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   BGH, 13.07.1962 - IV ZR 21/62   

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https://dejure.org/1962,234
BGH, 13.07.1962 - IV ZR 21/62 (https://dejure.org/1962,234)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1962 - IV ZR 21/62 (https://dejure.org/1962,234)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1962 - IV ZR 21/62 (https://dejure.org/1962,234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeugenaussage - Bericht über eigene Wahrnehmung - Sachverständiger - Fachwissen - Sterbeurkunde - Beweis des Todes - Sterbeursache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 402; ZPO § 418
    Beweiskraft der Sterbeurkunde; Abgrenzung von Zeugen- und Sachverständigenbeweis

Papierfundstellen

  • BGHZ 37, 389
  • NJW 1962, 1770
  • MDR 1962, 893
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 1 U 81/14

    Nachbarrecht: Beseitigungsanspruch hinsichtlich der Vertiefung des

    Diese Sachverhaltsermittlung fällt damit in den originären Aufgabenbereich des Gerichts (vgl. hierzu BGHZ 37, 389, 394, Huber, in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 404a Rn. 5) und kann ihrerseits nur auf Basis eines konkreten und schlüssigen Parteivortrags getroffen werden.
  • OLG Frankfurt, 25.03.2019 - 6 U 166/18

    Beinbruch des Hundes beim Ballspiel nicht Werfer zurechenbar

    Eine entsprechende Reduzierung des Ermessens kann angezeigt sein, wenn der Richter bei der Beurteilung entscheidungserheblicher Vorgänge die Grenzen seines Wissens und seiner Erkenntnismöglichkeiten erreicht hat (BGH NJW 1962, 1770 (1771) [BGH 13.07.1962 - IV ZR 21/62] ; Stein/Jonas/Althammer Rnr. 8).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    In solchen Fällen entspricht es der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gebilligten Praxis, daß der Sachverständige selbst den tatsächlichen Zustand der Sache feststellt, um auf dieser Grundlage sein Gutachten erstatten zu können (vgl. BGHZ 23, 207 (214) [BGH 30.01.1957 - V ZR 186/55]; 37, 389 (394 ff. [BGH 13.07.1962 - IV ZR 43/62]); BGH, FamRZ 1989, 954 (956)).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Die primäre Aufgabe des Sachverständigen ist - im Patentverletzungsverfahren nicht anders als sonst im Zivilprozess - die Vermittlung von Fachwissen zur richterlichen Beurteilung von Tatsachen (BGHZ 37, 389, 393 f.; 159, 254, 262; BGH, Urt. v. 18.3.1993 - IX ZR 198/92, NJW 1993, 1796, 1797); darüber hinaus kann dem Sachverständigen die Ermittlung von Anknüpfungstatsachen überlassen werden, wenn schon dafür eine dem Richter fehlende besondere Sachkunde erforderlich ist (§ 404a Abs. 5 ZPO).
  • OLG Jena, 15.05.2012 - 4 U 661/11

    Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!

    Das bedeutet, dass sie jede in ihrer Unfallkausalität streitige Einzelaufwendung belegen musste, ebenso wie es auch der unmittelbar verletzte Versicherungsnehmer selbst hätte tun müssen (zur nämlichen Nachweispflicht des Sozialversicherungsträgers im Regressprozess vgl. auch BGH VersR 91, 172 und NJW 62, 1770; im Ergebnis: ebenso: OLG Hamm VersR 2010, 91; OLG Frankfurt OLGR 09, 641).

    Dem von den Beklagten mit Recht geäußerten Verlangen inhaltlich überprüfbarer Belege stehen die §§ 415, 417, 418 ZPO nicht entgegen (so schon der BGH in einem ähnlich gelagerten Fall mit Urteil v, 13, 07,1962, IV ZR 21/62, NJW 62, 1770).

  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

    Deren Feststellung obliegt aber dem Gericht, es sei denn, daß bereits hierfür die dem Gericht fehlende besondere Sachkunde in Anspruch genommen werden muß (BGHZ 37, 389 = NJW 1962, 1770).
  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Statthaftigkeit einer gesetzeswidrig zugelassenen

    Er muss allerdings in dem Gutachten die Tatsachen offen legen, auf denen die Beantwortung der Beweisfrage (hier seine Darstellung der Krankengeschichte) beruht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1960 - III ZR 144/59, VersR 1960, 998, 999;  BVerfG, NJW 1995, 40; NJW 1997, 1909), weil nur so eine Überprüfung möglich und zudem sichergestellt ist, dass nicht von einer Partei bestrittene, entscheidungserhebliche Befundtatsachen - ohne die dann notwendig werdende Beweiserhebung darüber (vgl. Senat, Urteil vom 30. Januar 1957 - V ZR 186/55, BGHZ 23, 207, 214; BGH, Urteil vom 13. Juli 1962 - IV ZR 21/62, BGHZ 37, 389, 394) - Grundlage der richterlichen Entscheidung werden.
  • BGH, 10.07.1997 - III ZR 69/96

    Bemessung des Gegenstandswerts bei wiederkehrenden Leistungen; Berücksichtigung

    Einerseits ist es einem Sachverständigen grundsätzlich verwehrt, von sich aus Zeugen oder Parteien über wesentliche Streitpunkte zu vernehmen; andererseits muß der Sachverständige zur Vorbereitung seines Gutachtens außerhalb der Gerichtsverhandlung solche Fragen an Parteien oder Zeugen zu richten befugt sein, die er nur aufgrund seiner besonderen Fachkunde stellen kann (vgl. BGHZ 37, 389, 394; Jessnitzer/Frieling a.a.O. Rn. 329 m.w.N.).

