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   BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 134/58   

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https://dejure.org/1959,175
BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 134/58 (https://dejure.org/1959,175)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1959 - VIII ZR 134/58 (https://dejure.org/1959,175)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1959 - VIII ZR 134/58 (https://dejure.org/1959,175)
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Betriebsübernahme

§ 415, §§ 123 Abs. 2, 143 BGB, 'Dritter', Verfügungs-, Angebotstheorie, § 139 BGB

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 31, 321
  • NJW 1960, 621
  • MDR 1960, 302
  • JR 1960, 300
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 21.11.1931 - V 185/31

    1. Kann sich jemand, der die Schuld einer Bank übernimmt, auf die Vorschrift des

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 134/58
    Wird diese Mitteilung als rechtsgeschäftliche Erklärung angesehen - die von der herrschenden Meinung (vgl. RGZ 134, 185, 187) abgelehnte Angebotstheorie faßt sie sogar als Angebot zu einem mit der Genehmigung des Gläubigers zustande kommenden Vertrage über die Schuldübernahme auf -, so könnte sie bei arglistiger Täuschung des Übernehmers durch den Urschuldner mit Erklärung gegenüber dem Gläubiger angefochten werden, und zwar unter der Voraussetzung des § 123 Abs. 2 Satz 1 BGB.
  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 32/56

    Haftung des Erwerbes aus Fortführung einer unzulässigen Firma;

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 134/58
    Für den Bereich des Schuldüberganges bei Erwerb eines Handelsgeschäfts nach § 25 HGB haben Rechtsprechung und Schrifttum allerdings den Gedanken entwickelt, daß, wer das Handelsgeschäft eines Vollkaufmanns mit Firma fortführt, damit in der Öffentlichkeit den Rechtsschein erweckt, er sei zur Übernahme der Verbindlichkeiten des früheren Inhabers bereit, und kraft Rechtsscheines für diese Verbindlichkeiten auch dann haftet, wenn der Übernahmevertrag nichtig ist (vgl. BGHZ 22, 234, 239).
  • RG, 06.07.1904 - V 201/04

    Schuldübernahme

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 134/58
    Daß die Schuldübernahme, wenn sie untrennbarer Teil eines Grundgeschäfts ist, nicht für sich selbst als selbständiges Rechtsgeschäft bestehen bleibt, falls das Grundgeschäft nichtig ist, entspricht ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 58, 384, 386; WarnRspr 1911 Nr. 263; RG HRR 1933 Nr. 1415).
  • RG, 14.01.1928 - I 204/27

    Schuldübernahme

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 134/58
    In der Entscheidung RGZ 119, 418, 421, bei der es sich übrigens um das in HRR 1928 Nr. 710 veröffentlichte Urteil handelt, führt das Reichsgericht aus, für die Rechtsbeziehungen des Übernehmers zum Gläubiger komme es an sich nicht darauf an, ob der Übernehmer sich bei der mit dem ursprünglichen Schuldner getroffenen Abrede in falschen Vorstellungen über den Inhalt der übernommenen Verbindlichkeiten bewegt habe.
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    Sowohl § 123 Abs. 2 S. 1 als auch Abs. 2 S. 2 BGB setzen voraus, dass die Täuschung von einem Dritten ausgeht, und können mithin nicht eingreifen, wenn allein eine Täuschung durch den Erklärungsgegner - hier die HEROS-Gruppe als Versicherungsnehmerin - in Rede steht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1959 - VIII ZR 134/58, BGHZ 31, 321, 327 f.).
  • BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96

