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   BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60   

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BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60 (https://dejure.org/1960,294)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1960 - IV ZR 16/60 (https://dejure.org/1960,294)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1960 - IV ZR 16/60 (https://dejure.org/1960,294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 370
  • NJW 1960, 1763
  • MDR 1960, 829
  • DVBl 1960, 943
  • DB 1960, 1066
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1954 - III ZR 327/52

    Urteilszustellung nach § 310 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60
    Der Satz, daß die Mitteilung der von dem Urkundsbeamten nicht beglaubigten Formel eines nach § 310 Abs. 2 ZPO erlassenen Urteils die Entscheidung zur Entstehung bringen kann (BGHZ 15, 142), läßt sich nicht entsprechend anwenden; denn das Fehlen des nach § 213 ZPO erforderlichen Vermerks bewirkte, daß der Zustellungsvorgang selbst, der nicht in dem Zugang des Schriftstücks bei dem Empfänger besteht (§ 187 ZPO), sondern in der Aufgabe zur Post (§ 175 a.a.O.), und der Zeitpunkt der Zustellung nicht einwandfrei festgehalten worden sind und die Zustellung deshalb an wesentlichen Mängeln leidet.

    Ohne den durch § 213 ZPO vorgeschriebenen Vermerk läßt sich auch nicht einwandfrei feststellen, ob die Aufgabe des Schriftstücks zur Post, auf die es hier ankommt, im Auftrag des zuständigen Geschäftsstellenbeamten, dessen Einschaltung geboten ist, erfolgt ist (BGHZ 15, 142, 144) [BGH 28.10.1954 - III ZR 327/52].

  • BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52

    Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60
    Ohne diesen Vermerk ist die Zustellung nicht wirksam (BGHZ 8, 314 [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52] sowie das angeführte Urteil des Senats vom 29. Januar 1960).
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 50/52

    Wirksamkeit einer Urteilszustellung

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60
    Erst mit der letzten Zustellung gelangt die Entscheidung zu rechtlichem Dasein (BGHZ 8, 303; BGH LM BEG 1953 § 98 Nr. 4; Urteil des Senats vom 29. Januar 1960 IV ZR 211/59, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 29.01.1960 - IV ZR 211/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60
    Erst mit der letzten Zustellung gelangt die Entscheidung zu rechtlichem Dasein (BGHZ 8, 303; BGH LM BEG 1953 § 98 Nr. 4; Urteil des Senats vom 29. Januar 1960 IV ZR 211/59, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 11.05.1960 - IV ZR 310/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60
    Dagegen hat er in der RzW 1959, 228 Nr. 28 mitgeteilten Entscheidung und in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 11. Mai 1960 - IV ZR 310/59 - darauf hingewiesen, daß Ansprüche wegen Verdrängung aus einer Berufstätigkeit und wegen Ausbildungsschadens nebeneinander bestehen können, wie sich aus § 123 BEG ergebe.
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Ungeachtet der Frage nach der inneren Bindungswirkung für das erkennende Gericht (vgl dazu BSG SozR 1500 § 124 Nr. 5 S 9 f) tritt nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerwG (vgl BGHZ 32, 370; BVerwG Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 11) Außenwirksamkeit eines Beschlusses, der zugestellt werden soll, erst mit Bewirkung der Zustellung ein.
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Im übrigen ist jene Fünfmonatsfrist wie eine Notfrist im Sinne des § 187 Satz 2 ZPO zu behandeln (BGHZ 32, 370, 373).
  • BGH, 05.05.2008 - X ZB 36/07

    Zustellungsbevollmächtigter

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 32, 370, 371; BGH, Urt. v. 5.10.1994 - XII ZB 90/94, NJW 1994, 3359, 3360; Urt. v. 17.4.1995 - VIII ZR 108/95, NJW 1996, 1969, 1970) setzt die Wirksamkeit eines im schriftlichen Verfahren erlassenen Versäumnisurteils gemäß § 310 Abs. 3 ZPO die Zustellung an beide Parteien voraus.
  • BGH, 21.12.1960 - IV ZR 162/60

    Rechtsmittel

    Erst mit der letzten Zustellung gelangt die Entscheidung zu rechtlichem Dasein (BGHZ 8, 303; 32, 370 [BGH 09.06.1960 - VII ZR 229/58]; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1960 - IV ZR 211/59 -, RzW 1960, 271 28 ).

