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BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 24, 97
- NJW 1957, 986
- DB 1957, 505
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (5)
- RG, 08.10.1928 - IV 105/28
Bürgschaft
Auszug aus BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56
Die Entscheidung RGZ 122, 146 [148] steht dieser Auffassung nicht entgegen; denn dort hatte der Hauptschuldner die Erklärung in dem gegen ihn gerichteten Rechtsstreit, wenn auch erfolglos, vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung abgegeben. - RG, 20.11.1903 - III 414/03
Z.P.O. § 767 Abs. 2. Aufrechnung.
Auszug aus BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56
Entscheidend ist vielmehr, wann sich die Forderungen aufrechenbar gegenübergestanden haben (vgl. u.a. RGZ 64, 228); das war nach den eigenen Behauptungen des Beklagten schon vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung in dem Vorprozess der Fall. - RG, 30.09.1922 - V 126/22
Versteckte Willensunstimmigkeit
Auszug aus BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56
Sollte das Oberlandesgericht bei der neuen Prüfung allerdings zu dem Ergebnis gelangen, dass der Ausdruck "Restkaufsumme" unter den obwaltenden Umständen überhaupt mehrdeutig gewesen ist, so könnte auch ein versteckter Einigungsmangel nach § 155 BGB in Betracht kommen (vgl. RGZ 105, 209, 211; 165, 193, 198 f). - RG, 13.11.1940 - II 44/40
Ist bei einer bereits ins Leben getretenen offenen Handelsgesellschaft oder …
Auszug aus BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56
Sollte das Oberlandesgericht bei der neuen Prüfung allerdings zu dem Ergebnis gelangen, dass der Ausdruck "Restkaufsumme" unter den obwaltenden Umständen überhaupt mehrdeutig gewesen ist, so könnte auch ein versteckter Einigungsmangel nach § 155 BGB in Betracht kommen (vgl. RGZ 105, 209, 211; 165, 193, 198 f). - RG, 16.06.1932 - VIII 662/31
1. Kann der Bürge die Befriedigung des Gläubigers nach § 770 Abs. 2 BGB. …
Auszug aus BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56
Denn vorliegend würde sich der Beklagte, wenn die Gegenforderungen des K. bestehen sollten, in jedem Falle darauf berufen können, dass dem Hauptschuldner ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB zugestanden hätte (RGZ 137, 34 [38]).
- BGH, 05.03.2009 - IX ZR 141/07
Zulässigkeit einer Klage auf Festellung des Erlöschens einer titulierten …
Sind die Gründe vor diesem Zeitpunkt entstanden und wird die Rechtswirkung der Einwendung erst durch eine Willenserklärung ausgelöst, so ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Willenserklärung objektiv abgegeben werden konnte (BGHZ 24, 97, 99; 34, 274, 279 f; 100, 222, 225; 125, 351, 352 f; 163, 339, 342;… 173, 328, 334 f Rn. 23, 25;… BGH, Urt. v. 16. November 2005 - VIII ZR 218/04, NJW-RR 2006, 229, 230 Rn. 14).Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (RG HRR 1935 Nr. 691; BGHZ 24, 97, 99; 34, 274, 280; 125, 351, 354;… ähnlich Stein/Jonas/Leipold, ZPO 22. Aufl. § 145 Rn. 63 ff, 66 f;… MünchKomm-ZPO/Wagner, ZPO 3. Aufl. § 145 Rn. 28; jeweils zu den Rechtswirkungen einer bereits vor dem Ausgangsprozess erklärten, in diesem Prozess aber wegen Verspätung präkludierten Aufrechnung) hat die Präklusion der Aufrechnung nicht nur verfahrensrechtliche Wirkung.
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02
Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beurteilt sich die Frage, wann eine gegen den festgestellten Anspruch geltend gemachte Einwendung entstanden ist, nach materiellem Recht, wobei für die Aufrechnung nicht auf die Ausübung dieses Gestaltungsrechts, sondern ohne Rücksicht auf eine etwaige Kenntnis auf die Aufrechnungslage, also darauf abzustellen ist, wann sich die Forderungen objektiv aufrechenbar gegenübergestanden haben (BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 100, 222, 225). - BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00
Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen …
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher offen gelassen (BGHZ 24, 97, 99).
- BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04
Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern
Der Bürge kann durch Aufrechnung mit einer eigenen Forderung nicht die Hauptschuld, sondern nur die Bürgschaftsschuld tilgen (BGHZ 24, 97, 98). - BGH, 04.12.2007 - XI ZR 144/06
Zulässigkeit der erstmaligen Erhebung der Verjährungseinrede in der …
Die materiell-rechtliche Befugnis, den Zeitpunkt der Geltendmachung der Einrede frei zu wählen, wird bei der Verjährung ebenso wie bei den Gestaltungsrechten der Anfechtung oder Aufrechnung im gerichtlichen Verfahren durch das Prozessrecht beschränkt (vgl. zur Aufrechnung: BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 91, 293, 302 ff.; zur Anfechtung: BGHZ 42, 37, 39 ff.; 94, 29, 34 m.w.Nachw.). - BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79
Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld
Die Rechtskraft eines Urteils gegen den Hauptschuldner wirkt nach allgemeiner Ansicht nicht gegen den Bürgen (RGZ 56, 109, 110 f; Senatsurteil vom 10. Februar 1971 - VIII ZR 144/69 = WM 1971, 614; vgl. auch BGHZ 24, 97, 99 f [BGH 11.04.1957 - VII ZR 212/56];… Mormann in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 768 Rdn. 3;… von Feldmann in Münchner Kommentar § 218 Rdn. 8), so daß dieser die in der Verurteilung liegende Aberkennung der Verjährungseinrede und die nach § 218 BGB neu eröffnete Verjährungsfrist nicht gegen sich gelten lassen muß. - BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von …
Zwar ist für Gestaltungsrechte wie beispielsweise die Aufrechnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass es für die Frage des Einwendungsausschlusses nicht auf die Ausübung des Gestaltungsrechts ankommt, sondern darauf, ob dieses - also etwa die Aufrechnungslage - zu dem nach § 767 Abs. 2 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt objektiv bereits bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 100, 222, 225, st. Rspr.). - OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 2/09
Rechtsfolgen der Aufrechnung mit der im Vorprozess zuerkannten Klageforderung …
Sind die Gründe vor diesem Zeitpunkt entstanden, wird aber die Rechtswirkung der Einwendung erst durch eine Willenserklärung ausgelöst, so ist nach gefestigter Rechtsprechung dennoch der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Willenserklärung objektiv abgegeben werden konnte (BGH NJW 2009, 1671; NJW-RR 2006, 229; BGHZ 173, 328; 163, 339; 125, 351; 100, 222; 34, 274; 24, 97).Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2009, 1671; BGHZ 125, 351; 34, 274; 24, 97) hat die Präklusion der Aufrechnung nicht nur verfahrensrechtliche Wirkung.
- BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84
Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach …
Sie läßt dies als Entstehungstatbestand der Einwendung im Sinne des § 767 Abs. 2 ZPO mit der Folge genügen, daß die Gestaltungswirkung der erst nach der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung des Vorprozesses abgegebenen Erklärung nicht geltend gemacht werden kann (so für die Aufrechnung: BGHZ 24, 97, 98 [BGH 11.04.1957 - VII ZR 212/56]; 34, 274, 279; Senatsurteil v. 14. Februar 1968 - VIII ZR 220/65 = WM 1968, 447; RGZ 64, 228, 230 und für die Anfechtung: BGHZ 42, 37, 39 ff.). - BGH, 16.06.1993 - XII ZR 6/92
Aufrechnung gegen Unterhaltsforderung
Das Berufungsgericht geht zwar zutreffend davon aus, daß eine Aufrechnung nicht mehr mit der Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden kann, wenn die Aufrechnungsmöglichkeit schon im Vorprozeß bestanden hat, aber nicht genutzt wurde (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: u.a. BGHZ 24, 97, 98 f [BGH 11.04.1957 - VII ZR 212/56]; 38, 122, 123; BGH, Urteil vom 21. April 1980 - II ZR 107/79 - NJW 1980, 2527, 2528;… vgl. auch MünchKomm-ZPO/Karsten Schmidt § 767 Rdn. 80 f. m.w.N.). - BGH, 10.03.1988 - VII ZR 8/87
Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen
- BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94
Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs
- BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59
US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung …
- BGH, 24.10.1962 - V ZR 1/61
Gesamtschuldnerische Haftung der testamentarischen Erben gegenüber einem aus …
- BGH, 19.03.1987 - IX ZR 148/86
Aufrechnung mit einer Masseforderung
- BGH, 01.06.1964 - VII ZR 16/63
"erbitterte Gegnerin" - § 767 Abs. 2 ZPO, bereits die objektiv gegebene …
- KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05
Unanfechtbare Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung; …
- BGH, 21.04.1980 - II ZR 107/79
Aufrechnungsmöglichkeit des Vollstreckungsgläubigers gegen Schadensersatzanspruch …
- BGH, 14.12.1964 - VIII ZR 119/63
Rechtsstellung des Gesellschafters bei mit der Gesellschaft vereinbartem …
- BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 62/90
Einwendung von Gestaltungsrechten im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsgegenklage …
- BGH, 16.02.1984 - IX ZR 106/83
Aufrechnung des Gläubigers mit einer nicht verbürgten Forderung
- OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
Zeitliche Grenzen der Geltendmachung eines Rücktritts vom Vertrag aufgrund …
- OLG Hamm, 28.12.1993 - 20 W 19/93
Zugang der "assignation en référé"; Ausschluss des Anerkennungshindernisses bei …
- BGH, 05.12.1985 - III ZR 224/84
Prozessual unzulässige Aufrechnung - Überweisung an Zahlungs Statt - …
- OLG Hamm, 23.11.2010 - 34 U 11/08
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
- OLG Düsseldorf, 21.09.2000 - 10 W 84/00
Unzulässiger Aufrechnungseinwand gegenüber notarieller Kostenforderung - …
- BGH, 28.06.1965 - VII ZR 175/63
Berücksichtigung von Einwendungen im Betragsverfahren
- OLG Hamm, 13.06.1986 - 15 W 192/86
- BGH, 11.03.1965 - VII ZR 102/63
Klage aus einer abgetretenen Darlehensforderung und aus einer Bürgschaft - …
- BGH, 28.05.1958 - IV ZR 334/57
Rechtsmittel