    Im Streitfall kommt es auf die nähere Abgrenzung im allgemeinen und die Beurteilung der Zulässigkeit der konkreten Verfahrensweise der Sachverständigen Dr. Vetter und Dr. Jehs deshalb nicht an, weil einerseits eine etwaige Überschreitung der dem Sachverständigen insoweit gesetzten Grenzen für sich genommen grundsätzlich nicht schon zur Unbrauchbarkeit des auf dieser Grundlage erstellten Gutachtens führt, andererseits in einem solchen Fall das Gericht wenigstens nachträglich nach allgemeinen Verfahrensregeln unter Berücksichtigung der Beweislast über die streitigen Anknüpfungs-(Anschluß-)Tatsachen - bei Zeugenvernehmungen zweckmäßigerweise im Beisein des Sachverständigen - Beweis erheben und Feststellungen treffen muß (BGHZ 37, 389, 394).

  • OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16

    Sachverständigenablehnung im selbstständigen Beweisverfahren: Rechtliches Gehör

    Eine Übertragung der Tatsachenfeststellung auf den Sachverständigen ist zulässig, wenn bereits dafür die dem Gericht fehlende besondere Sachkunde des Sachverständigen in Anspruch genommen werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1962 - IV ZR 21/62, BGHZ 37, 389, juris Rn. 19; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 404a Rn. 5; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 402 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

    Die Feststellung des Sachverhalts, den der gerichtliche Sachverständige seinem Gutachten zugrunde zu legen hat, ist regelmäßig Aufgabe des Richters, wenn es dabei auf die Sachkunde des Sachverständigen nicht ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1965 - IV ZR 339/64 - zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 13. Juli 1962 - IV ZR 21/62 - NJW 1962, 1770).

    Lässt sich die Notwendigkeit zu derartigen Feststellungen vor Erstattung des Gutachtens nicht voraussehen, und wendet sich der Sachverständige im Laufe seiner Arbeit nicht an das Gericht oder geht er nicht von den verschiedenen Möglichkeiten der Tatsachenbeurteilung aus, so muss der Senat nachträglich die erforderlichen Beweise erheben und den Sachverständigen notfalls zu einer weiteren Stellungnahme veranlassen (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1962 - IV ZR 21/62 - NJW 1962, 1770).

  • OLG Hamm, 16.05.2023 - 26 U 99/22

    Regress des Sozialversicherungsträgers - Vorlage des Groupers reicht nicht!

  • BFH, 29.08.1996 - VIII R 15/93

    Eingangswert nach dem Städtebauförderungsgesetz als gemeiner Wert i. S. des § 16

  • LG Bonn, 11.11.2014 - 6 T 293/14

    Erkenntnisquellen, Nachlasspfleger, öffentliche Urkunde

  • BGH, 18.12.1970 - V ZR 21/69

    Verstoß der auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens vorgenommenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

  • BFH, 05.11.1981 - IV R 103/79

    Sachverständiger - Gutachten - Ausgangstatsachen

  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 38/81

    Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts -

  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 19/83

    Voraussetzungen der Ausnahme von der Gefährdungshaftung

  • OLG Koblenz, 07.07.2011 - 14 W 385/11

    Pflichtverletzung des gerichtlichen Sachverständigen durch Treffen eigener

  • BGH, 01.07.1966 - IV ZB 146/66

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 04.02.1994 - 19 U 138/93

    Einbeziehung der VOB/B; Aufwendungsersatz nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B

  • BVerwG, 15.05.1984 - 8 B 98.83

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - Notwendigkeiten von

  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 92.65

    Abgrenzung zwischen "Sachverständigem" und "sachverständigem Zeugen" -

  • BVerwG, 25.04.1968 - II C 68.64

    Anspruch der Witwe eines verstorbenen Beamten auf Gewährung von Witwengeld -

  • BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 18.09.1985 - 13 U 51/85

    Anspruch auf Zahlung eines Entgelds für die Überlassung eines

  • BVerwG, 24.11.1965 - V C 118.63

    Kündigung des Vollmachtvertrages in Anwaltsprozessen - Bestellung eines

  • BGH, 07.10.1964 - IV ZR 246/63

    Eheverfehlungen bei Alkohol- und Medikamentenmißbrauch

  • BGH, 24.01.1969 - V ZR 102/65

    Risseschäden am Mauerwerk auf Grund von Bauarbeiten am Nachbargrundstück -

  • BGH, 31.01.1980 - IX ZR 46/79

    Wahrscheinlichkeit für ursächlichen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Leiden -

  • BGH, 12.02.1971 - V ZR 114/68

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Freie Willensbestimmung nicht

  • BGH, 29.09.1965 - IV ZR 339/64

    Anspruch auf Kapitalentschädigung und Rente wegen verfolgungsbedingter Minderung

  • BGH, 14.07.1964 - IV ZB 253/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.03.1971 - IX ZB 82/70

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 29.01.1985 - BReg. 1 Z 2/85

    Erteilung eines Erbscheins bei einem aufgrund Gehirnschwund testierunfähigem

  • BGH, 06.02.1963 - IV ZR 208/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.05.1981 - IX ZR 83/78

    Entschädigung wegen Schadens an Körper oder Gesundheit durch Verfolgung im 2.

  • BGH, 18.06.1971 - V ZR 49/69

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Feststellungsklage trotz möglicher

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