    Ohne diesen Vermerk ist die Zustellung nicht wirksam (BGHZ 8, 314 [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52]; 32, 370 [BGH 09.06.1960 - VII ZR 229/58]sowie das angeführte Urteil des Senats vom 29. Januar 1960).

    Ein im schriftlichen Verfahren ergehendes Urteil ist daher nicht zu rechtlichem Dasein gelangt, wenn der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle über die nach § 213 ZPO durch Aufgabe zur Post erfolgende Zustellung der Urteilsformel an eine Partei nicht den nach dieser Vorschrift erforderlichen Vermerk in die Akten aufgenommen hat (BGHZ 32, 370).

    Hat dagegen das Rechtsmittelgericht bereits sachlich entschieden, bevor die Zustellung des mit dem Rechtsmittel angefochtenen Urteils nachgeholt war, so wird der damit dem Urteil des Rechtsmittelgerichts anhaftende Mangel nicht durch die nachträgliche Zustellung des Urteils der Vorinstanz geheilt (BGHZ 32, 370).

    Ist sie erfolgt, so wird das Berufungsgericht über die bereits eingelegte Berufung, die in diesem Falle nicht wiederholt zu werden braucht, nochmals zu entscheiden haben (vgl. BGHZ 32, 370, mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 108/95

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein ein mangels Zustellung nicht existentes

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 32, 370, 375, Urteil vom 18. September 1963 - V ZR 192/61 = NJW 1964, 248 unter 1 c) braucht die Berufung gegen ein Scheinurteil nicht wiederholt zu werden, wenn das Urteil mit gleichlautender Entscheidung später Wirksamkeit erlangt, weil die Berufung gegen das Scheinurteil auch das nachträglich existent gewordene Urteil erfaßt und dessen sachliche Nachprüfung ermöglicht.

    Entgegen der Ansicht der Revision war eine Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 32, 370, 374 f, Urteil vom 29. Januar 1960 - IV ZR 211/59 = LM Nr. 31 zu § 209 BEG 1956 unter II 1 d, Beschluß vom 3. November 199 aaO.) erfolgen muß, wenn bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts nur ein Scheinurteil erster Instanz vorlag, hier nicht geboten, weil die erste Instanz unabhängig von dem nur scheinbaren vorherigen Erlaß eines Versäumnisurteils durch das streitige Endurteil des Landgerichts Mainz vom 7. Juni 1994 formell ordnungsgemäß abgeschlossen ist.

  • BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein nicht verkündetes Urteil

    Das Berufungsgericht hätte daher mangels einer abschließenden erstinstanzlichen Entscheidung das als Berufung angesehene Rechtsmittel nicht als unzulässig verwerfen dürfen, sondern die (Noch-)Nichtexistenz eines erstinstanzlichen Urteils durch die Aufhebung der den Parteien zugegangenen Entscheidung klarstellen und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zwecks Beendigung des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens zurückverweisen müssen (BGHZ 32, 370, 375; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, § 511 Rdn. 9).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZB 90/94

