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   BGH, 14.02.1957 - II ZR 190/55   

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https://dejure.org/1957,328
BGH, 14.02.1957 - II ZR 190/55 (https://dejure.org/1957,328)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1957 - II ZR 190/55 (https://dejure.org/1957,328)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1957 - II ZR 190/55 (https://dejure.org/1957,328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 302
  • NJW 1957, 871
  • DB 1957, 330
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 02.05.1932 - VIII 104/32

    1. Zur Frage der notwendigen Streitgenossenschaft zwischen der offenen

    Auszug aus BGH, 14.02.1957 - II ZR 190/55
    Nach den vom Reichsgericht jeweils in diesen Entscheidungen angestellten Erwägungen könnte sich allerdings aus besonderen tatsächlichen Feststellungen ergeben, daß eine Erstreckung der Verbindlichkeit auf die Gesellschafter in ihrer Privatsphäre beabsichtigt war, oder daß sich unter Heranziehung des § 242 BGB eine eigene Pflicht der Teilhaber der OHG ergebe (RGZ 136, 266).

    Dieser Entscheidung liegt mehr oder weniger deutlich ausgesprochen der Gedanke zugrunde, daß die Verbindlichkeiten der OHG und die sich aus § 128 HGB ergebende Verpflichtung der Gesellschafter zwei ihrem Inhalt nach verschiedene Verpflichtungen darstellen, daß es sich, wie in RGZ 136, 266 unter Bezugnahme auf die Stellung eines Garanten oder Bürgen aufgeführt ist, um ein Einstehen für die Erfüllung durch die Gesellschaft handle, die Gesellschafter lediglich auf das Interesse, also auf Schadensersatz haften.

    Dieser Gedanke einer gesellschaftsfreien Privatsphäre kommt in den Entscheidungen des Reichsgerichts zum Ausdruck, wenn dort von Handlungen und Unterlassungen gesprochen wird, welche ein Mitglied in seinen persönlichen Beziehungen vornimmt (RG Holdheimer Mtschr 1905, 51), oder den außergesellschaftlichen Belangen der Mitglieder oder davon, daß die Gesellschafter im außergesellschaftlichen Bereich in der Wahrnehmung ihrer privaten Belange grundsätzlich frei sind (RGZ 136, 266 [271]).

  • RG, 07.02.1928 - II 211/27

    Kommanditgesellschaft. ; Auszahlung des Gewinnanteils.

    Auszug aus BGH, 14.02.1957 - II ZR 190/55
    Soweit sich die Revision dabei auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 120, 135) und auf das Schrifttum zur OHG beruft, verkennt sie, daß es sich in dem hier zu entscheidenden Fall keineswegs um die Anwendung von Vorschriften der OHG auf das Verhältnis zwischen den Parteien handeln kann.
  • RG, 08.01.1937 - II 122/36

    Kann der zur Alleinvertretung berechtigte Gesellschafter einer offenen

    Auszug aus BGH, 14.02.1957 - II ZR 190/55
    Es ist in der Rechtsprechung darüber hinaus sogar anerkannt, daß die Vertretungsmacht sich auf die Aufnahme eines stillen Gesellschafters erstreckt (RGZ 153, 371).
  • RG, 13.04.1940 - II 143/39

    1. Kann der Anspruch eines Kommanditisten auf Feststellung, daß ihm im Fall einer

    Auszug aus BGH, 14.02.1957 - II ZR 190/55
    Die Beschränkung, wonach Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis während der Dauer der Gesellschaft nicht gegenüber den einzelnen Gesellschaftern verfolgt werden können, bezieht sich nur auf den Zahlungsanspruch (RGZ 153, 305 [307]; 163, 385 [388]: 170, 392 [395]; RG DR 1944, 245.).
  • RG, 05.01.1937 - II 182/36

