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BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 4, 96
- GRUR 1952, 511
- BB 1952, 477
- DB 1952, 205
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.03.1951 - I ZR 76/50
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Auszug aus BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50
Daß nur die redliche Benutzung des eigenen Namens des Einzelkaufmanns im Geschäftsleben geschützt ist, ist in der Rechtsprechung mehrfach ausgesprochen worden (RG GRUR 1928, 657 [660] - Weber - BGH vom 16. März 1951 - Luppy - GRUR 1951, 410 Lindenmaier-Möhring Nachschlagewerk § 16 UWG Nr. 1). - BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
Constanze I
Auszug aus BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50
Anders kann es aber liegen, wenn ein Fall der mittelbaren Täterschaft gegeben ist oder wenn die Handlung des anderen stillschweigend genehmigt wird und dadurch als eigene Handlung gewollt ist (RG MuW XXX, 312 ff, BGH vom 26. Oktober 1951 - I ZR 8/51 - [zum Abdruck bestimmt]). - RG, 14.12.1902 - VI 167/03
Zu §§ 823. 824. 826 B.G.B.
Auszug aus BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50
Allerdings ist in der Rechtsprechung ein Unterlassungsgebot vielfach auch auf § 249 BGB gestützt worden (RGZ 56, 271 [286]).
- BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63
Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog. …
Grundsätzlich hat zwar jeder das Recht, sich unter seinem Namen als selbständiger Gewerbetreibender im Geschäftsverkehr zu betätigen, soweit dies redlich und insbesondere ohne die Absicht geschieht, Verwechslungen herbeizuführen oder sich an eine im Verkehr bekannte Bezeichnung anzulehnen oder in sonstiger Weise gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs zu verstoßen (BGHZ 4, 96, 100 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urkölsch). - BGH, 18.09.1959 - I ZR 118/57
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Wenn es um die Beurteilung einer Verwechslungsgefahr geht, können aber in der Regel nur die konkreten, bereits begangenen oder zu befürchtenden Wettbewerbshandlungen darauf überprüft werden, ob durch sie eine Verwechslungsgefahr begründet worden ist oder begründet werden würde (vgl. BGH GRUR 1951, 410 - Luppy - BGHZ 4, 97, 102 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urköl'sch - BGHZ 5, 189, 191 [BGH 22.02.1952 - I ZR 117/51] - Zwillingszeichen - GRUR 1954, 70, 72 - Rohrbogen - GRUR 1954, 457 - Irus Urus -).Wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 116, 209; 170, 265, 270; GRUR 1940, 358; GRUR 1941, 110) bereits mehrfach ausgesprochen hat (GRUR 1951, 410 - Luppy; BGHZ 4, 96, 105 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urköl'sch; GRUR 1957, 342, 346 - Underberg), findet das einem Firmeninhaber in § 16 UWG gewährte Ausschließlichkeitsrecht- und ebenso das Namensrecht des § 12 BGB - seine Grenze an dem Recht eines jeden Menschen, sich wie jeder andere Gewerbetreibende in redlicher Weise unter seinem Namen im geschäftlichen Leben als selbständiger Gewerbetreibender zu betätigen, insbesondere auf einem geschäftlichen Gebiet, auf das ihn seine bisherige Tätigkeit verweist.
Denn einerseits sind die Möglichkeiten, einen Eigennamen in eine aus sonstigen Bestandteilen gebildete Firma einzufügen, so zahlreich, daß nicht von vornherein beurteilt werden kann, ob jede Firma, die den gleichen Familiennamen als Bestandteil hat, als verwechslungsfähig und irreführend erscheinen werde; und andererseits würde, wenn an seiner Lauterkeit bei der Bildung und Benutzung einer neuen Firma kein Zweifel mehr besteht, wonn er insbesondere alles Erforderliche und Zumutbare tut, um die Möglichkeit von Verwechslungen auszuschließen oder zu vermindern, ihm die Benutzung seines Namens in der Firma lediglich unter dem Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr nicht mehr streitig gemacht werden können, ein verbleibender Rest von Verwechslungsgefahr vielmehr von dem durch § 16 UWG geschützten Firmeninhaber hingenommen werden müssen (RGZ 116, 209, 210; 170, 265, 270; BGHZ 4, 96, 105 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] ; vgl. auch BGH GRUR 1954, 70, 72 - Rohrbogen).
