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   BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60   

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BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60 (https://dejure.org/1961,199)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1961 - III ZR 120/60 (https://dejure.org/1961,199)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1961 - III ZR 120/60 (https://dejure.org/1961,199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FinVertr Art. 8
    Wahrung der Klagefrist durch Klageerhebung bei sachlich unzuständigem Gericht

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 374
  • NJW 1961, 2259
  • MDR 1962, 36
  • DB 1961, 1694
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 12.05.1936 - III 201/35

    Genügt es zur Beschreitung des Rechtswegs gegen einen Defektenbeschluß, wenn die

    Auszug aus BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60
    Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vorgesehene Ausschlußfrist von sechs Monaten zur Klagerhebung beim ausschließlich zuständigen Gericht der belegenen Sache und erklären sich - worauf das Reichsgericht selbst in RGZ 151, 233, 237 hingewiesen hat - allein daraus, daß nach der Auffassung des Reichsgerichts das Widerspruchsrecht aus § 30 Preuß.

    In RGZ 151, 233, 235 ist für eine Klage nach § 16 der PreußVO über die Festsetzung und den Ersatz der bei Kassen usw. vorkommenden Defekte vom 24. Januar 1844 (GS 52) die einjährige Klagefrist (Ausschlußfrist) als gewahrt angesehen worden, obwohl - wie im vorliegenden Falle - die Klage zum Amtsgericht erhoben und der Rechtsstreit erst nach Ablauf der Klagefrist an das sachlich ausschließlich zuständige Landgericht verwiesen worden war.

    Prölß billigt in VVG 11. Aufl. § 12 Anm. 9 die Entscheidung RGZ 151, 233.

    Der Senat tritt jedoch der Auffassung des Reichsgerichts in RGZ 151, 233, 237 dahin bei, daß auch bei ausschließlicher sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts die zum Amtsgericht erhobene Klage keinen schlechthin wirkungslosen Versuch, Recht zu nehmen, darstellt, mit dieser Klage vielmehr angesichts dessen, daß sie die Rechtshängigkeit mit den daran geknüpften Folgen herbeiführt und von vornherein die Eigenschaft hat, auf dem Wege des § 276 ZPO "den Zuständigkeitsmangel abstreifen zu können", auch eine Ausschlußfrist zur Klagerhebung gewahrt werden kann.

  • BGH, 26.03.1953 - IV ZR 165/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60
    In weiteren Entscheidungen ist die Rechtzeitigkeit einer Klage, die zu einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhoben und nach Ablauf der Klagefrist durch Verweisung beim zuständigen anhängig geworden war (§ 276 ZPO), verschiedentlich auch damit begründet worden, daß es sich nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit handle, so in RGZ 93, 312 (Klage nach § 30 Preuß. EnteignungsG zum sachlich unzuständigen Gericht); RGZ 114, 122, 126 (Klage nach § 7 Preuß. KommunalbeamtenG zum sachlich unzuständigen Gericht); RGZ 149, 9 (Klage nach § 41 KO zum sachlich unzuständigen Gericht); BGH IV ZR 165/52 vom 26. März 1953 = NJW 53/1139 (Klage nach § 41 KO zum örtlich unzuständigen Gericht) und endlich in der angeführten Entscheidung BGHZ 34, 230 (Klage nach Art. 8 Abs. 10 FV zum örtlich unzuständigen Gericht).
  • BGH, 28.06.1956 - III ZR 319/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60
    In Übereinstimmung damit hat der erkennende Senat in einer insoweit nicht veröffentlichten Entscheidung vom 28. Juni 1956 - III ZR 319/54 - die zu einem örtlich unzuständigen Gericht erhobene Klage nach § 143 Abs. 1 S. 2) DBG als fristwahrend angesehen.
  • BGH, 06.02.1961 - III ZR 13/60

    Fristen des Finanzvertrages

    Auszug aus BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60
    In weiteren Entscheidungen ist die Rechtzeitigkeit einer Klage, die zu einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhoben und nach Ablauf der Klagefrist durch Verweisung beim zuständigen anhängig geworden war (§ 276 ZPO), verschiedentlich auch damit begründet worden, daß es sich nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit handle, so in RGZ 93, 312 (Klage nach § 30 Preuß. EnteignungsG zum sachlich unzuständigen Gericht); RGZ 114, 122, 126 (Klage nach § 7 Preuß. KommunalbeamtenG zum sachlich unzuständigen Gericht); RGZ 149, 9 (Klage nach § 41 KO zum sachlich unzuständigen Gericht); BGH IV ZR 165/52 vom 26. März 1953 = NJW 53/1139 (Klage nach § 41 KO zum örtlich unzuständigen Gericht) und endlich in der angeführten Entscheidung BGHZ 34, 230 (Klage nach Art. 8 Abs. 10 FV zum örtlich unzuständigen Gericht).
  • RG, 24.09.1918 - VII 149/18

