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   BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15   

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https://dejure.org/2016,25294
BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15 (https://dejure.org/2016,25294)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2016 - VIII ZR 100/15 (https://dejure.org/2016,25294)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 (https://dejure.org/2016,25294)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 145 BGB, § 146 BGB, § 156 BGB
    EBay-Auktion: Wirksamkeit des Eigengebots eines Anbieters; Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelung über den Vertragsschluss bei Versteigerung

  • webshoprecht.de

    Unwirksamkeit des Eigengebots eines Anbieters bei eBay

  • IWW
  • JurPC

    EBay Angebot über ein zweites Mitgliedskonto

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines auf der eBay-Internetplattform mit Eröffnung der Auktion erklärten Angebotes eines Anbieters durch einen vom Anbieter personenverschiedenen Bieter; Unwirksamkeit des über ein zweites Mitgliedskonto unzulässig auf ein eigenes Angebot abgegebenes Gebot eines ...

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion ("Shill Bidding")

  • online-und-recht.de

    Vertragsschluss bei eBay: Wirksamkeit des Eigengebots eines Anbieters

  • rewis.io

    EBay-Auktion: Wirksamkeit des Eigengebots eines Anbieters; Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelung über den Vertragsschluss bei Versteigerung

  • ra.de
  • der-rechtsberater.de

    Bei eBay selber mitbieten: Eigene Gebote des Verkäufers über zweites Konto sind unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 145; BGB § 146; BGB § 156
    Annahme eines auf der eBay-Internetplattform mit Eröffnung der Auktion erklärten Angebotes eines Anbieters durch einen vom Anbieter personenverschiedenen Bieter; Unwirksamkeit des über ein zweites Mitgliedskonto unzulässig auf ein eigenes Angebot abgegebenes Gebot eines ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 145 ; BGB § 146 ; BGB § 156
    Annahme eines auf der eBay-Internetplattform mit Eröffnung der Auktion erklärten Angebotes eines Anbieters durch einen vom Anbieter personenverschiedenen Bieter; Unwirksamkeit des über ein zweites Mitgliedskonto unzulässig auf ein eigenes Angebot abgegebenes Gebot eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Verkäufers wegen Preismanipulation bei eBay-Auktion durch Bieten auf eigenes Angebot ("Shill Bidding")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (51)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion ("Shill Bidding")

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Schadensersatzanspruch wegen Preismanipulation des Verkäufers bei einer eBay-Auktion durch "Shill Bidding"

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Manipulation von ebay-Geboten, oder wie man für 1,50 EUR ein Auto kauft

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Eigengebote bei ebay zählen nicht

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch bei Shill-Bidding zu einer eBay-Auktion

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz des Käufers wenn Verkäufer bei eBay den Auktionspreis manipuliert bzw manipulieren lässt - Shill Biddung

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    EBay: Schadensersatz nach Preismanipulation

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Gebote des Verkäufers in eBay-Auktion bei Preismanipulation ("Shill Bidding") unwirksam

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    EBay-Betrug: Rechte von Verkäufern gestärkt

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Eigengebote bei ebay bleiben unberücksichtigt

  • heise.de (Pressebericht, 24.08.2016)

    Keine Gnade für eBay-Betrüger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Shill Bidding bei eBay - wenn Verkäufer die Auktionspreise manipulieren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bieten auf die eigene eBay-Auktion

  • lto.de (Kurzinformation)

    Preistreiberei bei eBay: VW Golf für 1,50 Euro

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion - eBay-Recht

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Shill Bidduing": Schadensersatzanspruch wegen Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion

  • archive.is (Pressebericht, 24.08.2016)

    Tricksereien auf Verkaufsportal eBay können teuer werden

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Eigengebote auf eBay erhöhen Kaufpreis nicht - PKW für 1,50 EUR

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    BGH bejaht Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion ("Shill Bidding")

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Preismanipulation durch Eigengebote bei eBay

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Preistreiberei bei eBay-Auktion mit fatalen Folgen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    VW Golf für 1,50 Euro ersteigert! - Verkäufer manipuliert bei eBay-Auktion den Preis mit eigenen Geboten und trickst sich letztlich selbst aus

