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BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62 |
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Begehen neuer Straftaten - Einsichtslosigkeit in der Hauptverhandlung
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BGB § 839; GG Art. 34; PrWegRG §§ 1, 2
Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht der Gemeinde bei winterlichen Straßenverhältnissen
Verfahrensgang
- BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62
- BGH, 11.06.1964 - III ZR 148/63
Papierfundstellen
- BGHZ 40, 379
- NJW 1964, 814
- MDR 1964, 299
- VersR 1964, 334
- DB 1964, 184
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.02.1958 - III ZR 191/56
Anforderungen an die Streupflicht
Auszug aus BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62
Jedoch hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, daß jedenfalls grundsätzlich eine Streupflicht erst bei einer konkreten Glatteis-Gefahrenlage besteht, d.h. also nicht im Sinne einer "vorbeugenden" Sicherungsmaßnahme gegen eine nur drohende Vereisung oder Glätte einer Straße (vgl. Urteile des Senats in LM § 823 Ea Nr. 8 und in VersR 1958, 289).Unabhängig davon, ob ausnahmsweise im Einzelfall bei einer besonderen Lage auch eine Pflicht zum vorbeugenden Streuen bestehen kann, wie z.B. bei anhaltendem Frostwetter oder geringem Schneefall und einer deshalb sicher bevorstehenden Glätte, der erfolgversprechend durch ein vorbeugendes Streuen begegnet werden könnte (vgl. hierzu auch Urteile des Senats in VersR 1958, 289 und 1959 S. 134), so ließen doch die hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts gegebenen gesamten Verhältnisse - sowohl was die Wetterlage als auch den Zustand der Fahrbahn an der Unfallstelle am 19. Januar 1959 anbetraf - unter Zugrundelegung objektiver Maßstäbe ein vorbeugendes Streuen weder als notwendig noch als zumutbar erscheinen.
Wenn sich das Landgericht für seine Ansicht, es habe eine Streupflicht der Beklagten für die Unfallstelle (d.h. also für die Fahrbahn) auch für die Nachtstunden bestanden - zu welcher Auffassung auch das Berufungsgericht neigt - auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe in VersR 1955, 630 und Köln, ebenda 1953, 403, beruft, so wird dabei übersehen, daß diese Entscheidungen nur Unfälle von Fußgängern betreffen und vor allem lediglich zum Ausdruck bringen, daß mit dem Streuen grundsätzlich nicht erst "mit Beginn des Tages", sondern mit oder vor dem Einsetzen des Haupt- oder Berufsverkehrs zu beginnen ist - eine Auffassung, die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats steht (vgl. Urt. v. 20. Februar 1958 - III ZR 191/59 - in VersR 1958, 289).
- BGH, 01.10.1959 - III ZR 96/58
Streupflicht auf Bundesstraßen
Auszug aus BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62
Derartige gefährliche Stellen innerhalb von Ortschaften sind daher vor allem scharfe Kurven, Gefällstrecken, Straßenkreuzungen und -einmündungen sowie Straßen an oder über Wasserläufen (vgl. BGHZ 31, 73, 75; LM § 823 (Dc) BGB Nr. 18 und § 823 (Eb) BGB Nr. 7).Angesichts des außerordentlich stark gestiegenen Kraftfahrverkehrs, seiner heute überragenden Bedeutung für den allgemeinen Verkehr und seiner gegenüber früher viel weitergehenden Bedürfnisse hat der erkennende Senat in Erweiterung der Verkehrssicherungspflicht und damit auch der Streupflicht diese in neuerer Zeit auf die Fahrbahnen, vor allem derjenigen von Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften, an deren gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen erstreckt, und ausnahmsweise auch außerhalb von Ortschaften, sofern insoweit für den Verkehrsteilnehmer unvermutete, besonders gefährliche Stellen vorhanden sind (BGHZ 31, 73; 32, 352; Urt. des Senats in LM BGB § 823 De Nr. 18 und Nr. 44; BGB § 823 Eb Nr. 7 sowie vom 24. Oktober 1961 - III ZR 162/59 - in VersR 1961, 87/88).
