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   BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10   

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https://dejure.org/2012,22168
BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10 (https://dejure.org/2012,22168)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2012 - X ZR 33/10 (https://dejure.org/2012,22168)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2012 - X ZR 33/10 (https://dejure.org/2012,22168)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    MPEG-2-Videosignalcodierung

    § 9 S 2 Nr 3 PatG, § 10 Abs 1 PatG
    Patentverletzungsstreit: Erzeugnisschutz für eine Datenfolge bzw. Datenträger zur Videobildcodierung und Erschöpfungseinwand - MPEG-2-Videosignalcodierung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erzeugnisschutz nach § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG für eine Videobilder repräsentierende Folge von Videobilddaten

  • rewis.io

    Patentverletzungsstreit: Erzeugnisschutz für eine Datenfolge bzw. Datenträger zur Videobildcodierung und Erschöpfungseinwand - MPEG-2-Videosignalcodierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 9 S. 2 Nr. 3; PatG § 10 Abs. 1
    Erzeugnisschutz nach § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG für eine Videobilder repräsentierende Folge von Videobilddaten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Schutz von Videobilddateien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu Ansprüchen wegen Verletzung von MPEG-2-Videokodierungspatenten

  • damm-legal.de (Pressemitteilung)

    Keine Patentverletzung an einem Verfahren zur Herstellung von DVDs, wenn die Herstellung nach Zusendung einer Master-DVD durch einen Testkäufer des Rechteinhabers erfolgt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet über Ansprüche wegen der Verletzung der abgelaufenen MPEG2-Patente

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zu den Ansprüchen wegen Verletzung von MPEG-2-Videokodierungspatenten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Ansprüchen wegen Verletzung von MPEG-2-Videokodierungspatenten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche wegen Verletzung von MPEG-2-Videokodierungspatenten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Videobilddateien als Folge eines Herstellungsverfahrens können patentrechtlichen Erzeugnisschutz genießen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ansprüche wegen Verletzung von MPEG-2-Videokodierungspatenten

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Ansprüche wegen Verletzung von MPEG-2-Videokodierungspatenten.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 194, 272
  • GRUR 2012, 1230
  • MMR 2013, 182
  • K&R 2013, 53
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10
    Die begehrte Feststellung setzt ebenso wie die Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung eine tatbestandsmäßig vollendete Verletzungshandlung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1964 - Ia ZR 223/63, GRUR 1964, 496, 497 - Formsand II; Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 247/02, GRUR 2005, 848, 854 - Antriebsscheibenaufzug; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl., § 139 Rn. 40; Busse/Keukenschrijver 6. Aufl. § 139 PatG Rn. 87; Mes, PatG GebrMG, 3. Aufl. § 139 PatG Rn. 118).

    Zwar kann die Erstbegehungsgefahr, anders als regelmäßig die Wiederholungsgefahr, nicht nur durch Abgabe einer uneingeschränkten, bedingungslosen und durch das Versprechen einer angemessenen Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2005 - X ZR 247/02, GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schützt § 10 Abs. 1 PatG als Patentgefährdungstatbestand den Patentinhaber im Vorfeld drohender Verletzung vor dem Eingriff in den Gegenstand seines Schutzrechts (BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76, 84 - Flügelradzähler; Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 113/04, GRUR 2007, 773 Rn. 18 - Rohrschweißverfahren).

    Das Kriterium der Eignung des Mittels, mit einem wesentlichen Element der Erfindung bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken, schließt demgegenüber solche Mittel aus, die zwar bei der Benutzung der Erfindung verwendet werden, zur Verwirklichung der technischen Lehre der Erfindung aber nichts beitragen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76 - Flügelradzähler, Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 168 Rn. 18 - Pipettensystem).