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion ("Shill Bidding")

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion ("Shill Bidding")

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion ("Shill Bidding")

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion ("Shill Bidding")

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Verkäufer nach eBay-Preismanipulation zu Schadensersatz verurteilt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    EBay-Käufer hat nach Preismanipulation Anspruch auf Schadensersatz ("Shill Bidding")

  • recht.help (Kurzinformation)

    Wenn der Verkäufer bei eBay selbst den Preis in die Höhe treibt

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    EBay-Verkäufer muss bei Preismanipulation ("Shill Bidding") Schadensersatz zahlen

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Ebay-"Shill Bidding: Dem Käufer steht nach Preismanipulation durch den Verkäufer ein Schadensersatzanspruch zu

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz wegen Preismanipulation bei Ebay - Anbieter trieb Preis für Auto selbst in die Höhe

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Sog. shill bidding und Abbruchjäger bei Ebay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay - selbst mitbieten kann teuer werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay - Scheingebote des Anbieters über ein anderes Mitgliedskonto sind unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay: Schadensersatzpflicht bei sogenannten Shill Bidding

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Folgen für Verkäufer bei Manipulation von eBay-Auktionen durch Eigengebote

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Shill Bidding - Haftung des Verkäufers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay-Verkäufer kann aus rechtlichen Gründen nicht selbst mitbieten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay-Auktion: Bieten auf eigene Artikel (Shill Bidding) kann teuer werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheingebote auf eBay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teure Folge von Eigengeboten auf eBay: Anbieter verkauft VW Golf für 1,50 Euro, weil er mitbot

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    EBay-Auktion: Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch bei Gebot-Manipulation durch den Verkäufer (eBay Shill Bidding)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Eigenes Gebot des Anbieters bei eBay-Versteigerung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Vorsicht vor "Eigengeboten" -Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation bei eBay-Auktion

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Eigengebote und Abbruchjäger bei Ebay

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Eigengebote bei eBay

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Preistreiberei durch Eigengebote auf Ebay

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schadensersatz nach Preismanipulation bei eBay-Auktion - "Shill Bidding"

Besprechungen u.ä. (6)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Preistreiber und Abbruchjägern auf eBay: 3 2 1 Streit!

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit des Eigengebots eines Anbieters bei eBay-Auktionen

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zulässigkeit des Shill Bidding - ebay

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Abbruchjäger und Preismanipulationen

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 50 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schadensersatz wegen manipulierter Ebay-Auktion ("Shill Bidding")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 211, 331
  • NJW 2017, 468
  • ZIP 2017, 21
  • MDR 2017, 75
  • WM 2017, 1168
  • MMR 2017, 176
  • BB 2016, 2113
  • BB 2016, 3073
  • K&R 2017, 119
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
    § 156 BGB findet auf eBay-Auktionen keine Anwendung (Bestätigung der Senatsurteile vom 7. November 2001, VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, und vom 3. November 2004, VIII ZR 375/03, WM 2004, 2457).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt ein Kaufvertrag im Rahmen einer bei eBay durchgeführten Internetauktion nicht gemäß § 156 BGB durch einen auf ein abgegebenes Gebot erst noch eigens erklärten Zuschlag, sondern gemäß §§ 145 ff. BGB durch aufeinander bezogene korrespondierende Willenserklärungen der Parteien - Angebot und Annahme - bei Auktionsende zustande (Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 133; vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, WM 2004, 2475 unter II 2 a aa).

    a) Der Beklagte hat dadurch, dass er die Auktion des zum Verkauf gestellten Fahrzeugs mit einem Anfangspreis von 1 EUR gestartet hat, ein verbindliches Verkaufsangebot im Sinne von § 145 BGB abgegeben, welches an denjenigen gerichtet war, der zum Ablauf der Auktionslaufzeit als der nach § 148 BGB bestimmten Annahmefrist das Höchstgebot abgegeben haben würde (vgl. Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, aaO S. 135; vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO unter II 2 a aa, bb).