    Gesetzliche Ausschlussfrist des preußischen Enteignungsgesetzes

    Auszug aus BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60
    In weiteren Entscheidungen ist die Rechtzeitigkeit einer Klage, die zu einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhoben und nach Ablauf der Klagefrist durch Verweisung beim zuständigen anhängig geworden war (§ 276 ZPO), verschiedentlich auch damit begründet worden, daß es sich nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit handle, so in RGZ 93, 312 (Klage nach § 30 Preuß. EnteignungsG zum sachlich unzuständigen Gericht); RGZ 114, 122, 126 (Klage nach § 7 Preuß. KommunalbeamtenG zum sachlich unzuständigen Gericht); RGZ 149, 9 (Klage nach § 41 KO zum sachlich unzuständigen Gericht); BGH IV ZR 165/52 vom 26. März 1953 = NJW 53/1139 (Klage nach § 41 KO zum örtlich unzuständigen Gericht) und endlich in der angeführten Entscheidung BGHZ 34, 230 (Klage nach Art. 8 Abs. 10 FV zum örtlich unzuständigen Gericht).
  • RG, 22.06.1926 - III 379/25

    Kommunalbeamte. Lebenslängliche Anstellung

    Auszug aus BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60
    In weiteren Entscheidungen ist die Rechtzeitigkeit einer Klage, die zu einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhoben und nach Ablauf der Klagefrist durch Verweisung beim zuständigen anhängig geworden war (§ 276 ZPO), verschiedentlich auch damit begründet worden, daß es sich nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit handle, so in RGZ 93, 312 (Klage nach § 30 Preuß. EnteignungsG zum sachlich unzuständigen Gericht); RGZ 114, 122, 126 (Klage nach § 7 Preuß. KommunalbeamtenG zum sachlich unzuständigen Gericht); RGZ 149, 9 (Klage nach § 41 KO zum sachlich unzuständigen Gericht); BGH IV ZR 165/52 vom 26. März 1953 = NJW 53/1139 (Klage nach § 41 KO zum örtlich unzuständigen Gericht) und endlich in der angeführten Entscheidung BGHZ 34, 230 (Klage nach Art. 8 Abs. 10 FV zum örtlich unzuständigen Gericht).
  • RG, 04.11.1880 - Va 321/80

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine Entschädigungsklage wegen der

    Auszug aus BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60
    Die Bedenken, die die Revision unter Berufung auf Rechtsprechung und Lehre geltend macht, schlagen nicht durch: Wohl hat das Reichsgericht mehrfach dahin entschieden, daß die Klage zum örtlich unzuständigen Gericht bei ausschließlicher Zuständigkeit eines anderen Gerichts die Klagefrist nicht wahre, so in RGZ 3, 303 und 92, 40; sowie JW 1917, 231 Nr. 21. Diese Entscheidungen betrafen jedoch sämtlich die in § 30 Abs. 1 des Preuß.
  • RG, 04.10.1935 - VII 40/35

    Genügt zur Wahrung der Anfechtungsfrist des § 41 KO. die Einreichung der Klage

    Auszug aus BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60
    In weiteren Entscheidungen ist die Rechtzeitigkeit einer Klage, die zu einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhoben und nach Ablauf der Klagefrist durch Verweisung beim zuständigen anhängig geworden war (§ 276 ZPO), verschiedentlich auch damit begründet worden, daß es sich nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit handle, so in RGZ 93, 312 (Klage nach § 30 Preuß. EnteignungsG zum sachlich unzuständigen Gericht); RGZ 114, 122, 126 (Klage nach § 7 Preuß. KommunalbeamtenG zum sachlich unzuständigen Gericht); RGZ 149, 9 (Klage nach § 41 KO zum sachlich unzuständigen Gericht); BGH IV ZR 165/52 vom 26. März 1953 = NJW 53/1139 (Klage nach § 41 KO zum örtlich unzuständigen Gericht) und endlich in der angeführten Entscheidung BGHZ 34, 230 (Klage nach Art. 8 Abs. 10 FV zum örtlich unzuständigen Gericht).
  • RG, 11.01.1918 - VII 332/17

    Zur Ausschlußfrist des § 30 Abs. 1 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11.