    1. Kann der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft einen Anspruch, den

    Auszug aus BGH, 14.02.1957 - II ZR 190/55
    Die Beschränkung, wonach Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis während der Dauer der Gesellschaft nicht gegenüber den einzelnen Gesellschaftern verfolgt werden können, bezieht sich nur auf den Zahlungsanspruch (RGZ 153, 305 [307]; 163, 385 [388]: 170, 392 [395]; RG DR 1944, 245.).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Wie der Senat mit Urteil vom 22. Dezember 1982, V ZR 315/81, WM 1983, 220 f (ebenso Baumbach/Duden/Hopt, HGB 26. Aufl. § 128 Anm. 3 H; Hueck, Gesellschaftsrecht 18. Aufl. § 15 III 2 a S. 117) ausgesprochen hat, kommt unabhängig davon, wie die Gesellschafterhaftung bei nicht auf Geld gerichteten Schulden aufzufassen ist (vgl. dazu BGHZ 23, 302 ff; 73, 217, 221 f; Fischer in Großkommentar HGB 3. Aufl. § 128 Rdn. 3 ff), in solchen Fällen nach der Natur der Sache eine Verpflichtung auch der persönlich haftenden Gesellschafter zur Abgabe der Willenserklärung nicht in Betracht.
  • BGH, 11.12.1974 - VIII ZR 186/73

    Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, in denen die Umsatzsteuer gesondert

    Selbst wenn, wie die Beklagte zunächst geltend gemacht hat, noch eine gesellschaftsrechtliche Bindung zwischen den Mitgliedern der "Altgesellschaft" in Ansehung der Rechnungserteilungspflicht bestehen sollte (vgl. aber BGHZ 44, 229, 232), könnten allenfalls alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter als einzelne auf die Erteilung der Rechnung in Anspruch genommen werden, weil andere Gesellschafter eine Bescheinigung der Gesellschaft allein nicht ausstellen dürfen (vgl. BGHZ 23, 302; Hueck, Das Recht der OHG, 3. Aufl. § 21 II 5, S. 226 ff, 229).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16

    Polsterumarbeitungsmaschine - Patentverletzungsstreit: Auslegung der

    Ob der Berechtigte eine von der Gesellschaft geschuldete Leistung auch vom Komplementär persönlich verlangen kann, hängt davon ab, inwieweit die Erbringung dieser Leistung zu dessen gesellschaftlichen Pflichten gehört (vgl. BGH, BB 1974, 482; BGHZ 23, 302 = NJW 1957, 871).

    Die Erstellung der Rechnungslegung/Auskunft, zu der eine Kommanditgesellschaft Dritten verpflichtet ist, gehört zu den Geschäftsführungspflichten des geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafters (vgl. BGHZ 23, 302 = NJW 1957, 871; Baumbach/Hopt/Roth, 40. Aufl., HGB § 128 Rn. 9 f.) und zwar unabhängig davon, ob der Auskunftszeitraum den Zeitraum der eigenen Komplementärstellung betrifft.

    Daher kann der Berechtigte die Erfüllung der von der Gesellschaft geschuldeten Auskunft/Rechnungslegung auch vom Komplementär persönlich verlangen, §§ 161 Abs. 2, 128 HGB (vgl. BGHZ 23, 302 = NJW 1957, 871; Baumbach/Hopt/Roth, 40. Aufl. 2021, HGB § 128 Rn. 9 f.).

  • BGH, 11.12.1978 - II ZR 235/77

    Mängelbeseitigungspflicht auch des persönlich haftenden Gesellschafters;

    Unter Auseinandersetzung mit den einschlägigen Urteilen des Reichsgerichts und der Literatur hat er in dem Urteil vom 14. Februar 1957 - II ZR 190/55 - den Standpunkt vertreten, es könne weder schlechthin eine Pflicht der Gesellschafter zur Erfüllung jedweder Art von Gesellschaftsschulden, noch könne umgekehrt angenommen werden, der Gesellschafter schulde immer nur - in Geld - das Interesse, das der Gläubiger an der Erfüllung seines Anspruchs durch die Gesellschaft habe; da es auf den Zweck der Gesellschafterhaftung ankomme und in diesem Zusammenhang die Sicherungsinteressen des Gläubigers zu beachten, aber auch die schutzwerten Interessen des Gesellschafters zu berücksichtigen seien, kämen für unterschiedliche Fallgruppen unterschiedliche Lösungen in Betracht (BGHZ 23, 302, 305/306).
  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Die Personalgesellschaft ist von der Persönlichkeit der Gesellschafter nicht zu trennen (vgl. RGZ 43, 104; 118, 295/298; BGHZ 23, 302).

