Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1963 - II ZR 29/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,384
BGH, 11.07.1963 - II ZR 29/61 (https://dejure.org/1963,384)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1963 - II ZR 29/61 (https://dejure.org/1963,384)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1963 - II ZR 29/61 (https://dejure.org/1963,384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilungsabkommen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers - Gesamtgläubigerschaft zwischen zwei konkurrierenden Sozialversicherungsträgern - Innenausgleich unter mehreren Gesamtgläubigern - Außenverhältnis zwischen einem Gesamtgläubiger und dem Schuldner - Das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 108
  • NJW 1963, 2223
  • MDR 1964, 30
  • VersR 1963, 968
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1958 - VI ZR 98/57

    Sozialversicherungsträger als Gesamtgläubiger

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - II ZR 29/61
    Zwei Sozialversicherungsträger sind auch dann Gesamtgläubiger eines auf sie nach § 1542 RVO übergegangenen Schadensersatzanspruchs, der ihre beiderseitigen Versicherungsleistungen nicht deckt, wenn einer von ihnen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers ein Teilungsabkommen geschlossen hat (Bestätigung von BGHZ 28, 68).

    Ohne Teilungsabkommen wären die Klägerin und die Berufsgenossenschaft bei voller Haftung des Schädigers Gesamtgläubiger des nach § 1542 RVO auf beide Sozialversicherer übergegangenen Anspruchs des Entschädigungsberechtigten - hier der unstreitigen Unterhaltsforderung des Kindes von monatlich 52 DM -, weil diese Forderung die beiderseitigen Versicherungsleistungen nicht deckt (vgl. BGHZ 28, 68; BGH VersR 1962, 964).

  • BGH, 28.05.1956 - II ZR 77/55

    Eigentümer eines Kfz-Anhängers als Halter eines Kfz

    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - II ZR 29/61
    Die Auslegung des Teilungsabkommens ist durch das Revisionsgericht frei nachprüfbar, da es eine typische, in dieser Art auch sonst zwischen Versicherungsträgern abgeschlossene Abmachung darstellt (BGHZ 20, 385, 389 [BGH 28.05.1956 - II ZR 77/55] = VersR 1956, 403).
  • BGH, 26.06.1962 - VI ZR 179/61
    Auszug aus BGH, 11.07.1963 - II ZR 29/61
    Ohne Teilungsabkommen wären die Klägerin und die Berufsgenossenschaft bei voller Haftung des Schädigers Gesamtgläubiger des nach § 1542 RVO auf beide Sozialversicherer übergegangenen Anspruchs des Entschädigungsberechtigten - hier der unstreitigen Unterhaltsforderung des Kindes von monatlich 52 DM -, weil diese Forderung die beiderseitigen Versicherungsleistungen nicht deckt (vgl. BGHZ 28, 68; BGH VersR 1962, 964).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 14/76

    Rentenzahlungen wegen eines Verkehrsunfalls - Persönliche Inanspruchnahme eines

    Die Auslegung eines TA ist, wenn dem Abkommen der Charakter eines typischen Vertrages zukommt, durch das Revisionsgericht frei nachprüfbar (BGHZ 20, 385, 389; 40, 108, 110; BGH Urt. v. 5. Mai 1969 - VII ZR 176/66 = VersR 1969, 641; Senatsurt. v. 6. November 1973 - VI ZR 203/71 = VersR 1974, 175; zuletzt BGH Urt. v. 6. Juli 1977 - IV ZR 147/76 = VersR 1977, 854); das gilt auch für das hier in Rede stehende Abkommen, mag bei diesem auch das "Limit" die Deckungssumme sein.

    Soweit in BGHZ 40, 108, 112 eine andere Auffassung vertreten wurde, handelte es sich nur um eine beiläufige Bemerkung und betraf einen Sonderfall.

  • BGH, 27.03.1973 - VI ZR 5/72

    Anspruch auf Erstattung von Versorgungsleistungen - Versorgungsleistungen wegen

    Für eine solche Gestaltung müsse nach den in BGHZ 40, 108 entwickelten Grundsätzen durch Auslegung als interessegemäß eine Regelung angesehen werden, nach der das Teilungsabkommen den übergegangenen Schadensersatzanspruch nur mit dem Anteil erfassen solle, der im Innenausgleich dem am Teilungsabkommen beteiligten Gesamtgläubiger, hier also der Krankenkasse, zustehe.