    Auszug aus BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60
    Die Bedenken, die die Revision unter Berufung auf Rechtsprechung und Lehre geltend macht, schlagen nicht durch: Wohl hat das Reichsgericht mehrfach dahin entschieden, daß die Klage zum örtlich unzuständigen Gericht bei ausschließlicher Zuständigkeit eines anderen Gerichts die Klagefrist nicht wahre, so in RGZ 3, 303 und 92, 40; sowie JW 1917, 231 Nr. 21. Diese Entscheidungen betrafen jedoch sämtlich die in § 30 Abs. 1 des Preuß.
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Dass die Klage zunächst bei einem örtlich unzuständigen Gericht eingereicht und mit Beschluss vom 11. November 2009 an das Arbeitsgericht Pforzheim verwiesen wurde, ist schon deswegen nicht von Bedeutung, weil der Rechtsstreit nach Zustellung der Klage an die Beklagte innerhalb der Klagefrist an das zuständige Gericht verwiesen wurde (vgl. BGH 21. September 1961 - III ZR 120/60 - BGHZ 35, 374; GMP/Germelmann 7. Aufl. § 61b ArbGG Rn. 6) .
  • BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18

    Stellen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und

    aa) Das Berufungsgericht hebt zwar zutreffend hervor, dass der Mangel der fehlenden Zuständigkeit des angerufenen Gerichts - abgesehen von den Fällen seiner Überwindung durch eine rügelose Einlassung der beklagten Partei (§§ 39, 40 Abs. 2 Satz 2 ZPO) - durch eine auf Antrag auszusprechende Verweisung behoben und auf diese Weise unschwer "abgestreift" werden kann (§ 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO; s. Senat, Urteil vom 21. September 1961 - III ZR 120/60, BGHZ 35, 374, 377).

    Dementsprechend führt die beim unzuständigen Gericht erhobene Klage die Rechtshängigkeit des Klageanspruchs mit sämtlichen daran geknüpften Folgen herbei (vgl. Senat, Urteile vom 21. September 1961 aaO und vom 20. Februar 1986 - III ZR 232/84, NJW 1986, 2255, 2257).

  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Das Verfahren vor beiden Gerichten bildet eine Einheit (BGH Urteil vom 26. März 1953 - IV ZR 165/52 = LM BGB § 193 Nr. 1; BGHZ 35, 374; vgl. auch Senatsurteil vom 1. März 1984 - IX ZR 33/83 = ZIP 1984, 487 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 22.02.1978 - VIII ZR 24/77

    Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit eines Gerichts - Anforderungen an die

    Daß die Klage vom 29. Mai 1974 an ein unzuständiges Gericht gerichtet war, ist unschädlich (vgl. BGHZ 35, 374, 375; Johannsen in BGB-RGRK, 12. Aufl. § 209 Rdn. 29), Da auch eine Klageerhebung bei einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht die Verjährung unterbricht, wenn der Rechtsstreit danach an das zuständige Gericht verwiesen wird, kann für die in den §§ 261 b Abs. 3, 496 Abs. 3 a.F. ZPO angeordnete Rückwirkung nichts anderes gelten.
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt;

    b) Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Senats die Klagefrist des Art. 12 Abs. 3 NTS-AG auch durch die rechtzeitige Erhebung der Klage beim örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht gewahrt wird (Senatsurteil vom 5. April 1979 - III ZR 33/78 - VersR 1979, 738, 739; Arndt aaO. S. 490; zu Art. 8 Abs. 10 des Finanzvertrages s. z.B. Senatsurteile BGHZ 34, 230, 235; 35, 374, 377 und vom 24. September 1962 - III ZR 61/61 - NJW 1962, 2154, 2155).

    Der Mangel der Postulationsfähigkeit kann in diesem Zusammenhang der Erhebung der Klage vor einem unzuständigen Gericht, die jedenfalls "keinen schlechthin wirkungslosen Versuch, Recht zu nehmen," darstellt (Senatsurteil BGHZ 35, 374, 377), nicht gleichgesetzt werden.

  • BGH, 20.02.1986 - III ZR 232/84

    Wahrung der Klagefrist

    Das Widerspruchsrecht des § 30 PrEnteigG ist derart eng mit der Anrufung eines bestimmten Gerichts verknüpft, daß der Widerspruch nur vor diesem Gericht verwirklicht werden kann (RGZ 3, 303; vgl. Senatsurteil BGHZ 35, 374, 375).