    Dieser Erklärungsinhalt steht so auch im Einklang mit § 10 Abs. 1 Satz 1, 2 der eBay-AGB (Senatsurteile vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO unter II 2 a aa; vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 16).

    Zum anderen findet nach der Rechtsprechung des Senats § 156 BGB auf eBay-Auktionen ohnehin keine Anwendung, weil es an einem Zuschlag fehlt (Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, aaO S. 133; vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO unter II 2 a aa, bb).

  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
    Dabei richtet sich der Erklärungsgehalt der zu beurteilenden Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) auch nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, denen die Parteien vor der Teilnahme an der Internetauktion zugestimmt haben (Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, WM 2011, 2146 Rn. 15 mwN; vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, WM 2012, 2299 Rn. 29).

    Dieser Erklärungsinhalt steht so auch im Einklang mit § 10 Abs. 1 Satz 1, 2 der eBay-AGB (Senatsurteile vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO unter II 2 a aa; vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 16).

    Jedoch hat das Berufungsgericht bei Auslegung der vom Kläger abgegebenen Maximalgebote die Bedeutung der Maximalgebotsfunktion in ihrem Zusammenspiel mit den von den Auktionsteilnehmern (wirksam) abgegebenen Geboten nicht zutreffend so erfasst, wie sie sich nach den in den eBay-AGB formulierten Regeln darstellt, die der Senat wiederum uneingeschränkt selbst auslegen kann (vgl. nur Senatsurteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 20).

    Überdies würde ihm auf diese Weise ein Instrument an die Hand gegeben, aus seiner Sicht nicht zufriedenstellend verlaufende Auktionen unter Umgehung von § 10 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 7 eBay-AGB jederzeit mit einem besonders hohen Gebot "abbrechen" zu können (zum vorzeitigen Auktionsabbruch vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 17; vom 8. Januar 2014 - VIII ZR 63/13, WM 2014, 1105 Rn. 20; vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, WM 2015, 403 Rn. 14; vom 23. September 2015 - VIII ZR 284/14, NJW 2016, 395 Rn. 16).

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
    § 156 BGB findet auf eBay-Auktionen keine Anwendung (Bestätigung der Senatsurteile vom 7. November 2001, VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, und vom 3. November 2004, VIII ZR 375/03, WM 2004, 2457).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt ein Kaufvertrag im Rahmen einer bei eBay durchgeführten Internetauktion nicht gemäß § 156 BGB durch einen auf ein abgegebenes Gebot erst noch eigens erklärten Zuschlag, sondern gemäß §§ 145 ff. BGB durch aufeinander bezogene korrespondierende Willenserklärungen der Parteien - Angebot und Annahme - bei Auktionsende zustande (Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 133; vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, WM 2004, 2475 unter II 2 a aa).

    a) Der Beklagte hat dadurch, dass er die Auktion des zum Verkauf gestellten Fahrzeugs mit einem Anfangspreis von 1 EUR gestartet hat, ein verbindliches Verkaufsangebot im Sinne von § 145 BGB abgegeben, welches an denjenigen gerichtet war, der zum Ablauf der Auktionslaufzeit als der nach § 148 BGB bestimmten Annahmefrist das Höchstgebot abgegeben haben würde (vgl. Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, aaO S. 135; vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO unter II 2 a aa, bb).

    Zum anderen findet nach der Rechtsprechung des Senats § 156 BGB auf eBay-Auktionen ohnehin keine Anwendung, weil es an einem Zuschlag fehlt (Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, aaO S. 133; vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO unter II 2 a aa, bb).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2014 - 12 U 51/13

    Schadenersatz wegen Nichterfüllung im Rahmen einer Internet-"Versteigerung"

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
    Insbesondere hat sein Auftreten unter verschiedenen Benutzernamen die einem wirksamen Vertragsschluss entgegenstehende Identität von Anbieter und Bieter nicht beseitigen können, so dass es auch keiner Entscheidung der Frage bedarf, ob die Eigengebote ansonsten, wie das Landgericht im Einklang mit der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13, juris Rn. 51 ff.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, juris Rn. 19 ff.) angenommen hat, als nach § 117 BGB nichtig hätten beurteilt werden müssen.

