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   BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62   

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https://dejure.org/1963,315
BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62 (https://dejure.org/1963,315)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1963 - Ib ZR 62/62 (https://dejure.org/1963,315)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1963 - Ib ZR 62/62 (https://dejure.org/1963,315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 39, 352
  • NJW 1963, 1742
  • MDR 1963, 822
  • GRUR 1963, 575
  • BB 1963, 831
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.01.1962 - VI ZR 72/61

    Doppelmörder / Popps Helfer

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
    Denn die Beklagte erwirbt ihr Sendegut - also den Inhalt der von ihr ausgestrahlten Sendungen - auf privatrechtlichem Wege (BGHZ 37, 1 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] = NJW 1962, 1004 - AKI).

    In gleicher Weise wie die Rundfunkanstalten gegen eine unmittelbare Ausbeutung ihrer Sendungen durch Mitbewerber den Schutz des § 1 UWG in Anspruch nehmen können (vgl. BGHZ 37, 1 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] = NJW 1962, 1004 - AKI), steht dieser wettbewerbliche Leistungsschutz auch den gewerblichen Veranstaltern von Unterhaltungsdarbietungen gegenüber den Rundfunkanstalten zur Seite.

  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
    Denn die Beklagte erwirbt ihr Sendegut - also den Inhalt der von ihr ausgestrahlten Sendungen - auf privatrechtlichem Wege (BGHZ 37, 1 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] = NJW 1962, 1004 - AKI).

    In gleicher Weise wie die Rundfunkanstalten gegen eine unmittelbare Ausbeutung ihrer Sendungen durch Mitbewerber den Schutz des § 1 UWG in Anspruch nehmen können (vgl. BGHZ 37, 1 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] = NJW 1962, 1004 - AKI), steht dieser wettbewerbliche Leistungsschutz auch den gewerblichen Veranstaltern von Unterhaltungsdarbietungen gegenüber den Rundfunkanstalten zur Seite.

  • BGH, 21.11.1952 - I ZR 56/52

    Schallplatte und Magnettonband. Urheberrecht

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
    Denn wie die Revision nicht verkennt, stellt die Übertragung des Vertrags von F. auf einen Tonträger im urheberrechtlichen Sinn eine "Vervielfältigung" des Werkes dar (BGHZ 8, 88; 17, 266) [BGH 18.05.1955 - IV ZR 310/54].
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
    Denn wie die Revision nicht verkennt, stellt die Übertragung des Vertrags von F. auf einen Tonträger im urheberrechtlichen Sinn eine "Vervielfältigung" des Werkes dar (BGHZ 8, 88; 17, 266) [BGH 18.05.1955 - IV ZR 310/54].
  • BGH, 18.05.1955 - IV ZR 310/54

    Feststellung der unehelichen Vaterschaft

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
    Denn wie die Revision nicht verkennt, stellt die Übertragung des Vertrags von F. auf einen Tonträger im urheberrechtlichen Sinn eine "Vervielfältigung" des Werkes dar (BGHZ 8, 88; 17, 266) [BGH 18.05.1955 - IV ZR 310/54].
  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
    Die Beklagte muß sich vielmehr an der Sachlage, die sie durch ihr unerlaubtes Vorgehen geschaffen hat, festhalten lassen (RGZ 97, 310, 312; BGHZ 20, 345 - Dahlke).
  • BGH, 06.04.1961 - II ZR 119/60

    Bürgschaft für eine Wechselverbindlichkeit

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
    Aus ähnlichen Erwägungen ist das Reichsgericht einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin beigetreten, wonach bereits die ungenehmigte Festlegung der Rundfunkübertragung einer Sportreportage auf Schallplatten aus dem Rechtsgedanken des Schmarotzens an fremder Leistung eine unlautere Wettbewerbsmaßnahme darstellt (RGZ 128, 330, 336; KG JW 1929, 1251; vgl. auch BGHZ 35, 20, 28 ff [BGH 06.04.1961 - II ZR 119/60] Rundfunksendung "Figaros Hochzeit").
  • RG, 20.12.1919 - V 299/19

    Gleisbenutzung - § 812 BGB, Eingriffskondiktion, vertragswidrige Mehrbenutzung

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
    Die Beklagte muß sich vielmehr an der Sachlage, die sie durch ihr unerlaubtes Vorgehen geschaffen hat, festhalten lassen (RGZ 97, 310, 312; BGHZ 20, 345 - Dahlke).
  • RG, 12.05.1926 - I 287/25

