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   BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10   

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https://dejure.org/2011,1784
BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10 (https://dejure.org/2011,1784)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2011 - III ZR 231/10 (https://dejure.org/2011,1784)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - III ZR 231/10 (https://dejure.org/2011,1784)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 839 BGB, § 5 Abs 1 BhV vom 01.11.2001
    Amtspflichtverletzung der Beihilfestelle durch Nichtanerkennung der Überschreitung des Schwellenwertes in einer Zahnarztrechnung: Anspruch des Beihilfeberechtigten auf Ersatz der Kosten eines verlorenen Zivilrechtsstreits mit dem Arzt

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Beihilfestelle zur Einholung der Stellungnahme der zuständigen Zahnärztekammer oder eines zahnmedizinischen Gutachters bei Bestehen von erheblichen Zweifeln an einer Abrechnung

  • rewis.io

    Amtspflichtverletzung der Beihilfestelle durch Nichtanerkennung der Überschreitung des Schwellenwertes in einer Zahnarztrechnung: Anspruch des Beihilfeberechtigten auf Ersatz der Kosten eines verlorenen Zivilrechtsstreits mit dem Arzt

  • ra.de
  • rewis.io

    Amtspflichtverletzung der Beihilfestelle durch Nichtanerkennung der Überschreitung des Schwellenwertes in einer Zahnarztrechnung: Anspruch des Beihilfeberechtigten auf Ersatz der Kosten eines verlorenen Zivilrechtsstreits mit dem Arzt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; BhV § 5 Abs. 1
    Anspruch des Beihilfeberechtigten auf Ersatz der Kosten eines verlorenen Zivilprozesses nach fehlerhafter Festsetzung der Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Beihilfestelle zur Einholung der Stellungnahme der zuständigen Zahnärztekammer oder eines zahnmedizinischen Gutachters bei Bestehen von erheblichen Zweifeln an einer Abrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beamtenrecht - Kostenersatz für Unterliegen im Zivilrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe und die nicht anerkannte Überschreitung des Schwellenwertes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 191, 187
  • MDR 2012, 218
  • NVwZ 2012, 517
  • VersR 2012, 760
  • DÖV 2012, 248
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10
    Dies richtete sich im Land Niedersachsen gemäß § 87c Abs. 1 NBG in der damals geltenden Fassung vom 17. Dezember 2004 (Nds.GVBl. S. 664) nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. November 2001 (GMBl. S. 918; vgl. zur Frage der Verfassungswidrigkeit dieser Vorschriften und deren Weitergeltung für eine Übergangszeit BVerwGE 121, 103, 105 ff, 111; 131, 234, 235 f).

    Diese Vorschriften legen insbesondere fest, welche "Risiken" im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit erfasst werden, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht, bemessen oder ausgeschlossen werden und welche Personen Leistungen beanspruchen können, um den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in einem angemessenen Umfang freizustellen (vgl. BVerwGE 121, 103, 109, 110; Schröder/Beckmann/Weber, aaO).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 34.03

    Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10
    Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ärztliche Leistungen knüpft damit grundsätzlich an den Leistungsanspruch des Arztes an und setzt voraus, dass dieser seine Leistungen unter zutreffender Auslegung der Gebührenordnung in Rechnung gestellt hat (vgl. BVerwGE 95, 117, 118; BVerwG NVwZ 2005, 710).
  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 172/08

    Umfang des Schutzes eines Vollstreckungsgläubigers durch die Amtspflicht eines

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10
    Es kommt danach darauf an, ob der Schutzzweck der verletzten Amtspflicht auch den jeweils geltend gemachten Schaden erfasst (vgl. nur Versäumnisurteil vom 22. Januar 2009 - III ZR 172/08, NVwZ 2009, 601 Rn. 15; Urteil vom 16. Januar 1997 - III ZR 117/95, BGHZ 134, 268, 276, jew. mwN).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10
    Um den Beamten in dieser Lage nach Möglichkeit vor einem (Zivil-)Prozess mit unsicherem Ausgang zu bewahren, geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin, dass gerade dann, wenn - wie hier - die Überschreitung des Schwellenwertes in Rede steht, die geltend gemachten Aufwendungen beihilferechtlich schon dann als angemessen anzusehen sind, wenn sie einer vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entsprechen (BVerwG, NVwZ 2005, 712; NVwZ-RR 2008, 713, 714 mwN).
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10
    Hinzukommt, dass in dem auf § 812 BGB gestützten Rückzahlungsprozess tatsächliche Unklarheiten regelmäßig zu Lasten des Beihilfeberechtigten gehen (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 2002 - I ZR 3/00, BGHZ 152, 233, 244 f; Urteil vom 6. Oktober 1998 - XI ZR 36/98, BGHZ 139, 357, 367 f).
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10
    Es kommt danach darauf an, ob der Schutzzweck der verletzten Amtspflicht auch den jeweils geltend gemachten Schaden erfasst (vgl. nur Versäumnisurteil vom 22. Januar 2009 - III ZR 172/08, NVwZ 2009, 601 Rn. 15; Urteil vom 16. Januar 1997 - III ZR 117/95, BGHZ 134, 268, 276, jew. mwN).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10
    Dies richtete sich im Land Niedersachsen gemäß § 87c Abs. 1 NBG in der damals geltenden Fassung vom 17. Dezember 2004 (Nds.GVBl. S. 664) nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. November 2001 (GMBl. S. 918; vgl. zur Frage der Verfassungswidrigkeit dieser Vorschriften und deren Weitergeltung für eine Übergangszeit BVerwGE 121, 103, 105 ff, 111; 131, 234, 235 f).
  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10
    Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ärztliche Leistungen knüpft damit grundsätzlich an den Leistungsanspruch des Arztes an und setzt voraus, dass dieser seine Leistungen unter zutreffender Auslegung der Gebührenordnung in Rechnung gestellt hat (vgl. BVerwGE 95, 117, 118; BVerwG NVwZ 2005, 710).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10
    Nach den im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen (vgl. BVerwGE 125, 21 Rn. 11) maßgeblichen Beihilfevorschriften hatte die für den Kläger zuständige Beihilfestelle des beklagten Landes darüber zu befinden, ob und in welcher Höhe ihm ein Erstattungsanspruch für die in der Rechnung vom 27. September 2005 aufgeführten zahnärztlichen Leistungen, insbesondere für die nach dem 3, 5fachen des Gebührensatzes berechneten, zusteht.
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 30.03

    Angemessenheit der Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen; Verurteilung des

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10
    Um den Beamten in dieser Lage nach Möglichkeit vor einem (Zivil-)Prozess mit unsicherem Ausgang zu bewahren, geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin, dass gerade dann, wenn - wie hier - die Überschreitung des Schwellenwertes in Rede steht, die geltend gemachten Aufwendungen beihilferechtlich schon dann als angemessen anzusehen sind, wenn sie einer vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entsprechen (BVerwG, NVwZ 2005, 712; NVwZ-RR 2008, 713, 714 mwN).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 3/00

    CPU-Klausel

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