Die schlagwortartige Herausstellung der Worte "Max Z." wurde das Gegenteil einer Erfüllung dieser Verpflichtung sein; sie ist mißbräuchlich und wird durch das Recht auf die Führung des eigenen Namens nicht gedeckt (BGH GRUR 1951, 410 - Luppy - BGHZ 4, 97, 99 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urköl'sch -).
- OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
Recht der Gleichnamigen: Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer …
Hier wurde schon seinerzeit auf die Möglichkeit verwiesen, eine Firma gleichen Namens so unterscheidungskräftig zu gestalten, dass auch der Gebrauch des gleichen Namens eine Verwechslungsgefahr ausschließe (vgl. BGHZ 4, 96 - Farina/Urköll"sch; BGH GRUR 1953, 252 - Weyland & Hoever; BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen; BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel; BGH GRUR 1960, 36 - Zamek;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl. 1990, § 16 Rn. 78).
- BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56
Carl Zeiss
Die Anwendung dieser Rechtsgrundsätze würde voraussetzen, daß sich der Beklagte zu 1) seines Firmennamens befugterweise , bediente (BGHZ 4, 96 (102, 105) [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Parina/Urköl'sch).Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann im allgemeinen wegen der Verletzung eines Firmennamens nur diejenige konkrete Benutzungsart einer Firma untersagt werden, deren sich der Verletzer unbefugterweise bedient; denn grundsätzlich muß es dem Verletzer überlassen bleiben, sich darüber schlüssig zu werden, ob und gegebenenfalls in welcher Form er etwa durch eine Veränderung seiner Firma durch Zusätze unter Beibehaltung des beanstandeten Firmenteils eine Verwechslungsgefahr auszuräumen in der Lage ist (BGH GRUR 1954, 457 - Irus; 1955, 95 - Buchgemeinschaft; BGHZ 4, 96 (102) [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urköl'sch).
- BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
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Besonders ist das für solche Fälle anerkannt worden, in denen bei Gegenständen des allgemeinen Bedarfs die Anschauungen des unbefangenen Durchschnittskäufers zu ermitteln waren und der Richter oder die Mitglieder des zur Entscheidung berufenen Kollegiums selbst diesem Personenkreis angehörten (vgl. BGHZ 4, 96, 107 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina-Urkölsch; BGH GRUR 1961, 193, 195 - Medaillenwerbung - und GRUR 1961, 538, 540 - Feldstecher). - BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56
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Die Anwendung dieser Rechtsgrundsätze würde voraussetzen, daß sich der Beklagte zu 1) seines Firmennamens befugterweise bediente (BGHZ 4, 96, 102, 105 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urköl'sch).Das völlige Verbot des beanstandeten Firmenteils ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn aus dem wettbewerblichen Verhalten des Verletzters auf eine innere Einstellung geschlossen werden kam, die auch künftig eine wettbewerbsrechtlich einwandfreie Benutzung dieses Firmenteils nicht erwarten läßt (BGH GRUR 1954, 457 - Irus; 1955, 95 - Buchgemeinschaft; BGHZ 4, 96, 102 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urköl'sch).