    Beginn der Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil im

    Schon vor Inkrafttreten der Vereinfachungsnovelle hatte die höchstrichterliche Rechtsprechung angenommen, daß Urteile im schriftlichen Verfahren, die an Verkündungs Statt zuzustellen waren (vgl. § 310 Abs. 2 ZPO a.F.), erst durch die Zustellung an beiden Parteien existent würden, so daß erst mit der letzten Zustellung eine Rechtsmittelfrist in Lauf gesetzt werde (RGZ 123, 333, 336; BGHZ 32, 370, 371; Zugehör NJW 1992, 2261 [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91] m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1963 - V ZR 192/61
    Die formlose Übersendung scheidet für die Wirksamkeit aus, da § 187 ZPO nach Satz 2 dieser Bestimmung mit Rücksicht auf den letzten Monat der Pünfmonatsfrist des § 516 ZPO nicht anwendbar ist (BGHZ 32, 370, 373? BGH IM BEG 1956, § 209 Nr. 31? Urteil vom 29. Januar I960, IV ZR 211/59, Half 1960, 271).

    Diese Rechtsansicht geht, wie die Revision richtig aus führt, auf Jonas, JW 1936, 3314 zurück, und ihr ist der Bundesgerichtshof bereits in BGHZ 32, 370, 375 gefolgt (vgl. auch BGHZ 24, 179) Der bei der genannten Entscheidung dem Bundesgerichtshof vorliegende Pall wies zwar die Besonderheit auf, daß das ebenfalls im schriftlichen Verfahren beschlossene Urteil bereits einer Partei von Amts wegen zugestellt war, doch ist dies kein Wesentlicher Unterschied gegenüber der hier gegebenen Rechtslage, da erst die Zustellung an beide Prozeßparteien das Urteil rechtlich existent werden läßt (Jjte Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 18. Aufl. § 310 IV 3) Zwingende gesetzliche Vorschriften stehen der von der Revision bekämpften Auffassung nicht entgegen, die dom vom Berufungsgericht angeführten allgemeinen Rechtsgedanken entspricht, daß Pchler des Gerichts, wenn auch nur möglichst, nicht zu einer Benachteiligung der Parteien führen sollen (RGZ 106, 265; 110, 170; Stein/Jonas/Schönkc/Pohlc, Einleitung III 1 vor § 511)" Es ist zwar ein anerkannter Rechtsgrunds'atz, daß im allgemeinen eine" vorsorgliche Berufung vor Erlaß eines Urteils unzulässig ist (Stein/Jonas/Schönkc/Pohle aaO § 516 III 2; vgl«, auch BGH2 4, 547" Alloih e s T a n n Ter Pall (Ter förröXöseil Mitteilung eines Urteils für die Präge der Anwendung dieses Gruid satzes nicht dom anderen gleichgestellt werden, daß das Urteil überhaupt noch nicht beschlossen oder wenigstens noch nicht nach außen bekannt gegeben worden ist, da durch die Hinausgäbe dos Urteils eben schon eine Rochtswirkung eintritt, nämlich die Anfechtbarkeit dos Urteils, und der Gedanke, das Berufungsgericht könnte nutzlos mit der Berufung bereits bufaßt werden, diese aber .

    Es erscheint, wenn iem mißglückten Versuch, das Urteil existent werden zu lassen, lanh die gesetzmäßige Zustellung folgt, das Nächstliegende, ia dem bereits anhängigen Verfahren auch die nunmehr mögliche sachliche Nachprüfung des Urteils durchzuführen, ohne daß noch eine zweite Berufungseinlegung erfolgen müßte« Der j dagegen von der Revision ins Feld geführte Gedanke, es könnte lor Pall eintreton, daß ein vom Scheinurteil abweichendes wirkliches Urteil erlassen .würde, sofern das für v zulässig erachtet werden sollte (verneinend nach Einlegung der Berufung RG J\V 1937, 1664; nach Zustellung gemäß § 510 Abs« 2' an eine Partei BGHZ 32, 370, 375), und die dieses Urteil ergreifende frühere Berufung dann der Beschwer entbehren, schlägt nicht durch, da in solchem Pall eine Erstreckung auf das wirkliche Urteil eben .nicht anzunehmen wäre, vielmehr die früher eingelegte Berufung sich auf die Beseitigung dos den Beschwerdeführer benachteiligenden Urteils beschränken würde«.