    Rundfunk

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
    Das Reichsgericht hat den Unterschied zwischen einem ohne Publikum im Senderaum gesprochenen Vortrag und seiner Darbietung vor einer im gleichen Raum befindlichen Hörerschaft in einer Entscheidung vom 12. Mai 1926 (RGZ 113, 413 Rundfunksendung "Der Tor und der Tod") wie folgt gekennzeichnet (Seite 422): "Die Aufnahme der Darstellung durch die Hörer spornt den Vortragenden zu vollkommenerer Leistung an und befähigt ihn, neben dem Werk selbst seine eigene Persönlichkeit in der Weise der Gestaltung wirken zu lassen; er kann seine Worte je nach dem Eindruck abstimmen, den er bei der Hörerschaft hervorbringt.
  • RG, 29.04.1930 - II 355/29

    Besteht nach geltendem Recht ein Unterlassungsanspruch der Sendegesellschaften

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
    Aus ähnlichen Erwägungen ist das Reichsgericht einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin beigetreten, wonach bereits die ungenehmigte Festlegung der Rundfunkübertragung einer Sportreportage auf Schallplatten aus dem Rechtsgedanken des Schmarotzens an fremder Leistung eine unlautere Wettbewerbsmaßnahme darstellt (RGZ 128, 330, 336; KG JW 1929, 1251; vgl. auch BGHZ 35, 20, 28 ff [BGH 06.04.1961 - II ZR 119/60] Rundfunksendung "Figaros Hochzeit").
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09

    hartplatzhelden.de - Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für

    Soweit darin eine Ausnutzung der Leistungen der an der Durchführung des Fußballspiels Beteiligten liegt, erfolgt sie nicht durch eine (identische oder annähernde) Nachahmung dieser Leistungen oder eines Teils von ihnen, sondern allenfalls durch eine von der Nachahmung zu unterscheidende unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses des Dritten (zu dieser Unterscheidung vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58, BGHZ 33, 20, 29 - Figaros Hochzeit; Beschluss vom 27. Februar 1962 - I ZR 118/60, BGHZ 37, 1, 20 - AKI; BGH, Urteil vom 24. Mai 1963 - I ZR 62/62, BGHZ 39, 352, 356 - Vortragsabend).

    Es ist nicht ersichtlich, dass durch das nachträgliche Einstellen von Filmaufzeichnungen auf dem Online-Portal der Beklagten die Durchführung der Fußballspiele im Verbandsgebiet des Klägers als solche in irgendeiner Weise beeinträchtigt würde und dass die Verwertungshandlungen der Beklagten insbesondere der Nachfrage nach den unter Mitwirkung des Klägers angebotenen Fußballveranstaltungen abträglich sein könnten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGHZ 39, 352, 357 - Vortragsabend).

    Bei der vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angeführten Senatsentscheidung "Vortragsabend" (BGHZ 39, 352) ging es um die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Tonbandaufnahme des Vortragsabends eines Kabarettisten, die von einer Rundfunkanstalt für eine Rundfunksendung angefertigt worden war.

    Der Senat hat darin eine nach § 1 UWG 1909 unlautere Wettbewerbsmaßnahme der zum Veranstalter des Vortragsabends in einem Wettbewerbsverhältnis stehenden Rundfunkanstalt gesehen, weil bereits die Festlegung der Veranstaltung auf einem Tonband die Gefahr begründet, dass die Leistung des Veranstalters zu Zwecken ausgewertet wird, die der Nachfrage nach den von ihm angebotenen Unterhaltungsdarbietungen in Form von Vortragsabenden abträglich sein könnten (BGHZ 39, 352, 356 f. - Vortragsabend).

  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

    Dieser Beteiligung des Vereins an der Schaffung des Marktes für die "Übertragung" von Fernsehrechten für Fußballspiele entsprechen die besonderen aus § 1 UWG und den Deliktsvorschriften folgenden Abwehrrechte, kraft deren der Heimverein Mitschnitte und Übertragungen verhindern kann (BGHZ 110, 371 ff. = WuW/E 2627, 2634 - Sportübertragungen; s. schon BGHZ 39, 352, 354 - Vortragsabend; vgl. ferner Lerche/Ulmer, Kurzberichterstattung im Fernsehen, 1989, S. 70 ff.; Kübler, ZUM 1989, 326 ff.).