  • BGH, 16.11.1999 - KVR 10/98

    Erledigte Beschwerde

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10
    Dafür ist der voraussichtliche Ausgang des Verfahrens maßgeblich, sofern er mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann (BGH, Beschluss vom 16. November 1999 - KVR 10/98, WuW/E DE-R 420-422 = NJW-RR 2000, 776 - Erledigte Beschwerde), was hier der Fall ist, weil es dafür nur auf Rechtsfragen ankommt.
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10
    Die von der Revision gezogene Parallele zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur missbräuchlichen Mehrfachverfolgung ein und desselben wettbewerbswidrigen Verhaltens (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 76/98, BGHZ 144, 165 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; vom 17. Januar 2002 - I ZR 241/99, BGHZ 149, 371 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; vom 26. Juni 2008 - I ZR 221/05, GRUR 2008, 915 - 40 Jahre Garantie) ist verfehlt.
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10
    Die zur freien Benutzbarkeit führende Erschöpfung der Rechte aus einem mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten Patent tritt bei einem nach § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG geschützten unmittelbaren Verfahrenserzeugnis grundsätzlich ein, wenn es durch den Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Deutschland in den Verkehr gebracht worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1979 - KZR 14/78, GRUR 1980, 39 - Fullplastverfahren; Benkard/Scharen, PatG, 10. Aufl., § 9 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schützt § 10 Abs. 1 PatG als Patentgefährdungstatbestand den Patentinhaber im Vorfeld drohender Verletzung vor dem Eingriff in den Gegenstand seines Schutzrechts (BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76, 84 - Flügelradzähler; Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 113/04, GRUR 2007, 773 Rn. 18 - Rohrschweißverfahren).
  • BGH, 17.02.2004 - X ZB 9/03

    "Signalfolge"; Begriff des Verfahrens; Schutzfähigkeit einer Signalfolge

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10
    Der Bundesgerichtshof hat dabei darauf abgestellt, dass zwischen Datenfolgen, die auf einem Datenträger gespeichert sind, und solchen, die lediglich über das Internet übermittelt werden, für die Erfordernisse der Datenverarbeitung kein erheblicher Unterschied besteht (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - X ZB 9/03, BGHZ 158, 142 - Signalfolge).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10
    Die von der Revision gezogene Parallele zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur missbräuchlichen Mehrfachverfolgung ein und desselben wettbewerbswidrigen Verhaltens (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 76/98, BGHZ 144, 165 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; vom 17. Januar 2002 - I ZR 241/99, BGHZ 149, 371 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; vom 26. Juni 2008 - I ZR 221/05, GRUR 2008, 915 - 40 Jahre Garantie) ist verfehlt.
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10
    Das Kriterium der Eignung des Mittels, mit einem wesentlichen Element der Erfindung bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken, schließt demgegenüber solche Mittel aus, die zwar bei der Benutzung der Erfindung verwendet werden, zur Verwirklichung der technischen Lehre der Erfindung aber nichts beitragen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76 - Flügelradzähler, Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 168 Rn. 18 - Pipettensystem).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05

    40 Jahre Garantie

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10
    Die von der Revision gezogene Parallele zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur missbräuchlichen Mehrfachverfolgung ein und desselben wettbewerbswidrigen Verhaltens (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 76/98, BGHZ 144, 165 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; vom 17. Januar 2002 - I ZR 241/99, BGHZ 149, 371 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; vom 26. Juni 2008 - I ZR 221/05, GRUR 2008, 915 - 40 Jahre Garantie) ist verfehlt.
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04

    Parfümtester

  • BGH, 30.04.1964 - Ia ZR 224/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZR 122/09

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit bei deliktischen Ansprüchen;

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13

    Audiosignalcodierung - Mittelbare Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

    Nach den im Streitfall anwendbaren allgemeinen Grundsätzen sind die deutschen Gerichte entsprechend § 32 ZPO international zuständig, wenn sich aus dem Vortrag der Klägerin eine Schutzrechtsverletzung in Deutschland ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 33/10, BGHZ 194, 272 = GRUR 2012, 1230 Rn. 9 - MPEG-2-Videosignalcodierung; Urteil vom 29. Juni 2010 - VI ZR 122/09, NJW-RR 2010, 1554 Rn. 8).

    Leistet ein Mittel dagegen einen solchen Beitrag, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, mit welchem Merkmal oder welchen Merkmalen des Patentanspruchs es zusammenwirkt (BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 33/10, BGHZ 194, 272 = GRUR 2012, 1230 Rn. 32 - MPEG-2-Videosignalcodierung; Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 = GRUR 2007, 769 Rn. 18 - Pipettensystem; Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76, 86 = GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler).

    Ein Decodierverfahren ist ohne das Einlegen eines Datenträgers in ein hierzu vorgesehenes Abspielgerät weder unvollständig noch funktionsuntauglich; es fehlt dann lediglich an Bedarf und Anlass für den Ablauf des Verfahrens (BGHZ 194, 272 Rn. 34 - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    Nach der Rechtsprechung des Senats bezieht sich ein Mittel nicht auf ein wesentliches Element der Erfindung, wenn es zwar bei der Benutzung eingesetzt werden kann, aber von völlig untergeordneter Bedeutung ist (BGHZ 171, 167 Rn. 20 - Pipettensystem) und zur Verwirklichung der geschützten Lehre nichts beiträgt (BGHZ 194, 272 Rn. 32 - MPEG-2-Videosignalcodierung; BGHZ 171, 167 Rn. 18 - Pipettensystem; BGHZ 159, 76, 86 - Flügelradzähler).

