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   BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59   

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https://dejure.org/1959,416
BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59 (https://dejure.org/1959,416)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1959 - V ZB 6/59 (https://dejure.org/1959,416)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59 (https://dejure.org/1959,416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 30, 255
  • NJW 1959, 1635
  • MDR 1959, 745
  • DNotZ 1959, 540
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59
    Die Vorschrift des § 53 GBO verdankt ihre Entstehung der Erwägung, daß eine unrichtige, auf Verletzung gesetzlicher Vorschriften beruhende Grundbucheintragung Schadensersatzansprüche gegen den Staat zur Folge haben kann, denen die Eintragung eines Amtswiderspruchs vorbeugen soll (BGHZ 25, 16, 25).
  • RG, 21.05.1930 - V 136/29

    Sind die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs anwendbar,

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59
    Dem Landgericht ist darin zuzustimmen, daß ein gutgläubiger Eigentumserwerb des Beteiligten zu 1 nicht in Betracht kommt, weil die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs (§ 892 BGB) bei der Übertragung von Gesamthandsvermögen auf einen der Gesamthänder keine Anwendung finden (vgl. RGRK BGB 11. Aufl. § 892 Anm. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung, insbesondere RGZ 129, 119, 121).
  • RG, 23.04.1932 - V 325/31

    Kann sich der Erwerber eines Grundstücks auf den öffentlichen Glauben des

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob ein gutgläubiger Eigentumserwerb des Beteiligten zu 1 etwa auch deshalb ausscheidet, weil es sich, wie das Landgericht annimmt, bei der Grundstücksübertragung um eine vorweggenommene Erbfolge handelt (vgl. RGZ 136, 148, 150).
  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei rechtsgeschäftlicher Übertragung eines

    Daran fehlt es, wenn Veräußerer und Erwerber rechtlich oder wirtschaftlich identisch sind (Senat, Urt. v. 19. Juni 1998, V ZR 356/96, WM 1998, 1832, 1835), also etwa bei einer Veräußerung zwischen personenidentischen Gesellschaften (BGH, Urt. v. 2. April 1998, IX ZR 232/96, NJW-RR 1998, 1057, 1058), von der Mutter- auf die Tochtergesellschaft (BGH, Urt. v. 23. Mai 1989, XI ZR 82/88, NJW-RR 1989, 1207) oder von dem Alleingesellschafter auf die Gesellschaft (Senat, Urt. v. 19. Juni 1998, V ZR 356/96, WM 1998, 1832, 1835), aber auch bei der Übertragung von Gesamthandsvermögen auf einen oder mehrere Gesamthänder (Senat, BGHZ 30, 255, 256), etwa im Rahmen einer Erbauseinandersetzung (BGH, Urt. v. 13. Dezember 2000, IV ZR 239/99, NJW 2001, 1069).
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14

    Öffentlicher Glaube des Erbscheins: Geltung bei Rechtsgeschäften innerhalb der

    Veräußerer und Erwerber dürfen daher weder rechtlich noch wirtschaftlich - auch nur teilweise - identisch sein (BGH, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 5/07, BGHZ 173, 71 Rn. 22; Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255, 256 jeweils für den gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB).
  • BGH, 21.10.2021 - V ZB 52/20

    ZPO § 866 Abs. 1 Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen,

    Die Nichtanwendung oder unrichtige Anwendung des Gesetzes braucht deshalb nicht auf einem Verschulden des Grundbuchamts zu beruhen, sondern kann auch ohne ein Verschulden gegeben sein (Senat, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255, 256).

    Maßgebend dafür ist die dem Grundbuchamt zur Zeit der Eintragung unterbreitete Sachlage und die zu dieser Zeit bestehende Rechtslage (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255, 260; Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 204/11, juris Rn. 18).

    Daher liegt eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften nicht vor, wenn das Grundbuchamt das Gesetz auf den ihm unterbreiteten Sachverhalt richtig angewandt hat, auch wenn dieser Sachverhalt unrichtig war, es sei denn, dass die Unrichtigkeit dem Grundbuchamt bekannt war oder bei gehöriger Prüfung erkennbar gewesen wäre (Senat, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255, Leitsatz).

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