    Ohne daß der Senat auf die unterschiedliche von den Verfahrensbeteiligten vorgetragene Interpretation der verschiedenen zum "Veranstalter"-Begriff ergangenen Entscheidungen des I. und des Ib. Zivilsenats (vgl. BGHZ 27, 264, 266 - Boxprogrammheft; BGHZ 39, 352, 354 - Vortragsabend; Urt. v. 19.6.1956 - I ZR 104/54, GRUR 1956, 515, 516 - Tanzkurse; Urt. v. 18.12.1959 - I ZR 61/58, GRUR 1960, 253, 254 - Auto-Skooter; Urt. v. 18.3.1960 - I ZR 75/58, GRUR 1960, 606 f. - Eisrevue II; Urt. v. 19.12.1961 - I ZR 117/60, GRUR 1962, 254 f. - Fußball-Programmheft; Urt. v. 29.4.1970 - I ZR 30/68, NJW 1970, 2060 - Bubi Scholz; vgl. auch v. Westerholt, ZIP 1996, 264, 265; Hausmann, BB 1994, 1089, 1091; Stopper, Ligasport und Kartellrecht, 1997, S. 79 ff., 86 f.) eingehen müßte, steht damit aus kartellrechtlicher Sicht fest, daß die Heimvereine zumindest originäre Mitinhaber der Vermarktungsrechte sind.

  • OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08

    Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

    Wiederholt hatte sich der BGH mit dem Begriff des Veranstalters zu befassen (vgl. BGHZ 27, 264, 266 = NJW 1958, 1486 - [Boxprogrammheft]; BGHZ 39, 352, 354 = NJW 1963, 1742 - [Vortragsabend]; BGH, NJW 1956, 1553 = GRUR 1956, 515, 516 - [Tanzkurse]; BGH, GRUR 1960, 253, 254 - [Auto-Skooter]; BGH, NJW 1960, 1902 = GRUR 1960, 606 - [Eisrevue II]; BGH, NJW 1962, 629 = GRUR 1962, 254 - [Fußball-Programmheft]; BGH, NJW 1970, 2060 - [Bubi Scholz]; v.Westerholt, ZIP 1996, 264, 265; Hausmann, BB 1994, 1089, 1091; Stopper, Ligasport und Kartellrecht, 1997, S. 79 ff., 86 f.).

    Darin liegt eine unmittelbare Übernahme eines Leistungsteils (vgl. zu dessen Verhältnis zur Nachahmung schon BGHZ 39, 352, 356 - [Vortragsabend]).

    Solche Aufzeichnungen sind nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 39, 352, 354 ff. - [Vortragsabend]) schon dann unlauter, wenn sie ohne Erlaubnis erfolgen.

  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Für den Geltungsbereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist in der Rechtsprechung bereits seit langem anerkannt, daß die öffentlich-rechtliche Natur der Programmtätigkeit der Rundfunkanstalten die Anwendung des Wettbewerbsrechts nicht hindert, wenn die Rundfunkanstalten in einem Wettbewerbsverhältnis zu einem privaten Unternehmen stehen (vgl. BGHZ 37, 1, 17 - AKI; 39, 352, 356 - Vortragsabend; 68, 132, 136 - Der 7. Sinn; BGH, Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 127/65, GRUR 1968, 314, 316 - fix und clever; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 78/88 - Werbung im Programm (zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen)).

    Als Besitzer oder Eigentümer des Veranstaltungsorts kann er ferner sein Hausrecht (§§ 858, 1004 BGB) gegenüber einem Dritten geltend machen, der ohne seine Genehmigung versucht, die Veranstaltung aufzuzeichnen und durch Rundfunk zu übertragen (vgl. zur Rechtsstellung des Veranstalters BGHZ 27, 264 - Box-Programmheft; BGHZ 39, 352 - Vortragsabend (zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 81 UrhG); BGH, Urt. v. 29.4.1970 - I ZR 30/68, GRUR 1971, 46 = NJW 1970, 2060 - Bubi Scholz; vgl. weiter Kübler, ZUM 1989, 326, 327f.; Ladeur, GRUR 1989, 885, 886; Roth, AfP 1989, 515, 516ff.; Lerche/Ulmer, Kurzberichterstattung im Fernsehen, S. 74ff., 96ff.; Schricker/Vogel, Urheberrecht § 81 Rdn. 2, 3 und 16, m.w.N.).