    Denn anders als zuvor das Landgericht hat das Berufungsgericht bei der dazu vorgenommenen Auswertung der Gebotsübersicht verkannt, dass es sich hierbei um die bei Auktionsschluss offen gelegte Gebotsübersicht handelt, die neben dem erfolgreichen Schlussgebot nur noch die im Auktionsverlauf jeweils überbotenen Maximalgebote anzeigt (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, aaO Rn. 24).

    Denn bei ihnen handelt es sich im Gegensatz zu Eigengeboten oder zu in kollusivem Zusammenwirken mit dem Anbieter abgegebenen Scheingeboten Dritter (§ 117 Abs. 1 BGB; vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, aaO Rn. 17 ff.) zunächst einmal um Gebote "anderer Bieter" mit dem ernst gemeinten Ziel, Höchstbietender zu werden oder zu bleiben, um bei Auktionsende den Versteigerungsgegenstand tatsächlich zu erwerben.

  • BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14

    "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
    Umstände, aus denen auf eine verwerfliche Gesinnung des Klägers - in Bezug auf die Höhe der abgegebenen Gebote - geschlossen werden könnte, hat das Berufungsgericht - unbeanstandet - nicht festgestellt (vgl. dazu Senatsurteile vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, aaO Rn. 21; vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14, WM 2015, 402 Rn. 9).

    Denn abgesehen davon, dass gerade bei einer eBay-Auktion ein Bieter nicht gehalten ist, sein Maximalgebot am mutmaßlichen Marktwert auszurichten, weil es gerade den Reiz einer Internetauktion ausmacht, den Auktionsgegenstand zu einem "Schnäppchenpreis" zu erwerben (Senatsurteil vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14, aaO Rn. 10), kann dem Kläger im Streitfall allein schon angesichts seines letzten Gebots von 17.000 EUR von vornherein nicht angelastet werden, nur zur Zahlung eines Preises weit unterhalb des Marktpreises bereit gewesen zu sein.

  • BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 244/10

    Zur Internetauktion eines Vertu-Handys

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
    Dabei richtet sich der Erklärungsgehalt der zu beurteilenden Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) auch nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, denen die Parteien vor der Teilnahme an der Internetauktion zugestimmt haben (Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, WM 2011, 2146 Rn. 15 mwN; vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, WM 2012, 2299 Rn. 29).

    Umstände, aus denen auf eine verwerfliche Gesinnung des Klägers - in Bezug auf die Höhe der abgegebenen Gebote - geschlossen werden könnte, hat das Berufungsgericht - unbeanstandet - nicht festgestellt (vgl. dazu Senatsurteile vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, aaO Rn. 21; vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14, WM 2015, 402 Rn. 9).

  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14

    Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
    Ein Vertrag setzt deshalb zu seiner wirksamen Entstehung begrifflich mindestens zwei zustimmende Willenserklärungen verschiedener Rechtssubjekte voraus (Senatsurteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, WuM 2016, 341 Rn. 18 mwN; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., Einf. v. § 145 Rn. 1; Erman/Müller, BGB, 14. Aufl., Einl. § 104 Rn. 16; Staudinger/Bork, BGB, Neubearb. 2015, Vorbem. zu §§ 145 - 156 Rn. 2).

    Mit diesem Erfordernis einer Personenverschiedenheit der Vertragspartner korrespondiert das Erlöschen eines solchen Schuldverhältnisses bei nachträglicher Vereinigung von Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person (Konfusion; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, aaO).