  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 124/15

    Rezeptortyrosinkinase II - Patentverletzung: Datenfolge als durch ein

    Eine Datenfolge kommt nur dann als durch ein patentgeschütztes Verfahren unmittelbar hergestelltes Erzeugnis in Betracht, wenn sie sachlich-technische Eigenschaften aufweist, die ihr durch das Verfahren aufgeprägt worden sind, und sie daher ihrer Art nach tauglicher Gegenstand eines Sachpatents sein kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. August 2012, X ZR 33/10, BGHZ 194, 272, MPEG-2-Videosignalcodierung).

    Die Möglichkeit, dass die durch das erfindungsgemäße Verfahren erlangte Information mehrfach genutzt werden könne, so etwa bei der Behandlung eines Patienten oder in der Pharmaforschung, rechtfertige es nicht, die Information nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 33/10, BGHZ 194, 272 - MPEG-2-Videosignalcodierung) als unmittelbares Verfahrenserzeugnis im Sinne von § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG anzusehen.

    b) Ohne Erfolg beruft sich die Revision darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine mittels eines geschützten Verfahrens gewonnene (Video-)Datenfolge als unmittelbares Verfahrenserzeugnis anzusehen sein kann, auch wenn sie nicht als ein körperlicher Gegenstand zu qualifizieren ist, sondern ein solcher erst durch ihre Verbindung mit einem Datenträger entsteht (BGHZ 194, 272, Rn. 21 f. - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    aa) Voraussetzung für einen solchen Schutz von Daten als Verfahrenserzeugnis ist zum einen, dass das Ergebnis des patentierten Verfahrens in einer üblichen Form wahrnehmbar gemacht und auf diese Weise wie ein körperlicher Gegenstand beliebig oft bestimmungsgemäß genutzt werden kann (BGHZ 194, 272, Rn. 23 - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    So verhielt es sich bei den Videodaten, die erfindungsgemäß zur Datenkompression in bestimmter Weise codiert waren (BGHZ 194, 272, Rn. 20 - MPEG-2-Videosignalcodierung) und nicht wegen der codierten (Video-)Information, sondern wegen dieser Datenstruktur, mithin wegen eines technischen Merkmals, grundsätzlich auch einem Sachschutz zugänglich waren (vgl. Arnold, FS 80 Jahre Patentgerichtsbarkeit in Düsseldorf, S. 15, 20: Art der "Verpackung" des Informationsgehalts).

  • LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14

    Patentverletzungsstreit: Derivativer Erzeugnisschutz für unkörperliche

    Ferner muss der unkörperliche Gegenstand noch eine Prägung durch die erfindungswesentlichen Merkmale des geschützten Verfahrens aufweisen (Fortführung von BGH GRUR 2012, 1230 - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    Irrelevant ist hingegen, in welcher Weise oder auf welchem (Daten-)Träger es dorthin verbracht wird (BGH GRUR 2012, 1230, 1233 - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    Die Verkörperung der gewonnenen Erkenntnis auf einem Schrift- oder Datenträger steht dem Unmittelbarkeitserfordernis nicht entgegen (BGH GRUR 2012, 1230, 1233 - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    Ferner muss der unkörperliche Gegenstand noch eine Prägung durch die erfindungswesentlichen Merkmale des geschützten Verfahrens aufweisen (Fortführung von BGH GRUR 2012, 1230 - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    (d) Auch ist es richtig, den Sachschutz auf unkörperliche Signalfolgen zu erstrecken, die mittels elektronischer Speicher-, Übermittlungs- und Wiedergabemedien archiviert, übertragen und - immer wieder - genutzt werden können, denn derartige Codierungen sind wie körperliche Gegenstände handelbar, besitzen also einen Marktwert, der sich nicht durch eine einmalige Informationsübermittlung erschöpft und auf Null reduziert (BGH GRUR 2012, 1230, 1233 f. - MPEG-2-Videosignalcodierung).

    Der vorliegende Fall ist auch nicht mit der Übermittlung von Datenfolgen wie bei einer Videosignalcodierung (vgl. BGH GRUR 2012, 1230, 1233 - MPEG-2-Videosignalcodierung) vergleichbar.

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