine Eigentumsbeeinträchtigung grundsätzlich auch in jedem unbefugten Gebrauch der Sachen des Klägers gesehen werden kann ( BGH , NJW-RR 2003, Seiten 1235 f.; BGH , BGHZ 181, Seiten 233 ff.; BGH , BGHZ 110, Seiten 298 ff.; BGH , BGHZ 19, Seite 130; BayObLG , OLG-Report 2004, Seiten 360 f.; OLG Bremen , VersR 1977, Seite 327; LG Saarbrücken , Urteil vom 04.07.2014, Az.: 5 S 107/13, u.a. in: ZWE 2014, Seiten 361 f. LG Berlin , Urteil vom 09.07.2013, Az.: 55 S 372/11, u.a. in: Grundeigentum 2014, Seiten 57 ff.; LG Berlin , Urteil vom 27.02.2007, Az.: 53 S 122/06, u.a. in: Grundeigentum 2008, Seiten 57 ff. AG Bonn , Urteil vom 15.07.1993, Az.: 5 C 529/92, u.a. in: WuM 1993, Seite 735 ).
  • BGH, 26.10.1960 - V ZR 122/59

    Hausverbot für Rathaus

    Es ist daher keine Rede davon, daß die Regelung nur durch Gesetz erfolgen könne; es ist vielmehr selbstverständlich, daß die Regelung im Einzelfall durch Verwaltungsakt, natürlich im Rahmen der Gesetze, vollzogen werden kann, wie auch keiner weiteren Ausführung bedarf, daß die Ausübung privater Rechte nicht an der Behinderung fremder Erwerbsmöglichkeiten scheitert (vgl. dazu auch LM § 903 BGB Nr. 4 und BGHZ 19, 130, 137).
  • VG Berlin, 07.10.2015 - 21 K 146.15

    Ausschluss der gewerblichen Grabpflege auf einem kirchlichen Friedhof

    Der Ausschluss kommerzieller Erwerbsgärtner von einer gewerblichen Tätigkeit (Grabpflege) auf einem Friedhof der Kirche ist verfassungsgemäß (Anschluss an BGH, Urteil vom 18. November 1955 - V ZR 47/54 -, BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1979 - 7 B 8.79 - und OVG Berlin, Urteil vom 23. März 1995 - OVG 5 B 4.93 -).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mit dem von der Beklagten zitierten Urteil vom 18. November 1955 - V ZR 47/54 - (BGHZ 19, 130) entschieden, dass eine Kirchengemeinde grundsätzlich rechtlich nicht daran gehindert ist, sich unter Ausschluss von Berufsgärtnern die Grabpflege auf ihrem Friedhof durch eine Bestimmung der Friedhofsordnung vorzubehalten (selbst wenn durch ihre Gärtnerei ein Überschuss erzielt wird, der nur teilweise zu Friedhofszwecken verwendet wird).

    Vor allem aber befinden sich in der Nähe landeseigene Friedhöfe, die benutzt werden können und bei denen die freie Wahl eines Gärtners, der die erstmalige Aufnahme friedhofsgärtnerischer Tätigkeit dort lediglich anzeigen muss (§ 7 Abs. 1 des Gesetzes über die landeseigenen Friedhöfe Berlins in der Fassung vom 16. Februar 1976 - GVBI. S. 466), möglich ist (vgl. BGHZ 19, 130, 134; BayVGH, BayVbl. 1991, 205 [206 rechte Spalte]; VGH Mannheim, VBlBW 1990, 142).

  • BGH, 07.11.1956 - V ZR 39/56

    Rechtsmittel

    Sowohl das AmMilRegGes Nr. 56 als auch die gleichzeitig mit ihm in Kraft getretene: BritMilRegVO Nr. 78 tragen die Überschrift "Verbot der übermäßigen Konzentration deutscher Wirtschaftskraft", und in ihren Präambeln werden genau umschriebene politische Zwecke - u.a. die Beseitigung gewisser wirtschaftlicher Zusammenballungen und der Aufbau einer gesunden und demokratischen deutschen Wirtschaft - genannt, die über das, was die Revision als vermeintliche Zielsetzung dieser Vorschriften bezeichnet, nicht unerheblich hinausgreifen (vgl. über die Zwecke der Dekartellisierungsgesetzgebung BGH NJW 1952, 344; BGHZ 19, 130 [133]).
  • BVerwG, 24.05.1956 - I C 99.55

    Rechtsmittel

    Die Ausdehnung des Grundrechts der Freiheit der Berufswahl auf juristische Personen ist deshalb dem Wesen dieses Grundrechts nicht fremd, so daß es nach Art. 19 Abs. 3 GG auch für inländische juristische Personen gilt (so auch BGH vom 18. November 1955, BGHZ 19 S. 130 [138]; OVG Rheinland-Pfalz vom 4. Juni 1954, VerBAV 1954 S. 162; Abraham im Bonner Kommentar, Anm. II 6 zu Art. 12 GG).
  • BGH, 06.03.1957 - V ZR 207/55

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch von jeher die Auffassung vertreten worden, daß eine buchstäbliche Anwendung der besatzungsrechtlichen Dekartellisierungsbestimmungen nicht möglich ist, da sie zu völlig unhaltbaren Ergebnissen führen würde; aus der Überschrift der BritMilRegVO Nr. 78 ("Verbot der übermäßigen Konzentration deutscher Wirtschaftskraft"), ihrer Präambel und dem Zusammenhang ihrer Vorschriften geht vielmehr hervor, daß nur solche Einschränkungen des Wettbewerbs verböten sein sollen, die geeignet sind, die allgemeine Marktlage zu beeinflussen (BGHZ 3, 189 [197 ff]; 5, 71 [74]; 5, 126; 19, 130 [133]; NJW 1952, 344; vgl. auch Henn NJW 1957, 205).
  • BGH, 28.10.1957 - III ZR 85/56

    Rechtsmittel

    Diese aus der Anstaltsgewalt fließende Befugnis hat jedoch ihre Grenze an dem Zweck, dem die Anstalt dient (Jellinek Verwaltungsrecht 1948 S. 516; Forsthoff Verwaltungsrecht 6. Aufl. S. 422; BGHZ 19, 130,[134 ff]).
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