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 171/10

    BGH bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
    Das Schätzungsergebnis, über dessen tatsächliche Grundlagen und deren Auswertung der Tatrichter in den Urteilsgründen Rechenschaft abzulegen hat, ist deshalb revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter die Rechtsgrundsätze der Bemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 171/10, NJW 2011, 2871 Rn. 27; vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14, GRUR 2016, 191 Rn. 51; vom 17. November 2015 - VI ZR 492/14, NJW 2016, 1245 Rn. 10).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 156/86

    Verhinderung eines Erschließungsvertrages - Schutzbereich der Norm -

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
    a) Die nach § 287 Abs. 1 ZPO vorzunehmende Bemessung der Höhe des an den Verkehrswert des Fahrzeugs anknüpfenden Nichterfüllungsschadens ist in erster Linie Sache des Tatrichters, der dabei besonders frei gestellt ist und dem in den Grenzen eines freien Ermessens ein großer Spielraum gewährt ist, in den das Revisionsgericht nicht eindringen kann (vgl. BGH, Urteile vom 9. März 1966 - Ib ZR 36/64, LM Nr. 35 zu § 287 ZPO unter A III; vom 22. Juni 1989 - III ZR 156/86, juris Rn. 64).
  • BGH, 17.11.2015 - VI ZR 492/14

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
    Das Schätzungsergebnis, über dessen tatsächliche Grundlagen und deren Auswertung der Tatrichter in den Urteilsgründen Rechenschaft abzulegen hat, ist deshalb revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter die Rechtsgrundsätze der Bemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 171/10, NJW 2011, 2871 Rn. 27; vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14, GRUR 2016, 191 Rn. 51; vom 17. November 2015 - VI ZR 492/14, NJW 2016, 1245 Rn. 10).
  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZR 36/64

    Eisrevue III

  • BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 63/13

    Internetauktion: Angebotsrücknahme durch Verkäufer bei möglicher

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

  • BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 284/14

    Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion

  • BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 90/14

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

  • BGH, 17.02.1965 - VIII ZR 72/63

    Ablehnung eines an mehrere Personen gerichteten Vertragsangebots

  • OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13

    Schadensersatzklage nach Abbruch einer Internet-Auktion für einen Gebrauchtwagen

  • BGH, 09.02.1967 - III ZR 226/64

    Abschluss einer Vereinbarung über die "stille Beteiligung" an einem Unternehmen -

  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14

    Schadensersatzansprüche nach einer durch Mitbieten des Anbieters fehlgeschlagenen

  • BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 59/16

    Verkaufsaktion auf der eBay-Internetplattform: Auslegung der Erklärung der

    Auch in diesem Fall richtet sich der Erklärungsgehalt der zu beurteilenden Willenserklärungen neben den sich dafür aus §§ 133, 157 BGB ergebenden Auslegungsregeln grundsätzlich nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay (im Folgenden: eBay-AGB), denen die Parteien vor der Teilnahme an der Verkaufsaktion zugestimmt haben (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, WM 2011, 2146 Rn. 15; vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, WM 2012, 2299 Rn. 29; vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15, NJW 2017, 468 Rn. 19 [zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt]; jeweils mwN).
  • BGH, 22.11.2017 - VIII ZR 83/16

    Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz

    Der Erklärungsgehalt der mit Abschluss des Kaufvertrags als Nebenabrede getroffenen Vereinbarung, zur Tilgung der Kaufpreisschuld den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, richtet sich neben den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB grundsätzlich nach den Bestimmungen der von PayPal verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter anderem der PayPal-Käuferschutzrichtlinie, denen die Kaufvertragsparteien vor der Inanspruchnahme des Zahlungsdienstes zugestimmt haben (Fortführung der Senatsurteile vom 24. August 2016, VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 19; vom 15. Februar 2017, VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660 Rn. 12; jeweils mwN).

    Der Erklärungsgehalt der bei Abschluss des Kaufvertrags getroffenen Nebenabrede, zur Begleichung der Kaufpreisschuld den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, richtet sich dabei neben den sich aus §§ 133, 157 BGB ergebenden Auslegungsregeln grundsätzlich nach den Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal, denen die Parteien vor der Inanspruchnahme des Zahlungsdienstes PayPal zugestimmt haben (vgl. Senatsurteile vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 19; vom 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660 Rn. 12; jeweils mwN, zu den eBay-AGB).

