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   BGH, 08.10.1957 - V BLw 12/57   

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https://dejure.org/1957,288
BGH, 08.10.1957 - V BLw 12/57 (https://dejure.org/1957,288)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1957 - V BLw 12/57 (https://dejure.org/1957,288)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1957 - V BLw 12/57 (https://dejure.org/1957,288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Abänderung vertraglich vereinbarter Altenteilsleistungen bei einer erheblichen Veränderung der für ihre Festsetzung maßgebend gewesenen allgemeinen Verhältnisse - Geltung der Abänderung von Altenteilsleistungen auch bei Veränderungen in den persönlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 25, 293
  • NJW 1957, 1798
  • DB 1957, 1127
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1956 - V BLw 53/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1957 - V BLw 12/57
    Entscheidung vom 31. Januar 1956 (V BLw 53/55) ebenfalls weitgehende Abänderungen eines vereinbarten Altenteils durch die Vorinstanzen gebilligt.
  • BGH, 30.01.1951 - V BLw 57/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1957 - V BLw 12/57
    Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Januar 1951 (V BLw 57/49) genügt die telegraphische Einlegung der Rechtsbeschwerde zur Nahrung der Rechtsbeschwerdefrist (vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 23. September 1952, V BLw 3/52, NJW 1953, 25 [nur Leitsatz] = LM Nr. 1 zu § 5 LVR).
  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 3/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1957 - V BLw 12/57
    Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Januar 1951 (V BLw 57/49) genügt die telegraphische Einlegung der Rechtsbeschwerde zur Nahrung der Rechtsbeschwerdefrist (vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 23. September 1952, V BLw 3/52, NJW 1953, 25 [nur Leitsatz] = LM Nr. 1 zu § 5 LVR).
  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94

    Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts

    Der danach hier in Betracht kommende Art. 15 PrAGBGB (vgl. BGHZ 25, 293, 297) enthält ebenfalls keine Bestimmungen, aus denen ein Geldanspruch des einen Altenteilers gegen den anderen hergeleitet werden könnte.
  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

    Insoweit gilt für die Bemessung einer Geldrente anstelle von Unterbringung und der Erbringung von Pflegeleistungen auf dem Grundstück aus Art. 18 Satz 1 BayAGBGB der allgemeine Grundsatz, daß durch einen Altenteilsvertrag dem Verpflichteten nicht höhere Leistungen auferlegt werden sollen, als er aus der Hofstelle bewirken kann (BGHZ 25, 293, 298).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind solche Pflichten grundsätzlich nicht höchstpersönlicher Natur (BGHZ 25, 293, 299).
  • BFH, 13.12.2005 - X R 61/01

    (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Altenteilsleistungen können der Art nach insoweit abgeändert werden, als sich bei einer erheblichen Veränderung der Verhältnisse ein Anspruch auf Natural- und Versorgungsleistungen in einen Geldanspruch umwandeln kann (vgl. zu Art. 15 § 8 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch --Preuß. AGBGB-- BGH-Beschluss vom 8. Oktober 1957 V BLw 12/57, BGHZ 25, 293, 295; Oberlandesgericht --OLG-- Düsseldorf, Urteil vom 28. Oktober 1987 9 U 69/87, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1988, 326).
  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Altenteilsleistungen können der Art nach insofern abgeändert werden, als sich bei einer erheblichen Veränderung der Verhältnisse ein Anspruch auf Natural- und Versorgungsleistungen in einen Geldanspruch umwandeln kann (vgl. - zu Art. 15 § 8 Preuß. AGBGB - BGH-Beschluß vom 8. Oktober 1957 V BLw 12/57, BGHZ 25, 293, 295; OLG Düsseldorf, a. a. O.).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 9/09

    Zahlungsanspruch eines erwachsenen Kindes gegen den eigenen Bruder aus

    Soweit hier von Interesse, ist dies auch dann anzunehmen, wenn die Leistungen auf höchst persönlichen Ansprüchen des Berechtigten beruhen, die nur er selbst erheben kann (BGHZ 25, 293, 299), wenn - anders als bei höchst persönlichen Ansprüchen - ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der Beibehaltung einer bestimmten Gläubigerperson aber besonders schutzwürdig ist (BGHZ 96, 146, 149), und wenn ohne Veränderung des Leistungsinhalts die dem Gläubiger gebührende Leistung mit seiner Person derart verknüpft ist, dass die Leistung an einen anderen Gläubiger als eine andere Leistung erscheinen würde (BGH, Urt. v. 26. Januar 1994, XII ZR 93/92, WM 1994, 557, 558).

    Hier betrifft das die in dem Übergabevertrag vereinbarten Wart- und Pflegeleistungen (vgl. BGHZ 25, 293, 299; BayObLGZ 1967, 480, 481).

