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   BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63   

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https://dejure.org/1966,129
BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63 (https://dejure.org/1966,129)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1966 - Ib ZR 120/63 (https://dejure.org/1966,129)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1966 - Ib ZR 120/63 (https://dejure.org/1966,129)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 130
  • NJW 1967, 495
  • MDR 1967, 28
  • GRUR 1967, 298
  • GRUR Int. 1969, 34
  • DB 1966, 1924
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 9/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
    Die bloße Kenntnis der Vorbenutzung dieser Kennzeichnung genügt danach jedoch noch nicht, um die Anmeldung unlauter erscheinen zu lassen, und zwar auch dann nicht, wenn das angemeldete Zeichen seinerseits noch nicht verwendet worden war (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; BGH vom 8. Juli 1964 - Ib ZR 177/62 - Pudelzeichen; vgl. auch BGH vom 9. Dezember 1964 - Ib ZR 9/63 - Oigee); vielmehr muß auf Seiten des Anmelders das Bewußtsein hinzukommen, daß der Vorbenutzer sich durch die Benutzung einen wertvollen Besitzstand verschafft hat; wird alsdann die Anmeldung ohne hinreichenden sonstigen Grund vorgenommen, so wird sie vielfach keinen anderen Zweck als den erkennen lassen, diesen Besitzstand des Vorbenutzers für den Anmelder auszunutzen oder sogar, ihm dem Vorbenutzer zu entziehen; eine Anmeldung, der allein dieses Bestreben zugrunde liegt, bedeutet einen Mißbrauch formal-rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten und widerstreitet den kaufmännischen guten Sitten (vgl. BGH vom 8. Juli 1964 - Pudelzeichen).
  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60
    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
    Die bloße Kenntnis der Vorbenutzung dieser Kennzeichnung genügt danach jedoch noch nicht, um die Anmeldung unlauter erscheinen zu lassen, und zwar auch dann nicht, wenn das angemeldete Zeichen seinerseits noch nicht verwendet worden war (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; BGH vom 8. Juli 1964 - Ib ZR 177/62 - Pudelzeichen; vgl. auch BGH vom 9. Dezember 1964 - Ib ZR 9/63 - Oigee); vielmehr muß auf Seiten des Anmelders das Bewußtsein hinzukommen, daß der Vorbenutzer sich durch die Benutzung einen wertvollen Besitzstand verschafft hat; wird alsdann die Anmeldung ohne hinreichenden sonstigen Grund vorgenommen, so wird sie vielfach keinen anderen Zweck als den erkennen lassen, diesen Besitzstand des Vorbenutzers für den Anmelder auszunutzen oder sogar, ihm dem Vorbenutzer zu entziehen; eine Anmeldung, der allein dieses Bestreben zugrunde liegt, bedeutet einen Mißbrauch formal-rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten und widerstreitet den kaufmännischen guten Sitten (vgl. BGH vom 8. Juli 1964 - Pudelzeichen).
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62

    Pudelzeichen

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
    Die bloße Kenntnis der Vorbenutzung dieser Kennzeichnung genügt danach jedoch noch nicht, um die Anmeldung unlauter erscheinen zu lassen, und zwar auch dann nicht, wenn das angemeldete Zeichen seinerseits noch nicht verwendet worden war (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; BGH vom 8. Juli 1964 - Ib ZR 177/62 - Pudelzeichen; vgl. auch BGH vom 9. Dezember 1964 - Ib ZR 9/63 - Oigee); vielmehr muß auf Seiten des Anmelders das Bewußtsein hinzukommen, daß der Vorbenutzer sich durch die Benutzung einen wertvollen Besitzstand verschafft hat; wird alsdann die Anmeldung ohne hinreichenden sonstigen Grund vorgenommen, so wird sie vielfach keinen anderen Zweck als den erkennen lassen, diesen Besitzstand des Vorbenutzers für den Anmelder auszunutzen oder sogar, ihm dem Vorbenutzer zu entziehen; eine Anmeldung, der allein dieses Bestreben zugrunde liegt, bedeutet einen Mißbrauch formal-rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten und widerstreitet den kaufmännischen guten Sitten (vgl. BGH vom 8. Juli 1964 - Pudelzeichen).
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59

    Unternehmenskennzeichnungen der SBZ

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
    Dabei mag der Revision zugegeben werden, daß die in Betracht kommenden Entscheidungen (RGZ 117, 215 - Eskimo Pie; 132, 374 - Manon; 141, 110 - The White Spot; 170, 302 - De vergulde Hand; RG MuW XXX, 430; XXXI, 373 - Elida), die sich im übrigen zum Teil mit dem anders liegenden Fall des Firmen- und Namensrechts zu befassen hatten (vgl. dazu auch BGHZ 34, 91 - ESDE und Hefermehl, Anm. zu dieser Entsch. in GRUR 1961, 299, 300 lk. Sp.a.E.), nicht in allen Punkten von einheitlichen Beurteilungsgrundsätzen ausgehen.
  • RG, 03.06.1927 - II 346/26

    Namens- und Firmenschutz für Ausländer

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
    Dabei mag der Revision zugegeben werden, daß die in Betracht kommenden Entscheidungen (RGZ 117, 215 - Eskimo Pie; 132, 374 - Manon; 141, 110 - The White Spot; 170, 302 - De vergulde Hand; RG MuW XXX, 430; XXXI, 373 - Elida), die sich im übrigen zum Teil mit dem anders liegenden Fall des Firmen- und Namensrechts zu befassen hatten (vgl. dazu auch BGHZ 34, 91 - ESDE und Hefermehl, Anm. zu dieser Entsch. in GRUR 1961, 299, 300 lk. Sp.a.E.), nicht in allen Punkten von einheitlichen Beurteilungsgrundsätzen ausgehen.
  • RG, 28.01.1943 - II 77/42

    1. Gewinnt der Wortteil eines aus Bild und Wort zusammengesetzten Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
    Dabei mag der Revision zugegeben werden, daß die in Betracht kommenden Entscheidungen (RGZ 117, 215 - Eskimo Pie; 132, 374 - Manon; 141, 110 - The White Spot; 170, 302 - De vergulde Hand; RG MuW XXX, 430; XXXI, 373 - Elida), die sich im übrigen zum Teil mit dem anders liegenden Fall des Firmen- und Namensrechts zu befassen hatten (vgl. dazu auch BGHZ 34, 91 - ESDE und Hefermehl, Anm. zu dieser Entsch. in GRUR 1961, 299, 300 lk. Sp.a.E.), nicht in allen Punkten von einheitlichen Beurteilungsgrundsätzen ausgehen.
  • RG, 30.04.1931 - II 298/30

    Gleichbehandlung von Ausländern (Inländerklausel) - Deutsch-Französischer

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
    Dabei mag der Revision zugegeben werden, daß die in Betracht kommenden Entscheidungen (RGZ 117, 215 - Eskimo Pie; 132, 374 - Manon; 141, 110 - The White Spot; 170, 302 - De vergulde Hand; RG MuW XXX, 430; XXXI, 373 - Elida), die sich im übrigen zum Teil mit dem anders liegenden Fall des Firmen- und Namensrechts zu befassen hatten (vgl. dazu auch BGHZ 34, 91 - ESDE und Hefermehl, Anm. zu dieser Entsch. in GRUR 1961, 299, 300 lk. Sp.a.E.), nicht in allen Punkten von einheitlichen Beurteilungsgrundsätzen ausgehen.
  • RG, 26.05.1933 - II 11/33

    1. Zur rechtlichen Bedeutung der Schwarz-Weiß-Eintragung in der Zeichenrolle. 2.

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
    Dabei mag der Revision zugegeben werden, daß die in Betracht kommenden Entscheidungen (RGZ 117, 215 - Eskimo Pie; 132, 374 - Manon; 141, 110 - The White Spot; 170, 302 - De vergulde Hand; RG MuW XXX, 430; XXXI, 373 - Elida), die sich im übrigen zum Teil mit dem anders liegenden Fall des Firmen- und Namensrechts zu befassen hatten (vgl. dazu auch BGHZ 34, 91 - ESDE und Hefermehl, Anm. zu dieser Entsch. in GRUR 1961, 299, 300 lk. Sp.a.E.), nicht in allen Punkten von einheitlichen Beurteilungsgrundsätzen ausgehen.
  • BPatG, 15.07.1965 - 25 W 352/63
    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
    In der abschließenden Entscheidung des Bundespatentgerichts über die Anmeldung des Warenzeichens "Certo" (Nr. 689 532) sind aufgrund des Ergebnisses einer Umfrage inzwischen Damenbinden und Arzneimittel wieder als gleichartige Waren anerkannt worden (Beschluß des Bundespatentgerichts vom 15. Juli 1965 - 25 W 352/63).
  • BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 13/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Waren dann als gleichartig anzusehen, wenn sie ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach - insbesondere hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- oder Verkaufsstätten - so enge Berührungspunkte haben, daß nach der Vorstellung der beteiligten Verkehrskreise der Schluß naheliegt, die Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (BGH GRUR 1963, 572 - Certo m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Die Annahme eines schutzwürdigen Besitzstandes setzt voraus, dass das Zeichen der Klägerin im Inland zum Prioritätszeitpunkt am 28. Oktober 2000 entweder aufgrund einer im Inland erfolgten Nutzung (vgl. BGH GRUR 1998, 412, 414 - Analgin) oder im Hinblick auf eine überragende Verkehrsgeltung im Ausland (vgl. BGH, Urt. v. 23.3.1966 - Ib ZR 120/63, GRUR 1967, 298, 301 - Modess; vgl. auch BGH, Urt. v. 10.10.2002 - I ZR 235/00, GRUR 2003, 428, 433 = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA) eine gewisse Bekanntheit erreicht hat.
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Die Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung ist hier insbesondere dann als mißbräuchlich angesehen worden, wenn sie ohne sachlich gerechtfertigten Grund zur Erreichung einer dem Kennzeichenrecht fremden und regelmäßig zu mißbilligenden Zielsetzung erfolgte, die auf eine unlautere Behinderung eines Zeichenbenutzers und auf eine Übernahme oder jedenfalls eine Störung seines Besitzstandes hinauslief (vgl. BGHZ 46, 130, 133 - Modess; BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 125/75, GRUR 1980, 110, 112 = WRP 1980, 74 - TORCH; Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 146/81, GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Der Anmelder eines Kennzeichens handelt nicht schon deshalb unlauter, weil er weiß, daß ein anderer dasselbe Kennzeichen im Inland für gleiche Waren benutzt, ohne hierfür einen formalen Zeichenschutz erworben zu haben (BGH, Urt. v. 24.2.1961 - I ZR 15/60, GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; Urt. v. 8.7.1964 - Ib ZR 177/62, GRUR 1967, 490, 491 = WRP 1967, 444 - Pudelzeichen; BGHZ 46, 130, 132 f. - MODESS; BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 125/75, GRUR 1980, 110, 111 = WRP 1980, 74 - TORCH, m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat in früheren Entscheidungen (BGHZ 46, 130, 133 - MODESS; BGH GRUR 1967, 304, 306 - Siroset; GRUR 1980, 110, 111 - TORCH) das wettbewerbsrechtlich Verwerfliche auch schon darin gesehen, daß ein Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Zeichenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt hat und deshalb dem Löschungsanspruch ausgesetzt war.

  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 40/70

    Verjährung von Delikts- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen im Rahmen

    Eine solche Einschränkung der Haftung aus unerlaubter Handlung ist aber vom Bundesgerichtshof für einen bedeutsamen Zweig des Werkvertragsrechts, der besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, nämlich für die gewerbsmäßige Güterbeförderung auf Schiene und Straße, gerade nicht angenommen worden (BGHZ 24, 188; 32, 194 [BGH 13.04.1960 - IV ZR 259/59] ; 46, 140) [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 120/63] .
  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83

    "Shamrock III"; Löschung eines Warenzeichens wegen sittenwidriger Behinderung;

    Ebenso entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß ein solcher Anspruch dann gegeben sein kann, wenn auf Seiten des Zeicheninhabers besondere Umstände vorliegen, die die Erwirkung der Zeicheneintragung als sittenwidrig im Sinne der genannten Vorschriften erscheinen lassen (vgl. u.a. BGH GRUR 1967, 304, 305 - Siroset; 1967, 298, 301 - Modess).

    Als solche Umstände hat es die Rechtsprechung insbesondere angesehen, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Warenzeichen hat eintragen lassen (vgl. BGH GRUR 1967, 490, 492 - Pudelzeichen; 1967, 298, 301 f - Modess; 1980, 110, 112 - Torch).

  • OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05

    Wettbewerbs- und Markenrecht: Irreführender Firmenzusatz "Deutschland" bei einem

    Darüber hinaus hat der BGH ein wettbewerbsrechtlich verwerfliches Verhalten auch darin gesehen, dass ein Anmelder die mit der Eintragung einer Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt hat (BGH GRUR 2001, 242, 244; GRUR 1998, 412; 1967, 298).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - 20 U 120/02

    Verletzung von Markenrechten wegen des Vertriebs von Schaumzuckerware unter dem

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine Markenanmeldung nicht schon deshalb sittenwidrig ist, weil ein anderer dasselbe Kennzeichen im Inland bereits für gleiche Waren oder Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Zeichenschutz erworben zu haben, und die Anmeldung in Kenntnis dieser Vorbenutzung erfolgt (vgl. BGH, GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; GRUR 1967, 490, 491 - Pudelzeichen; BGHZ 46, 130, 132 f. - Modess; GRUR 1980, 110, 111 - Torch; GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1036 - Makalu; OLG Hamburg, GRUR 1995, 816 - XTensions; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 50 Rdnr. 12).

    Das wettbewerblich Verwerfliche kann nach der Rechtsprechung allerdings über die vorgenannte Fallgruppe hinaus - auch ohne Vorliegen eines schützenswerten Besitzstandes - darin begründet sein, dass der Kennzeicheninhaber die mit dem der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerblich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH, GRUR 1967, 298 - Modess; GRUR 1967, 304, 306 - Siroset; GRUR 1980, 110, 111 - Torch; GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1036 - Makalu).

  • OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03

    Rechtsmissbrauch oder unlauterer Behinderungswettbewerb bei inländischer

    Dies kann im Falle eines im Ausland erworbenen Besitzstandes jedoch nur dann gelten, wenn der Markenschutzinhaber bei der Anmeldung gewusst oder damit gerechnet hat, dass das Auslandszeichen in absehbarer Zeit im Inland eingeführt oder benutzt werden sollte (BGH GRUR 1987, 292, 294 - KLINT; GRUR 1967, 298, 301 - Modess).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73

    Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und

    Der Bundesgerichtshof hat zwar die Geltendmachung von Kennzeichnungsrechten mißbilligt, wenn dadurch lediglich ein ausländisches Unternehmen in seiner beabsichtigten Geschäftstätigkeit im Inland behindert oder jedenfalls zugunsten des inländischen Zeicheninhabers zu Zugeständnissen durch Gewährung eines Alleinvertriebsrechts veranlaßt werden sollte (vgl. BGHZ 46, 130, 133 - Modess; BGH GRUR 1967, 304, 306, 307 - Siroset) oder wenn der Import bestimmter Auslandswaren durch die Inlandsanmeldung einer Vielzahl von Kennzeichnungen, unter denen diese Waren bislang ohne formellen Kennzeichnungsschutz durch andere Unternehmen importiert und vertrieben worden waren, monopolisiert werden sollte (vgl. BGH vom 04.02.1977 - I ZR 129/75).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75

    Torch

    Der Senat hat ebenso wie in den Fällen Modess (GRUR 1967, 298) und Siroset (GRUR 1967, 304) und unter Hinweis auf die Ausführungen in der Recrin-Entscheidung (GRUR 1969, 607, 609) das Verwerfliche darin gesehen, daß die Klägerin die mit der Eintragung der Zeichen kraft Zeichenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes benutzte.
  • LG Hamburg, 26.05.2009 - 312 O 726/08

    Wettbewerbsverstoß: Behinderung durch Markenanmeldung; Löschungsreife der

  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 107/83

    "topfitz/topfit"; Benutzung eines Warenzeichens bei geringen Umsätzen

  • BGH, 04.06.1975 - VIII ZR 55/74

    Umfang des Haftungsausschlusses wegen Unterbrechung der Stromzufuhr

  • BGH, 06.11.1986 - I ZR 196/84

    "KLINT"; Geltendmachung einer inländischen Warenzeichen-Eintragung gegenüber

  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81

    Voraussetzungen und Umfang des wettbewerbsrechtlichen Schutzes -

  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
  • LG Düsseldorf, 15.03.2001 - 4 O 357/99

    Namensschutz für Gebäudebezeichnungen

  • BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99

    Eintragungsfähigkeit von Marken; Widerspruch gegen die Markeneintragung "COBRA

  • OLG Köln, 18.04.1997 - 6 U 91/95

    Erschöpfung von Markenrechten; Auftragsproduktion

  • BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67

    Anspruch auf Schadensersatz - Zuerkennung einer Veröffentlichungsbefugnis -

  • BGH, 02.04.1969 - I ZR 47/67

    Einwilligung zur Löschung eines Zeichens beim Deutschen Patenamt - Erstreckung

  • BGH, 13.05.1977 - I ZR 177/75

    "Doppelkamp"

  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 131/69

    Schadensersatzansprüche wegen Nässeschäden an Rohkaffee - Haftungsbeschränkung

  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 133/69

    Erstreckung gesetzlicher Haftungsbeschränkungen für Vertragsverhältnisse auf

  • BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66

    Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der

  • BGH, 23.01.1974 - I ZB 12/72

    Unterscheidungskraft der Marke "Lemonsoda" in der Bundesrepublik Deutschland -

  • BGH, 29.10.1971 - I ZR 151/69

    Haftung auf Schadensersatz aufgrund von Abtretung der Ansprüche - Bechränkung des

  • OLG Köln, 23.07.1993 - 6 U 208/92
  • BPatG, 15.02.2006 - 32 W (pat) 308/03
  • BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99

    Begriff der inländischen Benutzungshandlung - ernsthafte Benutzung

  • OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85

    Ort einer unerlaubten Handlung in Handelssachen; Missbräuchliche Ausnutzung eines

  • BGH, 04.02.1977 - I ZR 129/75

    Wettbewerbswidrigkeit wegen Ausnutzung eines formalen Zeichenrechts unter dem

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