    In seinen Urteilen vom 21. September 1961 (BGHZ 35, 374) und vom 24. September 1962 (III ZR 61/61 = NJW 1962, 2154) hat er die reichsgerichtlichen Erwägungen nur abgrenzend referiert.

    Eine Ausschlußfrist wird daher gewahrt, falls die Klage vor Fristablauf bei einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhoben und auf Antrag des Klägers an das zuständige Gericht - mag dieses auch ausschließlich zuständig sein - verwiesen wird (Senatsurteile BGHZ 34, 230; BGHZ 35, 374 und vom 24. September 1962 - III ZR 61/61 = NJW 1962, 2154; vgl. auch BGHZ 90, 249, 252 [BGH 01.03.1984 - IX ZR 33/83]; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 281 Rn. 24; Zöller/Stephan, ZPO 14. Aufl. § 281 Rn. 15; Thomas/Putzo, ZPO 13. Aufl. § 281 Anm. 4 c; Rosenberg/Schwab, ZPO 13. Aufl. S. 200).

    Die gesetzliche Festschreibung eines ausschließlichen Gerichtsstandes reicht für sich allein nicht aus, die Klage beim unzuständigen Gericht als schlechthin wirkungslosen Versuch, Recht zu nehmen, zu bewerten (RGZ 151, 233, 237; BGHZ 35, 374, 377).

    Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die ausschließliche Gerichtsstandsbestimmung im allgemeinen Verfahrensrecht wurzelt oder in dem den materiellen Anspruch selbst regelnden Gesetz ihre Grundlage findet (vgl. BGHZ 35, 374 ff. und Senatsurteil vom 24. September 1962 aaO).

  • BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18

    Prozessrechtliche Anerkennung der einseitigen Erledigungserklärung; Retrospektive

    Der Zuständigkeitsmangel kann auf diese Weise unschwer "abgestreift" werden (s. Senatsurteil vom 21. September 1961 - III ZR 120/60, BGHZ 35, 374, 377).

    Dementsprechend führt die beim unzuständigen Gericht erhobene Klage die Rechtshängigkeit des Klageanspruchs mit sämtlichen daran geknüpften Folgen herbei (vgl. Senatsurteile vom 21. September 1961 aaO und vom 20. Februar 1986 - III ZR 232/84, NJW 1986, 2255, 2257).

  • BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68

    Einzelrichter; Zivilprozeßverfahren; Streitverfahren; Freiwillige

    Auch in der Literatur wird die Auffassung vertreten, daß bei ausschließlicher Zuständigkeit die Klage vor dem unzuständigen Gericht, selbst im Falle einer Verweisung nach Ablauf der Frist, nicht geeignet sei, die Frist zu wahren (Mugdan, Gruch.Beitr. 64, 314; Baumbach/ Lauterbach ZPO 28. Aufl. S. 276 Anm. 3 D, aufgegeben in 29. Aufl. unter Hinweis auf BGHZ 35, 374).

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 35, 374 = NJW 1961, 2259 [BGH 21.09.1961 - III ZR 120/60] ) schließt nicht aus, daß die Frist durch rechtzeitige Antragstellung beim unzuständigen Gericht auch im Falle ausschließlicher Zuständigkeit gewahrt wird.

    Wenn nach neueren Gesetzen ( VwGO ; SGG und ArbGG je aaO) und nach dem neuesten Stande der verfahrensrechtlichen Erkenntnisse (BGHZ 35, 374 = NJW 1961, 2259 [BGH 21.09.1961 - III ZR 120/60] ) die fristwahrende Wirkung der Rechtshängigkeit schon bei der Verweisung in einen anderen ausschließlich zuständigen Gerichtszweig angenommen wird, kann die Verweisung bei ausschließlicher örtlicher Zuständigkeit innerhalb desselben Gerichtszweiges nicht anders behandelt werden (VGH Kassel NJW 1965, 603/604).