- BGH, 02.07.1992 - I ZR 215/90
Hyanit - HWG - Äußerungen Dritter; Schutz der Gesundheit
Eine abschließende Beurteilung aus eigener Sachkunde und Lebenserfahrung ist dem Tatrichter unter solchen Voraussetzungen nur dann verwehrt, wenn Umstände vorliegen, die die Annahme des von ihm in Betracht gezogenen Verkehrsverständnisses als bedenklich erscheinen lassen (BGHZ 4, 96, 107 - Farina/Urkölsch;… BGH, Urt. v. 21.6.1990 - I ZR 258/88, GRUR 1990, 1024, 1025 = WRP 1991, 92, 93 - Lohnsteuerhilfeverein IV;… Urt. v. 13.2.1992 - I ZR 79/90, WRP 1992, 380, 382 - Beitragsrechnung;… Urt. v. 20.2.1992 - I ZR 92/90, GRUR 1992, 406, 407 = WRP 1992, 469 - Beschädigte Verpackung, jeweils m.w.N.). - BGH, 04.02.1959 - IV ZR 151/58
Ostfriesische Familiennamen als Vornamen
Das gilt vor allem im Wirtschaftsleben, insbesondere ist die unredliche Benutzung des eigenen Namens im Geschäftsverkehr untersagt (BGHZ 4, 96, 100) [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50]. - BGH, 20.09.1967 - Ib ZR 105/65
Klage auf Unterlassen der Verwendung eines Firmennamens oder auf Änderung eines …
Von diesen Grundsätzen gilt jedoch eine Ausnahme und es kann die Benutzung eines Firmenbestandteils schlechthin untersagt werden, wenn der Verletzer diesen offenbar mißbräuchlich unter bewußter Anlehnung an, die Firma des Verletzten gewählt hat und wenn hieraus auf eine innere Einstellung des Verletzers geschlossen werden kann, die eine einwandfreie Benutzung dieses Firmenbestandteils auch in Zukunft nicht erwarten läßt (BGHZ 4, 96, 102 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] = GRUR 1952, 511, 513 - Farina/Urköl'sch; BGH GRUR 1954, 331 - Altpa/Alpah; 457 - Irus/Urus).Diese kann , wenn erhebliche schutzwürdige Interessen des jüngeren Wettbewerbers im Spiel sind, dazu führen, daß der prioritätsältere Firmeninhaber einen Rest von Verwechslungsgefahr in Kauf nehmen muß, wenn diese trotz aller zumutbaren und möglichen Zusätze nicht völlig ausgeräumt werden kann (BGHZ 4, 96, 105 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urköl'sch).
- BGH, 30.11.1954 - I ZR 143/52
Verletzung des Bearbeiterurheberrechts
In der Regel kann sich der Unterlassungsantrag nur jeweils gegen die konkret begangene Rechtsverletzung richten (BGHZ 4, 96 [102)] und es ist im Rahmen eines Unterlassungsbegehrens kein Raum für positive Auflagen an den Verletzer. - BGH, 03.07.1986 - I ZR 77/85
"Stoll"; Wegfall des ohne Verpflichtung geführten Zusatzes zum Familiennamen
- BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73
Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und …
- BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53
Rechtsmittel
- BGH, 09.06.1972 - I ZR 4/71
Verwendung eines Adelsnamens in der Firmenbezeichnung - Irreführung durch …
- BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55
Underborg; Underberg
- BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren
- BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
- BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
Rechtsmittel
- BGH, 12.05.1958 - VII ZR 436/56
Schiedsspruch. Verfahrensverstoß.
- BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58
Dreitannen
- BGH, 29.11.1955 - I ZR 4/54
Rechtsmittel
- BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61
echt skai
- BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
Rechtsmittel
- BGH, 27.11.1957 - IV ZR 121/57
Rechtsmittel
- BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen …
- BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52
Buchgemeinschaft I
- BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52
Rohrbogen
- LG Hamburg, 29.07.2010 - 327 O 569/09
Markenrecht: Störung der Gleichgewichtslage zwischen gleichnamigen Unternehmen …
- BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65
Geschützte Materialbegriffe der Arbeitsgemeinschaft Holz - Verwendung unlauterer …
- BGH, 30.06.1961 - I ZR 3/60
Carl-Zeiss-Stiftung
- BVerwG, 24.02.1961 - V B 22.61
Rechtsmittel
- BGH, 27.05.1987 - I ZR 139/85
Firmenbezeichnung - Familienname - Verwechslungsgefahr
- BGH, 01.12.1960 - I ZR 6/59
- BGH, 13.04.1959 - II ZR 39/58
Rechtsmittel
- OLG Köln, 29.04.1983 - 6 U 201/82
Voraussetzungen des Ausschließlichkeitsrechtes des § 16 Abs. 1 Gesetz gegen den …
- BGH, 10.07.1959 - I ZR 8/58
Rechtsmittel
- BGH, 19.12.1958 - I ZR 138/57
Rechtsmittel
- BGH, 08.07.1958 - I ZR 68/57
Rechtsmittel
- BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Rechtsmittel
- BGH, 26.01.1954 - I ZR 192/52
Alpah
- BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70
Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von …
- BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 89/63
Aufdruck in englischer Sprache - Herstellung von Socken im Ausland - Herstellung …
- BGH, 05.07.1955 - I ZR 205/53
Rechtsmittel
- BGH, 04.03.1952 - I ZR 91/51
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