    Deshalb bedeutet die Haftung des Gesellschafters nach §§ 128, 161 HGB folgendes: Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind zugleich Schulden der Gesellschafter; Gesellschaft und Gesellschafter sind keine Gesamtschuldner, sondern es besteht nur eine einheitliche Verpflichtung und Schuld, für die zwei verschiedene Vermögensmassen haften; der Gesellschafter hat nicht nur für fremde Schuld einzustehen und nicht nur die Erfüllung durch die Gesellschaft zu erwirken, sondern jeder Gesellschafter ist zur persönlichen Erfüllung der Verbindlichkeit voll verpflichtet (BGHZ 5, 35; 23, 302) [BGH 13.02.1957 - IV ZR 183/56].

  • BGH, 09.05.1963 - II ZR 124/61

    Ausgeschiedener Kommanditist

    Diese konstruktive Deduktion überzeugt, wie der Senat bereits hervorgehoben hat, nicht (vgl. BGHZ 36, 226 [BGH 21.12.1961 - II ZR 74/59]); sie verleiht der Auffassung von der Rechtsnatur der Personalhandelsgesellschaft einen bedenklichen Eigenwert, der hier, wie auch in anderen Fällen, keine ausreichende Rechtfertigung zur Ableitung selbständiger Rechtssätze hergibt (vgl. dazu bereits BGHZ 23, 305 [BGH 14.02.1957 - II ZR 190/55]).
  • BGH, 21.01.1993 - IX ZR 275/91

    Anfechtung einer Vermögensübertragung auf Konkursmasse durch KG-Gesellschafter

    Demgemäß behandeln die vom Berufungsgericht zitierten höchstrichterlichen Entscheidungen (BGHZ 5, 35; 23, 302; 34, 293) ausschließlich die Durchsetzung solcher Ansprüche gegen die Gesellschafter; zum Innenverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern besagen sie nichts.
  • FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 79/08

    Abgabenordnung: Zur Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und zur Wahrung der

    Anlass, in Ausnahme hiervon für die Dauer des Aushangs auf die Zeit des jeweiligen Dienstschlusses in der Behörde abzustellen, sieht der Senat schon aus Gründen der Rechtssicherheit und Einheitlichkeit der Handhabung nicht (and. ggf. in Fallgestaltungen, in denen es auf eine Mitwirkung eines Erklärungsempfängers ankommt, s. BGH Urteil vom 14.02.1957 II ZR 190/55, BGHZ 23, 302; Palandt BGB 69. Aufl. 2010 § 188 Rn. 3).
  • LG Heidelberg, 27.07.2016 - 1 S 51/15

    Auskunftsanspruch der Rechtsschutzversicherung gegen zwei Rechtsanwälte und die

    Bei der Verpflichtung zu einer unvertretbaren Handlung, z. B. wie hier Auskunftserteilung, können die Gesellschafter ebenfalls im Wege der Leistungsklage auf Auskunft in Anspruch genommen werden (vgl. BGHZ 23, 302, 305).
  • OLG Brandenburg, 08.07.2014 - 6 U 196/12

    Stufenklage: Zulässigkeit eines Teilurteils; Auskunfts- und Zahlungsanspruch

    Er kann wegen der von der Gesellschaft geschuldeten Rechnungslegung auch unmittelbar im Klageweg in Anspruch genommen werden (vgl. BGHZ 23, 302, 306; Baumbach/Hopt, ZPO, 72. Aufl. 2014, § 128 Rdnr. 10, 15).
  • BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 175/70

    Haftung bei Geseilschafteridentität zweier Handelsgesellschaften

  • BGH, 01.12.1969 - II ZR 224/67

    Gehaltserhöhung eines Geschäftsführers - Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

  • BFH, 19.04.2007 - VII R 45/05

    Mineralölsteuer: Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei

  • OLG Dresden, 31.01.2002 - U 1763/01

    Zulässigkeit einer Weigerung zur Entgegennahme von Anzeigenaufträgen für das

  • BGH, 09.11.1973 - I ZR 83/72

    Unbilligkeit oder Billigkeit einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 315/81

    Klage auf Abschluss eines Kaufvertrages - Auslegung eines formularmäßigen

  • BGH, 22.11.1965 - II ZR 102/63

    Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers - Testamentarische Verfügung

  • BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67

    Verfassungsmäßigkeit der Kommanditistenhaftung für Gewerbesteuer

  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 30/88

    Anspruch auf Entschädigung wegen Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten

  • LG Düsseldorf, 08.03.2007 - 4b O 59/06

    Kücheneckschrank

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