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   BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57   

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https://dejure.org/1958,72
BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57 (https://dejure.org/1958,72)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1958 - III ZR 38/57 (https://dejure.org/1958,72)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1958 - III ZR 38/57 (https://dejure.org/1958,72)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • opinioiuris.de

    Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 27, 338
  • NJW 1959, 35
  • MDR 1958, 665
  • DB 1958, 868
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1957 - III ZR 21/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57
    Sicherlich kann aus dem Umstand, daß der Erlaß eines Haftbefehls mangels hinreichenden Tatverdachts und mangels Verdunkelungsgefahr abgelehnt wird oder ein erlassener Haftbefehl aufgehoben wird, wie das hier durch den Beschluß des Landgerichts geschehen ist, nicht ohne weiteres auf ein pflichtwidriges Verhalten der antragstellenden Staatsanwaltschaft geschlossen werden; pflichtwidrig handelt sie nur, wenn sie bei einer sachgerechten Würdigung des zur Beurteilung stehenden Sachverhalts nicht der Annahme sein durfte, die beantragte Maßnahme - der Erlaß des Haftbefehls - könne gerechtfertigt sein (vgl. Urteil vom 27. Mai 1957 - III ZR 21/56 S 13/14).
  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10

    Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses

    Ob und in welchem Umfang dieser Grundsatz auch für die richterliche Tätigkeit gilt (so Senat, Urteil vom 29. Mai 1958 - III ZR 38/57, BGHZ 27, 338, 346; Beschluss vom 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, NJW-RR 1992, 919 f; jeweils amtsrichterliche Tätigkeiten betreffend), kann genauso dahinstehen wie die Frage, ob die Auffassung des Berufungsgerichts, die Bewertung des Landgerichts sei bereits deshalb ohne Bedeutung, weil sie auf einer unzureichenden Beurteilungsgrundlage beruhe und insoweit nicht sorgfältig erfolgt sei (zu dieser Einschränkung der Richtlinie vgl. nur Senat, Urteile vom 19. Januar 1989 - III ZR 243/87, NJW 1989, 1924, 1926; vom 2. April 1998 - III ZR 111/97, NVwZ 1998, 878; und 18. November 2004 - III ZR 347/03, VersR 2005, 1582, 1583), rechtsfehlerfrei ist.
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Bei der haftungsrechtlichen Beurteilung eines Haftbefehlsantrags kann aus dem Umstand, daß der Erlaß eines Haftbefehls mangels hinreichenden Tatverdachts abgelehnt oder - wie im Streitfall geschehen - ein erlassener Haftbefehl aufgehoben worden ist, nicht ohne weiteres auf ein pflichtwidriges Verhalten der antragstellenden Staatsanwaltschaft geschlossen werden; pflichtwidriges Handeln ist ihr nur anzulasten, wenn sie bei einer sachgerechten Würdigung des zur Beurteilung stehenden Sachverhalts nicht der Annahme sein durfte, die beantragte Maßnahme - der Erlaß des Haftbefehls - könne gerechtfertigt sein (BGHZ 27, 338, 350 f; Beschluß vom 22. Februar 1989 - III ZR 51/89 - in juris dokumentiert).

    Dieser hat wegen der einschneidenden Folgen eines Haftbefehls die Akten trotz aller etwa gebotenen Eile sorgfältig und genau durchzuarbeiten, ehe er sich entschließen darf, einen Haftbefehl zu erlassen (BGHZ 27, 338, 348 f).

  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach betont, daß insoweit mit "besonderer Sorgfalt abzuwägen" (vgl. BGH Urteil vom 15. April 1980 - VI ZR 76/79 - NJW 1980, 1790, 1791) bzw. "ganz besondere Vorsicht" am Platze sei, weil ein Ermittlungsverfahren bereits auf Verdacht eröffnet werde, andererseits aber juristisch nicht vorgebildete Laien allzu leicht geneigt seien, die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens beinahe mit dem Nachweis der zur Last gelegten Tat gleichzusetzen (Senat BGHZ 27, 338, 342).
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