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   BGH, 01.06.1964 - VII ZR 16/63   

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https://dejure.org/1964,181
BGH, 01.06.1964 - VII ZR 16/63 (https://dejure.org/1964,181)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1964 - VII ZR 16/63 (https://dejure.org/1964,181)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1964 - VII ZR 16/63 (https://dejure.org/1964,181)
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"erbitterte Gegnerin"

§ 767 Abs. 2 ZPO, bereits die objektiv gegebene Möglichkeit der Ausübung eines Gestaltungsrechts im Vorprozeß (hier: Anfechtung gem. §§ 123, 142 Abs. 1 BGB) präkludiert die Berufung auf dessen spätere Ausübung

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 42, 37
  • NJW 1964, 1797
  • MDR 1964, 841
  • DB 1964, 1441
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 486/17

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensvertrags; Titulierung des

    Dieser besteht darin, den rechtskräftigen Vollstreckungstitel in weitem Umfang vor nachträglichen Einwendungen des Schuldners zu schützen und die Hindernisse zu begrenzen, die der Vollstreckung aus diesem Titel bereitet werden können (BGH, Urteile vom 16. Februar 1961 - VII ZR 191/59, BGHZ 34, 274, 280, vom 1. Juni 1964 - VII ZR 16/63, BGHZ 42, 37, 41 und vom 16. November 2005 - VIII ZR 218/04, NJW-RR 2006, 229 Rn. 18; vgl. bereits RGZ 64, 228, 230).
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Zu den Auswirkungen der rechtskräftigen Abweisung einer Klage, die auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen eines Mangels der Kaufsache gerichtet war, auf eine dieses Begehren weiterverfolgende, neue Klage, die darauf gestützt wird, daß der Verkäufer den Mangel bei Abschluß des Vertrages arglistig verschwiegen und der Käufer den Vertrag deshalb - nach Schluß der mündlichen Verhandlung des Vorprozesses - angefochten habe (Fortführung von BGHZ 42, 37 und 94, 29).

    Dies gilt nicht nur für die Aufrechnung, sondern auch für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (BGHZ 42, 37, 42; 94, 29, 34; 131, 82, 88).

  • BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 218/04

    Zulässigkeit und Präklusion von Einwendungen gegenüber einer Verurteilung zur

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Ausschluss der Geltendmachung von gesetzlichen Gestaltungsrechten nach § 767 Abs. 2 ZPO nicht auf den Zeitpunkt ihrer Ausübung, sondern auf den Zeitpunkt ihres Entstehens und der Befugnis zu ihrer Ausübung abzustellen (für die Aufrechnung: BGHZ 34, 274, 279 f.; 100, 222, 225; Senatsurteil BGHZ 125, 351, 353; für die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: BGHZ 42, 37, 39 ff.; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 94, 29, 34; 157, 47, 52).

    Dieser besteht darin, den rechtskräftigen Vollstreckungstitel in weitem Umfang vor nachträglichen Einwendungen des Schuldners zu schützen und die Hindernisse zu begrenzen, die der Vollstreckung aus diesem Titel bereitet werden können (BGHZ 34, 274, 280; 42, 37, 41 f.; vgl. bereits RGZ 64, 228, 230).

    Aufgrund dessen ist es dem Schuldner - wie bei der Aufrechnung und der Anfechtung (dazu BGHZ 42, 37, 41 f.) - zuzumuten, von seinem gesetzlichen Kündigungsrecht gegenüber dem Anspruch des Gläubigers im Vorprozess Gebrauch zu machen, weil der Eintritt der materiellen Gestaltungswirkung - und damit die Herbeiführung einer für den Ausgang des Prozesses günstigen materiellen Rechtslage - allein von seinem Willen abhängig ist.

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 144/06

    Zulässigkeit der erstmaligen Erhebung der Verjährungseinrede in der

    Die materiell-rechtliche Befugnis, den Zeitpunkt der Geltendmachung der Einrede frei zu wählen, wird bei der Verjährung ebenso wie bei den Gestaltungsrechten der Anfechtung oder Aufrechnung im gerichtlichen Verfahren durch das Prozessrecht beschränkt (vgl. zur Aufrechnung: BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 91, 293, 302 ff.; zur Anfechtung: BGHZ 42, 37, 39 ff.; 94, 29, 34 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84

    Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach

    Sie läßt dies als Entstehungstatbestand der Einwendung im Sinne des § 767 Abs. 2 ZPO mit der Folge genügen, daß die Gestaltungswirkung der erst nach der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung des Vorprozesses abgegebenen Erklärung nicht geltend gemacht werden kann (so für die Aufrechnung: BGHZ 24, 97, 98 [BGH 11.04.1957 - VII ZR 212/56]; 34, 274, 279; Senatsurteil v. 14. Februar 1968 - VIII ZR 220/65 = WM 1968, 447; RGZ 64, 228, 230 und für die Anfechtung: BGHZ 42, 37, 39 ff.).
  • LG Bielefeld, 30.04.2014 - 18 O 264/13