    Anfechtung der Zustimmung zu einer Vertragsübernahme durch den Vermieter

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter die von ihm erteilte Zustimmung zu einer zwischen dem bisherigen und einem neuen Mieter vereinbarten Vertragsübernahme wegen arglistiger Täuschung anfechten kann (Fortführung von BGHZ 96, 302 ff. und Abgrenzung zu BGHZ 31, 321 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat in dem erwähnten Urteil BGHZ 96, 302 ff. in einem Fall, in dem der Übernehmer den Übernahmevertrag nur gegenüber dem verbleibenden und nicht auch gegenüber dem ausscheidenden Teil angefochten hatte, dahinstehen lassen, ob die "lediglich von einem Beteiligten begangene arglistige Täuschung zu Lasten der selbst nicht täuschenden Partei ohne weiteres materiell zur Anfechtung berechtigt, oder ob das nur dann der Fall ist, wenn ihr die Täuschung bekannt war oder hätte bekannt sein müssen (aaO S. 310, 311; zu vergleichen auch BGHZ 31, 321 ff. für den Fall, daß der Schuldner den Übernehmer bei Abschluß des Grundgeschäfts/der Vertragsübernahme arglistig getäuscht hat; vgl. dazu Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. § 123 Rdn. 39 m.w.N.; auch Soergel/Hefermehl aaO § 123 Rdn. 38; Dörner aaO S. 2916 mit Hinweis auf Fn. 8).

  • BGH, 25.10.1995 - IV ZR 22/95

    Rechtsnatur der Überleitung von Anwartschaften von einer Zusatzversorgungskasse

    Auch eine Kombination beider Wege ist möglich (vgl. BGHZ 31, 321, 329; RG, Urteil vom 4. Juli 1904 - 64/04 IV - JW 1904, 550 Nr. 6; Soergel/Zeiss, BGB 12. Aufl. §§ 414, 415 Rdn. 2; RGRK-Weber, 12. Aufl. § 414 Rdn. 7; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearb. S. 336).

    Diese rechtliche Beurteilung schließt indessen nicht aus, daß daneben noch eine Schuldübernahme im Sinne von § 414 BGB zwischen dem Versicherten und der übernehmenden Kasse vereinbart wird (vgl. BGHZ 31, 321, 329; Soergel/Zeiss, aaO.; RGRK-Weber, aaO.).

    Hiervon ist der Schuldübernahmevertrag zwischen den Prozeßparteien gemäß § 414 BGB jedoch unabhängig; er steht gleichsam "auf eigenen Füßen" (BGHZ 31, 321, 329).

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 216/92

    Haftpflichtprozeß gegen Anwaltsnotar bei Streitverkündung im Vorprozeß

    Zwar kann eine aus § 306 BGB folgende Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts das dingliche Geschäft erfassen (vgl. BGHZ 31, 321, 323; Palandt/Heinrichs, aaO § 139 Rdn. 7).
  • BGH, 13.04.1972 - III ZR 95/70

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Darlehensforderung - Anforderungen an die

    Die Revision hält dem zwar unter Hinweis auf BGHZ 31, 321 entgegen, Grundgeschäft und Schuldübernahme könnten in einem so engen Zusammenhang stehen, daß sie als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen seien.

    Der vorliegende Fall weist gegenüber dem in BGHZ 31, 321 entschiedenen die Besonderheit auf, daß hier die Schuldübernahme sowohl in einem Vertrage zwischen dem Schuldner und dem Übernehmer (§ 415 BGB) als auch in einem Vertrage zwischen dem Übernehmer und dem Gläubiger (§ 414 BGB) vereinbart worden ist.

    Die von der herrschenden Meinung abgelehnte Angebots- oder Vertragstheorie faßt sogar die Mitteilung von der zwischen Schuldner und Übernehmer vereinbarten Schuldübernahme als Angebot zu einem mit der Genehmigung des Gläubigers zustandekommenden Vertrage auf (BGHZ 31, 321, 326 [BGH 08.12.1959 - VIII ZR 134/58] ; Mezger Anm. zu BGH LM § 415 BGB Nr. 2 m.w.N.).

    Sie haben vielmehr, wie ausgeführt, beiderseits vertragliche Erklärungen abgegeben und damit einen Vertrag nach § 414 BGB geschlossen, der "auf eigenen Füßen steht" (BGHZ 31, 321, 329 [BGH 08.12.1959 - VIII ZR 134/58] ; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearbeitung § 85 I 2).

  • BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10

    Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags

    Sowohl § 123 Abs. 2 Satz 1 als auch Abs. 2 Satz 2 BGB setzen voraus, dass die Täuschung von einem Dritten ausgeht, und können mithin nicht eingreifen, wenn allein eine Täuschung durch den Erklärungsgegner - hier die HEROS-Gruppe als Versicherungsnehmerin - in Rede steht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1959 - VIII ZR 134/58, BGHZ 31, 321, 327 f.).
  • BGH, 19.09.1983 - II ZR 12/83

    Vorausabtretung einer Auseinandersetzungsforderung

    Daneben könnten aber auch vertragliche Beziehungen zwischen der Mi. KG und der Klägerin bestanden und die Grundlage für die Genehmigung der Schuldübernahme durch die Klägerin gebildet haben (vgl. BGHZ 31, 326, 329) [BGH 08.12.1959 - VIII ZR 134/58].
  • BGH, 05.12.1975 - V ZR 34/74

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung - Nichtbestehen der Grundforderung -

    Bei einem zwischen Altschuldner und Neuschuldner vereinbarten Schuldbeitritt kann der Neuschuldner dem Gläubiger in der Regel alle Einwendungen aus dem den Beitritt enthaltenden Vertrag entgegenhalten (Ergänzung zu BGHZ 31, 321).

    Der Revision ist zwar zuzugeben, daß der Gläubiger und der Neuschuldner auch bei einem Schuldbeitritt die zwischen ihnen entstandenen Beziehungen auf eine neue Rechtsgrundlage so stellen können, daß sie vom ursprünglichen Schuldgrund gelöst werden und fortan "auf eigenen Füßen stehen" (vgl. BGHZ 31, 321, 329).

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09

    Geld- und Werttransportversicherung: Beginn der Jahresfrist für eine Anfechtung

    Sowohl § 123 Abs. 2 Satz 1 als auch Abs. 2 Satz 2 BGB setzen voraus, dass die Täuschung von einem Dritten ausgeht, und können mithin nicht eingreifen, wenn allein eine Täuschung durch den Erklärungsgegner - hier die HEROS-Gruppe als Versicherungsnehmerin - in Rede steht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1959 - VIII ZR 134/58, BGHZ 31, 321, 327 f.).
  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 233/09

    Klärungsbedürftigkeit der Wirksamkeit einer Vereinbarung bzgl. des Ausschlusses

    Sowohl § 123 Abs. 2 Satz 1 als auch Abs. 2 Satz 2 BGB setzen voraus, dass die Täuschung von einem Dritten ausgeht, und können daher nicht eingreifen, wenn allein eine Täuschung durch den Erklärungsgegner - hier die HEROS-Gruppe als Versicherungsnehmerin - in Rede steht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 34; BGH, Urteil vom 8. Dezember 1959 - VIII ZR 134/58, BGHZ 31, 321, 327 f.).
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 33/09

    Kriterien zur Beurteilung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und

  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 181/87

    Sicherung einer Getränkebezugsverpflichtung durch eine Grunddienstbarkeit

  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 423/01

    Rückforderung von im Wege der Zwangsvollstreckung erlangten Beträgen

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 179/10

    Klage des Versicherten einer Geld- und Valorentransportversicherung:

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 152/10

    Klärungsbedürftigkeit der Wirksamkeit einer Vereinbarung bzgl. des Ausschlusses

  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 264/10

    Anspruch auf Versicherungsleistungen und Schadensersatz aus einer von der

  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 99/77

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises - Voraussetzungen für eine vollständige

  • OVG Saarland, 16.05.1968 - I R 30/67

    Anspruch eines Zahnarztes auf Befreiung von der Mitgliedschaft in einem

  • OLG Köln, 15.08.2018 - 12 U 26/18

    Voraussetzungen des Eintritts eines Dritten in einen Darlehensvertrag anstelle

  • BGH, 08.06.1973 - V ZR 167/71

    Voraussetzungen einer befreienden Schuldübernahme - Genehmigung einer

  • BSG, 22.11.1963 - 7 RLw 50/62
  • BGH, 20.05.1963 - VII ZR 204/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1961 - VIII ZR 6/61

    Rechtsmittel

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