  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 133/02

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage

    Die Klageerhebung vor einem unzuständigen Gericht kann die Frist wahren, sofern die Verweisung an das zuständige Gericht erfolgt (BGH 21. September 1961 - III ZR 120/60 - BGHZ 35, 374).
  • BGH, 25.10.1962 - III ZR 96/61

    Rechtsmittel

    Im übrigen ist der Grundsatz, daß bei der Bestimmung des nach Art. 8 Abs. 10 zuständigen örtlichen Gerichte die besonderen deutschen Zuständigkeitsbestimmungen zu beachten sind, für die Ansprüche aus solchen Handlungen der Stationierungsstreitkräfte, die nach deutschem Recht als Amtspflichtverletzungen zu beurteilen sind, allgemein anerkannt: hier sind nach der einhelligen Rechtsprechung die Landgerichte gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 1 GVG ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zuständig (BGHZ 30, 154; 35, 374) [BGH 20.09.1961 - V ZR 46/60] .

    Wie der Senat in BGHZ 35, 374 dargelegt hat, führt die neuere Entwicklung der Gesetzgebung dazu, bei unzuständigen Gerichten eingereichte Klagen selbst dann als fristwahrend anzusehen, wenn eine ausschließliche Zuständigkeit gegeben ist.

    Die von der Revision angezogenen Entscheidungen des Reichsgerichts, nach denen die Erhebung der Klage zum örtlich unzuständigen Gericht nicht zur Wahrung der 6-monatigen Klagefrist des § 30 des Preußischen Enteignungsgesetzes genügte (insbesondere RGZ 92, 40), stehen dem nicht entgegen, wie bereits in BGHZ 35, 374, 375 [BGH 21.09.1961 - III ZR 120/60] ausgeführt ist.

  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 10 SchH 3/01

    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • LAG Hamm, 08.03.2018 - 8 Sa 1350/17

    Restitutionsklage; unzuständiges Gericht; Klagefrist; Hilfsnatur; uneidliche

  • OLG Hamm, 15.03.2002 - 20 U 190/01

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

  • OLG Dresden, 07.06.2002 - 3 U 589/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

  • BGH, 23.11.1972 - III ZR 13/71

    Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens - Haftung der US-Streitkräfte für einen

  • OLG Nürnberg, 20.02.2008 - 4 U 1780/07

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Klagefrist und

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 183/61

    Rechtsanwaltsgebühren bei Stationierungsschäden

  • BVerwG, 10.04.2007 - 10 B 72.06

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen eines Verwaltungsgerichtshofs durch Beschwerde

  • LG Essen, 01.07.2014 - 15 S 79/14

    Mieterhöhungsklage beim unzuständigen Gericht eingereicht: Klage unzulässig?

  • OLG Dresden, 01.12.1998 - 7 W 426/98

    Auskunftserzwingungsverfahren im Aktienrecht: Fristwahrung

  • BVerwG, 24.07.1963 - VI C 190.60

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.03.1964 - III ZR 85/63

    Abgabe eines Verfahrens innerhalb der Kammer für Baulandsachen an anderen Kammern

  • OLG Saarbrücken, 11.10.2005 - 4 U 630/04

    Wiederaufnahme: Erhebung einer Restitutionsklage wegen der uneidlichen

  • ArbG Berlin, 22.09.2022 - 41 Ca 3322/22

    Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - Zustimmung des Integrationsamtes -

  • BGH, 13.11.1961 - III ZR 114/60
  • OLG Dresden, 31.07.2001 - 2 W 1018/01

    Klageeinreichung beim sachlich unzuständigen Gericht innerhalb der gerichtlich zu

  • BGH, 20.06.1968 - III ZR 210/67

    Anwendbarkeit eines Finanzvertrages im Hinblick auf die Leistung von

  • BayObLG, 17.05.2023 - 102 Sch 44/22

    Aufhebungsverfahren - inländischer Schiedsspruch

  • LG Tübingen, 21.11.2006 - 5 T 327/06
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1980 - 6 UF 177/79
  • BGH, 25.10.1962 - III ZR 11/61

    Enteignungsentschädigung und Allgemeines Kriegsfolgengesetz

  • BGH, 08.01.1962 - III ZR 188/60

    Kenntnis der Frist zur Anmeldung eines Entschädigungsanspruchs gegen die

  • BGH, 03.05.1962 - III ZR 41/61

    Ansprüche aus infolge von Handlungen oder Unterlassungen der in der

  • KG, 10.12.1982 - 21 U 227/82

    Rechtliche Einordnung von Baubetreuungstätigkeiten; Verjährungsregelung für

  • BGH, 14.12.1970 - III ZR 182/68

    Amtspflichtverletzung durch Einweisung in ein Konzentrationslager -

  • BGH, 01.07.1966 - IV ZB 180/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.10.1967 - IV ZR 80/66

    Rechtsmittel

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