- BGH, 28.10.1954 - IV ZB 56/54
Vorlagepflicht nach § 28 FGG
Auszug aus BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62
Es kommt hinzu, daß in dieser Beziehung neben der Zumutbarkeit auch die Verkehrsübung und -auffassung der Sicherungs- und Streupflicht einer Gemeinde Grenzen setzt (vgl. hierzu auch: BayObLG in NJW 1955, 105 Nr. 10).Der Kraftfahrer muß sich deshalb darüber klar sein, daß auch in dieser Beziehung - ebenso wie schon allgemein, z.B. durch die naturgegebenen schlechteren Möglichkeiten, den Straßenzustand zu erkennen - das Fahren zur Nachtzeit mit einem größeren Risiko als am Tage verbunden ist und daß er selbst eine gesteigerte Vorsicht walten lassen muß, um Unfälle zu verhüten (für Fußgänger so schon BayObLG in NJW 1955 S. 105 Nr. 10).
- BGH, 28.03.1963 - III ZR 184/61
Polizeiliche Wegereinigungspflicht oder Verkehrssicherungspflicht auf Plätzen …
Auszug aus BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62
Auch der erkennende Senat hat bisher ein objektives Bedürfnis und gegebenenfalls eine Pflicht zum Streuen während der späten Abendstunden oder frühen Nachtstunden nur für Bürgersteige und damit für den Fußgänger verkehr als möglich angenommen (vgl. Urt. v. 28. März 1963 - III ZR 184/61 - in VersR 1963, 661). - BGH, 12.12.1960 - III ZR 191/59
Auszug aus BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62
Wenn sich das Landgericht für seine Ansicht, es habe eine Streupflicht der Beklagten für die Unfallstelle (d.h. also für die Fahrbahn) auch für die Nachtstunden bestanden - zu welcher Auffassung auch das Berufungsgericht neigt - auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe in VersR 1955, 630 und Köln, ebenda 1953, 403, beruft, so wird dabei übersehen, daß diese Entscheidungen nur Unfälle von Fußgängern betreffen und vor allem lediglich zum Ausdruck bringen, daß mit dem Streuen grundsätzlich nicht erst "mit Beginn des Tages", sondern mit oder vor dem Einsetzen des Haupt- oder Berufsverkehrs zu beginnen ist - eine Auffassung, die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats steht (vgl. Urt. v. 20. Februar 1958 - III ZR 191/59 - in VersR 1958, 289). - BGH, 24.10.1960 - III ZR 162/59
Zulässigkeit einer Revision bei einer nach der Revisionseinlegung eingetretenen …
Auszug aus BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62
Angesichts des außerordentlich stark gestiegenen Kraftfahrverkehrs, seiner heute überragenden Bedeutung für den allgemeinen Verkehr und seiner gegenüber früher viel weitergehenden Bedürfnisse hat der erkennende Senat in Erweiterung der Verkehrssicherungspflicht und damit auch der Streupflicht diese in neuerer Zeit auf die Fahrbahnen, vor allem derjenigen von Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften, an deren gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen erstreckt, und ausnahmsweise auch außerhalb von Ortschaften, sofern insoweit für den Verkehrsteilnehmer unvermutete, besonders gefährliche Stellen vorhanden sind (BGHZ 31, 73; 32, 352; Urt. des Senats in LM BGB § 823 De Nr. 18 und Nr. 44; BGB § 823 Eb Nr. 7 sowie vom 24. Oktober 1961 - III ZR 162/59 - in VersR 1961, 87/88). - BGH, 30.05.1960 - III ZR 77/59
Wegereinigungsgesetz
Auszug aus BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62
Angesichts des außerordentlich stark gestiegenen Kraftfahrverkehrs, seiner heute überragenden Bedeutung für den allgemeinen Verkehr und seiner gegenüber früher viel weitergehenden Bedürfnisse hat der erkennende Senat in Erweiterung der Verkehrssicherungspflicht und damit auch der Streupflicht diese in neuerer Zeit auf die Fahrbahnen, vor allem derjenigen von Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften, an deren gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen erstreckt, und ausnahmsweise auch außerhalb von Ortschaften, sofern insoweit für den Verkehrsteilnehmer unvermutete, besonders gefährliche Stellen vorhanden sind (BGHZ 31, 73; 32, 352; Urt. des Senats in LM BGB § 823 De Nr. 18 und Nr. 44; BGB § 823 Eb Nr. 7 sowie vom 24. Oktober 1961 - III ZR 162/59 - in VersR 1961, 87/88).
- BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89
Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1 …
Für den hier interessierenden Bereich innerhalb geschlossener Ortschaften ist insoweit seit langem allgemein anerkannt, daß die Fahrbahnen der Straßen an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Glätte zu bestreuen sind (vgl. Senatsurteile BGHZ 31, 73, 75 [BGH 01.09.1959 - III ZR 96/58]; 40, 379, 380 f.; vom 21. September 1967 - III ZR 23/66 = BGHWarn 1967 Nr. 192 = LM NRW-LandesstraßenG Nr. 1; vom 30. April 1974 - III ZR 166/72 = VersR 1974, 910, 911 und ständig;… Arndt a.a.O. S. 84;… Ketterer/Giehl/Leonhardt a.a.O. S. 21 ff.;… Schlund a.a.O. S. 10;… Schmid a.a.O. S. 3179).WegereinigungsG Nr. 3; BGHZ 32, 352 = LM BGB § 839 K Nr. 18 mit Anm. Kreft; BGHZ 40, 379, 382 = LM BGB § 839 Fe Nr. 38 mit Anm. Arndt; vom 27. Februar 1964 - III ZR 161/63 = BGHWarn 1964 Nr. 99 = LM Preuß.
Als gefährlich im Sinne der genannten Rechtsprechung sind die Straßenstellen einzustufen, an denen Kraftfahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern, weil gerade diese Umstände bei Schnee- und Eisglätte zum Schleudern oder Rutschen und damit zu Unfällen führen können (vgl. Senatsurteile BGHZ 31, 37, 75; 40, 379, 380 f. und vom 3. Mai 1984 III ZR 34/83 = VersR 1984, 890, 891).
Zu den wichtigen Verkehrsflächen in dem genannten Sinne zählen vor allem die verkehrsreichen Durchgangsstraßen sowie die vielbefahrenen innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (vgl. Senatsurteil BGHZ 40, 379, 380).
- BGH, 21.02.1972 - III ZR 134/68
Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht an Schnellstraßen bei Nacht
Der Senat hält daran fest, daß der Verkehrssicherungspflichtige auch für Schnellstraßen einen nächtlichen Streudienst grundsätzlich nicht einzurichten braucht (Aufrechterhaltung von BGHZ 40, 379).Diese zeitliche Begrenzung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. BGHZ 40, 379, 382 ff [BGH 21.11.1963 - III ZR 148/62]; LM Nr. 5 zu Preuß. WegereinigungsG).
Der Senat hat schon früher ausgeführt (BGHZ 40, 379, 383) [BGH 21.11.1963 - III ZR 148/62], daß nach der Rechtsprechung auch zum Schütze des Fußgängerverkehrs, für den ursprünglich allein die Streupflicht entwickelt worden ist, grundsätzlich nur tagsüber Maßnahmen ergriffen werden mußten.
Soweit im Einzelfall eine Streupflicht zur Nachtzeit bejaht worden ist, handelte es sich um Fälle, in denen gerade in den Nachtstunden starker Fußgängerverkehr herrschte, dessen Sicherung mit verhältnismäßig einfachen Mitteln möglich und deshalb zumutbar war, wie z.B. vor Theatern, Kinos, Gast- und Vergnügungsstätten, Bahnhöfen, Haltestellen usw. (BGHZ 40, 379/383;… Ketterer/Giehl/Leonhardt, a.a.O.).