    Präklusion der Einwendung des Widerrufs gegen einen titulierten

    Nach zutreffender Auffassung, der das Gericht folgt, ist - anders als z.B. im Falle der Aufrechnung (vgl. BGH, NJW 2009, 1671), der Anfechtung (BGHZ 42, 37) oder der Kündigung (BGH, NJW-RR 2006, 229) - bei den verbraucherschützenden Widerrufsrechten des § 355 BGB auf den Zeitpunkt ihrer Ausübung abzustellen (Zöller-Herget, ZPO, 30. Auflage, § 767 Rn. 14; Zöller-Vollkommer, 30. Auflage, Vor § 322 Rn. 66K.Schmidt/Brinkmann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, § 767 Rn. 82; Staudinger-Kaiser, BGB, Neubearbeitung 2012, § 355 BGB Rn. 38; Stein/Jonas-Münzberg, ZPO, 22. Auflage, § 767 Rn. 33; Fischer, VuR 2004, 172; Schwab, JZ 2006, 170; LG Darmstadt, NJOZ 2011, 644).
  • BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94

    Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs

    Ob der Kunde in diesem Fall mit einem späteren Rücktritt nach § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert worden wäre, weil Einwendungen grundsätzlich schon dann ausgeschlossen sind, wenn sie objektiv in dem nach § 767 Abs. 2 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt hätten geltend gemacht werden können (so für die Aufrechnung: BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 38, 122, 123; 100, 222, 225; für die Anfechtung: BGHZ 42, 37, 39 ff.), bedarf keiner Erörterung.
  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 4/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Entziehung des Mandats

    Diese Ansprüche geben dem Getäuschten das Recht, Befreiung von der eingegangenen Verbindlichkeit zu verlangen, ohne daß es dazu der Ausübung eines Gestaltungsrechts bedarf (RGZ 103, 154, 159; BGHZ 42, 37, 42; BGH, Urt. v. 31. Januar 1962 VIII ZR 12O/60, NJW 1962, 1196, 1198, v. 27. Februar 1974 V ZR 85/72, NJW 1974, 849, 851 f, v. 21. Juni 1974 V ZR 15/73, NJW 1974, 1505, 1506, v. 16. Januar 1985 - VIII ZR 317/83, NJW 1985, 1769, 1771 u. v. 24. Mai 1993 II ZR 136/92, NJW 1993, 2107).
  • OLG Braunschweig, 27.11.2003 - 8 U 106/02

    Aufrechnung einer Werklohnforderung mit den Kosten für die Ersatzvornahme;

    So kommt es bei der nachträglichen Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere bei der Aufrechnung und der Anfechtung nicht darauf an, ob der Schuldner zu dem maßgebenden Zeitpunkt den zur Ausübung des Gestaltungsrechts berechtigenden Tatbestand nicht kannte, mag auch die Unkenntnis unverschuldet sein (vgl. BGHZ 34, 274, 279 für die Aufrechnung; BGHZ 42, 37, 39 f. für die Anfechtung).
  • BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Darlehens - Anforderungen an die Auslegung

    Hat B. - wie das Berufungsgericht unterstellt hat - den Beklagten Darlehensantragsformulare gegen ihren Willen untergeschoben auch für Waren, die sie nicht gekauft und nicht erhalten haben, so haftet die Klägerin für ein solches schuldhaftes Handeln ihres Abschlußgehilfen, und hieraus kann sich ganz oder teilweise ein Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten gegenüber dem Darlehensanspruch der Klägerin ergeben (BGHZ 40, 65, 69; 42, 37, 42).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95

    Umfang der Rechtskraft eines eine Räumungsklage abweisenden Urteils

  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 229/07

    Berufung im Streit um das Bestehen einer Wohngebäudeversicherung: Nichtzulassung

  • OLG Celle, 22.12.2004 - 4 U 175/04

    Zulässigkeit der Geltendmachung einer Zwangsvollstreckungsgegenklage gegenüber

  • OLG Saarbrücken, 27.06.2006 - 4 U 530/03

    Anspruch auf Rückgängigmachung eines Schiedsvergleichs wegen Verletzung

  • OLG Stuttgart, 25.03.1985 - 6 W 14/85

    Zulässigkeit der Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden wegen

  • BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 355/81

    Arglistige Täuschung - Anfechtung - Anfechtungsfrist

  • OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00

    Zeitliche Grenzen der Geltendmachung eines Rücktritts vom Vertrag aufgrund

  • OLG Schleswig, 24.02.2006 - 1 U 107/04

    Beseitigungsanspruch des Anfechtungsgläubigers bei Grundstücksbelastungen;

  • OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07

    Zum Investitionsbegriff bei Bauverpflichtung in Verträgen mit der Treuhand /

  • OLG Frankfurt, 15.02.2000 - 1 UF 45/98
  • BGH, 26.02.1976 - X ZR 46/74

    Feststellung einer Verletzung des Ausschließlichkeitsrechts - Anforderungen an

  • OLG Koblenz, 28.11.1975 - 2 W 625/75

    Anforderungen an einen mit einer Vollstreckungsklausel versehenen Schuldtitel ;

  • BGH, 17.10.1968 - VII ZR 47/66

    Kriterien für die Rechtsstellung eines Testamentsvollstreckers im Internationalen

  • BGH, 30.05.1968 - IX ZR 245/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.09.1967 - VII ZR 57/65

    Zahlung einer Honorarforderung eines Architekten - Anspruch auf Schadensersatz -

  • BGH, 28.04.1966 - VII ZR 74/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 09.03.1972 - III ZR 212/69

    Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit eines Darlehensvertrages -

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