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   BGH, 07.01.1965 - II ZR 115/62   

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https://dejure.org/1965,1244
BGH, 07.01.1965 - II ZR 115/62 (https://dejure.org/1965,1244)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1965 - II ZR 115/62 (https://dejure.org/1965,1244)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1965 - II ZR 115/62 (https://dejure.org/1965,1244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versicherungsschutz seitens des Mitversicherten bei Besitz eines Versicherungsscheins - Aktivlegitimation als lediglich Mitversicherter bei Überlassung der Geltendmachung des Deckungsanspruchs seitens des Versicherungsnehmers - Freistellung des Unternehmers ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 43, 42
  • NJW 1965, 758
  • MDR 1965, 459
  • VersR 1965, 274
  • DB 1965, 322
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 4/56

    Haftpflichtversicherung. Deckungsumfang

    Auszug aus BGH, 07.01.1965 - II ZR 115/62
    Denn Gegenstand der Versicherung sind nach § 1 Nr. 1 AHB die Ansprüche auf Ersatz der Schäden, die sich aus Personen- oder Sachschäden ergeben, gleichviel, ob der Anspruchsberechtigte durch das schädigende Ereignis unmittelbar oder mittelbar getroffen worden ist (vgl. RGZ 160, 48, 50; RG VA 1937 Nr. 2968 = JW 1937, 1497; BGHZ 23, 349, 354 [BGH 21.02.1957 - II ZR 4/56]; Prölss a.a.O. § 1 AHB Anm. 3).
  • RG, 07.03.1939 - VII 162/38

    1. Ist nach § 1 Nr. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die

    Auszug aus BGH, 07.01.1965 - II ZR 115/62
    Denn Gegenstand der Versicherung sind nach § 1 Nr. 1 AHB die Ansprüche auf Ersatz der Schäden, die sich aus Personen- oder Sachschäden ergeben, gleichviel, ob der Anspruchsberechtigte durch das schädigende Ereignis unmittelbar oder mittelbar getroffen worden ist (vgl. RGZ 160, 48, 50; RG VA 1937 Nr. 2968 = JW 1937, 1497; BGHZ 23, 349, 354 [BGH 21.02.1957 - II ZR 4/56]; Prölss a.a.O. § 1 AHB Anm. 3).
  • LG Saarbrücken, 09.09.2013 - 14 O 322/12

    Betriebshaftpflichtversicherung: Sachlicher und zeitlicher Umfang des

    In beiden Fällen umfasst die Verpflichtung zum Ersatz alle Folgen der Verletzung und damit neben dem eigentlichen Personen- oder Sachschaden auch alle unmittelbar oder mittelbar hervorgerufenen Vermögensschäden (sog. unechte Vermögensschäden; vgl. BGH, Urt. v. 7. Januar 1965 - II ZR 115/62, BGHZ 43, 42; Schneider, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 24 Rn. 28ff.).

    Auch letztere unterliegen - weil sie Folge eines Sachschadens sind - der vertraglichen Deckung für Sachschäden und nicht dem durch § 5 BB-Betriebshaftpflicht gewährten Versicherungsschutz für "reine" Vermögensschäden (vgl. BGH, Urt. v. 7. Januar 1965, BGHZ 43, 42).

  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2017 - 8 O 153/16

    Aktivlegitimation bei einer Fremdversicherung

    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs des Versicherers i.S.v. § 242 BGB kommt - wie die Klägerin selbst einwendet- in einem Fall wie dem vorliegenden unter Umständen auch dann in Betracht, wenn der Versicherer bereits vor Klageerhebung mit dem Versicherten korrespondiert hat bzw. der Versicherer der Ermächtigung des Versicherten nicht widerspricht (BGHZ 43, 42; BGH VersR 1978, 409; OLG Hamm VersR 1981, 178, 821; OLG Saarbrücken VersR 2002, 351) der Versicherte daher davon ausgehen, dass der Versicherer nichts dagegen einzuwenden habe, auch im Klageverfahren mit ihm anstelle der Versicherungsnehmern zu tun zu haben (OLG Hamm Urt. v. 19.2.1997 - 20 U 151/96, BeckRS 9998, 2761, beck-online).

    Das in der Kommentierung von Prölss genannte Erfordernis eines Widerspruchs durch den Versicherer kann der dort genannten Rechtsprechung (BGHZ 43, 42; BGH VersR 1978, 409; OLG Hamm VersR 1981, 178; OLG Saarbrücken VersR 2002, 351) nach Auffassung des Gerichts so nicht entnommen werden, vielmehr wurde in diesen Fällen, die mehrfach den Fall des mitversicherten minderjährigen Kindes betrafen, aus dem vorausgehenden Verhalten des Versicherers auf ein Einverständnis mit der versicherten Person als Kläger geschlossen.

  • OLG Stuttgart, 02.08.2005 - 10 U 88/05

    Rückforderungsklage der privaten Haftpflichtversicherung: Prüfungsmaßstab bei

    Unbeschadet dieses Zwecks der Regelung ist es dem Versicherer allerdings unbenommen, auf diesen Schutz zu verzichten und sich damit einverstanden zu erklären, dass das Deckungsverhaltnis im Rechtsstreit zwischen ihm und der mitversicherten Person geklärt wird (vgl. BGHZ 43, 42).
  • OLG Hamm, 19.02.1997 - 20 U 151/96

    Berufung auf fehlende Aktivlegitimation durch den Versicherer

    Dann aber ist die Berufung eines Versicherers auf fehlender Aktivlegitimation eines Versicherten rechtsmißbräuchlich (vgl. BGH VersR 1965, 274; Senat VVGE § 3 AKB Nr. 2).
  • LG Paderborn, 24.11.2011 - 3 O 230/11

    Anspruch eines Unfallopfers auf Zahlung von Schmerzensgeld sowie auf Feststellung

    Und da § 11 Nr. 2 AKB in seiner ab 1. Januar 1977 geltenden Fassung Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den mitversicherten Fahrer wegen Personenschadens von der Versicherung nicht mehr ausschließt, ist kein überzeugender Grund ersichtlich, dem Versicherungsnehmer insoweit die Eigenschaft eines Dritten im Sinne des § 115 VVG abzusprechen (s.a. BGHZ 43, 42 ff.; Langheid VersR 1986, 15 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Versagung der Prozessführungsbefugnis aufgrund der

    Für einen solchen Fall ist anerkannt, dass eine Versagung der Prozeßführungsbefugnis aufgrund der alleinigen Verfügungsberechtigung des Versicherungsnehmers rechtsmißbräuchlich wäre (BGH VersR 1983, 823 [BGH 04.05.1983 - IVa ZR 106/81] ; NJW-RR 1987, 856 [BGH 11.03.1987 - IVa ZR 240/85] ; BGHZ 43, 42).
  • BGH, 22.02.1978 - IV ZR 105/76

    Waffenklausel - Allgemeine Vertragsbedingung - Schußwaffe -

    Auch deshalb ist die Klagebefugnis des Klägers nicht zweifelhaft (vgl. BGHZ 43, 42, 43).
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