  • OLG München, 27.06.2018 - 15 U 1640/17

    Folgen eines Verstoßes gegen Formvorschriften bei der Erstellung des

    Das Landgericht erhält auf diese Weise die Möglichkeit, die ordnungsgemäße Verkündung seines Endurteils nachzuholen (BGHZ 32, 370, 375; Beschluss vom 3.11.1994 - LwZB 5/94, NJW 1995, 404, Rn. 5 bei juris; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, aaO., § 511 Rn. 13).
  • OLG Celle, 11.11.2020 - 14 U 119/19

    Wirksamkeit eines Urteils im Streitgenossenprozess wegen eines angeblich

    Das Rechtsmittelgericht hat dann ohne Weiteres die Nichtexistenz eines erstinstanzlichen Urteils durch die Aufhebung der Entscheidung klarzustellen und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zwecks Beendigung des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens zurückzuverweisen (BGH NJW 1996, 1969, 1970; 1995, 404; NJW 1960, 1763).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 R 392/11

    Rente wegen Todes - Witwenrente - Bestätigung der widerlegbaren Vermutung -

  • BSG, 14.12.1978 - 2 RU 23/77

    Urteilsformel - Bekanntgabe durch die Geschäftsstelle - Bindung des Gerichts

  • BGH, 28.09.1978 - IV ZB 104/78

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils ins

  • BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74

    Unterzeichnung - Empfangsbekenntnis - Individueller Charakter - Paraphe

  • OLG Köln, 13.08.2009 - 17 W 181/09

    Ersatzzustellung; Geschäftsraum; beschäftigte Person

  • OLG Saarbrücken, 17.07.1997 - 6 W 232/97

    Gerichtskosten bei Abschluß eines Vergleichs

  • BGH, 26.05.1961 - IV ZR 4/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86

    Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein

  • BGH, 19.05.1981 - IX ZR 15/80

    Öffentliche Zustellung im Verwaltungsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - A 14 S 1361/97

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung bei Bekanntgabe durch

  • BGH, 14.10.1982 - III ZB 23/82

    Gültigkeit eines Zustellungsvermerks bei falsch angegebenem Datum - Beginn der

  • BGH, 04.04.1966 - VIII ZR 102/64

    Revisibilität von Landesrecht - Voraussetzungen der Wirksamkeit eines

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 48/69

    Ermittlung der Rechtmäßigkeit eines verlängerten Eigentumsvorbehalts - Anspruch

  • OLG Dresden, 14.03.1996 - 12 W 225/96

    Folgen fehlender Zustellung

  • OLG München, 30.12.1986 - 7 W 3138/86

    Versäumnisurteil; Ausland; Adressaten; Postaufgabe; Völkerrecht; Haager

  • OLG Nürnberg, 22.12.1977 - 7 WF 129/77

    Geeignetheit der Zustellung zur Ingangsetzung der Rechtsmittelfrist; Einspruch

  • BGH, 29.01.1971 - V ZR 112/68

    Richterwechsel zwischen der letzten mündlichen Verhandlung - Überleitung des

  • BGH, 28.10.1960 - IV ZR 45/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.05.1977 - IV ZB 22/77

    Beginn der Frist für die Einlegung einer Berufung - Voraussetzungen für die

  • BGH, 10.05.1961 - IV ZR 285/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1960 - III ZR 219/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1960 - IV ZR 108/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 4/72

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für einen Aussetzungsantrag

  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 222/67

    Vertragswidrige Verpachtung eines Jagdbezirks - Voraussetzung für Ansprüche auf

  • BGH, 29.09.1965 - IV ZR 306/64

    Rechtzeitigkeit der Einlegung des Rechtsmittels der Berufung - Zustellung durch

  • BGH, 22.06.1962 - IV ZR 38/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.12.1960 - IV ZR 161/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1962 - I ZB 12/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64

    Bestellung eines Pflichtverteidigers - Verurteilung wegen Betruges

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