Der Senat hat in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß nur eine kleine Minderheit von Verkehrsteilnehmern die Straßen für den Kraftverkehr auch in den Nachtstunden benutzt (BGHZ 40, 379/385; LM Nr. 5 zum Preuß, WegereinigungsG).
Der Senat hat allerdings offen gelassen (BGHZ 40, 379, 386) [BGH 21.11.1963 - III ZR 148/62], ob der Träger der Verkehrssicherungspflicht in einem Einzelfall unter ganz außergewöhnlichen Umständen, die gegebenenfalls eine völlige Lahmlegung des Kraftfahrzeugverkehrs zur Folge haben oder für diesen aus dem üblichen Rahmen völlig herausfallende ungewöhnlich große Gefahren mit sich bringen würden, wenn dagegen keine Vorkehrungen getroffen würden, auch einmal zur Nachtzeit streuen muß.
- BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in …
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- OLG Hamm, 31.10.2014 - 11 U 57/13
Ast beschädigt Pkw - unzureichende Baumkontrolle - Stadt haftet
Solche Anzeichen sind etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (BGH, VersR 1964, 334). - OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02
Zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden …
Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist jedoch dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (…Senat a.a.O.; vgl. auch BGH VersR 1964, 334). - OLG Hamm, 13.09.2002 - 9 U 49/02
Verantwortlichkeit für einen Glätteunfall als Fussgänger
Nach anerkannter Rechtsprechung setzt die Streupflicht in der Regel erst bei Vorliegen einer konkret - aktuellen Glättegefahrenlage ein; eine Pflicht zu vorbeugendem Streuen besteht grundsätzlich nicht (BGHZ 40, 379 ). - BGH, 01.07.1993 - III ZR 88/92
Streupflichten einer Stadtgemeinde
Soweit es um die Sicherung von Örtlichkeiten geht, an denen - wie vor Bahnhöfen und an Haltestellen - regelmäßig oder zu bestimmten Zeiten starker Fußgängerverkehr herrscht, kann den Pflichtigen eine gesteigerte Sicherungspflicht treffen (vgl. Senatsurteile BGHZ 40, 379, 383 und vom 13. Juli 1967 - III ZR 165/66 - MDR 1967, 822; OLG Oldenburg VersR 1988, 935 [OLG Oldenburg 07.07.1986 - 13 U 41/86]). - OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 19/05
Amtshaftung: Ersatz eines im Rahmen eines Glätteunfalls verursachten …
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist seit langem allgemein anerkannt, dass die Fahrbahn der Straßen an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Glätte zu bestreuen ist (BGHZ 112, 72, 76; vgl. BGHZ 31, 73, 75; 40, 379, 380 f.;… Ketterer/Giehl/Leonhardt, Streupflicht, 3. Aufl., S. 21 ff.; Schmid NJW 1988, 3177, 3179).a) Als gefährlich im Sinne der genannten Rechtsprechung sind die Straßenstellen einzustufen, an denen Kraftfahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern, weil gerade diese Umstände bei Schnee- und Eisglätte zum Schleudern oder Rutschen und damit zu Unfällen führen können (BGHZ 112, 74, 84; vgl. BGHZ 31, 37, 75; 40, 379, 380 f.;… Urt. v. 3.5.1984 - III ZR 34/83, VersR 1984, 890, 891).
b) An das kumulative Merkmal der Verkehrswichtigkeit sind keine strengen Anforderungen zu stellen: Sicher zählen die verkehrsreichen Durchgangsstraßen sowie die vielbefahrenen innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen zu den verkehrswichtigen Straßen (BGHZ 112, 72, 85; vgl. auch BGHZ 40, 379, 380).
- OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 27/15
Haftung einer Gemeinde für Schäden bei der Durchführung des Winterdienstes: …
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist seit langem allgemein anerkannt, dass die Fahrbahn der Straßen an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Glätte zu bestreuen ist (…vgl. Senat, Urt. v. 07.03.2006 - 4 U 19/05 - 70 -, OLGR Saarbrücken 2006, 528 - 530, juris Rdn. 21;… Senat, Urt. v. 27.03.2012 - 4 U 151/11, NZV 2012, 600, juris Rdn. 25; BGHZ 112, 72 (76); BGHZ 31, 73 (75); BGHZ 40, 379 (380 f);… Geigel-Wellner, Der Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 14. Kap., Rdn. 148;… Palandt-Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Auflage, § 823 BGB, Rdn. 226; Schmid, NJW 1988, 3177 (3179)). - OLG München, 10.10.2012 - 1 U 2853/12
Glatteisunfall eines Fahrradfahrers: Räum- und Streupflicht bei einzelner …
Innerorts müssen nach der gefestigten Rechtsprechung nur die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen bei Glätte abgestreut werden (BGHZ 31, 73, 75; 40, 379, 380; 112, 74, 76; BGH VersR 1985, 189; 1991, 665; 1995, 721, 722, 1998, 1373; OLG Hamm VersR 1993, 1109; OLG Brandenburg VersR 1995, 1439; OLG Saarbrücken MDR 2006, 1345; OLG München vom 05.10.1989, Az. 1 U 2344/89; vom 28.09.2006 und 30.10.2006, Az. 1 U 3852/06; vom 13.11.2007, Az. 1 U 3604/07; vom 26.05.2010, 1 U 2243/10; Senatsurteil vom 22.07.2010, Az. 1 U 1804/10).- Zu den wichtigen Verkehrsflächen in dem genannten Sinne zählen die verkehrsreichen Durchgangsstraßen sowie die vielbefahrenen innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (vgl. BGHZ 40, 379, 380).
- Als gefährlich im Sinne der genannten Rechtsprechung sind die Straßenstellen einzustufen, an denen Kraftfahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern, weil gerade diese Umstände bei Schnee- und Eisglätte zum Schleudern oder Rutschen und damit zu Unfällen führen können (vgl. BGHZ 31, 37, 75; 40, 379, 380f. und vom 3. Mai 1984 - III ZR 34/83 = VersR 1984, 890, 891).
- BGH, 10.12.1974 - VI ZR 156/73
Verkehrssicherungspflicht bei Privatstraßen des öffentlichen Rechts in Berlin
- OLG München, 20.08.2012 - 1 U 2853/12
Glatteisunfall eines Fahrradfahrers: Räum- und Streupflicht bei einzelner …
- OLG München, 19.11.2012 - 1 U 3782/12
Verkehrssicherungspflicht für Gemeindestraßen - winterliche Streu- und …
- BGH, 15.01.1998 - III ZR 124/97
Streupflicht einer Stadtgemeinde
- OLG Köln, 18.11.1993 - 7 U 111/93
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der obliegenden winterlichen Räum- und …
- OLG Saarbrücken, 27.03.2012 - 4 U 151/11
Streupflicht nicht bei jeder bedeutenden Straße am Flussufer
- LG Essen, 05.05.2004 - 11 O 10/02
Schmerzensgeld wegen Personenschadens i.R.e. Verkehrsunfalls auf vereister …
- OLG Köln, 13.07.1995 - 7 U 37/95
Voraussetzungen und Umfang der Streupflicht der Gemeinde
- OLG Brandenburg, 28.08.2023 - 2 U 1/23
- BGH, 22.09.1966 - III ZR 166/64
Pflichten der Gemeinde bei Abwälzung der Streupflicht auf die Straßenanlieger
- OLG Frankfurt, 20.01.2014 - 1 U 245/12
Anforderungen an die Winterdienstpflicht von Gemeinden zur Sicherung des …
- OLG Bamberg, 09.07.2013 - 5 U 212/12
Verkehrssicherungspflicht - zur Räum- und Steupflicht auf Bahnsteigen - …
- OLG Köln, 01.06.1989 - 7 U 36/89
- BGH, 27.02.1964 - III ZR 161/63
- BGH, 30.04.1974 - III ZR 166/72
Glatteis - Vorbeugendes Streuen - Vorsorgemaßnahmen
- OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 1 U 222/11
Keine Streupflicht außerorts zur Nachtzeit; Unzulässigkeit der Streitverkündung …