  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Altenteilsleistungen können der Art nach insofern abgeändert werden, als sich bei einer erheblichen Veränderung der Verhältnisse ein Anspruch auf Natural- oder Versorgungsleistungen in einen Geldanspruch umwandeln kann (vgl.- zu Art. 15 § 8 Preußisches AGBGB- BGH-Beschluß vom 8. Oktober 1957 V BLw 12/57, BGHZ 25, 293, 295; BGH-Urteil vom 20. März 1981 V ZR 152/79, DB 1981, 1614; Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Celle vom 28. Februar 1983 7 WLw 53/82, Agrarrecht - AgrarR - 1983, 306; Urteil des OLG Düsseldorf vom 28. Oktober 1987 9 U 69/87, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht - NJW-RR - 1988, 326).
  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 99/04

    Anforderungen an die Darstellung der Anträge im Berufungsurteil

    Die in einem Altenteilsvertrag übernommenen Pflegeverpflichtungen sind nämlich grundsätzlich nicht höchstpersönlicher Natur (Senat, BGHZ 25, 293, 299; Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127).
  • OLG Oldenburg, 29.05.2012 - 12 U 67/09

    Grundsätze zur rechtlichen Einordnung eines Erbvertrages mit Pflegeverpflichtung

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob bzw. in welchen Fällen die obergerichtliche Rechtsprechung Pflegedienstleistungen grundsätzlich als nicht von dem Schuldner höchstpersönlich zu erbringende Verpflichtungen betrachtet (vgl. BGHZ 25, 293; BGH NJW 2003, 1126, 1127; ZEV 2010, 316; NJW 2011, 2995; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 708).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1987 - 9 U 69/87

    Umwandlung von in Versorgungsverträgen vereinbarten Naturalleistungen in eine

    In der - auch höchstrichterlichen - Rechtsprechung ist aber seit langem anerkannt, daß auch bei Versorgungsabreden in Verträgen rechtlich anderer, aber ähnlicher Art unter vergleichbaren Voraussetzungen aus dem Rechtsgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einer erheblichen Veränderung der Verhältnisse ein Zahlungsausgleich für Versorgungsleistungen in Betracht kommen kann (vgl. u.a. BGHZ 25, 293 ff; BGH DB 1981, 1614 f; und ständige Rechtsprechung des Senats).

    Bei Unterhaltsverträgen bzw. der vertraglichen Übernahme von Versorgungsleistungen kann sich eine grundlegende Veränderung nicht nur aufgrund der allgemeinen Wirtschaftslage, sondern auch aus den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ergeben; das ist nicht nur für Altenteilsverträge (Art. 15 prAGBGB), sondern auch für Versorgungsabreden in andersartigen Verträgen anerkannt (BGHZ 25, 293 ff; BGH DB 1981, 1614 f).

  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 152/79

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Versorgungsabreden

  • BGH, 25.05.1992 - II ZR 232/91

    Erstattungsanspruch des Miteigentümers wegen Werterhöhung bei Wegfall der

  • FG Niedersachsen, 04.11.2009 - 2 K 277/07

    Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ("private

  • LG Düsseldorf, 21.01.2010 - 8 O 460/05

    Übergang eines Anspruchs gemäß § 90 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) auf den Träger

  • BGH, 30.11.1989 - BLw 20/89

    Senkung des Pflichtteilsanspruch durch Übergabevertrag - Zulässigkeit einer

  • BFH, 16.09.2009 - X R 17/06

    Bindung an ein rechtskräftiges Urteil - Abänderbarkeit von Versorgungsleistungen

  • OLG Hamm, 29.02.1996 - 22 U 84/95

    Pflegeverpflichtung im Übergabevertrag

  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14

    Abzug von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben

  • FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 233/14

    Abziehbarkeit der aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags an seine Eltern

  • FG München, 02.10.1998 - 4 V 1889/98

    Einordnung der Aufhebung einer vollzogenen Grundstücksübertragung als freigebige

  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 234/14

    Abzug von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben

  • FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 234/14

    Abziehbarkeit der aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags an seine Eltern

  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 217/86
  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 U 97/00

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zahlung von außerhäuslichen

  • BayObLG, 11.10.1979 - BReg. 2 Z 39/79

    Eine zur Sicherung einer unter dem Vorbehalt des § 323 ZPO vereinbarten Leibrente

  • BGH, 10.07.1975 - V BLw 4/75

    Darlegung des Beschwerdegrunds der Abweichungsrechtsbeschwerde - Vertrag zur

  • BGH, 21.12.1988 - BLw 10/88

    Anforderungen an eine Abweichungsrechtsbeschwerde - Voraussetzungen einer

  • BGH, 28.05.1963 - V BLw 4/63

    Neufestsetzung bzw. Erhöhung eines Altenteils - Abschluss eines

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