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Der Umstand, daß die Beklagte zu 1 ihren Programmauftrag kraft öffentlichen Rechts erfüllt, steht daher nicht der Annahme entgegen, daß sie, soweit sie private geschäftliche Interessen begünstigt, den Normen des UWG unterfällt und daß demgemäß auch ihr gegenüber die Prozeßführungsbefugnis der Klägerin nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG zu bejahen ist (vgl. BGHZ 37, 1, 17 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI; 39, 352, 356 - Vortragsabend; 68, 132, 136 - Der 7. Sinn).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Aus den gleichen Erwägungen ist in der Entscheidung "Vortragsabend" (BGHZ 39, 352, 355 ff) ausgesprochen worden, eine Rundfunkanstalt verstoße gegen § 1 UWG, wenn sie eine Unterhaltungssendung ohne Wissen des Veranstalters auf Tonband aufnehme, um sie später für Sendezwecke zu verwenden.
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    Außerdem kommt es in diesem Zusammenhang - in erster Linie jedenfalls - nicht auf die Leistungsbeziehungen des Beklagten zu seinen Abnehmern, sondern auf die wettbewerblichen Beziehungen zur Klägerin und anderen Mitbewerbern an (BGHZ 37, 1, 17 - AKI; 39, 352, 356 - Vortragsabend; BGH GRUR 1968, 314, 316 - fix und clever; Mestmäcker, NJW 1969, 1, 3; Emmerich, Unlauterer Wettbewerb der öffentlichen Hand, 1969, S. 12 ff; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 10. Aufl., Allg. Anm. 157, 158, 162).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75

    Rechtsweg

    Aus den gleichen Erwägungen ist in der Entscheidung "Vortragsabend" (BGHZ 39, 352, 355 ff) ausgesprochen worden, eine Rundfunkanstalt verstoße gegen § 1 UWG, wenn sie eine Unterhaltungssendung ohne Wissen des Veranstalters auf Tonband aufnehme, um sie später für Sendezwecke zu verwenden.
  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68

    Ausstrahlung von Filmmaterial als Eingriff in den Gewerbebetrieb -

    Denn ebenso, wie zwischen einem gewerblichen Veranstalter künstlerischer Darbietungen und einer Rundfunkanstalt (BGHZ 39, 352, 356 [BGH 24.05.1963 - Ib ZR 62/62] - Vortragsabend), kann auch zwischen dem Kläger als gewerblichem Veranstalter von Boxkämpfen und der beklagten Sendeanstalt ein Wettbewerbsverhältnis bestehen.
  • OLG Frankfurt, 24.09.1970 - 6 U 41/70

    Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Fahndungsfotos; Ordentlicher Rechtsweg

    Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an, da die Rundfunk- und Fernsehanstalten keinerlei Zwang gegenüber ihren Zuhörern und Zuschauern ausüben können (so zutreffend Hartmann in seiner Anmerkung zu LG Stuttgart NJW 1962, 1622 [LG Stuttgart 15.05.1962 - 9 Q 7/62]) und da auch das sog. "Sendemonopol" (das im übrigen nur die technische Seite der Ausstrahlung von Sendegut betrifft) zu keiner anderen Auffassung nötigt (BGHZ 37, 1, 14 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI - BGHZ 39, 352, 356 [BGH 24.05.1963 - Ib ZR 62/62] - Tonbandaufnahme; OLG München NJW 1958, 1298 [OLG München 24.10.1957 - 6 U 1010/57]; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl. 1. Band Allg.
  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66

    Reprint

  • OLG Hamm, 09.10.2003 - 4 U 70/03
  • LG Berlin, 29.03.2011 - 16 O 270/10

    Klage des Bulgarischen Schachverbandes wegen der Übertragung eines

  • LG Mainz, 26.05.2000 - 11 HKO 69/99

    Abgrenzung des Zivilrechtswegs vom Verwaltungsrechtsweg ; Eröffnung des

  • BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 127/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 22/73

    Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses - Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht

  • BGH, 26.06.1969 - X ZB 9/68

    Herstellung von Gerbextrakten und die Art und Weise ihrer Sulfitierung für Zwecke

  • BGH, 04.11.1964 - Ib ZR 78/63

    Rechtsmittel

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