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   BGH, 15.05.1961 - VII ZR 181/59   

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https://dejure.org/1961,138
BGH, 15.05.1961 - VII ZR 181/59 (https://dejure.org/1961,138)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1961 - VII ZR 181/59 (https://dejure.org/1961,138)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1961 - VII ZR 181/59 (https://dejure.org/1961,138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 165
  • NJW 1961, 1457
  • MDR 1961, 765
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10

    gewinn.de

    Diese Rechtsstellung muss der an dem hinterlegten Gegenstand nicht Berechtigte auf der Grundlage der Eingriffskondiktion durch Erklärung gegenüber dem Berechtigten oder dem Schuldner nicht nur im Falle einer förmlichen Hinterlegung aufgeben (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1961 - VII ZR 181/59, BGHZ 35, 165, 170; BGH NJW-RR 1994, 847), sondern auch dann, wenn der Schuldner die Leistung an den materiell Berechtigten von der Zustimmung des weiteren Forderungsprätendenten abhängig macht, der wahre Berechtigte mithin nicht ohne die Zustimmung des anderen über sein Recht verfügen kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1969 - VIII ZR 10/68, NJW 1970, 643).
  • BGH, 19.10.2000 - IX ZR 255/99

    Abtretung einer titulierten Forderung

    § 407 Abs. 2 BGB erstreckt lediglich die Rechtskraftwirkung des § 325 ZPO auf die Fälle, in denen die Abtretung schon vor Rechtshängigkeit erfolgt ist (vgl. BGHZ 35, 165, 168; 86, 337, 339).
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86

    Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem

    e) Zur Begründung der Klageabweisung und ihrer auf § 812 BGB gestützten Widerklage (vgl. dazu BGHZ 35, 165, 170; 82, 283, 286) [BGH 11.11.1981 - VIII ZR 269/80]beruft sich die Beklagte auf die Regelung über den verlängerten Eigentumsvorbehalt in ihren Allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen.
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