    Allerdings hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in BGHZ 40, 108, 111 ff für eine Gesamtgläubigerschaft mehrerer Sozialversicherungsträger angenommen, daß die Wirkungen eines Teilungsabkommens auf den Anteil an der übergegangenen Ersatzforderung beschränkt seien, der dem am Abkommen beteiligten Versicherungsträger im Innenausgleich mit dem an dem Abkommen nicht beteiligten Versicherungsträger zusteht.

    Das bedeutet im Ergebnis, daß das Teilungsabkommen weder zugunsten noch zu Lasten eines an ihm nicht beteiligten Sozialversicherungsträgers angewendet wird (BGHZ 40, 108, 111 ff; Gunkel/Hebmüller, Die Ersatzansprüche nach § 1542 RVO 3. Aufl. 1969 2. Bd. S. 74; Wussow, Teilungsabkommen 3. Aufl. 1968 S. 111 ff; WI 63, 166 u. 389).

  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Anders als bei der Gesamtgläubigerschaft braucht deshalb nicht besonders gesichert zu werden, daß ein Teilungsabkommen die an ihm unbeteiligten Gläubiger nicht benachteiligt (vgl. BGHZ 40, 108).
  • BGH, 12.04.2005 - VI ZR 50/04

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Versorgungsträger

    Dieser doppelte Forderungsübergang führt für die Krankenkasse und den Bund allenfalls zu einer Gesamtgläubigerschaft (vgl. Senatsurteile BGHZ 28, 68, 73 ff.; vom 26. Juni 1962 - VI ZR 179/61 - VersR 1962, 964, 966; ebenso BGHZ 40, 108, 111).
  • BGH, 04.03.1986 - VI ZR 234/84

    Eingeschränkte Gesamtwirkung eines Abfindungsvergleichs mit einem

    In der Rechtsprechung ist das anerkannt für den Fall, daß der Schuldner an einen der Gesamtgläubiger eine Quote nach dem zwischen diesen beiden bestehenden Teilungsabkommen zahlt (BGHZ 40, 108, 112 f), was im Schrifttum weitgehend Zustimmung gefunden hat.
  • BGH, 05.03.1975 - VIII ZR 97/73

    Gewillkürte Gesamtgläubigerschaft

    Die Revision hat zwar mit Recht darauf hingewiesen, daß der Bundesgerichtshof die erwähnten prozessualen Erschwernisse den Schuldnern zugemutet hat, die aus unerlaubter Handlung schadensersatzpflichtig sind und sich als Folge des gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 1542 RVO nicht dem Unfallgeschädigten selbst, sondern mehreren Versicherungsträgern gegenübersehen, die im Verhältnis der Gesamtgläubigerschaft zueinander stehen (BGHZ 28, 68; 40, 108; zuletzt bestätigt im Urt. v. 1. Juli 1969 - VI ZR 216/67 - = NJW 69, 190).
  • BGH, 17.05.1979 - III ZR 176/77

    Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist durch einen von zwei konkurrierenden

    Löst ein Unfall für den Träger der Rentenversicherung (Klägerin) und für den Träger der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) Rentenverpflichtungen aus und reicht der nach § 1542 RVO übergegangene Anspruch auf Schadensersatz (etwa im Hinblick auf die Haftungshöchstbeträge des § 12 StVG) nicht aus, um beiden Versicherungsträgern vollen Ersatz zu geben, so sind diese, soweit sie konkurrieren, Gesamtgläubiger (BGHZ 28, 68, 73 ff; 40, 108, 111; 59, 187; 64, 67, 71 f; BGH Urt. v. 1. Juli 1969 - VI ZR 216/67 = NJV 1969, 1901 = LM § 1542 RVO Nr. 64).

    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob die Berufsgenossenschaft überhaupt befugt gewesen wäre, auch mit Wirkung gegen die Klägerin über die den Gesamtgläubigern zustehende Forderung zu verfügen (vgl. dazu BayObLG MDR 1975, 1080 = Rpfleger 1975, 300; BGB-RGRK a.a.O. § 429 Rdn. 6; s. ferner BGHZ 40, 108, 112/3).

  • BGH, 15.03.1983 - VI ZR 156/80

    Einordnung von Beihilfen als andere Leistung im Sinne des § 103 Hessisches

  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 239/74

    Bestimmung des Halters eines Mopeds - Rechtsfolgen eines Teilungsabkommens

  • BGH, 25.01.1966 - VI ZR 154/64

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Schleppzug

  • BGH, 07.04.1981 - VI ZR 251/78

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit der

  • BGH, 11.01.1989 - IVa ZR 285/87

    Auslegung eines "Teilungsabkommens" - Haftpflichtfälle zwischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht