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   BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65   

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https://dejure.org/1966,105
BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65 (https://dejure.org/1966,105)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1966 - VII ZR 120/65 (https://dejure.org/1966,105)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1966 - VII ZR 120/65 (https://dejure.org/1966,105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werkverträge i.S.d. § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB sofern diese die Besorgung fremder Geschäfte zum Gegenstand haben - Begriff der "Geschäftsbesorgung" - Anspruchsverjährung von Architektenhonorar als Werkvertrag (entsprechend der Entscheidung BGHZ 31, 224 )

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Auslegung eines Architektenvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 223
  • NJW 1966, 1452
  • MDR 1966, 581
  • VersR 1966, 830
  • DB 1966, 818
  • JR 1966, 300
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58

    Rechtsnatur eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Der Anspruch auf das Architektenhonorar verjährt in 30 Jahren, wenn der Vertrag entsprechend der Entscheidung BGHZ 31, 224 als Werkvertrag anzusehen ist.

    Wie er im Urteil BGHZ 31, 224 ausgeführt hat, ist der Architektenvertrag als Werkvertrag anzusehen, wenn er die Planung, die Oberleitung und die örtliche Bauaufsicht zum Inhalt hat.

    Vielmehr wäre der planende Teil für die rechtliche Einordnung der Gesamttätigkeit des Klägers maßgebend gewesen, weil alles andere nur der Verwirklichung des im Plan verkörperten geistigen Architektenwerks dient, wie der Senat im Urteil BGHZ 31, 224 entschieden und woran er in ständiger Rechtsprechung festgehalten hat.

  • RG, 07.11.1919 - VII 154/19

    Ordensniederlassung. Verjährung.

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Der Beklagte hatte dem Kläger die Planung für den Wiederaufbau des Hauses übertragen; insoweit handelte es sich auch nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts um einen reinen Werkvertrag (RGZ 97, 122, 125).

    Das entspricht der in der Rechtsprechung und im Schrifttum herrschenden Ansicht (u.a. RGZ 97, 122, 125, 129, 401, 403 f; Staudinger, 11. Aufl., § 196 Anm. 24 und § 638 Anm. 17 mit weiteren Nachw.).

    Das Reichsgericht hatte allerdings in ständiger Rechtsprechung die entgegengesetzte Ansicht vertreten und die Bestimmung nur auf Dienstverträge bezogen (RGZ 72, 179; JW 1913, 196; RGZ 86, 75; 97, 122, 125; 129, 401).

  • BGH, 21.04.1960 - VII ZR 97/59

    Verjährung der Ansprüche aus dem Architektenvertrag

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Der Senat hat sich in dem Urteil NJW 1960, 1198 [BGH 21.04.1960 - VII ZR 97/59] bereits mit der Frage befaßt, welche Verjährungsfrist für die Honorarforderung des Architekten maßgebend ist, wenn sie aus einem solchen Werkvertrag hergeleitet wird.

    Der Senat verbleibt demgegenüber bei seiner im Urteil NJW 1960, 1198 [BGH 21.04.1960 - VII ZR 97/59] vertretenen Meinung,.

  • BGH, 28.11.1966 - VII ZR 99/64

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Schuldnerverzugs - Verzug mit

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Zwar sind diese Tätigkeiten für sich betrachtet, als Geschäftsbesorgungen i.S. der §§ 196 Abs. 1 Nr. 7 und 675 BGB anzusehen; denn insoweit hätte der Kläger Obliegenheiten zu übernehmen gehabt, die eigentlich Sache des Beklagten gewesen wären und für die dieser selbst hätte sorgen müssen (vgl. Urteile des Sen. BGHZ 41, 318 und vom 17. Dezember 1964 VII ZR 99/64).
  • RG, 29.10.1919 - I 125/19

    Schiffsversteigerung. Verteilungsstreit. Verwendungen auf das Schiff.

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Das Reichsgericht (RGZ 97, 61, 65 f; 109, 299, 301) sowie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Betr. 1959, 168), deren Rechtsprechung sich der Senat anschließt, verstehen darunter eine selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art, für die ursprünglich der Geschäftsherr selbst zu sorgen hatte, die ihm aber durch einen anderen (den Geschäftsführer) abgenommen wird.
  • BGH, 30.04.1964 - VII ZR 156/62

    Anspruch auf Auskunftserteilung gegen Archichtekten

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Zwar sind diese Tätigkeiten für sich betrachtet, als Geschäftsbesorgungen i.S. der §§ 196 Abs. 1 Nr. 7 und 675 BGB anzusehen; denn insoweit hätte der Kläger Obliegenheiten zu übernehmen gehabt, die eigentlich Sache des Beklagten gewesen wären und für die dieser selbst hätte sorgen müssen (vgl. Urteile des Sen. BGHZ 41, 318 und vom 17. Dezember 1964 VII ZR 99/64).
  • RG, 10.12.1924 - I 583/23

    Spediteurhaftung; Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Das Reichsgericht (RGZ 97, 61, 65 f; 109, 299, 301) sowie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Betr. 1959, 168), deren Rechtsprechung sich der Senat anschließt, verstehen darunter eine selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art, für die ursprünglich der Geschäftsherr selbst zu sorgen hatte, die ihm aber durch einen anderen (den Geschäftsführer) abgenommen wird.
  • RG, 01.12.1914 - VII 266/14

    Dienst- oder Werkvertrag; Verjährung

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Das Reichsgericht hatte allerdings in ständiger Rechtsprechung die entgegengesetzte Ansicht vertreten und die Bestimmung nur auf Dienstverträge bezogen (RGZ 72, 179; JW 1913, 196; RGZ 86, 75; 97, 122, 125; 129, 401).
  • RG, 16.11.1909 - VII 577/08

    Verjährung

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Das Reichsgericht hatte allerdings in ständiger Rechtsprechung die entgegengesetzte Ansicht vertreten und die Bestimmung nur auf Dienstverträge bezogen (RGZ 72, 179; JW 1913, 196; RGZ 86, 75; 97, 122, 125; 129, 401).
  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 74/62

    Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Bauunternehmers; Begriff des

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Richtig ist, daß der Senat einer zu engen Auslegung dieses Begriffs im Urteil BGHZ 39, 255 entgegengetreten ist.
  • BGH, 24.11.1964 - VI ZR 187/63
  • RG, 16.09.1930 - VII 624/29

    1. Unterliegen die Bereicherungsansprüche, die ein Gartenarchitekt aus der

  • LG Osnabrück, 17.04.1963 - 3 O 33/63
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZR 121/05

    Rechtsnatur eines Kautionsversicherungsvertrages; Erlöschen des Vertrages bei

    Als Geschäftsbesorgung ist jede selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen anzusehen, für die ursprünglich der Geschäftsherr selbst zu sorgen hatte, die ihm aber durch den Geschäftsbesorger abgenommen wird (BGHZ 45, 223, 228 f; BGH, Urt. v. 29. April 2004 - III ZR 279/03, WM 2004, 2398 f).
  • BGH, 02.12.1976 - VII ZR 88/75

    Verjährung des Honoraranspruches des Architekten

    Es wird daran festgehalten, daß die Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar, die nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHZ 59, 163) zwei Jahre beträgt, nicht gemäß § 203 Abs. 2 BGB durch "höhere Gewalt" deswegen gehemmt gewesen ist, weil der Senat früher (BGHZ 45, 223) von einer dreißigjährigen Verjährung ausgegangen war (im Anschluß an BGHZ 60, 98).

    Eine Hemmung der Verjährung kommt auch nicht deshalb in Betracht, weil der Kläger, wie die Revision ausführt, aufgrund der früheren Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 45, 223) darauf habe vertrauen dürfen, daß sein Honoraranspruch erst in dreißig Jahren verjähre.

    Die in dem Senatsurteil vom 6. Juli 1972 (BGHZ 59, 163, 165) erwähnten, die kurze Verjährung befürwortenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart, Bamberg und Karlsruhe sowie des Landgerichts Bremen waren zwar vor jenem Urteil vom 25. April 1966 (BGHZ 45, 223) ergangen, in dem der Senat ausgesprochen hatte, daß der Honoraranspruch des Architekten in dreißig Jahren verjähre, sofern der Anspruch auf einem Werkvertrag beruht; ihre Bedeutung hatten sie aber nicht verloren.

    Danckelmann führte sie weiterhin an; das Urteil BGHZ 45, 223 bezeichnete er dagegen als zweifelhaft (Palandt/Danckelmann, BGB, 26. bis 31. Aufl. [1967 bis 1972], jeweils § 196 Anm. 8).

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

    Ihre Auslegung muß sich daher grundsätzlich eng an den Wortlaut des Gesetzes anlehnen (BGHZ 48, 125, 134 [BGH 22.06.1967 - VII ZR 181/65]; 53, 43, 46 f.; vgl. auch BGHZ 45, 223, 230).
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