- BGH, 03.05.1984 - III ZR 34/83
Träger der Pflicht zur Straßenreinigung in Rheinland-Pfalz
- OLG Hamm, 08.10.2002 - 9 U 47/02
Räum- und Streupflicht im Rahmen der Straßenverkehrssicherung; Sicherung von …
- BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72
Erteilung eines unrichtigen Zeugnisses über die Fortsetzung der ehelichen …
- LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03
Schadensersatzansprüche des Eigentümers und Halters eines Pkws aufgrund eines …
- OLG Schleswig, 01.09.2017 - 7 W 29/17
Amtshaftungsanspruch: Vertretung einer schleswig-holsteinischen Gemeinde im …
- OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für einen Pkw; …
- LG Gera, 29.07.2005 - 2 O 2235/03
Voraussetzungen eines materiellen und immateriellen Schadensersatzanspruchs aus …
- OLG München, 22.07.2010 - 1 U 1804/10
Straßenverkehrssicherungspflicht: Nächtliche Streupflicht auf außerörtlichen …
- LG Oldenburg, 14.12.2004 - 5 O 3480/04
Öffentlich-rechtlich ausgestaltete Amtspflicht der Gemeinden zur …
- OLG Dresden, 16.08.1995 - 6 U 490/95
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei winterlichen Straßen; Winterdienst als …
- OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 203/99
Schadensersatz wegen Beschädigung eines Pkw durch Astbruch; …
- BGH, 24.11.1966 - III ZR 183/65
Forderung von Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalles - Streupflicht einer …
- OLG Hamm, 23.05.2000 - 9 U 239/99
Schadensersatz wegen eines Glätteunfalls in einer Kurve; Unfallbereich als …
- OLG Celle, 17.04.2002 - 9 U 299/01
Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung eines Pkw; Beschädigung aufgrund …
- BGH, 30.03.1965 - VI ZR 259/63
Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall auf Glatteis
- OLG Hamm, 25.07.2018 - 11 U 63/18
Umfang der Pflicht des Straßenbaulastträgers zur Reinigung des Gehwegs einer …
- OLG Naumburg, 23.02.2000 - 12 U 327/99
Verkehrssicherungspflicht ; Umfang und Intensität der Streupflicht bei Eisglätte …
- LG Arnsberg, 30.04.2003 - 2 O 25/03
Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Glätteunfalls …
- OLG Stuttgart, 16.12.1986 - 10 U 116/86
Schadensersatz wegen Verletzung einer Streupflicht; Maß und Umfang einer …
- OLG Karlsruhe, 21.09.1995 - 4 U 48/95
Möglichkeit der Amtspflichtverletzung durch Vernachlässigung der allgemeinen …
- BGH, 24.11.1966 - III ZR 86/65
Geltendmachung von Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalles - Streupflicht …
- BGH, 24.11.1966 - III ZR 33/65
Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalls - Verstoß gegen die allgemeine …
- BGH, 24.11.1966 - III ZR 79/65
Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalles - Verstoß gegen die allgemeine …
- LG Stuttgart, 18.12.1998 - 15 O 340/98
Streupflicht auf öffentlichen Straßen; Umfang der Streupflicht innerhalb …
- OLG Köln, 20.08.1998 - 7 U 27/98
- BGH, 08.11.1965 - III ZR 87/64
Anforderungen an das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs gegenüber einer …
- OLG Hamm, 07.07.1981 - 9 U 65/81
- LG Konstanz, 13.01.1978 - 3 O 169/77
Anspruch auf Schadensersatz bei einem durch Glatteis auf einer Fahrbahn bedingten …
- LG Essen, 12.04.1976 - 8 O 20/76
Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Verletzung einer Amtspflicht oder …
- LG Stuttgart, 04.12.1998 - 15 O 330/98
Streupflicht auf öffentlichen Straßen; Umfang der Streupflichten innerhalb …
- LG Heidelberg, 02.02.1989 - 3 O 234/88
- BGH, 21.09.1967 - III ZR 23/66
- OLG Zweibrücken, 02.03.1979 - 1 U 138/78