  • BGH, 22.11.2017 - VIII ZR 213/16

    Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz

    Der Erklärungsgehalt der mit Abschluss des Kaufvertrags als Nebenabrede getroffenen Vereinbarung, zur Tilgung der Kaufpreisschuld den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, richtet sich neben den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB grundsätzlich nach den Bestimmungen der von PayPal verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter anderem der PayPal-Käuferschutzrichtlinie, denen die Kaufvertragsparteien vor der Inanspruchnahme des Zahlungsdienstes zugestimmt haben (Fortführung der Senatsurteile vom 24. August 2016, VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 19; vom 15. Februar 2017, VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660 Rn. 12; jeweils mwN).

    Der Erklärungsgehalt der bei Abschluss des Kaufvertrags getroffenen Nebenabrede, zur Begleichung der Kaufpreisschuld den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, richtet sich dabei neben den sich aus §§ 133, 157 BGB ergebenden Auslegungsregeln grundsätzlich nach den Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal, denen die Parteien vor der Inanspruchnahme des Zahlungsdienstes PayPal zugestimmt haben (vgl. Senatsurteile vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 19; vom 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660 Rn. 12; jeweils mwN, zu den eBay-AGB).

  • BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 319/20

    Zur Zulässigkeit einer negativen Bewertung bei eBay (hier: "Versandkosten

    Denn der gemäß §§ 133, 157 BGB maßgebliche Erklärungsgehalt ihrer zum Vertragsabschluss führenden Willenserklärungen richtet sich nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch nach den Bestimmungen in den eBay-AGB, denen die Parteien vor der Teilnahme an der Verkaufsaktion zugestimmt haben (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, WM 2011, 2146 Rn. 15; vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, WM 2012, 2299 Rn. 29; vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 19; vom 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660 Rn. 12; siehe auch Senatsurteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 31 [zu PayPal]).

    c) Da sich somit der Erklärungsgehalt der von den Parteien abgegebenen Willenserklärungen neben den aus §§ 133, 157 BGB folgenden Auslegungsregeln auch nach den Bestimmungen der eBay-AGB richtet, denen die Parteien vor dem Kaufgeschäft zugestimmt haben (vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16, aaO Rn. 12; vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 19; jeweils mwN), unterlag der Beklagte - was das Berufungsgericht noch zutreffend gesehen hat - bei der Abgabe seiner Äußerung im Bewertungsprofil der Klägerin den durch § 8 Abs. 2 Satz 2 der eBay-AGB geregelten Vorgaben.

  • BGH, 25.04.2018 - VIII ZR 176/17

    Wohnraummietverhältnis zwischen einer Miteigentümergemeinschaft und einem ihrer

    Dem wirksamen Zustandekommen eines solchen Mietvertrags steht nicht entgegen, dass der Miteigentümer hieran sowohl auf Mieterseite als auch - neben anderen Miteigentümern - auf Vermieterseite beteiligt ist (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 27. April 2016, VIII ZR 323/14, WuM 2016, 341 Rn. 18 mwN; vom 24. August 2016, VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 21).

    b) Ebenfalls noch frei von Rechtsfehlern ist der - auch von der Revision nicht angegriffene - Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass ein Schuldverhältnis nach allgemeiner Auffassung voraussetzt, dass Gläubiger und Schuldner (mindestens zwei) verschiedene Personen sind (siehe nur Senatsurteile vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, aaO Rn. 18; vom 24. August 2016- VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 21).

  • BGH, 01.04.2020 - VIII ZR 18/19

    Wiederbegründung der Kaufpreisforderung nach Inanspruchnahme der

    a) Der Erklärungsgehalt der bei Abschluss des Kaufvertrags über die Plattform Amazon Marketplace abgegebenen Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtet sich auch nach den den Kauf von Marketplace-Artikeln betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, denen - wie das Landgericht von der Revision unbeanstandet festgestellt hat - die Parteien vor der Nutzung der Internetplattform zugestimmt haben (vgl. Senatsurteile vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, aaO Rn. 31 [zu den PayPal-AGB] und vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 19 [zu den eBay-AGB]; jeweils mwN).
  • KG, 26.07.2018 - 4 U 31/16

    Internet-Versteigerung eines Technikpakets via eBay: Zustandekommen des

    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt ein Kaufvertrag im Rahmen einer bei eBay durchgeführten Internetauktion nicht gemäß § 156 BGB durch einen auf ein abgegebenes Gebot erst noch eigens erklärten Zuschlag, sondern gemäß §§ 145 ff. BGB durch aufeinander bezogene korrespondierende Willenserklärungen der Parteien - Angebot und Annahme - bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots zustande (BGH, Urteile vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, BGHZ 211, 331-349, Rn. 19 m.w.N.).

    Dabei richtet sich der Erklärungsgehalt der zu beurteilenden Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) auch nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, die der vorliegenden Auktion zugrunde lagen (BGH, Urteile vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, Rn. 19 BGHZ 211, 331-349, Rn. 19; vom 23. September 2015 - VIII ZR 284/14 -, Rn. 15; vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, WM 2011, 2146 Rn. 15 m.w.N; vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, WM 2012, 2299 Rn. 29 - jeweils nach juris).

    a) Der Beklagte hat dadurch, dass er die Auktion des zum Verkauf gestellten Technikpaketes mit einem Anfangspreis von 1 EUR gestartet hat, ein verbindliches Verkaufsangebot im Sinne von § 145 BGB abgegeben, welches an denjenigen gerichtet war, der zum Ablauf der Auktionslaufzeit als der nach § 148 BGB bestimmten Annahmefrist das Höchstgebot abgegeben haben würde (vgl. BGH Urteil 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, BGHZ 211, 331-349, Rn. 20 nach juris m.w.N.).

    Dass der Kläger sich die im Ergebnis selbstschädigende Unlauterkeit des Beklagten, der die Auktion ohne hierzu berechtigenden Grund vorzeitig abgebrochen hat, zunutze macht, indem er sich auf die ihm daraus erwachsenen gesetzlichen Ansprüche beruft, ergibt keinen Grund zu rechtlicher Beanstandung (BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, BGHZ 211, 331-349, Rn. 49).

    Wie der Senat bereits im o.g. Beschluss unter Ziff. II. 2. lit. b) ausgeführt hat, ist es nicht rechtsmissbräuchlich, dass sich der Kläger die im Ergebnis selbstschädigende Unlauterbarkeit der Anbieter zunutze macht, indem er sich auf die hieraus erwachsenden gesetzlichen Ansprüche beruft (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 - Rn. 49 nach juris).

    Die für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsfragen sind nach den zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes hinreichend geklärt (vgl. BGH Urteile vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 - vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14).

  • BGH, 15.02.2023 - IV ZR 312/21

    Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines Schädigers gemäß § 115 Abs. 1

    Während der Ausdruck "Vertrag" dort noch eindeutig festgelegt ist (vgl. zur Definition nur BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 21 m.w.N .) , gilt Entsprechendes nicht für eine "Vertragsverletzung".
  • OLG Frankfurt, 26.03.2021 - 15 U 102/18

    Großer Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines über eBay geschlossenen

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat uneingeschränkt anschließt, kommt ein Kaufvertrag im Rahmen einer bei eBay durchgeführten Internetauktion gemäß §§ 145 ff. BGB durch aufeinander bezogene korrespondierende Willenserklärungen der Parteien zustande (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03 -, juris, Rn. 8 ff. und zuletzt BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, juris, Rn. 19).

    War danach das in die Auktion eingestellte Angebot des Beklagten zu seiner Annahmefähigkeit begriffsnotwendig an einen anderen gerichtet, konnte es von ihm selbst als vom Adressatenkreis Ausgeschlossenem bereits mangels Adressateneignung nicht wirksam angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, juris, Rn. 21, 23).

    (4) Da die Gebote des Beklagten selbst oder auf dessen Veranlassung demnach von vornherein nicht geeignet waren, einen Vertragsschluss herbeizuführen, handelte es sich bei ihnen auch nicht um Gebote, die der Kläger übertreffen musste und - entsprechend dem Erklärungsgehalt der Maximalgebote - wollte, um Höchstbietender zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, juris, Rn. 28).

    Mit ihnen wird lediglich erklärt, das im Vergleich zum Mindestbetrag oder bereits bestehenden Geboten jeweils nächsthöhere Gebot abzugeben, um dadurch den Mindestbetrag zu erreichen oder bereits bestehende Gebote zu übertreffen und auf diese Weise bis zum Erreichen des von ihm vorgegebenen Maximalbetrages Höchstbietender zu werden oder zu bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, juris, Rn. 27).

    Dass dieser Preis in etwa dem Marktwert des Fahrzeugs entspricht, folgt bereits daraus, dass andernfalls die Intention des Beklagten, den Preis "hoch zu treiben", keinen Sinn ergäbe, da er bei einem Preis weit jenseits des Marktwertes nicht damit rechnen konnte, dass das Eigengebot von einem redlichen Bieter noch überboten wird und damit zu einem erfolgreichen Verkauf führt, was gerade Ziel jeder Auktion ist (vgl. zur Schätzung des Marktwerts anhand von Eigengeboten bzw. dem vom Bieter geforderten Betrag auch BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, juris, Rn. 46 sowie OLG Hamm, Urteil vom 30. Juli 2020 - 34 U 125/19 - NJOZ 2020, 1426, 1429 f. Rn. 62).

  • OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

    Dabei richtet sich der Erklärungsgehalt der zu beurteilenden Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) auch nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, denen die Parteien vor der Teilnahme an der Internetauktion zugestimmt haben (BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, BGHZ 211, 331- 349, Rn. 19).

    Denn anders kann einem in der Praxis dieser zeitlich gestreckten Bietverfahren bestehenden Bedürfnis, den sich entwickelnden Auktionsverlauf aktiv zu begleiten, um auf Gebotserhöhungen von Bietkonkurrenten reagieren zu können, nur schwer Rechnung getragen werden (BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, BGHZ 211, 331-349, Rn. 26).

    Vielmehr muss sich der Rechtsmissbrauch aus dem Bieterverhalten bei der jeweils streitgegenständlichen eBay-Auktion ergeben (BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 -, BGHZ 211, 331- 349, Rn. 50).

  • OLG München, 26.09.2018 - 20 U 749/18

    Manipulation einer ebay-Auktion durch Abgabe eines Scheinangebots

  • LG Mannheim, 18.03.2021 - 21 O 1/20

    Auflösung einer Gesellschaft (hier: einer KG) durch einfachen Mehrheitsbeschluss

  • LAG Köln, 12.01.2022 - 3 Sa 540/21

    Änderungsvertrag im BEM-Gespräch; Keine Pflicht zur Schaffung eines neuen

  • KG, 14.04.2020 - 18 U 19/19

    Kaufvertrag auf eBay: Feststellung des Höchstgebots bei Einsatz eines

  • BGH, 20.07.2021 - VIII ZR 91/19

    Haftung bei vorzeitigem Abbruch einer Internet-Auktion: Rechtsmissbräuchliches

  • OLG Hamm, 25.06.2020 - 28 U 185/18

    Risiko einer Auktion ohne Mindestpreis trägt der Anbieter

  • OLG Brandenburg, 22.07.2020 - 7 U 114/19

    Rechte eines Bieters auf der Internet-Auktionsplattform Ebay bei zum Zwecke des

  • OLG Brandenburg, 02.10.2020 - 11 U 170/19

    Bestimmung des Vertragspartners bei einer Internet-Auktion

  • LG Landshut, 16.02.2018 - 51 O 2190/17

    Kaufvertragsschluss über Internet-Auktionsportal

  • LG Hamburg, 13.06.2017 - 416 HKO 53/17

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassung der Versendung von Immobilenangeboten bereits

  • AG Bad Berleburg, 12.10.2020 - 1 C 78/20

    Ebay; Auktionsabbruch; Schadensersatz statt der Leistung

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